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Wie ein Auto ohne TÜV zum TÜV befördern?

Themenstarteram 8. Januar 2022 um 10:31

Hey Leute, ich habe ein Auto welches nun seit fast einem Jahr kein TÜV mehr hat.

Wie kann ich dieses zum TÜV transportieren?

Abschleppen ist wohl nicht gestattet und zum Kurzzeitkennzeichen finde ich unterschiedliche Aussagen ob ich das ohne HU nutzen kann.

Grüße

Marcel Hentschel

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78 Antworten

Spielt keine Rolle.

Entweder KZK

oder Kennzeichen vorab zuteilen und prägen lassen und mit entsprechender evb zur HU fahren. Anschließend zur Zulassungsstelle und anmelden.

siehe Absatz 4 von Paragraf 10 fzv

 

KZK kostet Verwaltungsgebühr 13.10 Euro Plus die Bleche(bei uns 21 Euro) und ggf die gesonderte evb(ab 33 Euro im Netz) wenn man sich die nicht vom künftigen Versicherer geben lässt.

KzK ohne HU nicht möglich, zumindest bei uns in Bayern

Zitat:

@dosensepp schrieb am 9. Januar 2022 um 10:27:37 Uhr:

KzK ohne HU nicht möglich, zumindest bei uns in Bayern

Mit Sicherheit auch in Bayern, denn da gilt die FZV genauso wie im Rest der Bundesrepupblik.

Bei KZK ohne HU wird ein Vermerk in den Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen gedruckt, der auf die Einschränkungen gem.§16 A FZV hinweißt.

§ 16a FZV Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen.

(7) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht vor oder liegt der Ablauf der Frist für die nächste Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Absatz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.

Aber Fahrzeugschein ist doch gar nicht da, Fahrzeug ist abgemeldet und somit Fahrzeugschein eingezogen. Unsere Zulassungsstelle stellt kein KzK aus ohne HU. Eigene Erfahrung, wollte Fahrzeug von Hannover nach Bayern überführen, oder was habe ich dann falsch angestellt daß man mir keins ausgestellt hat?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. Januar 2022 um 14:36:23 Uhr:

Zitat:

@dosensepp schrieb am 9. Januar 2022 um 10:27:37 Uhr:

KzK ohne HU nicht möglich, zumindest bei uns in Bayern

Mit Sicherheit auch in Bayern, denn da gilt die FZV genauso wie im Rest der Bundesrepupblik.

Bei KZK ohne HU wird ein Vermerk in den Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen gedruckt, der auf die Einschränkungen gem.§16 A FZV hinweißt.

§ 16a FZV Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen.

(7) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht vor oder liegt der Ablauf der Frist für die nächste Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Absatz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.

"Fahrzeugschein" Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird seit 2005 nicht mehr eingezogen

Mit Einführung der neuen Dokumente ist die Abmeldebescheinigung entfallen und wird durch die mit dem Abmeldedatum, Unterschrift und Siegel des SB versehenen ZB1 ersetzt.

Bei einem Abgemeldeten Fahrzeug, hat man immer die Zulassungsbescheinigung (bestehend aus Teil 1 und 2) zu Hause.

Der Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen sieht nur so ähnlich aus, ist aber ein gesondertes Dokument und wird nach Ablauf des KZK selbstständig entsorgt.

(5) Der Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen ist nach dem Muster der Anlage 10 auszufertigen. Die Beschränkungen nach den Absätzen 6 und 7 sind im Fahrzeugschein zu vermerken

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_10.html

Man kriegt auch son roten Zettel wo alles drauf steht.

 

Das Problem warum vielleicht manche denken und sagen das es bei den un den nicht geht ohne HU ist das die wenigsten auf dem Amt ihre eigenen Gesetze kennen.

Hatte schon oft genug den Fall das sich bis nach oben durchgefragt und die Gesetze studiert werden

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 9. Januar 2022 um 15:02:01 Uhr:

Man kriegt auch son roten Zettel wo alles drauf steht.

Seit 01.04.15 gibt's die roten Fahrzeugscheine für Kurzzeitkennzeichen zum selbst ausfüllen nicht mehr.

Aktuell sind sie aus dem gleichen Dokumentpapier wie die ZB 1, nur ohne Drückstücksnummer und Sicherheitscode

Also bin ich an einen Unwissenden gekommen, und selber wußte ich es halt auch nicht. Man glaubt halt daß was man einen vorkaut, da ist man dann ausgeliefert. Danke für die Info´s

Stand das Fahrzeug im Zulassungsbezirk wo Du das KZK beantragt hast?

Aber der Dosensepp hat doch oben schon geschrieben, daß er von Hannover nach Bayern überführen wollte. Ohne HU ! Und genau aus diesem Grund hat es bei Ihm nicht geklappt. Also alles rechtens. Hätte er in Hannover das KZK beantragt hätte er es zwar ohne HU bekommen, hätte aber damit nur zur nächstgelegenen HU Prüfstelle oder höchstens noch einen Bezirk weiter fahren dürfen. Keinesfalls aber Überführungsreise bis Bayern machen.

@Dosensepp Man hat Dir schon die richtige Auskunft gegeben. Wenn Dein Auto aus Hannover tatsächlich keine HU hatte, hättest Du die da drobenmachen müssen bzw.können. Bzw. Wenn nicht möglich, weil Auto erst grundüberholt werden muss, Transporter beauftragen oder Händler mit Roten Nummern suchen und finden der das Auto eigenständig nach Bayern überführen kann.

Sorry überlesen.

Dann hätte sich sepp das KZK in Hannover holen müssen und dort gleich zur HU.

KZK gibt's am HW Sitz des Antragstellers bzw am Standort des Fahrzeugs

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 8. Januar 2022 um 12:47:10 Uhr:

Weil die heute geschlossen ist (zumindest jetzt) und die richtigen Antworten hier auch kommen :D.

Naja ob immer die richtigen oder passenden Antworten kommen lässt sich streiten.

Das Problem besteht doch nicht erst seit heute oder gestern, da hätte man sich auch vorher schlaumachen können

Oder man wartet bis morgen und ruft dort an ;)

 

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Januar 2022 um 12:36:20 Uhr:

Wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist und das Kennzeichen reserviert wurde, kannst Du bei Nachweis einer Versicherung, die Fahrten mit ungesiegelten Kennzeichen abdeckt, auch mit diesem fahren oder Du lässt Dir halt ein Kennzeichen von der Zulassungsstelle zuteilen.

"Reservieren" reicht nicht, das Kennzeichen muss tatsächlich zugeteilt sein. Und genau das macht die hiesige Zulassungsstelle nicht, ohne gültige HU. Hab ich hier schon durch...

Ich würde die nächste (freie) Werkstatt am Standort des Kfz fragen, bei der ein Prüfer ins Haus kommt, ob sie das erledigen kann. Die finden auch einen Weg, wie das Auto vom Standort in die Werkstatt kommt.

Dürfte unterm Strich einfacher und billiger sein.

Abgemeldet mit gleichzeitiger Reservierung , da ist das Kennzeichen zugeteilt bis zu 12 Monate.

Erst danach muss man sich ein Kennzeichen für die Fahrt zur HT und Zulassungsstelle zuteilen lassen.

Ich weiß,wird nicht gern gemacht, da die Anwenderprogramme das nicht so gut hergeben, aber wenn man nach einer Zuteilung fragt,werden sie's schon machen.

Hier hatte ich's zitiert

https://www.motor-talk.de/.../...zum-tuev-befoerdern-t7218929.html?...

Danke wusste gar nicht das das es die roten Zettel nicht mehr gibt aber der Ausdruck einer wie ähnlichen ZUB1 mit Hinweis dürfte ja das Gleiche ergeben.

Ach, diesen roten Zettel durfte ich damals nicht ausfüllen. Das wurde vom Amt gemacht.

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