WIE darf ich hier parken?
KORREKTUR! Wenn man zu blöd ist ein Handy zu bedienen bzw. die Fotos auf den PC zu kopieren ... Hab das nun geändert. Sorry!
Heute waren wir zu einer Wohungsbesichtigung. Die Wohnung (Mehrfamilienhaus) liegt in einer Einbahnstraße mit rundum Anwohnerparken (Ausweis H gültig). Soweit so gut.
In einem Bereich der Straße darf auch OHNE Anwohnerparkausweis geparkt werden, auch gut.
Nun stehe ICH aber auf dem Schlauch DIESE Schilder zu deuten (Siehe Fotos).
RECHTS steht ein Schild mit dem großen P, darunter ein Schild mit <----> und dann der Hinweis: Zwischen 7 und 21 Uhr ist mit Parkscheibe für 3 Stunden das parken erlaubt. Darunter der Hinweis auf Anwohnerparken mit Ausweis H. Soweit so gut.
Auf der anderen Seite, also LINKS steht ein ähnliches Schild auf dem 2 gegensätzliche Pfeile sind <---- und ----> dann der Hinweis auf Anwohnerparken.
Die Fotos sind mit dem Handy aufgenommen und leider sehr klein. Aber, die Pfeile sind klar zu erkennen.
Soweit die Situation. Nun das was mich irritiert. Heißt der Pfeilhinweis auf dem RECHTEN Schild nun, das auf BEIDEN Seiten, also LINKS und RECHTS (Einbahnstraße!) BIS zu dem Schild MIT Parkscheibe in der angegeben Zeit geparkt werden darf?
Denn, das LINKE Schild zeigt ja 2 gegensätzliche Pfeile, für mich: Ab dem Schild rauf und runter darf mit dem Anwohnerparkausweis H geparkt werden und steht ca. 2m NACH dem RECHTEN Schild auf der LINKEN Seite.
Was mich irritiert ist das RECHTE Schild mit dem quer zur Fahrbahn angebrachten Pfeil der nach RECHTS und LINKS zeigt. Versteht das jemand?
Leider kann ich erst am Dienstag bei der Stadtverwaltung nachfragen, wie ich die Schilder verstehen muß.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Was die Schilder anbetrifft verstehe ich die Pfeilanordnung nicht.
Ehrlich gesagt bin ich gerade etwas schockiert.
Dafür, dass du in anderen Threads immer zu den ersten gehörst, die schreien "wenn du das und das nicht weisst, solltest du besser den Führerschein abgeben" und "sowas lernt man doch in der Fahrschule" - jetzt hier aber öffentlich zugibst, nicht in der Lage zu sein, wie man ein simples Verkehrszeichen liest, wäre es schön, wenn du dich zukünftig mit solchen negativen Äußerungen anderen gegenüber etwas zurück hälst.
Denn was man nun wirklich in der Fahrschule lernt, ist, dass die Beschriftung immer in Straßenrichtung zu deuten ist. Demnach hier also kein LINKS und RECHTS, sondern ein DAVOR und DAHINTER bedeutet.
20 Antworten
Die Schilder sind Falsch montiert. Parkschilder, gerade die mit Richtungspfeilen, müssen natürlich in gleicher Linie zur Fahrbahn stehen.
Beide Pfeilschilder drücken im Prinzip das gleiche aus.
Auf dem Bild 1 wird der Verlauf einer "Verkehrsstrecke" gekennzeichnet und auf Bild 2 verläuft die "Verkehrsstrecke" in gegensätzlicher Richtung, also nach rechts und links vom Schild.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
..... äähem Frage verstanden? Wahrscheinlich nicht. ...
Ist das nun verständlich oder bin ich immer noch ein Depp?
Keine Sorge, ich habe deine Frage zu 100% verstanden und meine Antwort bezog sich ausschließlich auf das Pfeilsymbol.
So leid es mir tut, damit scheinst du also nach wie vor der Depp zu sein (die Bezeichnung stammt von dir selber, ich würde es mir nicht anmaßen, andere so zu betiteln).
Für mich ist es unabhängig davon in welchem falschen Blickwinkel die Schilder montiert sind stets zu erkennen, dass diese sich nur auf die jeweilige Straßenseite beziehen und immer VOR und HINTER dem Schild gelten.
(Und obwohl das für mich absolut eineindeutig ist, käme es mir nie in den Sinn, andere bzgl. Ihrer Führerscheintauglichkeit anzugehen. Dies sollte einfach nur mal ein Hinweis an dich sein, dass auch du mal falsch liegen kannst) oder gibste jetzt deinen FS freiwillig ab? 😉
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Für mich ist es unabhängig davon in welchem falschen Blickwinkel die Schilder montiert sind stets zu erkennen, dass diese sich nur auf die jeweilige Straßenseite beziehen und immer VOR und HINTER dem Schild gelten.
Würde dort ein Halteverbotsschild mit zwei weißen Pfeilen stehen, würde vermutlich niemand auf die Idee kommen, zu glauben es gelte auf der Rechten und der Linken Straßenseite.
Warum ist das mit dem Transferdenken nur so kompliziert?
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Die Schilder sind Falsch montiert. Parkschilder, gerade die mit Richtungspfeilen, müssen natürlich in gleicher Linie zur Fahrbahn stehen.
Genau das hat mir der "Herr der Straßen" auch bestätigt! Er will sich die Sache ansehen und die Schilder dann so drehen lassen, dass es unmissverständlich ist.
Klar sollte jedem Verkehrsteilnehmer die Beschilderung klar sein. Nur, wir erleben es hier doch jeden Tag, dass sich z.B. Gemeinden oder Städte Beschilderungen einfallen lassen, die interpretierungswürdig sind, weil sie niemand versteht.
Klar, das es hier nur die perfekten Verkehrteilnehmer gibt die ALLES wissen und sich auch penibel an die StVO halten.
Wenn ich mit dem Rätsel alleine gewesen wäre, war ich aber nicht. Demnach gibt es mindestens 2 doofe Verkehrteilnehmer.
Kann ICH mit leben ... weil ich nie behauptet habe, und auch nie behaupten werde, perfekt zu sein. Außer, ich kann übers Wasser gehen ... 😉😁
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Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
Nein... nur Anwohner mit Parkausweis!Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
"Parkschild rechts":Mo-Sa 7-21 darf dort nur drei Stunden lang geparkt werden (Parkscheibe), was jedoch nicht für Anwohner mit Parkausweis H gilt. Außerhalb dieser Zeiten darf jeder frei parken.
(Zitat ergänzt, damit's leichter zu erfassen ist)
Interessant. Und durch welches Schild bzw. Zusatzschild wird das deiner Meinung nach angezeigt?
Zur Erinnerung:
* Wir haben ein Zeichen 314 "Parkplatz".
* Darunter befindet sich als Zusatzschild ein Doppelpfeil, der einen räumlichen Bereich bezeichnet. (Bedeutung sollte sich aus der Örtlichkeit erschließen.)
* Darunter befindet sich ein einschränkendes Zusatzschild, das eine Beschränkung auf 3 h Parken (mit Parkscheibe anzuzeigen) innerhalb eines angegebenen Zeitraums (werktags 7 bis 21 Uhr) beinhaltet.
Logische Folge: Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken frei.
* Darunter nun wiederum befindet sich ein Zusatzschild mit dem Text "Bewohner mit Parkausweis H frei". Diese Ausnahme kann sich, hier kommt wiederum Logik ins Spiel, nur auf eine Einschränkung oder ein Verbot beziehen, dafür kommt nun nur die darüberstehende Beschränkung in Frage, von der also der genannte Personenkreis ausgenommen ist.
Zusammenfassung aller dieser Aussagen: Auf dem ausgewiesenen Parkplatz gilt das, was ich oben geschrieben habe.
@ bootsmann
du bist doch hier der grosse anrufspezialist, der sich in jeden thread reinhängt und alles wichtig abklärt.
ruf doch bei der zuständigen behörde an und frag nach 😛