Wie BREIT ist euer Auto inclusive Aussenspiegel?
Gestern bei RTL EXTRA ... ein Bericht über Autobahnbaustellen, Verunsicherte Autofahrer, Überholer, die eigentlich dort gar nicht fahren dürften, weil ihre Fahrzeuge zu breit sind.
Als Beispiel wurde die Baustelle der A4 zwischen Kerpen und Düren (Köln Richtung Aachen) gezeigt, die dort wegen des Tagebaues verlegt werden muß.
Quasi im Sekundentakt konnte man Fahrzeuge sehen/zählen auf der verengten Überholspur, die das Begrenzungslimit von 2,10m überschritten und dort gar nicht fahren durften. Alltag auf deutschen Autobahnbaustellen.
Befragte Autofahrer auf einem Rastplatz, wie breit ihre Fahrzeuge sind, standen hilflos vor der Frage und schätzten oft total daneben.
MEIN Auto ist über die Aussenspiegel "nur" 2m breit. Ergo darf ich die Überholspur nutzen. Ein Auto der Oberklasse könnte allerdings zu breit sein und größere SUV'S sowieso.
Es werden Unfälle riskiert oder ein unsicherer Überholer hängt hinter einem LKW fest und blockiert die Überholspur, alles schon erlebt.
Wisst ihr denn, wie breit euer Vehikel ÜBER die Aussenspiegel ist, denn DAS ist das Maß was zählt an einer Baustelle mit 2,10m breiten Überholspur.
Und, wer überholt trotz zu breitem Fahrzeug? Transporter sind grundsätzlich zu breit!
Beste Antwort im Thema
dümmere Sprüche liest man selbst hier selten.
145 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das hast Du perfekt verstanden - es gibt unterschiedliche Methoden, die Breite zu bestimmen.Auf der Autobahn spielt tatsächlich die Breite über alles (dazu zählt beispielsweise auch die Ladung) die entscheidende Rolle.
ich hatte in den 90ern mal nen manta GSI, da wurde von ellenbogenlinks bis fuchsschwanz rechts gemessen.
und mit abgerissenem fuchs hätte man nichtmal mehr zur werkstatt gedurft 🙁
Fuchsschwanz rechts? 😕
Ich habe den immer nur an der Antenne gesehen.
http://www.mercadoracing.org/.../opel-manta-gsi-5000_3.jpgZitat:
Original geschrieben von ichtyos
Fuchsschwanz rechts? 😕Ich habe den immer nur an der Antenne gesehen.
Okay - bei starkem Wind von links (aus Fahrtrichtung gesehen) hast Du recht. 😎
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Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Dieser User Posting24 hat sich gelöscht....merkwürdig.
Passiert bei einem zweiten Nick, da dieser über die gleiche IP leicht zu identifizieren ist.
Auch wenn es offtopic ist: Die IP-Adresse reicht nicht. Ich hatte schon mal 5 Leute auf derselben Plattform - alle mit derselben IP. Aber an fünf unterschiedlichen Rechnern im Heimnetzwerk...
Moin!
Wen juckt das? Bislang bin ich mit meinem Transit sowie mit meinem Mercedes und früher auch mit den jeeps und 7ern noch immer an den LKWs vorbei gekommen. Bfreiter als 2,1 m sind die Autos wohl alle.
Sollte mir wirklich ein Polizist ein Ticket wegen solch einem Unsinn verpassen wollen, wäre ich schon sehr befremdet...
Bin die Tage mit einem X3 an der im Urpsrungs-Post genannten Stelle vorbei gefahren. War kein Problem. Tempomat auf 100 und locker an den LKW vorbei. Breiter als 2,1 m ist das Ding bestimmt.
Also alles mal wieder Panikmache und Abzocke. Wie üblich.
Und, liebe Moralisten, nicht vergessen: man kann ja auch rechts hinter den LKW bleiben und auf dieser Spur am rechten Rand fahren. Dann passiert Euch auch nix.
M. D.
dümmere Sprüche liest man selbst hier selten.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das hast Du perfekt verstanden - es gibt unterschiedliche Methoden, die Breite zu bestimmen.Auf der Autobahn spielt tatsächlich die Breite über alles (dazu zählt beispielsweise auch die Ladung) die entscheidende Rolle.
Und dann haben alle LKW´s eine Sondergenehmigung weil sie über die Spiegel gemessen, weit jenseits der 2,5m breit sind?
MfG Günter
Nö - da ist alles im grünen Bereich. Breitenbeschränkungen für die rechte Spur gibt es wohl nicht.
Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
dümmere Sprüche liest man selbst hier selten.
Stimmt, manche scheinen hier breiter zu sein als ihr Fahrzeug.
Zitat:
Original geschrieben von blogreiter
Aus der "WELT" über den Freiheitsbegriff des Bundespräsidenten:Zitat:
Original geschrieben von eugain
sehe ich auch so...
vor allem laß ich mich doch in meiner freiheit durch eine baustelle nicht einschränken 😉
".... Freiheit ist mehr als nur Selbstverwirklichung. Es ist die Kraft, die uns dazu bringt, auch über uns selbst hinauszugehen. Wenn man es so sieht, ist Freiheit Ausdruck der Tatsache, dass der Mensch, wie Nietzsche sagte, nicht ein Individuum ist, also etwas Unteilbares, sondern ein Dividuum, also etwas in sich Geteiltes. Er ist von seinem Begehren getrieben, und er kann sich selbst etwas befehlen. Deshalb liegt die Pointe der Freiheit nicht bei der Selbstverwirklichung, sondern bei der Selbstüberwindung, mindestens aber Selbstbeherrschung.... "
Na ja, wie bekannt: Das Ich, das Es und das Über-Ich.
Sehr praktisch kann man auch formulieren:
Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt.
es ist eben nicht nur die "Freiheit", sondern (und vor allem) die Sicherheit des anderen.
Wenn sich solch ein Vollhorst verschätzt hat, macht ihm der LKW rechts bestenfalls nur "einen Knick ins Ohr" und das baumelt dann gegen die Beifahrertür. Wenn aber größere Teile davon fliegen und auf den nachfolgenden zu hopsen triffts "wieder mal den, der am wenigsten Schuld hat am ganzen Geschehen (Reinhard Mey).
Ich konnte nur deshalb das Ding zwischen die Räder nehmen, weil die Spur rechts neben mir zufällig frei war. Wer alles später noch drüber gefahren ist, habe ich naturgemäß nicht mitbekommen.
Und das war noch die harmlose Variante.
Audi A4 Avant B5Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
...
Wisst ihr denn, wie breit euer Vehikel ÜBER die Aussenspiegel ist, denn DAS ist das Maß was zählt an einer Baustelle mit 2,10m breiten Überholspur.
Breite lt. Fzg-Schein: 1733mm - Breite mit Spiegeln: 1882 mm
Porsche 911 Carrera S - 997 II
Breite lt. Fzg-Schein: 1808 mm - Breite mit Spiegeln: 1935 mm
BMW 3 Touring - E91
Breite lt. Fzg-Schein: 1817 mm - Breite mit Spiegeln: 2013 mm
historisch:
E-Klasse T-Modell S210
Breite lt. Fzg-Schein: 1799 mm - Breite mit Spiegeln: 1980 mm
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nö - da ist alles im grünen Bereich. Breitenbeschränkungen für die rechte Spur gibt es wohl nicht.
Doch, laut STVO 2,55m mal so am rande bemerkt u. ein LKW über Spiegel gemessen ist breiter!!!
Aber schaut mal da:
http://www.stvzo.de/stvzo/b3.htm
und was steht da:
"Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen
nicht zu berücksichtigen:
Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,".
Laut STVO zählen also Spiegel nicht zur Fahrzeugbreite, oder?
Wen die Polizei die Spiegel zur Fahrzeugbreite hinzurechnet, definiert sie Fahrzeugbreite wohl anders wie die STVO, bzw. auch wie das KBA das sich bei der angabe der Fahrzeugbreite an die STVO hält.
Ich wußte garnicht, das man die STVO auslegen kann wie es gerade Gefällt?
MfG Günter