Wie bekomme ich eine reelle Auskunft zum Widerbeschaffungswert
Hallo liebe Leutz,
ich habe da ein klitzekleines Problem mit meiner Versicherung (VHV) anne Backe...
Das Problemchen betrifft meine Person und einen meiner fahrbaren Untersätze vom Type AUDI 100 A6 (128KW) BJ. 03/1992 (dat sin die mitte unkaputtbaren 6 Zylinderkes unna de Haube!)
Bis jetzt sind wir beide eigentlich bei Hagel immer ganz gut davon gekommen, aber irgendwann trifft's wohl jeden mal. Bei uns beiden war es am 11.07.08 soweit. Beim verlassen des Fahrzeugs auf einem grösseren Parkplatz fing es ganz furchtbar an dunkel zu werden. Und dann fiel mir irgendwie der Himmel auf den kopf bzw. ersteinmal nur an den Kopf genauer an das Ohr: ein Eisbrocken von der Größe eines Hühnereies! Ich fing an zu laufen um unter die nächste Ballustrade zu kommen! Auf den weg dorthin erwischte mich der fiese Eiswerfer noch 2 mal : einmal das linke Schulterblatt (ich dachte, der Arm fault ab) und der letzte Schuss traf wieder die Birne!
Die Folgen für mich: Ein fetter Bluterguss auf der Schulter und ein buntes, geschwollenes Ohr! Der Schädel ist in Westfalenqualität und nur verbeult, sonst keine Kampfspuren!
Abba mein schönes Autoken! Der Gutachter vonne VHV (Angestellter der VHV) meint: Totalschaden! Der macht jetzt folgende Rechnung auf:
Reperaturkosten Brutto 2.239,73 (Basis Durchschnittswerte einer ortsüblichen Fachwerkstatt)
Wiederbeschaffungswert 2.100,00 (Steuerneutral)
Restwert 620,00 Angebot Fa. Voth Automobile, Oerlinghausen ???? 600KM von hier?
techn. Reperaturfreigabe: nein, da Totalschaden
Nun ich will das Auto weiterfahren und mit Hilfe eines befreundeten KFZlers selbst reparieren! Also fiktive Abrechnung? Was mich an der Sache ein klein wenig stört ist der angesetzte Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs! Ich finde kein vergleichbares Fahrzeug unter 2.600 bis 3.000 Euro! Nicht bei eBay, nicht bei Mobile.de und auch nicht bei Autoscout24! Und dreimal nicht bei seriösen Händlern!
Was meint Ihr? Annehmen? Oder will die VHV mich über den Tisch ziehen?
thanks vom Entabruata
Beste Antwort im Thema
@TE
Angebote im Internet sind keine Endpreise, sondern Wunschvorstellungen der Anbieter und verhandelbar.
Geh zu einem freien Sachverständigen deiner Wahl und frag diesen um Rat, ob er den Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeuges ähnlich der Versicherung oder aber wesentlich höher sieht. Der wird dir sicherlich behilflich sein, ohne gleich ein kostenintensives Gutachten zu erstatten.
@HamburgDino
Es ist ein Irrglaube, ein Versicherer müsse drei Angebote nachweisen und wer mit seinem Versicherer wie auf einem türkischen Basar handeln kann, ist mit Sicherheit beim falschen Versicherer.
22 Antworten
Hallo Dellenzähler,
werd dem SV gleich morgen früh aufe Pelle rücken, die machen hier immer noch Schadensgutachten wegen dem Hagel...
ok.
Berichte mal.....
Guts Näxchtle sagt
Delle
war ein harter Tag heute 🙁
Zitat:
Original geschrieben von Entenbrueter
Der Gutachter vonne VHV (Angestellter der VHV) meint: Totalschaden! Der macht jetzt folgende Rechnung auf:Reperaturkosten Brutto 2.239,73 (Basis Durchschnittswerte einer ortsüblichen Fachwerkstatt)
Der hat sich bestimmt vertan. Das Gutachten sollte mal hinsichtlich der Verrechnungssätze einer Prüfzentrale vorgelegt werden ...
😁😉
duck und wech
Passt, glaube ich, ganz gut zum Thema: klick
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Zitat:
Elk_EN:
Der hat sich bestimmt vertan. Das Gutachten sollte mal hinsichtlich der Verrechnungssätze einer Prüfzentrale vorgelegt werden ...
😁😉
duck und wech
Das ist es was die von meiner VAG-Vertragswerkstatt auch wollen: ich soll Ihnen den Reperaturauftrag geben und sie garantieren das ich keine weiteren Euronen draufzahlen muss! Sie wollen aber der VHV in die Gonaden beißen!
Grüßle aus dem Schwabenland vom Entabruata
das Leben ist wie eine Brille...
man macht viel durch....
Zitat:
Original geschrieben von HamburgDino
Passt, glaube ich, ganz gut zum Thema: klick
nur, dass der beitrag sich mit haftpflicht befasst, und nicht wie hier der fall mit kasko...
...und dass der Artikel offenbar von jemandem verfasst wurde, dessen Vorurteil von keinerlei Sachkunde getrübt wird.
Der Clown hat sogar nichteinmal verstanden, dass der Geschädigte den Restwert vom Restwertaufkäufer bezahlt bekommt, sich also an der Höhe des Fahrzeugschadens für den Geschädigten gar nichts ändert. Egal von wem das Restwertgebot stammt.
Man kann zu den Börsen stehen wie man will. Aber wenigstens das Grundprinzip sollte man verstanden haben, bevor man sich dazu verbreitet...
Und sowas kommt von der ARD...
🙄
Einziger Vorteil: solange solcher Quatsch verbreitet wird, wird das Forum nicht langweilig.😁
Hafi
OT
Was passiert eigentlich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden mit dem beschädigten Fahrzeug (=Restwert)?
Der Geschädigte verkauft sein Fahrzeug zu dem günstigen Restwert seines Sachverständigen an die Fa. A. A sieht keinen wirtschaftlichen Vorteil am Aufbau des Fahrzeuges und verkauft das Fahrzeug mit einem Aufschlag an seinen bekannten Restwertaufkäufer, die Fa. B.
B. holt das Fahrzeug ab und verkauft das Fahrzeug an einen professionellen, überregionalen Restwerthändler, die Fa. C.
C baut das Fahrzeug nun entweder wieder auf oder verkauft es ebenfalls mit einem Aufschlag an D, der es dann wieder repariert und entweder für sich selbst nutzt oder das Fahrzeug (ebenfalls mit einem plus) an E verkauft.
Was verursacht nun eine Restwertbörse?
Die Fa. C. gibt in der Restwertbörse mindestens das Gebot ab, für das er das Fahrzeug auch von Fa. B gekauft hätte. Der Versicherer berücksichtigt dieses Angebot und rechnet diesen Restwert auf die Entschädigung an.
Der Geschädigte verkauft sein Fahrzeug an Fa. C (die sich an das Angebot für eine gewisse Zeit halten muss) und hat keinen Nachteil erlitten. Nur gehen Fa. A und Fa. B jetzt „leer“ aus !
Bevor Fa. A nun aber vollends leer ausgeht, garantiert er seinem Kunden ebenfalls den Restwertbetrag aus einer Restwertbörse. Der Geschädigte/Kunde ist zufrieden, kauft u.U. bei A ein anderes Fahrzeug und A ist sich gewiss, das er mit Fa. C aus der Restwertbörse einen sicheren Aufkäufer hat, der auch bereit ist, noch ein paar Euro draufzulegen.