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Wie bekomme ich eine reelle Auskunft zum Widerbeschaffungswert

Themenstarteram 12. August 2008 um 16:22

Hallo liebe Leutz,

ich habe da ein klitzekleines Problem mit meiner Versicherung (VHV) anne Backe...

Das Problemchen betrifft meine Person und einen meiner fahrbaren Untersätze vom Type AUDI 100 A6 (128KW) BJ. 03/1992 (dat sin die mitte unkaputtbaren 6 Zylinderkes unna de Haube!)

Bis jetzt sind wir beide eigentlich bei Hagel immer ganz gut davon gekommen, aber irgendwann trifft's wohl jeden mal. Bei uns beiden war es am 11.07.08 soweit. Beim verlassen des Fahrzeugs auf einem grösseren Parkplatz fing es ganz furchtbar an dunkel zu werden. Und dann fiel mir irgendwie der Himmel auf den kopf bzw. ersteinmal nur an den Kopf genauer an das Ohr: ein Eisbrocken von der Größe eines Hühnereies! Ich fing an zu laufen um unter die nächste Ballustrade zu kommen! Auf den weg dorthin erwischte mich der fiese Eiswerfer noch 2 mal : einmal das linke Schulterblatt (ich dachte, der Arm fault ab) und der letzte Schuss traf wieder die Birne!

Die Folgen für mich: Ein fetter Bluterguss auf der Schulter und ein buntes, geschwollenes Ohr! Der Schädel ist in Westfalenqualität und nur verbeult, sonst keine Kampfspuren!

Abba mein schönes Autoken! Der Gutachter vonne VHV (Angestellter der VHV) meint: Totalschaden! Der macht jetzt folgende Rechnung auf:

Reperaturkosten Brutto 2.239,73 (Basis Durchschnittswerte einer ortsüblichen Fachwerkstatt)

Wiederbeschaffungswert 2.100,00 (Steuerneutral)

Restwert 620,00 Angebot Fa. Voth Automobile, Oerlinghausen ???? 600KM von hier?

techn. Reperaturfreigabe: nein, da Totalschaden

Nun ich will das Auto weiterfahren und mit Hilfe eines befreundeten KFZlers selbst reparieren! Also fiktive Abrechnung? Was mich an der Sache ein klein wenig stört ist der angesetzte Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs! Ich finde kein vergleichbares Fahrzeug unter 2.600 bis 3.000 Euro! Nicht bei eBay, nicht bei Mobile.de und auch nicht bei Autoscout24! Und dreimal nicht bei seriösen Händlern!

Was meint Ihr? Annehmen? Oder will die VHV mich über den Tisch ziehen?

thanks vom Entabruata

Beste Antwort im Thema
am 12. August 2008 um 20:24

@TE

Angebote im Internet sind keine Endpreise, sondern Wunschvorstellungen der Anbieter und verhandelbar.

 

Geh zu einem freien Sachverständigen deiner Wahl und frag diesen um Rat, ob er den Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeuges ähnlich der Versicherung oder aber wesentlich höher sieht. Der wird dir sicherlich behilflich sein, ohne gleich ein kostenintensives Gutachten zu erstatten.

 

@HamburgDino

Es ist ein Irrglaube, ein Versicherer müsse drei Angebote nachweisen und wer mit seinem Versicherer wie auf einem türkischen Basar handeln kann, ist mit Sicherheit beim falschen Versicherer.

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Willkommen im Forum!

Lass Dir doch mal von Deinem Versicherer mindestens drei reale Angebote geben eines Gebrauchten mit vergleichbaren Daten wie bei Deinem zerbeulten. Dann werden die Jungs schnell merken, dass der Verbraucher nicht auf den Kopf gefallen ist. Sollten die wirklich zwei, drei Angebot auftischen für den Preis, dann kannste ja da zuschlagen oder eben Dich mit dem Restwert einigen.

Versicherung ist wie Türkischer Basar, alles frei verhandelbar.

am 12. August 2008 um 20:24

@TE

Angebote im Internet sind keine Endpreise, sondern Wunschvorstellungen der Anbieter und verhandelbar.

 

Geh zu einem freien Sachverständigen deiner Wahl und frag diesen um Rat, ob er den Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeuges ähnlich der Versicherung oder aber wesentlich höher sieht. Der wird dir sicherlich behilflich sein, ohne gleich ein kostenintensives Gutachten zu erstatten.

 

@HamburgDino

Es ist ein Irrglaube, ein Versicherer müsse drei Angebote nachweisen und wer mit seinem Versicherer wie auf einem türkischen Basar handeln kann, ist mit Sicherheit beim falschen Versicherer.

der freie Gutachter hilft einem sicher gern und gut weiter, aber er will auch Geld für seine Tätigkeit. Und die muß man in diesem Fall wohl leider sicher selber zahlen.

Da ist der andere Tip doch besser, daß die Vers. deren WBW anhand konkreter Angebote nachweisen muß. Und sie muß es wirklich, weil die ja selber von ihrem Wert behauptet, daß er am Markt ermittelt wurde; mit irgendwelchen Wunschvorstellungen kommen die da ned weit, da fallen die sonst bei jeden Sachverständigenverfahren oder Prozeß auf die Nase.

Wenn du mit anderen konkreten Angeboten untermauern kannst, daß deren Wert zu niedrig ist, lassen die sicher auch mit sich reden und legen noch was drauf, bevor weitere kostenintensive Verfahren kommen (Anwalt, Gegengutachten, Sachverständigenverfahren, Prozeß).

DEN Wiederbeschaffungwert gibt es nicht.

 

Es wird ihn auch nie geben.

 

Die Versicherung muss auch keine Angebote "nachweisen"

 

Der Wiederbeschaffungswert ist ein Betrag, welcher aufgewendet werden muss um ein vergleichbares (nicht identisches) Fahrzeug zu erwerben.

 

Und die Parameter hierfür kann man in der heutigen Zeit schon ganz gut eingrenzen. (EZ, Laufleistung, Sonderzubehör)

 

Der Einwand von xAKBx ist hier schon gerechtfertigt. Nimm den Telefonhöhrer in die Hand und ruf den Anbieter des Autos einfach mal an. Ich garantiere dir, dass der Angebotspreis nie im Leben auch der Kaufpreis sein wird!

(Von einigen ganz wenigen Ausnahmen mal abgesehen)

 

Es sind halt verhandelbare Verkaufsofferten, nicht mehr und nicht weniger.

 

Auch bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes muss man denken wie ein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch das machen würde.

 

Es gibt mehr als genug Leute die meinen Ihr Auto ist 30% mehr Wert, wie die anderen Fahrzeuge in der breiten Masse der Angebote. Nur die werden schon beizeiten auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt, wenn Sie ihr Schätzchen nicht verkaufen können.  

 

Nach Eingabe der Suchparameter sollte man nicht auf das billigste Auto schauen, aber auch nicht auf das teuerste.

 

Suchen sollte man im Mittelfeld der offerierten Fahrzeuge und bei diesen Angeboten einen realistischen Abschlag berücksichtigen. So wie es jeder machen würde, wenn er ein Auto kauft und das selber bezahlen muss.

 

Dann kommt man auch auf einen realistischen Wiederbeschaffungswert.

 

In diesem Sinne.... :)

 

Gruß

 

Delle

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Entenbrueter

 

Reperaturkosten Brutto 2.239,73 (Basis Durchschnittswerte einer ortsüblichen Fachwerkstatt)

Wiederbeschaffungswert 2.100,00 (Steuerneutral)

Restwert 620,00 Angebot Fa. Voth Automobile, Oerlinghausen ???? 600KM von hier?

techn. Reperaturfreigabe: nein, da Totalschaden

Nun ich will das Auto weiterfahren und mit Hilfe eines befreundeten KFZlers selbst reparieren! Also fiktive Abrechnung? Was mich an der Sache ein klein wenig stört ist der angesetzte Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs! Ich finde kein vergleichbares Fahrzeug unter 2.600 bis 3.000 Euro! Nicht bei eBay, nicht bei Mobile.de und auch nicht bei Autoscout24! Und dreimal nicht bei seriösen Händlern!

Was meint Ihr? Annehmen? Oder will die VHV mich über den Tisch ziehen?

thanks vom Entabruata

ich will ja nicht unken, aber heißt "steuerneutral" nicht NETTO?

wenn dem so ist, passt es doch!

2100 plus märchensteuer sind 2499.

von daher würde ich mal sagen der wiederbeschaffungswert ist durchaus realistisch.

klar, für dich ärgerlich.....für 2600 kriegste nur mit viel, viel glück ein auto mit historie.

aber dem marktwert entspricht es eindeutig.

so zuverlässig dein wägelchen auch ist, aber sei mir nicht böse: einen klassiker fährste ja nicht. da muß man halt etwas rationaler rechnen...

ein emotionaler wert wird leider von keiner versicherung ersetzt ;)

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

DEN Wiederbeschaffungwert gibt es nicht.

Es wird ihn auch nie geben.

Die Versicherung muss auch keine Angebote "nachweisen"

Der Wiederbeschaffungswert ist ein Betrag, welcher aufgewendet werden muss um ein vergleichbares (nicht identisches) Fahrzeug zu erwerben.

Und die Parameter hierfür kann man in der heutigen Zeit schon ganz gut eingrenzen. (EZ, Laufleistung, Sonderzubehör)

Der Einwand von xAKBx ist hier schon gerechtfertigt. Nimm den Telefonhöhrer in die Hand und ruf den Anbieter des Autos einfach mal an. Ich garantiere dir, dass der Angebotspreis nie im Leben auch der Kaufpreis sein wird!

(Von einigen ganz wenigen Ausnahmen mal abgesehen)

Es sind halt verhandelbare Verkaufsofferten, nicht mehr und nicht weniger.

Auch bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes muss man denken wie ein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch das machen würde.

Es gibt mehr als genug Leute die meinen Ihr Auto ist 30% mehr Wert, wie die anderen Fahrzeuge in der breiten Masse der Angebote. Nur die werden schon beizeiten auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt, wenn Sie ihr Schätzchen nicht verkaufen können.  

Nach Eingabe der Suchparameter sollte man nicht auf das billigste Auto schauen, aber auch nicht auf das teuerste.

Suchen sollte man im Mittelfeld der offerierten Fahrzeuge und bei diesen Angeboten einen realistischen Abschlag berücksichtigen. So wie es jeder machen würde, wenn er ein Auto kauft und das selber bezahlen muss.

Dann kommt man auch auf einen realistischen Wiederbeschaffungswert.

In diesem Sinne.... :)

Gruß

Delle

lieber delle.....auf den punkt gebracht.

ich habe es zwar fachlich nicht ganz so fundiert gesagt wie du, denke aber wir sprechen vom gleichen.

Zitat:

Original geschrieben von heltino

lieber delle.....auf den punkt gebracht.

ich habe es zwar fachlich nicht ganz so fundiert gesagt wie du, denke aber wir sprechen vom gleichen.

Ja, dass sehe ich auch so..... ;)

 

Wobei das mit den 30% mehr Wert hier natürlich nicht auf Entenbrueter gemüntzt war. Scheint ein gerader Kerl aus dem echten Leben zu sein :D

 

@ Entenbrueter 

 

ruf noch mal beim SV an und lass dir den WBW erklären. Der macht das bestimmt..... ;)

 

Halt die Ohren Steif mein Alter :cool:

 

Gruss

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von heltino

lieber delle.....auf den punkt gebracht.

ich habe es zwar fachlich nicht ganz so fundiert gesagt wie du, denke aber wir sprechen vom gleichen.

Ja, dass sehe ich auch so..... ;)

Wobei das mit den 30% mehr Wert hier natürlich nicht auf Entenbrueter gemüntzt war. Scheint ein gerader Kerl aus dem echten Leben zu sein :D

@ Entenbrueter 

ruf noch mal beim SV an und lass dir den WBW erklären. Der macht das bestimmt..... ;)

Halt die Ohren Steif mein Alter :cool:

Gruss

Delle

auch hier gebe ich dir recht.

war auch gar nicht böse gegen den TE gemeint. in keinster weise.

ist halt nur so: wenn man ein auto lange hat und es liebt, überschätzt man den wert doch deutlich...anders ausgedrückt:

die eigene werteinschätzung differiert deutlich vom marktwert.

man tendiert halt dazu nicht mehr wirklich rational zu denken. ist halt kein oller 92er 08/15 audi....ist DAS EIGENE AUTO.

 

ich bin nicht vom fach, aber wie bereits gesagt: den WBW finde ich sogar ungewöhnlich fair. normalerweise versuchen manche versicherer, insbesondere wenn sie fest angestellte gutachter haben (:D) , den WBW zu drücken wo es nur geht oder aber den restwert utopisch hoch anzusetzen.

scheint mir in diesem fall nicht so. sieht für mich fair und realistscih aus.

wenn man nicht sogar sagen kann: der gutachter hat geboten was maximal geht.

Themenstarteram 13. August 2008 um 19:44

@ Heltino und Delle,

zunächst vielen Dank für eure Einschätzungen! Es geht bei dem Wiederbeschaffungswert auch noch um was anderes: ich will mein Autole instandsetzen lassen! War inzwischen mit dem Gutachten bei meinem freundlichen VAG-Partner und hab Ihm mein Leid geklagt! Er meint auch das der WBW zu nieder angesetzt ist und geht von einem WBW von 2.600 Euronen aus. Wenn dieser Wert korrekt ist (ich gehe mal davon aus das mein VAGler mich nicht verscheissert, nach insg. 6 Audis die ich bei Ihm gekauft habe nebst diversen Serviceintervallen...) sieht die Rechnung gleich ganz anders aus! Dann übersteigt der Reperaturwert nicht den Zeitwert und die Instandsetzung muss genehmigt werden!

Dazu noch die Luft mit der 130% Regel vom BGH dann kriege ich mein heiliges Blechle wieder hin!

Übrigens Heltino, ich bin ganz Nahe von Deinem Standort (UNNA?) geboren worden, in Lendringsen (heute Menden II)!

Bin dann nach 25 Jahren der Arbeit (Entwicklung und Forschung) hinterhergezogen, hier nach Böblingen...

Zitat:

Original geschrieben von Entenbrueter

@ Heltino und Delle,

zunächst vielen Dank für eure Einschätzungen! Es geht bei dem Wiederbeschaffungswert auch noch um was anderes: ich will mein Autole instandsetzen lassen! War inzwischen mit dem Gutachten bei meinem freundlichen VAG-Partner und hab Ihm mein Leid geklagt! Er meint auch das der WBW zu nieder angesetzt ist und geht von einem WBW von 2.600 Euronen aus. Wenn dieser Wert korrekt ist (ich gehe mal davon aus das mein VAGler mich nicht verscheissert, nach insg. 6 Audis die ich bei Ihm gekauft habe nebst diversen Serviceintervallen...) sieht die Rechnung gleich ganz anders aus! Dann übersteigt der Reperaturwert nicht den Zeitwert und die Instandsetzung muss genehmigt werden!

Dazu noch die Luft mit der 130% Regel vom BGH dann kriege ich mein heiliges Blechle wieder hin!

Übrigens Heltino, ich bin ganz Nahe von Deinem Standort (UNNA?) geboren worden, in Lendringsen (heute Menden II)!

Bin dann nach 25 Jahren der Arbeit (Entwicklung und Forschung) hinterhergezogen, hier nach Böblingen...

mein Standort ist Schwerte, aufgewachsen aber in Essen und geboren in Fritzlar, also waschechter Hesse :D

wie rechnet dein freundlicher denn die 2600? brutto oder netto?

denn: wie gesagt: 2100 netto entspricht 2500 brutto (also kaufpreis für dich auf dem markt). das wäre ja nicht wirklich weit weg von deinen 2600 ;)

hatte mal ein ähnliches problem...außer mir fand jeder mein auto scheiße oder "normal" und der WBW wurde damals nahezu symbolisch angesetzt :(

Hi zusammen,

 

Bei einem Wagen dieses Alters stellt sich die Frage nach brutto oder netto nicht mehr. Der WBW ist steuerneutral, da vergleichbare Fahrzeuge nur noch auf dem sog. Privatmarkt angeboten werden und daher keine MwSt ausgewiesen werden kann.

 

 

Gruß

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Entenbrueter

 

 Dazu noch die Luft mit der 130% Regel vom BGH dann kriege ich mein heiliges Blechle wieder hin!

 

Nöö.. dass vergiss mal ganz schnell wieder. :(

 

In Kasko ist Ritze beim WBW. 130% gibt es nur im Haftpflichschaden. Und das ist im Moment auch nicht mehr ganz so einfach...... leider

 

Rede noch mal mit dem SV, besser ist das...... ;)

Themenstarteram 13. August 2008 um 19:59

Hallo Heltino,

ich hatte in meiner Jugend mal 'ne Braut die ganz Nahe vom Holstentor wohnte, hieß Röse oder Rosen oder so....

Zum Gutachten und dem Steuerneutral: Steuerneutral heisst in diesem Fall ohne Ansatz von Mwst. und so! Ist auch so korrekt da Fahrzeuge dieses Alters üblicherweise nur unter Privatleuten gehandelt werden! Mwst. fällt dort üblicherweise nicht an! Also Brutto für netto gerechnet!

Zitat:

Original geschrieben von Entenbrueter

Hallo Heltino,

 

ich hatte in meiner Jugend mal 'ne Braut die ganz Nahe vom Holstentor wohnte, hieß Röse oder Rosen oder so....

 

Na, du bist mir einer... Pimperst die Torte und weist nicht mehr wie die heißt...........:D

 

Ne, sowas aber auch :p

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