Wie Auto mit abgelaufenem TÜV zur Prüfstelle bewegen?
Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Bei unserem Landrover ist seit ca. 6 Monaten der TÜV abgelaufen 🙁 .
Das Auto ist aber ZUGELASSEN und versichert, nur halt ohne TÜV. Darf ich legal ohne TÜV den direkten Weg zur nächsten Prüfstelle fahren oder muß ich mir extra ein Kurzzeitkennzeichen kaufen?
Vielen Dank im Voraus
Ingo
54 Antworten
Zitat:
@tartra schrieb am 20. August 2018 um 14:51:12 Uhr:
Zitat:
@ToastManOne schrieb am 15. Januar 2018 um 11:57:11 Uhr:
Trotzdem sind rote Kennzeichen (Händlerkennzeichen) nur für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten... das Parken übers Wochenende, oder das generelle Bewegen an Sonntagen wie man es beobachtet, ist m.E. ein Verstoß.Warum, bei unseren multikulti Freunden ist Sonntag ein normaler Werktag?
Wo steht das man Sonntags keine Überführungs-, Prüfungs- oder Probefahrten machen darf ??
Ali bei mir um die Ecke karrt größtenteils nur am Wochende die Wagen mit den Roten rum ... Mag wohl auch nicht die ganzen LKW Kolonnen auf der AB, fährt sich wohl Sonntags entspannter, aber nur eine vVermutung von mir...
Die rechtssprechung zu Ruhe- und Feiertagen ist da recht eindeutig. Multikulti ist vielleicht die Gesellschaft, nicht aber unsere Gesetze.
Eine Frage, wir überlegen wenn ein alter Kleinwagen (Clio II) Ende des Jahres aus dem TÜV läuft, diesen erstmal einzumotten da er wahrscheinlich nicht mehr durch den TÜV kommt - ist Garagenauto mit kaum Kilometer daher zu schade aus meiner Sicht zum verkaufen, falls man mal dringend was braucht kann der noch taugen für den Alltag für paar Jahre sogar - muss halt bisschen was gemacht werden.
Wir müssten den dann wohl wenn wir ihn wieder nutzen wollen dann ohnehin erstmal in die Werkstatt bringen zum Checken und paar Dinge machen lassen, was wäre da das geschickteste um ihn dann zur Werkstatt zu bringen wenn das Auto abgemeldet ist?
Ich hab gelesen das man wohl eine Genehmigung für die Fahrt zum TÜV im Zuge der Anmeldung bekommt, wenn diese feststellen das er abgelaufen ist, stimmt das und mit welchen Kosten muss man rechnen und wie Verhält es sich mit der KFZ Versicherung wenn es dann doch zu teuer ist ihn wieder fit zu machen, wie viel fällt da grob an bei Versicherung - wirklich nur anteilig die Tage oder ein gewisser Startbetrag der immer fix weg ist?
Gibt es noch eine günstigere Lösung?
Du Holst dir ein Kurzkennzeichen, da sind die Kosten überschaubar.
Ca 100 Euro, wenn das Auto den Tüv nicht schafft
@Nuvirus wenn du das Fahrzeug abmeldet hast, kannst du dir später eine eVB für ein Kurzzeitkennzeichen der Versicherung geben lassen und dir damit ein entsprechendes Kennzeichen durch die Zulassungsstelle zuteilen lassen. Damit darfst du dann nach §42 Abs. 6 FZV zum TÜV und zurück fahren.
Ich würde das Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt fahren, welche auch HU-Prüfungen anbietet, denn mit dem KZK darfst du nicht erst zur Werkstatt zur Reparatur und dann zum TÜV.
Ohne gültige HU gibt es kein ein Kurzzeitkennzeichen nur mit vorheriger Zuteilung, so wie zuvor geschrieben.
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Doch gibt es, nur halt mit Einschränkungen
(7) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht vor oder liegt der Ablauf der Frist für die nächste Hauptuntersuchung oder die nächste Sicherheitsprüfung nach § 29 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Absatz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist, oder in einen angrenzenden Bezirk und zurück zum Standort durchgeführt werden. Wird dem Fahrzeug nach Nummer 3.1.4.2, 3.1.4.3 oder 3.2.3.2 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bei der Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen abweichend von Absatz 1 auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in einer geeigneten Einrichtung im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist, oder einen angrenzenden Bezirk und zurück zum Standort durchgeführt werden. Für Fahrzeuge, die nach Nummer 3.1.4.4 oder 3.2.3.3 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als verkehrsunsicher oder verkehrsgefährdend eingestuft wurden, gelten die Sätze 1 und 2 nicht.
Ich habe meinen letzten Satz nocheinmal präzisiert. Der Satz "ohne HU gibt es kein Kurzzeitkennzeichen" bezog sich auf den Post von @Celica1992.
Ich würde den vor dem Einmotten mal durchschauen lassen und ggf. vorhandene größere Baustellen in Ordnung bringen. Wenn er dann unter den Querlenkern aufgebockt wird und trocken steht, sollte nichts großartiges passieren. Die HU für die Zulassung kann man vielleicht später auch auf einem Trailer erledigen. Wäre aus meiner Sicht am einfachsten.
Am einfachsten wäre, das Fahrzeug angemeldet in einer Garage oder auf einem nicht von der Straße aus einsehbaren Grundstück abzustellen und bei Bedarf mit abgelaufener HU-Plakette und dem Risiko von der Rennleitung angehalten zu werden zum TÜV zu fahren. Bei der Versicherung die niedrigst mögliche Jahresfahrleistung und nur den VN als Fahrer angeben, dann hat man den günstigsten Versicherungsbeitrag.
Habe bisher noch nie gehört, das man bei einem Kurzkennzeichen, sich ein entsprechendes Kennzeichen vorher zuteilen lassen muss.
Da geht man mit einer entsprechenden eVB und dem Fahrzeugschein zur Zulassungsstelle und erhält dort sein Kurzzeitkennzeichen
Am einfachsten und biligsten ist in dem Fall nach der Anmeldung eine Kennzeichenvorabzuteilung. Dann darfst du mit ungestempelten Kennzeichen Fahrten machen die der Zulassung dienen, also zur HU und Werkstätten (im Zulassungsbezirk und einem angrenzenden Zulassungsbezirk). Und wenn du die HU hast kriegst du die Zulassungsplaketten. Du musst aber aufpassen dass die Versicherung Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen erfasst.