Wie Auto mit abgelaufenem TÜV zur Prüfstelle bewegen?

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:

Bei unserem Landrover ist seit ca. 6 Monaten der TÜV abgelaufen 🙁 .
Das Auto ist aber ZUGELASSEN und versichert, nur halt ohne TÜV. Darf ich legal ohne TÜV den direkten Weg zur nächsten Prüfstelle fahren oder muß ich mir extra ein Kurzzeitkennzeichen kaufen?

Vielen Dank im Voraus

Ingo

54 Antworten

Du darfst das Auto auf einen Hänger zur Prüfstelle ziehen, ansonsten, was die Polizei nicht sieht, wird dir nicht angehängt und die Prüfer melden i.d.R. auch nichts.
Nur bau in dem Fall keinen Unfall, da du so ganz schön Probleme bekommst, selbst wenn du nicht dran Schuld bist.

Soweit ich weiß, darf man - nachdem man sich vor der Fahrt vom technisch einwandfreien Zustand des Autos überzeugt hat (was man theoretisch immer machen muß) - auch ohne Plakette zum TÜV fahren, aber eben NUR zum TÜV.

Man muß natürlich wissen, daß das Fahrzeug bei Ablauf der letzten Plakette noch in verkehrssicheren Zustand war...!

Ein Hänger ist meiner Meinung nach nicht nötig, und 6 Monate...naja, ist ja nicht so lang. Mein Kumpel wurd mal angehalten, weil sein TÜV 8 Monate überfällig war. Folge: Ordnungswidrigkeit und Mängelliste, mehr nicht. Sollte also nicht so schlimm sein.

Zitat:

Original geschrieben von npth


Ein Hänger ist meiner Meinung nach nicht nötig, und 6 Monate...naja, ist ja nicht so lang. Mein Kumpel wurd mal angehalten, weil sein TÜV 8 Monate überfällig war. Folge: Ordnungswidrigkeit und Mängelliste, mehr nicht. Sollte also nicht so schlimm sein.

Also inzwischen gibt es dafür schon ein Bußgeld

329601 Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten
Zeitabständen einer Untersuchung zu unterziehen ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 4 bis zu 8
Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.3 BKat
B - 1
40,00€

Ok... 🙂

Aber aus Interesse:
Wurdest Du (oder von wem Du das hast) einfach so unterwegs erwischt oder warst Du auf dem Weg zum TÜV?

Ich kann mich irren, aber ich meine irgendwo gelesen zu haben, daß man bei sicherem verkehrstüchtigem Zustand des Autos auch ohne Plakette bis zum TÜV fahren darf...?

Korrigier mich, wenn ich falsch liege...!

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Geh einfach vorher zum TÜV, und lass dir einen schriftlichen Termin geben! Dann biste auf jedem Fall auf der sicheren Seite, und hast was zum Vorzeigen, falls dich die Rennleitung anhält!

Gruss,

Olli

Hallo!

Danke für die Antworten.

Das mit dem Termin schriftlich bestätigen lassen hört sich vernünftig an. Ich denke mal da wird kein Polizist was gegen sagen und das Auto ist auch in Ordnung, sonst würd ich mich damit ja nich zum TÜV trauen 😉

Gruß
Ingo

Das ist eine Zwickmühle in den deutschen Gesetzen. Auf der einen Seite erlischt beim nachträglichen Einbau die Betriebserlaubnis so das man nicht fahren darf. Auf der anderen Seite muss man aber irgendwie zum TÜV bzw. Dekra um die Änderung eintragen zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Kenny1702


Du darfst das Auto auf einen Hänger zur Prüfstelle ziehen, ansonsten, was die Polizei nicht sieht, wird dir nicht angehängt und die Prüfer melden i.d.R. auch nichts.

Nicht nur "i.d.R.", sondern niemals - dürfen diese nämlich gar nicht (steht hier zumindest so auf der Tüv-Rheinland-eigenen Website).

Schlepp das Auto einfach ab. Zieh vorher die Zündkerzenkabel damit das auto nicht fahren kann.
Weil wenn die Polzei dich sonst beim angeblichen Abschleppen anhalten würde wäre ein Busgeld fällig etc, weil es dann nämlich nicht abschleppen wäre sondern schläppen!

schleppen ist in deutschland verboten, außer du besitzt eine sondergenehmigung von der stadt.

ich würde einen termin machen und den bestätigen lassen und dann zum TÜV fahren. solltest du angehalten werden, sagen die polizisten sicherlich nichts, das sind auhc nur menschen!

^^ hab ich doch gesagt.
deswegen zündkabel oder so abziehen dann ists abschleppen.

Zitat:

Original geschrieben von Bertie86


^^ hab ich doch gesagt.
deswegen zündkabel oder so abziehen dann ists abschleppen.

Nein. Abschleppen ist "Ein nicht (mehr) fahrtüchtiges Fahrzeug aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich entfernen" oder so ähnlich. Also beispielsweise von der Standspur der Autobahn zum nächsten Parkplatz/nächste Ausfahrt.

Alles andere ist Schleppen, egal ob der Wagen fahrfähig ist oder nicht. Mag sein, dass es da noch Unterschiede gibt zwischen fahrfähigen und nicht fahrfähigen Fahrzeugen, evtl. gelten letzere dann als Anhänger (d.h. du brauchst eine entsprechende zulässige Anhängelast am Schleppfahrzeug und meistens BE)

MfG, HeRo

Boah meine Fresse fährts AUto noch wenn man die Zündkabel abzieht? Ists dann noch fahrtüchtig?? Hallo???

Ruhig Blut Bertie........ *kopfschüttel*

Aber HeRo hat recht - es ist defintiv nicht erlaubt. Das ist nunmal schleppen, egal ob du die Zündkabel abziehst oder nicht. (zumal dir das nie und nimmer irgendein Polizeibeamter abnimmt)
Abschleppen ist für den Notfall (!) gedacht.....
Ganz so wie HeRo es gesagt hat. 🙂

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