Wie Auto mit abgelaufenem TÜV zur Prüfstelle bewegen?
Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Bei unserem Landrover ist seit ca. 6 Monaten der TÜV abgelaufen 🙁 .
Das Auto ist aber ZUGELASSEN und versichert, nur halt ohne TÜV. Darf ich legal ohne TÜV den direkten Weg zur nächsten Prüfstelle fahren oder muß ich mir extra ein Kurzzeitkennzeichen kaufen?
Vielen Dank im Voraus
Ingo
54 Antworten
Copyright Tüv Nord
Mit entstempeltem Kennzeichen:
Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Das Entstempelte Kennzeichen muss für das abgemeldete Auto reserviert(zugeteilt) sein und es muss der Nachweis einer Pflichtversichererung(die Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen deckt) erbracht werden. Nur dann darf zur Prüfung oder zur Zulassungsstelle mit Entsiegeltem Kennzeichen gefahren werden.
Hatten wir hier vor kurzem schon mal (inkl aller entsprechenden Paragrafen aus der FZV)
Gruß Martin
Okay ja das hab ich verplant es muss am besten das kennzeichen sein was vorher dran war oder was in den Papieren steht
Genau nur so funktioniert es. Oder Du musst Dir vorab ein Kennzeichen zuteilen lassen.
Gruß m
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Zitat:
@npth schrieb am 6. Mai 2004 um 23:11:32 Uhr:
Ok... 🙂Aber aus Interesse:
Wurdest Du (oder von wem Du das hast) einfach so unterwegs erwischt oder warst Du auf dem Weg zum TÜV?Ich kann mich irren, aber ich meine irgendwo gelesen zu haben, daß man bei sicherem verkehrstüchtigem Zustand des Autos auch ohne Plakette bis zum TÜV fahren darf...?
Korrigier mich, wenn ich falsch liege...!
Um solch eine Aussage treffen zu können muss man eine entsprechende Ausbildung haben, die Sachkunde und man muss entsprechende Prüffähigkeit haben. Ein Auto auf der Straße "bewerten" genügt nicht um eine technische "Tüchtigkeit" zu bescheinigen.
Prüfen darf der Prüfen... schätzen darf man selbst.
Die Menschheit wird nicht weiser nur weil sie voran schreitet. Jedes Individuum hat die Chance die Fehler der Vorgänger zu wiederholen 😉
Zitat:
@Kai R. schrieb am 12. Januar 2018 um 14:46:24 Uhr:
fast hätte dieser Thread 7 Jahre geruht, bevor er wieder auferweckt wurde
und in dieser Zeit hat sich insbesondere in Bezug auf das Kurzzeitkennzeichen einiges geändert.
Seit 01.04.15 sind die KZK fahrzeuggebunden und HU-pflichtig.
Vorher konnte man sich schön einen Satz holen, nach Autos schauen und das gekaufte dann mit nach Hause nehmen. Das ist jetzt ausgeschlossen, muss man vorher schon wissen welches Fzg. man nimmt.
Gruß M
Wenn ich da am Wochenende in Berlin vor der Zulassungsstelle vorbei laufe und die Autos mit roten Kennzeichen so sehe die im öffentlichen Raum abgestellt sind, kann ich das schwer glauben... aber zwischen "sollte" und "müsste" ist eben genügend Platz für Dreistigkeit.
Die roten Kennzeichen sind keine Kurzzeitkennzeichen.
Die roten Händlerkennzeichen sind immer noch frei für die betriebliche Verwendung auch ohne HU gedacht.
Gruß
Trotzdem sind rote Kennzeichen (Händlerkennzeichen) nur für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten... das Parken übers Wochenende, oder das generelle Bewegen an Sonntagen wie man es beobachtet, ist m.E. ein Verstoß.
Zitat:
@ToastManOne schrieb am 15. Januar 2018 um 11:57:11 Uhr:
Trotzdem sind rote Kennzeichen (Händlerkennzeichen) nur für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten... das Parken übers Wochenende, oder das generelle Bewegen an Sonntagen wie man es beobachtet, ist m.E. ein Verstoß.
Da hast Du Recht. Wird leider unterschiedlich stark verfolgt. Den MA der Zulassungsstelle kann es am Sonntag nicht auffallen vor Ihrem Gebäude. Wird ja geschlossen sein.
Gruß M
Zitat:
@Bertie86 schrieb am 22. Mai 2004 um 00:51:41 Uhr:
^^ hab ich doch gesagt.
deswegen zündkabel oder so abziehen dann ists abschleppen.
...dat ist schieße ohne Servolenkung ! ????
Zitat:
@thfzr schrieb am 19. August 2018 um 11:57:53 Uhr:
Zitat:
@Bertie86 schrieb am 22. Mai 2004 um 00:51:41 Uhr:
^^ hab ich doch gesagt.
deswegen zündkabel oder so abziehen dann ists abschleppen....dat ist schieße ohne Servolenkung ! ;-) :-D
Zitat:
@ToastManOne schrieb am 15. Januar 2018 um 11:57:11 Uhr:
Trotzdem sind rote Kennzeichen (Händlerkennzeichen) nur für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten... das Parken übers Wochenende, oder das generelle Bewegen an Sonntagen wie man es beobachtet, ist m.E. ein Verstoß.
Warum, bei unseren multikulti Freunden ist Sonntag ein normaler Werktag?
Wo steht das man Sonntags keine Überführungs-, Prüfungs- oder Probefahrten machen darf ??
Ali bei mir um die Ecke karrt größtenteils nur am Wochende die Wagen mit den Roten rum ... Mag wohl auch nicht die ganzen LKW Kolonnen auf der AB, fährt sich wohl Sonntags entspannter, aber nur eine vVermutung von mir...