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wie alt dürfen "neue" Reifen sein
Hallo,
wenn ein Neuwagen 1 Jahr oder länger auf Halde gestanden
hat, darf er nicht mehr als "Neuwagen" verkauft werden.
Kann mir jemand sagen, wie alt neue Reifen sein dürfen,
um noch als neu verkauft zu werden? Gilt dort auch die
Jahresfrist, oder dürfen die Reifen schon mehrere Jahre
"auf dem Buckel" haben?
Für eure Antworten schon mal vielen Dank.
Gruß und immer gute Fahrt
Gerd
Beste Antwort im Thema
Ein guter Reifen wird sich auf anderen Modellen vielleicht ein bißchen anders verhalten, aber ein guter Reifen bleibt ein guter Reifen, ein Schrottreifen bleibt ein Schrottreifen...
Ich würde nie diese Chinabilligreifen kaufen, in diversen Tests gabs schon oft gefährliche Ergebnisse (Schnellauftest nicht bestanden usw..). Auf den Preis gucken ja, aber nicht den billigsten Schrott nehmen, das ist meine Meinung dazu!
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22 Antworten
Hi.wie ist es denn wenn man 10 oder 12 jahre alte reifen, weder porös oder rissig, mit ausreichendem profil hat, nen unfall hat???
was ist wenn man nicht eingetragene räder hat??? bei mir ist gottseidank alles ok, aber frage nur mal so.danke
naja nicht eingetragene Räder ist Fahren ohne Betriebserlaubnis / mit erloschener BE aufgrund nicht geprüfter technischer Veränderungen
Kann Versicherungsregress bedeuten und bringt Punkte mit Bußgeld
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
naja nicht eingetragene Räder ist Fahren ohne Betriebserlaubnis / mit erloschener BE aufgrund nicht geprüfter technischer Veränderungen
nein. diese urban legend ist wohl auch nicht totzukriegen.
Zitat:
....Diese Regelung ist jedoch durch die 16. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vorn 16. 12. 1993 (BGBl 1, 2106) neu gefaßt worden. In der seit dem 1. 1. 1994 gültigen Fassung bestimmt § 19 II StVZO n. E nunmehr, daß die Betriebserlaubnis nur erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, (ist nicht, oder wird ein motorrad daraus?)
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, oder (nur wenns schleift)
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. (vielleicht bei supergroben stollen ? )
Der Gesetzgeber hat durch diese Neuregelung einerseits in Nrn. 1 und 3 die Gründe für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis ergänzt, andererseits jedoch durch Nr. 2 die frühere weiterreichende Regelung bewußt eingeschränkt.
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
naja nicht eingetragene Räder ist Fahren ohne Betriebserlaubnis / mit erloschener BE aufgrund nicht geprüfter technischer Veränderungen
nein. diese urban legend ist wohl auch nicht totzukriegen.
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
Zitat:
....Diese Regelung ist jedoch durch die 16. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vorn 16. 12. 1993 (BGBl 1, 2106) neu gefaßt worden. In der seit dem 1. 1. 1994 gültigen Fassung bestimmt § 19 II StVZO n. E nunmehr, daß die Betriebserlaubnis nur erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, (ist nicht, oder wird ein motorrad daraus?)
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, oder (nur wenns schleift)
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. (vielleicht bei supergroben stollen ? )
Der Gesetzgeber hat durch diese Neuregelung einerseits in Nrn. 1 und 3 die Gründe für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis ergänzt, andererseits jedoch durch Nr. 2 die frühere weiterreichende Regelung bewußt eingeschränkt.
Und was ist nun mit § 19 Abs. 3 Satz 2?
Zitat:
Original geschrieben von http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__19.html
Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Hier ein Thread dazu...
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312
@500er-Benz:
Sollte festgestellt werden, dass die Reifen so alt sind, wird wohl im Ernstfall ein Richter anhand eines Gutachtens entscheiden. Dabei kommt es wohl auch darauf an, ob der Fahrer/Halter ein möglicherweise verschlechtertes Fahrverhalten bemerkt hat oder bemerken konnte.
Aber so genau weiß ich das auch nicht... ich würde eben nicht damit fahren...
es gibt auch Aussagen dass eine potentielle Gefahr alleine schon dadurch begründet ist dass die Reifen nicht für das Fahrzeug zugelassen sind oder werden können
ansonsten siehe LSirion
du verwechselst betriebserlaubnis nach § 19 absatz 2 straßenverkehrszulassungsordnung mit der allgemeinen betriebserlaubnis für teile und fahrzeuge nach den §§ 20, 21 und 22 der straßenverkehrszulassungsordnung.
bei unseren grünen freunden nachzulesen- denen wirst du wohl glauben
Zitat:
Beispiele für Nicht-Erlöschen sind: Lauflicht im Kühlergrill (hier sieht man, wie schmal der Grat ist. Die falschen Bremslichter und das Lauflicht sind beides unzulässige lichttechnische Einrichtungen, werden aber einmal als Gefährdung und einmal als Unvorschriftsmäßigkeit bewertet)......................................... Abweichung der Größe eines Fahrzeugreifens.
Dies sind alles Einzelentscheidungen und keine Pauschalaussagen. Wichtig ist, dass es nicht ausreicht, dass die Änderung eine Gefährdung verursachen kann, sondern sie muss konkret zu erwarten sein. Beim letzten Beispiel mit den Reifen handelte es sich bestimmt um eine "vernünftige Reifengröße", die z.B. zwischen den Dimensionen zweier Seriengrößen war. Wenn ein Reifen bei Kurvenfahrt im Radhaus schleift, sieht die Sache ganz anders aus.
und nochn
Der Punkt der zulässigen Reifengrößen ist schon erwähnenswert, war aber eigentlich nicht die Antwort auf die Frage des TE.
Soweit ich das bis jetzt nachlesen und recherchieren konnte, gibt es für den Kauf eines Neureifens bisher keine Alterungsgrenze.
Dazu habe ich beim ADAC einen interessanten Artikel gefunden:
http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/reifen/alter/default.asp
Es liegt also an mir als Käufer, ob ich einen Reifen kaufe, der m.E. zu lange gelagert wurde. Ich muß einen alten Reifen ja nicht kaufen, sondern kann drauf bestehen, dass ich für "frisches Geld" dann auch einen "frischen Reifen" bekomme. Und das kann ich ja anhand der DOT-Nr. auch kontrollieren.
Gruß.