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Wie alt dürfen eigentlich Reifen sein?

VW T3
Themenstarteram 4. August 2009 um 12:23

Wie alt dürfen eigentlich Reifen sein?

Mein Bulli hat (vom Vorbesitzer) noch Reifen drauf, die Mitte 2004 produziert wurden und demnach 5 Jahre auf dem Buckel haben.

Profil ist noch genug vorhanden.

Wie alt lasst Ihr Eure werden?

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15 Antworten

Mahlzeit!So lange keine Risse,Beulen oder sonstwas zu sehen ist fahr Sie.

Hab hier auch nen Satz Winterreifen von 2002.Fast neues Profil.

Hab ich ab und an mal drauf wenns mal Dicke kommt.

Rauswurfkriterium ausser den oben genannten is wenn se anfangen bei Näße zu rutschen.

Gruß Frank!

Nabend

Na halt eben nicht so alt wie ich aussehe,oder wie "andere" am letzten WE. aussahen ! :cool: :p :D

Sorry,aber viel mir spontan ein,als ich deinen Beitrag/Frage lass.

Also gesetzlich:

So 10 - 12 Jahre oder auch älter,wenn sie nicht porös usw. sind,bekommt man auch noch 2 Jahre TÜV.

Ein Reifenhändler,wenn er Reifen fachgerecht lagert,darf Reifen als Neureifen verkaufen,auch wenn sie nach DOT schon 5 Jahre alt sind. Gerichtsurteil § ....bla bla.

Reifen/Alter ist meines Erachtens eine Vertrauensfrage,nicht gerade beim T3 (ca.max 150 Km/h oder so) aber beim Moped !!!

Solte jeder selber wissen,was er sich selbst und ANDEREN gegenüber verantworten kann/muß !!!

Reifen möglichst dunkel,trocken und kühl lagern. ;)

mfg.-Trom

Faustregel ist 6 bis 8 Jahre, sofern nicht rissig, spröde oder schon zu hart. Wenn, wie bei Wohnwagen, eine geringe Fahrleistung und hohe Standzeit zusammenkommen, dann sind so 6-7 Jahre die wirkliche Grenze.

Je älter, desto härter werden sie. Haben dann nicht mehr den richtigen Grip bei Trocken und Nass.

Hiermal etwas zur Undurchsichtigkeit des Themas

"Über die Frage, wie alt neu gekaufte Reifen sein dürfen, entschied das AG Worms bereits 1992 (veröffentlicht in DAR 1993, S. 303). Danach sind Reifen nach einer Lagerzeit von zwei Jahren nicht mehr fabrikneu, der Käufer kann diese somit wegen der fehlenden Neuwertigkeit zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.

Das Sachverständigengutachten in dem konkreten Fall kam damals zu dem Ergebnis, dass bei einer Lagerzeit von zwei Jahren physikalische Veränderungen am Reifenmaterial eintreten können, welche die Verkehrstauglichkeit beeinträchtigen.

Das Amtsgericht Krefeld hat jedoch im Jahr 2003 (Az. 82 C 460/02) entschieden, dass ein Neureifen nicht deshalb einen Sachmangel aufweist, weil er ca. drei Jahre gelagert wurde. Auch ein Reifen, der fünf Jahre ordnungsgemäß gelagert wurde, könne als Neureifen verkauft werden. In diesem Fall stammten die Reifen aus dem Jahr 1999 und waren somit zum Zeitpunkt des Verkaufs älter als drei Jahre. Diesen Umstand allein sah das Gericht nicht als Sachmangel an. Hierzu hätten die Reifen aufgrund der langen Lagerung physikalische Veränderungen dergestalt aufweisen müssen, dass sie in ihrer Verkehrstauglichkeit beeinträchtigt wären, wovon der Sachverständige jedoch nicht ausging. Nach seiner Einschätzung könnten Reifen sogar bis zu fünf Jahre als Neureifen verkauft werden, wenn sie sachgerecht gelagert werden.

Auch der BGH befasste sich im Jahr 2004 (Az: VIII ZR 386/02) mit einem Fall, bei dem die Reifen eines Ferraris mit einem Alter von 5,5 Jahren beim Verkauf montiert wurden und sodann ein Reifenplatzer einen Unfall verursachte. Der BGH hat festgestellt, dass die Reifen überaltert und für die Geschwindigkeiten bis 295 km/h nicht mehr geeignet waren." Zitat von kfz-teile-service.de

Das Zitat bezieht sich aber nur auf fachgerecht eingelagerte Reifen!! Montiert sieht es anders aus. Im Falle eines Unfalls kann ein Sachverständiger auch zu anderen Ergebnissen kommen, was dann gegen den Fahrzeughalter als Verantwortlichen geht.

Bezogen auf den Motorradhinweis, da sollte man überhaupt keine Kompromisse machen.

Gruss

 

am 4. August 2009 um 15:56

Soweit ich weis, dürfen Reifen die älter als 6 Jahre sind nicht mehr neu aufgezogen werden, fahren darf man sie schon noch, aber Reifenhändler dürfen sie eigentlich nicht mehr aufziehen.

am 4. August 2009 um 15:58

De facto können Reifen sicher älter als sechs Jahre sein. De jure allerdings nicht. Wenn du zum TÜV fährst und deine Reifen älter als sechs sind wirste nicht durchkommen!

Gruß,

woell

am 4. August 2009 um 17:11

Dann komm ich wohl mit den 15 Jahre alten Schluppen auf meine kleinen Katana wohl nimmer durchn TÜV :)

Naja, hatte eigentlich eh nicht vor mit denen viel zu fahren, eher ein par Rauchzeichen geben...

Moin,

ich fahre sonst mit unseren T3, meine Frau nimmt immer den Galaxy. Auf einem Samstag sollte ich mit dem Galaxy fahren, damit der wieder getankt werden soll. Das tat ich auch, merkte ab 60 km/h fing das Lenkrad zu flattern an, es wurde schlimmer, um so schneller ich fuhr. Das kam vom Hinterreifen, Profil gut, Lauffläche von rechtwinklig bis schräg - ca. 20 Grad. Also vorne Rund und hinten Oval wie ein Ei.

Die Reifen gut 10 Jahre drauf. Ich würde sagen, gut das die sich nicht auf der Autobahn mit Wohnwagen verabschiedet haben.

am 4. August 2009 um 23:53

Hab ich schonmal gehört, dann ist das Gewebe beschädigt und es ergeben sich solche Formen.

Bei den Reifen sollte man nicht experimentieren, von mir aus Billigteile, aber keine alten Hartkunststoffexperimente :)

am 5. August 2009 um 6:18

Zitat:

Original geschrieben von 9R-Treiber

Dann komm ich wohl mit den 15 Jahre alten Schluppen auf meine kleinen Katana wohl nimmer durchn TÜV :)

Naja, hatte eigentlich eh nicht vor mit denen viel zu fahren, eher ein par Rauchzeichen geben...

Wenn Du so´nen Klassiker wie ´ne Katana zum Reifen-Brennen missbrauchst, gehörst Du gesteinigt.

Nimm die ZX, die hat eh mehr Leistung. Katanas müssen erhalten und gepflegt werden. Schon schlimm genug, dass Suzuki inzwischen Roller baut, die so heissen.

am 5. August 2009 um 16:17

Gerade sowas robustes wie ne Katana kann das vertragen, die hat noch ne ordentlich gelagerte Kurbelwelle.

Die Neuner ist leider noch nicht fertig, außerdem wäre der Burnout für die Katana ja die Comeback-Feier nach 10 Jahren rumstehen :)

am 6. August 2009 um 21:23

Zitat:

Original geschrieben von Woell

De facto können Reifen sicher älter als sechs Jahre sein. De jure allerdings nicht. Wenn du zum TÜV fährst und deine Reifen älter als sechs sind wirste nicht durchkommen!

Gruß,

woell

Also die Aussage mit dem TÜV ist falsch! Meine Großeltern haben bis vor 2 Jahren immer frischen TÜV auf ihren 94er Golf (Laufleistung 30.000 km) mit Erstbereifung bekommen, bis sie ihn abgegeben haben!

Soll jetzt nicht heißen, dass das die Optimallösung ist mit so alten Schluffen rumzugurken, aber dass man generell keinen TÜV mehr kriegt schon ab nem Alter von 6 Jahren bei den Reifen stimmt nicht!

am 6. August 2009 um 23:07

mhh, dann versuch ichs vllt. doch einfach mal mit den alten Schluffen, neue hab ich schon hier liegen.

Was kostet ne Nachprüfung nochmal ?

Für den TÜV ist sechs Jahre egal.

Ausnahme Wohnwagen mit Tempo 100-Zulassung, da dürfen sie für Tempo 100 nicht älter als sechs Jahre (nach der DOT-Kennzeichnung!!!) sein.

Ab acht/neun bis zehn Jahre und älter könnte aber der TÜV es schon anders sehen. Wichtig ist auf jeden Fall, dass keine Risse usw. sichtbar sind.

Gruss

am 7. August 2009 um 19:40

Zitat:

Original geschrieben von 9R-Treiber

mhh, dann versuch ichs vllt. doch einfach mal mit den alten Schluffen, neue hab ich schon hier liegen.

Was kostet ne Nachprüfung nochmal ?

Als ich das letzte mal zu ner Nachprüfung beim TÜV musste, war das innerhalb der folgenden 4 oder 6 Wochen oder so ähnlich kostenfrei, wenn man den Wisch der ersten Prüfung wieder mitgebracht hat. Ist aber bestimmt schon 7-8 Jahre her und da ja alles teurer wird, mag es sein, dass Du mittlerweile dafür blechen musst...

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