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Wie AHK abnehmen ?

Themenstarteram 9. Dezember 2008 um 22:43

Hallo Zusammen !

Ich habe ein Abnehmbare AHK und wurde heute von den Netten Leuten in Blau angehalten :(

Ich wusste natürlich das es nicht erlaubt ist mit AHK zu fahren wenn sie abnehmbar ist.. hab eine Ausrede nach der Anderen gesucht hat aber nix gebracht :(

Meine Frage iss nun wie nimm ich das ding ab? Da iss ja son Splint dran habe den auch schonmal Rausgemacht aber ich krieg die nicht ab . Wo ist das Misstding noch befestigt?

Beste Antwort im Thema

Hab auch ne abnehmbare von Westfalia und bin jetzt ca. 2-3 Monate so gefahren ohne sie abzumontieren. Hat mich auch keiner drauf angesprochen oder mich gar angehalten deswegen. Allerdings stand in der Montageanleitung auch drin, dass man sie bei nichtgebrauch abmontieren soll, allerdings ohne Rechtsgrundlage. Und da kein Handeln ohne rechtliche Grundlage, bleibt sie dran solange ich will. Und die beiden genannten möglichen Rechtsgrundlagen sind imho nicht ausreichend um mich zum abmontieren zu zwingen, denn

1. in wie weit gefährdet meine hinten mittig am Fahrzeug sitzende AHK den Verkehr und

2. in wie weit gefährdet sie den Verkehr mehr als eine starre AHK?

Also sorry, aber wenn mir der Polizeibeamte da keine konkretere RG nennen kann, bei der die Begründung dann auch passt, würd ich es sogar auf eine Klage ankommen lassen.

@MrSchnell

Die Sache mit dem Endtopf ist blöd, da haben die Opelingenieure mal wieder nicht nachgedacht, aber das Problem hab ich, d.h. meine Werkstatt einfach gelöst, in dem sie die Halterungen des Endtopfes einfach ein wenig verbogen haben, so dass der ESD jetzt ein wenig weiter nach unten geneigt ist und nicht mehr mit der AHK zusammen trifft.

Also ich an deiner stelle würde die AHK dran lassen und nur den ESD ein wenig hinbiegen, so dass er passt. Macht weniger Arbeit und du kannst bei bedarf die AHK wieder nutzen.

Gruß

P.S.: Hab auch nen 1.6 16V und die AHK möchte ich nicht mehr missen. Hat sich bei mir schon mehr als gelohnt. Ich zieh zwar keine Wohnanhänger, aber ich hab nen normalen 750 kg Anhänger und bei nem größeren Grundstück fällt immer wieder was an, was geholt oder weggebracht werden muss, was man mit dem Auto sonst nicht hätte transportieren können. Und die Motorisierung ist bei diesen geringen lasten imho sowieso irrelevant und schon der x16xel ausreichend dafür.

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Das interessiert mich aber auch.

Schaut mal StVO §60 und §30

Sinngemäs:

§60

Abnehmbare AHK muss ab wenn sie das Kennzeichen bedeckt.

§30

"Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden."

Themenstarteram 13. Dezember 2008 um 11:20

Zitat:

Original geschrieben von BMWTordi

Schaut mal StVO §60 und §30

Sinngemäs:

§60

Abnehmbare AHK muss ab wenn sie das Kennzeichen bedeckt.

§30

"Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden."

Genau das hatte ich auch gefunden.

§60 Trifft beim Vecci ja nun nciht zu weil das kennzeichen relativ hoch ist aber §30 tritt hier in Kraft

Und in wiefern gefährdet eine abnehmbare aber montierte AHK den Verkehr? Irgendwie ist das nicht ganz logisch und Auslegungssache, denn wenn dem tatsächlich so wäre (Schadensfall etc.) müssten Besitzer einer starren AHK logischerweise auch mit höheren Versicherungsbeiträgen "bestraft" werden.

 

EDIT: Ich hoffe mal, das liest jetzt keiner, der Versicherungsverträge ausarbeitet :D

Zitat:

Original geschrieben von hades86

Und in wiefern gefährdet eine abnehmbare aber montierte AHK den Verkehr? Irgendwie ist das nicht ganz logisch und Auslegungssache, denn wenn dem tatsächlich so wäre (Schadensfall etc.) müssten Besitzer einer starren AHK logischerweise auch mit höheren Versicherungsbeiträgen "bestraft" werden.

das sehe ich ganz genau so! im übrigen würde eine solche konstruktion (die soweit absteht/nummernschild verdeckt) keine zulassung bekommen. ist also (trotz gesetz) absoluter quatsch und wie hades schon schrieb: auslegungssache und wird wohl nie so zur anwendung kommen :p.

gruß, heiko

Das man die abnehmbare AHK auch abnehmen muss, wenn sie nicht gebraucht wird, ist nix wirklich neues, das liest man ja öfter in diversen Foren. Ich kenne sogar Fälle, da ist einer jemandem drauf gefahren, war auch klar Schuld, das Opfer vorne hatte den abnehmbaren Kugelkopf dran und musste deswegen einen Teil des Schaden vom Verursacher zahlen.

In diesem Fall trifft wohl §30 zu, bei einer abnehmbaren AHK ist der Schaden leicht zu vermeiden (bzw. zu mildern), wobei man auch eine starre mit etwas Aufwand demontieren könnte...?! Deutsche Gesetze halt :D

Zitat:

...wobei man auch eine starre mit etwas Aufwand demontieren könnte...?! Deutsche Gesetze halt :D

genau, es gibt noch viel mehr schwachsinnige gesetze...:D.

gruß, heiko

Hab auch ne abnehmbare von Westfalia und bin jetzt ca. 2-3 Monate so gefahren ohne sie abzumontieren. Hat mich auch keiner drauf angesprochen oder mich gar angehalten deswegen. Allerdings stand in der Montageanleitung auch drin, dass man sie bei nichtgebrauch abmontieren soll, allerdings ohne Rechtsgrundlage. Und da kein Handeln ohne rechtliche Grundlage, bleibt sie dran solange ich will. Und die beiden genannten möglichen Rechtsgrundlagen sind imho nicht ausreichend um mich zum abmontieren zu zwingen, denn

1. in wie weit gefährdet meine hinten mittig am Fahrzeug sitzende AHK den Verkehr und

2. in wie weit gefährdet sie den Verkehr mehr als eine starre AHK?

Also sorry, aber wenn mir der Polizeibeamte da keine konkretere RG nennen kann, bei der die Begründung dann auch passt, würd ich es sogar auf eine Klage ankommen lassen.

@MrSchnell

Die Sache mit dem Endtopf ist blöd, da haben die Opelingenieure mal wieder nicht nachgedacht, aber das Problem hab ich, d.h. meine Werkstatt einfach gelöst, in dem sie die Halterungen des Endtopfes einfach ein wenig verbogen haben, so dass der ESD jetzt ein wenig weiter nach unten geneigt ist und nicht mehr mit der AHK zusammen trifft.

Also ich an deiner stelle würde die AHK dran lassen und nur den ESD ein wenig hinbiegen, so dass er passt. Macht weniger Arbeit und du kannst bei bedarf die AHK wieder nutzen.

Gruß

P.S.: Hab auch nen 1.6 16V und die AHK möchte ich nicht mehr missen. Hat sich bei mir schon mehr als gelohnt. Ich zieh zwar keine Wohnanhänger, aber ich hab nen normalen 750 kg Anhänger und bei nem größeren Grundstück fällt immer wieder was an, was geholt oder weggebracht werden muss, was man mit dem Auto sonst nicht hätte transportieren können. Und die Motorisierung ist bei diesen geringen lasten imho sowieso irrelevant und schon der x16xel ausreichend dafür.

Zitat:

Original geschrieben von GolfIICL

Allerdings stand in der Montageanleitung auch drin, dass man sie bei nichtgebrauch abmontieren soll, allerdings ohne Rechtsgrundlage. Und da kein Handeln ohne rechtliche Grundlage, bleibt sie dran solange ich will.

......

Also sorry, aber wenn mir der Polizeibeamte da keine konkretere RG nennen kann, bei der die Begründung dann auch passt, würd ich es sogar auf eine Klage ankommen lassen.

Da hast du doch deine Rechtsgrundlage: In der ABE steht, du musst sie bei Nichtgebrauch abnehmen, fährst du sie trotzdem spazieren ist es ein Verstoß gegen die Auflagen der ABE.

Desweiteren verstößt eine montierte abnehmbare AHK definitiv gegen §30 c Absatz 1 der StVZO:

Zitat:

Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.

Eine abnehmbare AHK ist demnach eine vermeidbare Gefahrenquelle und muss entfernt werden. Vor ein paar Jahren war ja das selbe Hickhack mit den Frontschutzbügeln an Geländewagen und Kleintransportern, die wurden auf Grundlge genau des selben Paragraphen komplett aus dem Verkehr gezogen.

Wie ich oben geschrieben habe, gibt es schon einige Musterprozesse, nach denen bei einem Auffahrunfall das unschuldige Opfer plötzlich den vermeidbaren Schaden am Fahrzeug des Unfallverursachers zahlen musste, also würde ich es auch nicht auf einen Prozess ankommen lassen ;)

Übrigens muss in fast ganz Europa eine abnehmbare AHK bei Nichtbenutzung demontiert werden, dabei zählt in CZ und PL z.B. auch eine starre AHK als abnehmbar, sofern man den Kugelkopf mit 2 oder 3 Schrauben demontieren kann. Nur solche, die komplett mit dem unteren Träger verschweisst sind, dürfen am Fahrzeug bleiben :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Zitat:

Original geschrieben von GolfIICL

Allerdings stand in der Montageanleitung auch drin, dass man sie bei nichtgebrauch abmontieren soll, allerdings ohne Rechtsgrundlage. Und da kein Handeln ohne rechtliche Grundlage, bleibt sie dran solange ich will.

......

Also sorry, aber wenn mir der Polizeibeamte da keine konkretere RG nennen kann, bei der die Begründung dann auch passt, würd ich es sogar auf eine Klage ankommen lassen.

Da hast du doch deine Rechtsgrundlage: In der ABE steht, du musst sie bei Nichtgebrauch abnehmen, fährst du sie trotzdem spazieren ist es ein Verstoß gegen die Auflagen der ABE.

Desweiteren verstößt eine montierte abnehmbare AHK definitiv gegen §30 c Absatz 1 der StVZO:

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Zitat:

Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.

Eine abnehmbare AHK ist demnach eine vermeidbare Gefahrenquelle und muss entfernt werden. Vor ein paar Jahren war ja das selbe Hickhack mit den Frontschutzbügeln an Geländewagen und Kleintransportern, die wurden auf Grundlge genau des selben Paragraphen komplett aus dem Verkehr gezogen.

Wie ich oben geschrieben habe, gibt es schon einige Musterprozesse, nach denen bei einem Auffahrunfall das unschuldige Opfer plötzlich den vermeidbaren Schaden am Fahrzeug des Unfallverursachers zahlen musste, also würde ich es auch nicht auf einen Prozess ankommen lassen ;)

Übrigens muss in fast ganz Europa eine abnehmbare AHK bei Nichtbenutzung demontiert werden, dabei zählt in CZ und PL z.B. auch eine starre AHK als abnehmbar, sofern man den Kugelkopf mit 2 oder 3 Schrauben demontieren kann. Nur solche, die komplett mit dem unteren Träger verschweisst sind, dürfen am Fahrzeug bleiben :rolleyes:

ich sag's doch, es gibt noch unsinnige gesetze :D und cz und pl würde ich mal als beispiel ganz rauslassen, denn bei denen darf so ziemlich alles auf der straße fahren!!! zu sehen an den rollenden zeitbomben, die auf der AB regelmäßig rausgezogen werden!!!

gruß, heiko

Zitat:

Da hast du doch deine Rechtsgrundlage: In der ABE steht, du musst sie bei Nichtgebrauch abnehmen, fährst du sie trotzdem spazieren ist es ein Verstoß gegen die Auflagen der ABE.

Moment. Steht da, dass man das MUSS oder SOLL? Ich habe die originale abnehmbare AHK von Opel und in der Anleitung steht dazu meines Wissens nichts.

 

 

 

Zitat:

Wie ich oben geschrieben habe, gibt es schon einige Musterprozesse, nach denen bei einem Auffahrunfall das unschuldige Opfer plötzlich den vermeidbaren Schaden am Fahrzeug des Unfallverursachers zahlen musste

Nachweis? Ich habe jetzt auch mal im Internet herumgelesen und bisher auch nur gefunden, dass da wohl der Sohn von der Tante vom Willi aus der Skatrunde jemanden kennt, bei dem das angeblich so war. Gehört habe ich dazu bisher nichts und ich werde auch mal meinen Versicherungsvertreter befragen.

 

Desweiteren würde mich immer noch interessieren, wo genau die Gefährdung des Straßenverkehrs liegt, wenn man den Kugelkopf dranlässt.

Hallo. Wo ihr grad so schön am diskutieren seid wegen der abnehmbaren AHK...

Ich habe die originale abnehmbare AHK von Opel. Mein Vectra B Car. ist Bj. 97, die AHK ist von anfang an dran gewesen.

Allerdings muss einer der Vorbesitzer nicht grad nett damit umgegangen sein, denn das in der Betriebsanleitung beschriebene Schloss ist nicht mehr nutzbar, kann man so aus der AHK rausziehen, jedoch krieg ich den Kugelkopf nicht ab. Hab schon alles Mögliche versucht...

Da ich eher selten die AHK nutze, möchte ich sie schon ab haben.

Kann mir jemand helfen, wie ich das Ding ab kriege?

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