widersprüchliche TÜV Papiere(Anbauprüfung) bereiten mir sorgen! Eintragen oder Nicht?

Hallo an Alle,

Ich hatte vor gut acht Jahren(2004) Mein Sportfahrwerk und Rad/Reifen-Kombi vom TÜV FSP Abnehmen lassen. Dafür habe ich dann zwei Dokumente erhalten.

Dokument 1: Änderungsabnahmenachweis
Dokument 2: das Prüfergebnis

Problem: Ich wurde gestern Abend von der Polizei kontrolliert und aufgefordert, innerhalb von 10 Tagen, diese Änderungen im Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Obwohl mir damals vom TÜV Prüfer mitgeteilt wurde, dass ich diese Dokumente nur mitzuführen hätte(inkl. Fahrzeugschein natürlich).
Ich wurde schon ca. 3 bis 5 mal kontrolliert und immer hat jeder Beamte alles akzeptiert.

Im Dokument 1 steht: Hinweis - Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich

Dokument 2 steht: Bitte bewahren sie diesen immer zusammen mit ihrem Fahrzeugschein auf,ODER legen sie diesen bei ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt zur Änderung ihrer Fahrzeugpapiere vor"

Die Beamtin meinte das sich die Kollegen in den letzten Jahren, als ich kontrolliert wurde, wohl geirrt hatten und ich es jetzt in meine Fahrzeugpapiere eintragen soll.

Welche Partei hat hier nun Recht? Polizei oder TÜV(auf dem ich mich verlassen hatte).

Aber in den Dokumenten stehen widersrpüchliche Aussagen?!?!?

Vielleicht kennt sich ja Jemand damit aus.

Vielen Dank schon mal vorab!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von matze-bmw


Zusammenfassend kann man wohl sgaen das die Dokumente durch zweierlei Aussagen ein wenig verwirrend sind. Nicht nur für mich, sondern auch für andere Personen die nicht aus dieser Branche kommen.

Eigentlich ist es nicht verwirrend, weil ziemlich eindeutig drauf steht, dass eine Berichtigung sofort zu erfolgen hat. Dass du jetzt da aufgrund der zweiten Seite was anderes reininterpretierst, kann dem Prüfer nicht angehängt werden. Und wenn es wirklich so verwirrend gewesen wäre, dann hätte man schon damals nachfragen können. Die Begutachtung ist ja nicht erst gestern erstellt worden...

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Mahlzeit.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Du wirst feststellen, dass für diese Umbauten eine Betriebserlaubnis erforderlich ist. Dieser bekommst Du nur durch die Eintragung dieser Umbauten bei der zuständigen Zulassungsstelle.

Neuerteilung der BE und Änderungsabnahme nach §19(3) passen nicht zusammen.

(deswegen beginnt der Absatz 3 ja sinngemäß "die BE erlischt jedoch nicht, wenn..."😉

Die Neuerteilung der BE ist nach einer Einzelabnahme (§19(2) i.V.m. §21) erforderlich. Dann allerdings immer, auch wenn das nicht so eindeutig auf dem Gutachten steht!

(und die Einzelabnahme gibts auch nicht bei FSP)

Gruß,
HK

Zitat:

Original geschrieben von hk_do


Die Neuerteilung der BE ist nach einer Einzelabnahme (§19(2) i.V.m. §21) erforderlich. Dann allerdings immer, auch wenn das nicht so eindeutig auf dem Gutachten steht!

richtig. nennt sich "gutatchten zur erteilung der betriebserlaubniss" und sieht so aus:

http://www.porno-karre.com/.../big_25873459_0_576-768.jpg

Zitat:

Original geschrieben von matze-bmw


Zusammenfassend kann man wohl sgaen das die Dokumente durch zweierlei Aussagen ein wenig verwirrend sind. Nicht nur für mich, sondern auch für andere Personen die nicht aus dieser Branche kommen.

Eigentlich ist es nicht verwirrend, weil ziemlich eindeutig drauf steht, dass eine Berichtigung sofort zu erfolgen hat. Dass du jetzt da aufgrund der zweiten Seite was anderes reininterpretierst, kann dem Prüfer nicht angehängt werden. Und wenn es wirklich so verwirrend gewesen wäre, dann hätte man schon damals nachfragen können. Die Begutachtung ist ja nicht erst gestern erstellt worden...

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Definition: unverzüglich = § 121 BGB " Ohne schuldhaftes verzögern "

Ich vervollständige mal:

unverzüglich= ohne schuldhaftes Verzögern= etwa 14 TAGE Zeit (@ TE: nicht Jahre!😉)

Zitat:

Baut Du einen Unfall und man stellt fest, dass hätte schon längst erledigt sein können = Arschkarte

welche Arschkarte???

Und komm jetzt bitte bloss nicht mit "Versicherungsschutz erloschen!"!

Hier haben wir ein geprüfte Auto in einem abgenommenen und für gut befundenen Zustand = VS-Schutz besteht trotz der Fehlenden Eintragung der Änderung, da hier nur eine Formalie nicht erfüllt wurde.

Oder anders ausgedrückt: eine fehlende Eintragung der Abnahme und Bestätigung des ordnungsgem. Zustandes kann NIE unfallursächlich sein und zum Erlöschen der VS führen!

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Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Definition: unverzüglich = § 121 BGB " Ohne schuldhaftes verzögern "
Ich vervollständige mal:
unverzüglich= ohne schuldhaftes Verzögern= etwa 14 TAGE Zeit (@ TE: nicht Jahre!😉)

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Baut Du einen Unfall und man stellt fest, dass hätte schon längst erledigt sein können = Arschkarte

welche Arschkarte???
Und komm jetzt bitte bloss nicht mit "Versicherungsschutz erloschen!"!
Hier haben wir ein geprüfte Auto in einem abgenommenen und für gut befundenen Zustand = VS-Schutz besteht trotz der Fehlenden Eintragung der Änderung, da hier nur eine Formalie nicht erfüllt wurde.

Oder anders ausgedrückt: eine fehlende Eintragung der Abnahme und Bestätigung des ordnungsgem. Zustandes kann NIE unfallursächlich sein und zum Erlöschen der VS führen!

Wo steht etwas von 14 Tagen Zeit, ist das eine gefühlte Meinung von Dir ?

Unverzüglich ist zwar ein unbestimmter Rechtsbegriff, aber sicherlich nicht so wie von Dir zu bemessen.

Arschkarte = Hatte ich etwas vom Verlust des Versicherungsschutzes geschrieben ? Nein !

Aber wenn wir schon einmal dabei sind, für die Tieferlegung eines Fahrzeuges ist m.E. eine entsprechende Betriebserlebnis erforderlich. Die gesamte Betriebserlaubnis erlischt nicht, dass hat auch KEINER geschrieben oder behauptet. Dennoch besteht die Möglichkeit, wenn nunmal unglückliche Umstände dazu führen einen Unfall zu haben und die erforderliche Betriebserlaubnis fehlt und man womöglich auch noch einen Fehler feststellt, dass auch der Versicherungsschutz wanken kann.

Wer eine die erforderliche Betriebserlaubnis erteilt, das entscheidet mit nichten der TÜV, als vielmehr die Zulassungsstelle. Der TÜV dient der Zulassungsstelle als tech. Arm - sorry für den Vergleich - mögen die TÜV - Prüfer nicht gerne hören. Ist aber ja nun mal so.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Aber wenn wir schon einmal dabei sind, für die Tieferlegung eines Fahrzeuges ist m.E. eine entsprechende Betriebserlebnis erforderlich.

Zum Glück ist dein Erachten ja nicht maßgeblich...

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Die gesamte Betriebserlaubnis erlischt nicht, dass hat auch KEINER geschrieben oder behauptet.

Wie denn sonst? Entweder ganz oder gar nicht. Nur ein bisschen erlöschen geht halt nicht. Die Voraussetzungen stehen im §19 StVZO...

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Wer eine die erforderliche Betriebserlaubnis erteilt, das entscheidet mit nichten der TÜV, als vielmehr die Zulassungsstelle.

Die sie aber auch nur erteilen kann, wenn sie erloschen war. Und dafür gibts eben doch die Prüforganisationen, die das vom technischen Standpunkt aus beurteilen müssen, dass kann kein Mensch in einer Zulassungsstelle entscheiden...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Aber wenn wir schon einmal dabei sind, für die Tieferlegung eines Fahrzeuges ist m.E. eine entsprechende Betriebserlebnis erforderlich.
Zum Glück ist dein Erachten ja nicht maßgeblich...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Die gesamte Betriebserlaubnis erlischt nicht, dass hat auch KEINER geschrieben oder behauptet.
Wie denn sonst? Entweder ganz oder gar nicht. Nur ein bisschen erlöschen geht halt nicht. Die Voraussetzungen stehen im §19 StVZO...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Wer eine die erforderliche Betriebserlaubnis erteilt, das entscheidet mit nichten der TÜV, als vielmehr die Zulassungsstelle.
Die sie aber auch nur erteilen kann, wenn sie erloschen war. Und dafür gibts eben doch die Prüforganisationen, die das vom technischen Standpunkt aus beurteilen müssen, dass kann kein Mensch in einer Zulassungsstelle entscheiden...
Der TÜV dient der Zulassungsstelle als tech. Arm

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Der TÜV dient der Zulassungsstelle als tech. Arm

Das war auch das einzig Richtige in deinem Post.

Die Betriebserlaubnis erlischt bei technischen Änderungen immer ganz oder gar nicht. Der Versicherungsschutz der Kasko kann deswegen erlöschen, der Haftpflicht nicht. Die Haftpflicht kann deswegen ggf. nur Regress fordern.

Ob eine BE bei einer Änderung erlischt hängt von der Änderung und den vorliegenden Papieren dazu ab. Teils braucht es gar nichts, teils nur die Papiere mitführen (z.B. ABE), teils Änderungsabnahme nach 19(3) (ABE mit Auflage, Teilegutachten), in diesen Fällen erlischt die BE nicht wenn die Auflagen eingehalten werden und die Änderungsabnahme wenn erforderlich unverzüglich durchgeführt wird. Bei Änderungen die ggf. steuer- oder fahrerlaubnisrelevant sind (Motorleistung, Abgas, Gewicht, ...) sind die Fahrzeugpapiere zwingend unverzüglich beim Straßenverkehrsamt zu ändern.

Oder wenn die BE erlischt eben Einzelabnahme 19(2)/21 mit Neuerteilung der BE. Auch hier der Gang zum Straßenverkehrsamt obligatorisch, wird gerne vergessen weil viele meinen sie wären mit der Abnahme beim TÜV fertig.

Eine Betriebserlaubnis erteilt immer nur das Straßenverkehrsamt, warum soll der TÜV böse sein das zu hören? Die Jungs sind da eben nur quasi der technische Dienst des Straßenverkehrsamtes. Da jede Betriebserlaubnis und jede Änderung derselben beim KBA registriert wird geht der Weg halt nur so.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Wo steht etwas von 14 Tagen Zeit, ist das eine gefühlte Meinung von Dir ?

Unverzüglich ist zwar ein unbestimmter Rechtsbegriff, aber sicherlich nicht so wie von Dir zu bemessen.

Wieso von mir bemessen?

Neben dem reinen Gesetzestext gibt es immer Komentare die sich an Gerichtsurteilen orientieren. Und kann man durchaus mehrfach die 14 Tage lesen!

Zitat:

Arschkarte = Hatte ich etwas vom Verlust des Versicherungsschutzes geschrieben ? Nein !

Aber wenn wir schon einmal dabei sind, für die Tieferlegung eines Fahrzeuges ist m.E. eine entsprechende Betriebserlebnis erforderlich. Die gesamte Betriebserlaubnis erlischt nicht, dass hat auch KEINER geschrieben oder behauptet. Dennoch besteht die Möglichkeit, wenn nunmal unglückliche Umstände dazu führen einen Unfall zu haben und die erforderliche Betriebserlaubnis fehlt und man womöglich auch noch einen Fehler feststellt, dass auch der Versicherungsschutz wanken kann.

Noch mal schön langsam und einfach:

Der Prüfer bestätigt die ordnungsgemäßen Zustand der Änderung!

Es fehlt einfach nur die Eintragung in den Papieren, ist aber eine reine Formsache!

Die VS kann sich also nicht rausreden, das Auto ist in einem ordnungsgemäßen Zustand. Eine fehlende Eintragung kann NIE einen Unfall verursachen!!!

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