Widerrufsrecht und gesetzliche Grundlagen beim Fahrzeugkauf

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Guten Abend liebe BMW Freunde,

ich hab mal eine juristische Frage an euch:

Wenn man eine Fahrzeugbestellung bei einem Händler unterschreibt und darin vermerkt ist, dass Bestandteil der Bestellung ein Leasingvertrag mit der monatlichen Rate X Euro und die Inzahlungnahme des PKW des Kunden in Höhe von Y Euro erfolgt, ist der Händler dann an diese Beträge fest gebunden?

Was ist, wenn der Händler plötzlich sagt, dass er für das Altfahrzeug, was er vom Kunden ankaufen wollte, auf einmal weniger als in der Fahrzeugbestellung vermerkt zahlen möchte. Kann der Händler den Ankauf auch ganz verweigern?

Wie lange hat der Kunde Zeit, um die Bestellung zu widerrufen?

Bei mir ist es so, dass der Händler mein Fahrzeug erst ankaufen und zahlen will, wenn der BMW ausgeliefert worden ist. Ist das so korrekt? Sollte vorab ein Ankaufvertrag vereinbart werden?

Es wäre super, wenn íhr mir helfen könntet.

Grüsse
Kalle

9 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BmwKalle


Guten Abend liebe BMW Freunde,

ich hab mal eine juristische Frage an euch:

Wenn man eine Fahrzeugbestellung bei einem Händler unterschreibt und darin vermerkt ist, dass Bestandteil der Bestellung ein Leasingvertrag mit der monatlichen Rate X Euro und die Inzahlungnahme des PKW des Kunden in Höhe von Y Euro erfolgt, ist der Händler dann an diese Beträge fest gebunden?

Was ist, wenn der Händler plötzlich sagt, dass er für das Altfahrzeug, was er vom Kunden ankaufen wollte, auf einmal weniger als in der Fahrzeugbestellung vermerkt zahlen möchte. Kann der Händler den Ankauf auch ganz verweigern?

Wie lange hat der Kunde Zeit, um die Bestellung zu widerrufen?

Bei mir ist es so, dass der Händler mein Fahrzeug erst ankaufen und zahlen will, wenn der BMW ausgeliefert worden ist. Ist das so korrekt? Sollte vorab ein Ankaufvertrag vereinbart werden?

Es wäre super, wenn íhr mir helfen könntet.

Grüsse
Kalle

Brauchst keine Angst haben solange vertraglich alles fixiert ist......

I.d.R. vermerken die Händler: Fzg. XY wird Inzahlunggenommen lt. Bewertungsbericht vom XX.XX.XXXX ohne zusätzliche Schäden...

Aber wenn ein Preis geschlossen wurde, und du gibst das Fahrzeug ohne krasse zusätzliche Schäden ab wird das keine Probleme geben...

Widderruf lt. Leasingvetrag 14 Tage nach Unterschrift...

Gruss

Christian

Zitat:

Original geschrieben von Gamsi



Zitat:

Original geschrieben von BmwKalle


Guten Abend liebe BMW Freunde,

ich hab mal eine juristische Frage an euch:

Wenn man eine Fahrzeugbestellung bei einem Händler unterschreibt und darin vermerkt ist, dass Bestandteil der Bestellung ein Leasingvertrag mit der monatlichen Rate X Euro und die Inzahlungnahme des PKW des Kunden in Höhe von Y Euro erfolgt, ist der Händler dann an diese Beträge fest gebunden?

Was ist, wenn der Händler plötzlich sagt, dass er für das Altfahrzeug, was er vom Kunden ankaufen wollte, auf einmal weniger als in der Fahrzeugbestellung vermerkt zahlen möchte. Kann der Händler den Ankauf auch ganz verweigern?

Wie lange hat der Kunde Zeit, um die Bestellung zu widerrufen?

Bei mir ist es so, dass der Händler mein Fahrzeug erst ankaufen und zahlen will, wenn der BMW ausgeliefert worden ist. Ist das so korrekt? Sollte vorab ein Ankaufvertrag vereinbart werden?

Es wäre super, wenn íhr mir helfen könntet.

Grüsse
Kalle

Brauchst keine Angst haben solange vertraglich alles fixiert ist......
I.d.R. vermerken die Händler: Fzg. XY wird Inzahlunggenommen lt. Bewertungsbericht vom XX.XX.XXXX ohne zusätzliche Schäden...
Aber wenn ein Preis geschlossen wurde, und du gibst das Fahrzeug ohne krasse zusätzliche Schäden ab wird das keine Probleme geben...

Widderruf lt. Leasingvetrag 14 Tage nach Unterschrift...

Gruss

Christian

Deine Worte in Gottes Gehörgang... Ich hoffe, dass alles klappt.

Es war halt am Tag der Fahrzeugbestellung so, dass der Verkäufer unser Auto nur durch die Scheibe grob aus der Ferne angeschaut hat und den Wert nach Schwacke und Mobile.de berechnet hat. Er nannte uns dann einen festen Preis und meinte, dass er diesen Preis auch ohne technische Prüfung garantieren kann, weil er meinte, dass er uns da vertraut und das Fahrzeug nur knapp 11.000 km hat.

Hast du so etwas schon einmal erlebt ??? Du bist doch auch bei BMW, findest du das Ganze nicht auch eigenartig?

Wir kaufen den BMW nur unter der Voraussetzung, dass unser altes Fahrzeug
auch zu dem festgelegten Preis abgekauft wird. Denkst du wirklich, dass das so in Ordung gehen wird? In der Fahrzeugbestellung ist lediglich vermerkt:

"Das Fahrzeug der Marke X wird für Y Euro in Zahlung genommen"

Meinst du, dass das so ausreicht?

TAUSEND DANK IM VORAUS !!!!

Zitat:

Original geschrieben von BmwKalle



Zitat:

Original geschrieben von Gamsi


Brauchst keine Angst haben solange vertraglich alles fixiert ist......
I.d.R. vermerken die Händler: Fzg. XY wird Inzahlunggenommen lt. Bewertungsbericht vom XX.XX.XXXX ohne zusätzliche Schäden...
Aber wenn ein Preis geschlossen wurde, und du gibst das Fahrzeug ohne krasse zusätzliche Schäden ab wird das keine Probleme geben...

Widderruf lt. Leasingvetrag 14 Tage nach Unterschrift...

Gruss

Christian

Deine Worte in Gottes Gehörgang... Ich hoffe, dass alles klappt.

Es war halt am Tag der Fahrzeugbestellung so, dass der Verkäufer unser Auto nur durch die Scheibe grob aus der Ferne angeschaut hat und den Wert nach Schwacke und Mobile.de berechnet hat. Er nannte uns dann einen festen Preis und meinte, dass er diesen Preis auch ohne technische Prüfung garantieren kann, weil er meinte, dass er uns da vertraut und das Fahrzeug nur knapp 11.000 km hat.

Hast du so etwas schon einmal erlebt ??? Du bist doch auch bei BMW, findest du das Ganze nicht auch eigenartig?

Wir kaufen den BMW nur unter der Voraussetzung, dass unser altes Fahrzeug
auch zu dem festgelegten Preis abgekauft wird. Denkst du wirklich, dass das so in Ordung gehen wird? In der Fahrzeugbestellung ist lediglich vermerkt:

"Das Fahrzeug der Marke X wird für Y Euro in Zahlung genommen"

Meinst du, dass das so ausreicht?

TAUSEND DANK IM VORAUS !!!!

Naja ich vermerke das bei Fahrzeugbestellungen schon detaillierter..... bzw. begutachte das Fahrzeug auch....

Aber bei einem Fzg. mit so wenig Laufleistung kann ich bei BMW schon vetrauen in die Technik setzen.

Würde mir keine Sorgen machen.... Wird ja auch ein Vertragshändler sein.....

Also eigenartig ist das jedenfalls nicht...

Ist es daber denn normal, dass der Händler das Auto erst nach Auslieferung des Neufahrzeugs das Altfahrzeug ausbezahlt ? Ich würde ihm das Fahrzeug 2 Monate früher (also schon jetz) zum selben Preis hinstellen. Dies wiederum lehnt er ab. Ich bin da schon etwas skeptisch...

Da du ja ein BMW Mitarbeiter bist, kann ich dich ja vielleicht auch noch in einer anderen Angelegenheit etwas fragen:

1.) Weißt du, ob man bei Selbstabholung in der BMW Welt bereits ab Werk eine Winteralubereifung bestellen kann? Laut meinem Händler gehen nur Stahlfelgen...

2.) Weißt du, wie lange diese günstigen Konditionen für das 1er Leasing noch angeboten werden? Meinst du, daß man auch 2008 noch die gleichen Konditionen bekommt? Wenn ja, habt ihr bei euch gute Preise...;-) ???

Nochmals vielen vielen Dank für dein Hilfe !

Grüsse
Kalle

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Zitat:

Original geschrieben von BmwKalle


Ist es daber denn normal, dass der Händler das Auto erst nach Auslieferung des Neufahrzeugs das Altfahrzeug ausbezahlt ? Ich würde ihm das Fahrzeug 2 Monate früher (also schon jetz) zum selben Preis hinstellen. Dies wiederum lehnt er ab. Ich bin da schon etwas skeptisch...

Da du ja ein BMW Mitarbeiter bist, kann ich dich ja vielleicht auch noch in einer anderen Angelegenheit etwas fragen:

1.) Weißt du, ob man bei Selbstabholung in der BMW Welt bereits ab Werk eine Winteralubereifung bestellen kann? Laut meinem Händler gehen nur Stahlfelgen...

2.) Weißt du, wie lange diese günstigen Konditionen für das 1er Leasing noch angeboten werden? Meinst du, daß man auch 2008 noch die gleichen Konditionen bekommt? Wenn ja, habt ihr bei euch gute Preise...;-) ???

Nochmals vielen vielen Dank für dein Hilfe !

Grüsse
Kalle

Also das Advantage Paket kriegen wir bei Fzg.-Produktion 2007 noch. Nächstes Jahr nicht mehr. V-Leasing geht bis 31.12.07 Antragsdatum....

Naja wenn du Ihm es gleich hinstellst dann würde ich Dir das Geld schon sofort auszahlen...

Vielleicht ist er ja nicht mehr so liquide das er Dir die 11.000 € nicht ausbezahlen kann....

Kannst mir ja mal eine E-Mail mit deinen Preisen und Ausstattung schicken dann kann ich für Dich rechnen wenn du noch nicht bestellt hast und Interesse hast...

Hallo

also bei mir war es beide male so, dass mein Händler und ich den Ankaufvertrag des Altfahrzeugs zusammen mit dem Kaufvertrag des Neufahrzeug gemacht haben.
Das alte Fahrzeug bin ich dann noch weiter gefahren, bis ich das Neufahrzeug übernommen habe.

Insofern kommt mir das auch ein wenig komisch vor, so wie du es schilderst. Auf welche Art und Weise ist denn garantiert, dass der Ankauf später stattfindet und der Preis?

Gibt es schon einen entsprechenden Ankaufvertrag, wenn ja, alles okay. Oder steht der "in Aussicht gestellte" Preis einfach als Negativposten im Angebot drinnen? Ein Angebot ist natürlich später nicht rechtlich bindend.

Zitat:

Original geschrieben von newboardmember


Hallo

also bei mir war es beide male so, dass mein Händler und ich den Ankaufvertrag des Altfahrzeugs zusammen mit dem Kaufvertrag des Neufahrzeug gemacht haben.
Das alte Fahrzeug bin ich dann noch weiter gefahren, bis ich das Neufahrzeug übernommen habe.

Insofern kommt mir das auch ein wenig komisch vor, so wie du es schilderst. Auf welche Art und Weise ist denn garantiert, dass der Ankauf später stattfindet und der Preis?

Gibt es schon einen entsprechenden Ankaufvertrag, wenn ja, alles okay. Oder steht der "in Aussicht gestellte" Preis einfach als Negativposten im Angebot drinnen? Ein Angebot ist natürlich später nicht rechtlich bindend.

Wie bereits erwähnt haben wir bisher "nur" die Fahrzeugbestellung unterschrieben. Hierbei ist dann auf der dritten Seite vermerkt, dass wir das Fahrzeug über einen Leasingvertrag mit Raten in Höhe von X Euro pro Monat abwickeln und dass unser Fahrzeug für Y Euro in Zahlung genommen wird. Sonst steht nichts.

Als Negativposten ist der Betrag nicht aufgeführt, weil wir den Betrag ja komplett ausgezahlt bekommen.

Meint Ihr, dass ein Ankaufvertrag unbedingt schon jetzt geschlossen werden sollte? Wie sieht es rechtlich aus? Wenn die mir das Fahrzeug nicht für den vereinbarten Betrag abkaufen, dann kann ich doch im Nachhinein die Annahme und Zahlung des neues PKW verweigern, oder?

Grüsse
Kalle

Zitat:

Original geschrieben von BmwKalle



Zitat:

Original geschrieben von newboardmember


Hallo

also bei mir war es beide male so, dass mein Händler und ich den Ankaufvertrag des Altfahrzeugs zusammen mit dem Kaufvertrag des Neufahrzeug gemacht haben.
Das alte Fahrzeug bin ich dann noch weiter gefahren, bis ich das Neufahrzeug übernommen habe.

Insofern kommt mir das auch ein wenig komisch vor, so wie du es schilderst. Auf welche Art und Weise ist denn garantiert, dass der Ankauf später stattfindet und der Preis?

Gibt es schon einen entsprechenden Ankaufvertrag, wenn ja, alles okay. Oder steht der "in Aussicht gestellte" Preis einfach als Negativposten im Angebot drinnen? Ein Angebot ist natürlich später nicht rechtlich bindend.

Wie bereits erwähnt haben wir bisher "nur" die Fahrzeugbestellung unterschrieben. Hierbei ist dann auf der dritten Seite vermerkt, dass wir das Fahrzeug über einen Leasingvertrag mit Raten in Höhe von X Euro pro Monat abwickeln und dass unser Fahrzeug für Y Euro in Zahlung genommen wird. Sonst steht nichts.

Als Negativposten ist der Betrag nicht aufgeführt, weil wir den Betrag ja komplett ausgezahlt bekommen.

Meint Ihr, dass ein Ankaufvertrag unbedingt schon jetzt geschlossen werden sollte? Wie sieht es rechtlich aus? Wenn die mir das Fahrzeug nicht für den vereinbarten Betrag abkaufen, dann kann ich doch im Nachhinein die Annahme und Zahlung des neues PKW verweigern, oder?

Grüsse
Kalle

Mach Dir da mal keine Sorgen....

Wenn der Inzahlungnahmepreis für Dein GA in der Fahrzeugbestellung fixiert ist ist das alles kein Problem...

Allerdings ist es komisch das du keinen Leasingvertrag unterschrieben hast?"?"

Zitat:

Original geschrieben von Gamsi



Zitat:

Original geschrieben von BmwKalle


Wie bereits erwähnt haben wir bisher "nur" die Fahrzeugbestellung unterschrieben. Hierbei ist dann auf der dritten Seite vermerkt, dass wir das Fahrzeug über einen Leasingvertrag mit Raten in Höhe von X Euro pro Monat abwickeln und dass unser Fahrzeug für Y Euro in Zahlung genommen wird. Sonst steht nichts.

Als Negativposten ist der Betrag nicht aufgeführt, weil wir den Betrag ja komplett ausgezahlt bekommen.

Meint Ihr, dass ein Ankaufvertrag unbedingt schon jetzt geschlossen werden sollte? Wie sieht es rechtlich aus? Wenn die mir das Fahrzeug nicht für den vereinbarten Betrag abkaufen, dann kann ich doch im Nachhinein die Annahme und Zahlung des neues PKW verweigern, oder?

Grüsse
Kalle

Mach Dir da mal keine Sorgen....
Wenn der Inzahlungnahmepreis für Dein GA in der Fahrzeugbestellung fixiert ist ist das alles kein Problem...
Allerdings ist es komisch das du keinen Leasingvertrag unterschrieben hast?"?"

Den Leasingvertrag konnte der Händler nicht ausdrucken, da angeblich etwas mit der Software nicht gestimmt hat. Der will mir diesen nun nächste Woche zuschicken. Naja, schau mer mal. Ich würde mich halt sehr ärgern, wenn er beim Ankauf des Altfahrzeugs dann sagt, dass er doch nicht den ausgemachten Betrag zahlen kann. Dann müsste ich vom Vertrag zurücktreten und das Warten wäre umsonst gewesen.

Andererseits würde der Händler dann auf dem für mich konfigurierten Auto sitzenbleiben und das kann ja auch nicht in dessen Interesse sein.

Danke für eure Ratschäge!

Grüsse
Kalle

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