wichtige TÜV-Fragen

VW Golf 1 (17, 155)

Wie wichtig ist der Rückfahrscheinwerfer für den TÜV? Wenn der nicht geht, wird das als geringe Mängel verzeichnet, oder gibts dann keinen TÜV?

Dann habe ich noch nen Problem, wie ich zum TÜV hinkomme. Der Wagen ist abgemeldet. Muss ich mir da extra nen Hänger organisieren, oder gibt es da irgendeine andere Möglichkeit?

Was soll man denn tun, wenn man keinen Hänger hat und da gerne hinmöchte? Abschleppdienst anrufen???

Wie kann ich ohne Bremsenprüfstand feststellen, ob meine Bremsen gleichmäßig bremsen? Die Karre blockiert zwar, aber ich weiß nicht, ob sie den Bremsenprüfstand beim TÜV schafft. Btw, wieviel Bodenfreiheit braucht man eigentlich um in den Prüfstand reinzukommen?

36 Antworten

und das ganze um sich ca 26€ zusparen für kurtzzeitkenzeichen!🙄

26€ Kurzkennzeichen? Wo?

Das mit der Doppelkarte geht, einfach bei der Versicherung eine holen, und dann mit den alten Kennzeichen zum TÜV. Habe ich auch so gemacht!

Zitat:

Original geschrieben von DaRappa


Mach einfach die Nummernschilder von irgend nem anderen Auto dran für den kurzen Weg zum TÜV.

Hat nen Kumpel neulich auch gemacht, und die Wahrscheinlichkeit das du angehalten wirst ist nahezu 0

Und dann einfach die Nummern am TÜV hof abmachen!

Oder so, geht natürlich auch. Aber nicht jedem seine Sache.

Also hallo erstmal..

Zum Thema Bodenfreiheit wollt ich auch mal mein senf dazu geben...

Es stimmt nicht dass es keinerlei Richtlinien gibt. Da Wären die sachen mit der Lichtaustrittskante, dem Abstand Blinker zum Boden und Abstand Kennzeichen zum Boden.

Soweit ich weiss, so wars zumindestens bei mir brauchst du am tiefsten Punkt vom Auto, in meinem fall die ölwanne 6cm Bodenfreiheit. (Ich hab 6,24 cm =) )

Wegen den Kurzzeitkennzeichen musst du mit deiner versicherung reden. Manche stellen diese Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen (so heisst den soweit ich weiss) kostenlos aus wenn du ihn dann bei ihnen anmeldest. Manche verlangen aber auch bis zu 85 euro für so eine deckungskarte die du aber wieder bekommst wenn du ihn anmeldest...

naja das wars erstmal... viele grüße aus heidelberg...

Zitat:

Original geschrieben von jettafreak


Soweit ich weiss, so wars zumindestens bei mir brauchst du am tiefsten Punkt vom Auto, in meinem fall die ölwanne 6cm Bodenfreiheit. (Ich hab 6,24 cm =) )

Das liegt alles im Ermessen des TÜV Prüfers, soweit ich weiss gibts es das mit den 6cm gar nicht!

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Keine Ahnung. Hat der Tüv Prüfer zu mir gesagt.

Ist wie mit den Blinkern. Hab meine Blinker in die Nebelscheinwreferaussparung gesetzt. Ging nur weil er vor bj 89 war. danach gibts eine richtlinie dass die blinker so und so weit vom boden weg sein müssen...

Aber mal ehrlich, weniger als 6 cm bodenfreiheit ist zumindestens in unserer Region nicht mehr fahrbar...

Die scheiss GEschwindigkeitshügel und Bodenwellen und so... no way mit weniger als 6 cm, ich würd noch nicht mal bei uns über die Bahnschienen kommen wenn ich vier Leute im auto hab

Rückfahrscheinwerfer sind Zubehör. Daher in Deutschland keine Pflicht. Wenn angebaut dann müßen nach spätestens 15m Abstand abdunkeln

so wollte mich hier nochmal dranhängen hab nämlich nen ähnliches problem...nur dasses zum auto ja keine schilder dazu gab...jetz is der motor fertig drinne und papiere alle da...
seh ich das richtig wenn ich jetzt:

auf die zulassungsstelle und "anmelden"...geht ja nich kein tüv keine au...?

doppelkarte is klar...

aber WIE krieg ich nu die neuen ungestempelten schilder quasi ans auto?

Mit Schrauben ???

Ne mal im Ernst, was willst du eigentlich wissen ?

Habe den Thread gerade erst entdeckt weil du ihn mit deinem Beitrag nach oben geholt hast.

Nach meinen Informationen darf nur der letzte im Fahrzeugbrief eingetragene Halter mit dem abgemeldeten Fahrzeug zum TÜV, Straßenverkehrsamt und zum Schrottplatz (letzte Fahrt/Entsorgung) fahren. Doppelkarte wird die Trachtengruppe freuen, ist aber nur beim Ziel Straßenverkehrsamt nötig. Die letzte Haftpflichtversicherung haftet für diese Fahrten.

auto war ja nicht auf mich angemeldet und ist ohne dazugehörige kennzeichen...hab also nen auto und nen brief wo noch nich mein name drinne steht

au und hu kürzlich abgelaufen und auto ist abgemeldet

anmelden geht nich ohne tüv au soweit ich weiß und tüv au geht nich ohne anmelden...ein teufelskreis....

PS: kurzzeitkennzeichn is wohl nen bissl teuer...

Zuerst brauchst du eine AU, denn ohne gültige AU gibt es keinen Tüv !
Anmelden geht in der Tat nur mit gültiger AU und TÜV - umgekehrt gibt es selbstverständlich AU und/oder TÜV ohne Anmeldung.

Dein einziges Problem ist also das Teil in die Werkstatt zu schaffen, da Werkstatt-TÜV in der Regel teurer ist (aber auch wesentlich unproblematischer) wäre es also nicht verkehrt mal in der Werkstatt deines Vertrauens nach einem Termin für AU und TÜV zu fragen in Kombination mit kurzfristiger Leihgabe von deren roter Nummer - brauchst die ja theoretisch auch nur auf dem Hinweg - wenn der Termin erfolgreich war kannst du ja direkt zum SVA laufen ;-).

Unter'm Strich dürfte das finanziell beim Gleichen auskommen wir Kurzzeitkennzeichen oder Hänger.

Theoretisch könntest du auch das Auto abschleppen und so zur Werkstatt bekommen. Allerdings würde ich diese Methode nicht wirklich bevorzugen, da man eigentlich auch nur angemeldete KFZ abschleppen darf.

Das mit den roten Nummern würde ich mal versuchen. Wenn die dir die Nummern nicht geben wollen, dann frag doch, ob einer mitkommen kann. Dem kannst du dann ja 20 Euro geben.

ADAC hatte ich auch im ersten Moment noch gedacht, aber die helfen nur, wenn du liegen geblieben bist. Das wird allerdings schwer nachzuweisen sein dann du 1. vor deiner Haustür stehst und zweitens keine Nummernschilder dran hast.

*edit* Hänger hat mich übrigens hier beim lokalen Kleinbetrieb 26,- Euro für 5 Stunden gekostet.

Also zum Thema Abschleppen muß ich dich leider korrigieren:

Abschleppen bedeutet: das Schleppen eines Fahrzeuges unmittelbar nach dem es wegen eines Defektes liegengeblieben ist, in eine Werkstatt oder zum Standort (nach Hause) des Fahrzeuges.

Nach einer Unterbrechung der Fahrt ist das kein Abschleppen mehr sondern nur noch Schleppen, genauso wenn du ein Fahrzeug schleppen willst, an dessen Fahruntauglichkeit du selbst Schuld bist (z.B. beim Einbau irgend welcher Teile selbst was falsch gemacht). Selbstverständlich kann auch das Schleppen eines abgemeldeten Fahrzeuges niemals Abschleppen sein, denn wie soll das abgemeldete Fahrzeug unmittelbar vorher im Straßenverkehr gefahren sein ?

Eine Schleppgenehmigung muß beim Straßenverkehrsamt gegen Gebühr für das abzuschleppende Fahrzeug beantragt werden, dabei ist es egal ob das an- oder abgemeldet ist.

Zum Zeitpunkt meiner Anzeige und Gerichtsverfahren (1994) kam noch hinzu, daß man als Ziehender den Führerschein Klasse 2 (LKW) benötigte, also war ich als Schlepper noch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis dran - mit viel Glück 1000DM und kein Fahrverbot (normalerweise hätte es noch 6 Monate Fahrverbot gegeben) - heute darf man ja mit BE auch 2-achsige Hänger ziehen - ob das zum Schleppen eines Autos reicht weiß ich allerdings nicht. Der Fahrer des geschleppten Fahrzeuges durfte 50DM wegen der fehlenden Schleppgenehmigung abdrücken (also keine Punkte, nur Verwarnung)

Abschleppen darf man aber nach wie vor auch mit Führerschein Klasse B

also Rückfahrscheinwerfer ist kein Problem, wird zwar bemängelt, is aber nich schlimm,
beim TÜV kann man meistens rote nummer für 14€ leihen und die Bodenfreiheit muss laut meinen Papieren für die neuen Federn 8 cm und für weiche Teile 6 cm betragen, dann sollte es doch möglich sein auch bei der Rennleitung draufzukommen (aber wer weiß...)

Danke für die ausführliche Richtigstellung @balou!

Dass das nicht legal ist mit dem Schleppen war mir durchaus bewusst! Allerdings hätte ich nicht gedacht, dass es solche Konsequenzen nach sich zieht!

Ist also in keinem Fall eine Alternative, gut das zu wissen.

Bis ich es auf schmerzliche Weise lernen mußte, wußte ich auch nicht, daß es einen Unterschied zwischen schleppen und abschleppen gibt.

... und auch keiner meiner Bekannten, und dazu gehören einige die in der KFZ Branche tätig sind.

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