WICHTIG Auto Stillgelegt (Fahrwerk)

Opel Combo B

Ich mußte heut bei den grünen vorbei und die haben mein auto auf den kopf gestellt.Fazit ich muß mein Fk 60/40 Fahrwerk ausbauen inerhalb von 14 Tagen. Grund war dass ich die 50 cm zur scheinwerferunterkante unterschreite(46cm). Was kann ich dagegen tun oder ist es zwecklos?
Ich will mir dann ein gewindefahrwerk einbauen.
Jetzt meine frage welches würdet ihr mir raten zu holen kenn mich nämlich nich so aus mit den Gewinde. .
Würd gern eins mit HA verstellung.
Danke im vorraus
Gruß MC

52 Antworten

...

Moin !

Mal angenommen, die "Grünen" halten mich mit den Sommerpellen an und messen wie oben beschrieben, statt 50 cm und mehr nur 49 cm und weniger bei folgender Reifen/Fahrwerkskombination:

KW 60/40

Brock B5 195/45/14

Dann geht man doch logischerweise hin und montiert für den Vorführtermin die - in den meisten Fällen größeren WINTERREIFEN ! Das hört sich vielleicht bei knapp 20°C komisch an, aber es erfüllt seinen Zweck.

Hier bei uns im Umkreis nehmen das die Cops eben so hin - müssen sie auch ! Es kann einem ja keiner verbieten die Winterpellen aufzuziehen...

Auch ein Bekannter von mir PHM bei den Cops hat mir den Tip in der Hinsicht gegeben.

Muss dazu sagen, dass ich bis dato net gefilzt wurde. Ein Glück.

bis denne

MMC996

Felgen

hi!
sie können aber eine vorführung mit den sommerreifen verlangen oder wenn du sie nicht vorführst werden sie wieder ausgetragen,so kenn ich das..

@vauxhall corsa :

mmhhh... ja, kann schon sein...

Also hier bei uns iss es so, das sich eine Wache mit ca. 20 Beamten (Schichtdienst) und 2 Autos ein Gebiet mit ca. 25.000 Einwohnern "unterhält". Die werden nur bei groberen Verkehrverstößen aktiv. Alles andere wird zentral von der im Land ansässigen Verkehrsüberwachung erledigt - und die können schon mal 1x pro Monat hier im Kreis auftauchen.

Von daher - und gerade deswegen, mach ich mir darüber keine allzugroßen Gedanken...

Und wenn es mich trifft, iss es halt Pech. Was will man da auch machen. Ausserdem kann man mit denen reden; man sollte nicht gelich den Prolo raushängen lassen, dann klappt das...

So what

MMC

hier auf mland gibs da null probs...mein böser blik (nur mit blenden!!!) is nich eingetragen...meiner pedalaufsätze auch nicht...das interessiert die heir auch nicht, weil die das nich kennen...

hab den wagen allerdings so gekauft (mit den blenden vom foh!!!)...wenn ich nu aber zum bleistift inner größeren stadt angehalten werde, was is dann?...können die mich dann in meinem landkreis vorladen?

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@Daemenoth

mmmhh... wäre schwierig dich irgendwo weiter weg vorzuladen. Man stelle sich vor, die "erwischen" dich, wenn Du n paar 100 KM weiter von deinem Zulassungs-Landkreis weg bist (z.B. Urlaub).
Meines Wissens nach kannste da bei jeder PODISTE vorbeifahren. Die checken dann im Rechner was Sache iss und machen das dann mit Dir aus. Man bekommt da bestimmt noch n Wisch auf dem was vermerkt ist und der Kollege dann auch später weiß wat Sache iss.

@Alle anderen:

WO GENAU steht denn in der StVzO das mit den 40cm ???

MMC

hallo.

erstmal sind es 50 nicht 40cm.

hab nen Tigra K&W Gewinde 195/45 R15.
Lichtaustrittskante 43cm!!!

Die haben mich 3 mal deswegen angehalten,
immer ne Mängelkarte kassiert.
1x Wagen abgemeldet, Mängelkarte erledigt
2x Winterpellen aufgeschmissen, an der Wache gestempelt.
3x Serienfahrwerk eingebaut, zum TÜV, wieder ausgebaut und Gewinde wieder rein.

Aber es ist nur eine Frage der Zeit und des Ortes, an dem die mich wieder anhalten.....

@Bajo - Ich meinte ja auch 50cm.

}> Irren ist menschlich - Alles andere nicht Normal !

Zitat:

Original geschrieben von Bajo


Aber es ist nur eine Frage der Zeit und des Ortes, an dem die mich wieder anhalten.....

Viel Glück ;-)

@Alle anderen noch eine Frage:

WAS genau meinen die mit Lichtaustrittskante ? Zu Anfang des Threads schrieb jemand, das die Lichtaustrittskante nicht gleich Scheinwerferunterkante ist...

Kann das mal jemand definieren ?!? Wäre super !

MMC

Zitat:

Original geschrieben von Bajo


Aber es ist nur eine Frage der Zeit und des Ortes, an dem die mich wieder anhalten.....

lol sorry aber ich würde mir da ernsthafte gedanken über ein anderes FW oder rad/reifen kombi machen!

wenn ich das jetz richtig sehen könnte es aber duchaus passieren das die einem die karre stilllegen in einer fremden stadt! dann stehste da 250km von daheim weg ohne auto ;P

und das mit der lichtaustrittskante erklärt sich doch von selbst?!? schau doch mal deinen schweinwerfer an und such die lichtaustrittskante!

evtl hilft es dabei das licht mal an zu machen...

Zitat:

Original geschrieben von ZeroTech


und das mit der lichtaustrittskante erklärt sich doch von selbst?!? schau doch mal deinen schweinwerfer an und such die lichtaustrittskante!

evtl hilft es dabei das licht mal an zu machen...

@ZeroTech: Klingt vielversprechend...

Die dürfen nicht so Ohne weiteres dein Auto stillegen. Die müssen Dir zuerst die Möglichkeit geben, den "Mißstand" abzustellen/zuändern.

Nur in schwerwiegenden Fällen, könnten Sie das tun. Im Vergleich zu denen sind fehlende 1-2,3,4,5,6 cm geradezu ein Witz.

MMC

HAllo

Bei Wiederholungstätern würde ich die Karre sofort stillegen.
Kommt halt drauf an, was die im Computer so finden.

Servus
Thomas

Zitat:

Original geschrieben von MadMaxCorsa


Die dürfen nicht so Ohne weiteres dein Auto stillegen. Die müssen Dir zuerst die Möglichkeit geben, den "Mißstand" abzustellen/zuändern.

Nur in schwerwiegenden Fällen, könnten Sie das tun. Im Vergleich zu denen sind fehlende 1-2,3,4,5,6 cm geradezu ein Witz.

und wie die dürfen 😉 wenn der beamte an der legalen eintragung von deinem FW zweifelt steht die karre und zwar sofort!

und schwerwiegende fälle naja dein fahrzeug entspricht nicht der stvo wie schwerwiegend sollen die gründe denn noch sein?

klar liegt das auch im ermessen des beamten aber wenn er deine karre stilllegen will dann kann er das auch! auch wenn daran alles legal getüv wurde und sogar legal ist können die das und dann wird halt alles noch mal nachgeprüft!

und wenn du an einen gerätst der ahnung hatt dann haste sowieso ausgeschissen!

Zitat:

Original geschrieben von ZeroTech


und wenn du an einen gerätst der ahnung hatt dann haste sowieso ausgeschissen!

@ZeroTech:

Dann muss ich gleich mal zurückscheißen:

Wenn ich als Sheriff natürlich jemanden sehe, bei dem dieses mass z.B. weit unter 50 liegt, sagen wir 43 und weniger (Siehe Oben) würd ich u.U. das Dingen auch stillegen.

Also, wenn ich an dieser Stelle Resumee ziehe über das was bis jetzt geschrieben wurde hängt das von ein paar Faktoren ab, was genau die Polizei tut.

1.) Gegend - Stadt oder Land
Auf dem Land sind die "Grünen" eher unterbesetzt und haben für sowas no Zeit.

Kontrollen werden von speziellen Verkehrsüberwachungs-gruppen durchgeführt (auf dem Lande)

2.) tatsächliches Maß
Ob es jetzt 49 oder doch 50 cm sind.

3.) Laune des Polizisten
Wenn die Person schon mittem falschen Fuß aufgestanden ist wird wohl eng...

4.) Aussehen des Autos (?)
Wenn ich da mitner Kiste ankommen, die schon Rost hat aber trotrzdem eine 1500€ Rad-Reifenkombi

Da denken die doch auch, das dem Fahrer der realitätssinn fehlt und stochern noch in der Wunde
herum.

5.) Verhalten des Fahrers

Wenn ich dem natürlich übern Fuss fahre sobald der die Kelle hebt bin ich ja selber schuld.

Soll heißen: Wenn die eines nicht mögen, ist das ne saudumme Ausrede und ne noch blödere diskutiererei.

Und wer dann noch einen ACAB-Pulli trägt der iss eben ganz im aus.

Noch was:

Welcher Cop kennt die STVZO denn so genau ?

MMC

Wenn man das so liest kann man hier manchmal nur mit dem Kopf schütteln, einige Leute meinen echt die Polizisten würden sich dran aufgeilen Autos stillzulegen. Das das alles seinen Hintergrund hat und diese 50cm nicht Pi mal Daumen festgelegt wurden vergessen wohl einige. Gerade beim Keilfahrwerk neigt sich der Lichtkegel nochmehr dem Asphalt entgegen und wenn man dann noch mit Scheinwerfern rumfährt die 43 cm über Boden hängen ist das ne echte Gefahr für alle am Verkehr beteiligten. Es kann mir nämlich keiner erzählen das die Optik des Fahrzeugs eine Sichtweiteneinbuße solchen Ausmaßes (Keilfahrwerk,43cm) wert ist. Der Corsa hat sowieso schon keine gute Ausleuchtung...
Solche Aktionen wie Winterreifen aufziehen usw zeugen einfach nur von Dummheit und sturer Ignoranz.

Zitat:

Original geschrieben von MadMaxCorsa


Und wer dann noch einen ACAB-Pulli trägt der iss eben ganz im aus.

was issen nen ACAB pulli?

Zitat:

@Alle anderen:

WO GENAU steht denn in der StVzO das mit den 40cm ???

Zitat:

§50 StVZO, Absatz 3
Zitat: (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

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