WICHTIG Auto Stillgelegt (Fahrwerk)

Opel Combo B

Ich mußte heut bei den grünen vorbei und die haben mein auto auf den kopf gestellt.Fazit ich muß mein Fk 60/40 Fahrwerk ausbauen inerhalb von 14 Tagen. Grund war dass ich die 50 cm zur scheinwerferunterkante unterschreite(46cm). Was kann ich dagegen tun oder ist es zwecklos?
Ich will mir dann ein gewindefahrwerk einbauen.
Jetzt meine frage welches würdet ihr mir raten zu holen kenn mich nämlich nich so aus mit den Gewinde. .
Würd gern eins mit HA verstellung.
Danke im vorraus
Gruß MC

52 Antworten

Deine Feder sind halt einfach nachgesunken ich glaube du hattest wahrscheinlich sogar damals bei der tüv abnahme aber federn sacken halt mal leicht nach... vor allem bei billig fahrwerken... aber ganz wegtun brauchst das fahrwerk auch nicht du kannst es ja einfach wieder höher legen z.B. mit Federwegsbegrenzer oder Federteller...

mit federwegsbegrenzer höher legen???
das will ich sehen!!!

ja mit federwegsbegrenzern höher legen, oder ne zusätzliche windung an die feder schweißen *g

man könnt auch einfach nen rangierwagenheber unter die vorderachse stellen und den ganzen vorbau 4 cm hochdrücken. könnt nur probleme mit der lenkung geben 🙂

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Zitat:

wennd as fahrwerk eingetragen ist vom Prüfer und so geblieben ist, können die garnichts machen. Es wurde so abgenommen vom Prüfer. Da können sich die Polizisten auf dem Kopf stellen.

Schön wärs! Du lebst aber in einem Bürokratenstaat, und da geht´s nur um Gesetze und IST Zustände....wie dieser Zustand zustande gekommen ist, oder ob das gestern noch anders aussah ist dabei sowas von egal!

§50 StVZO, Absatz 3:

Zitat:

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

Wie ich es vorhergesagt habe. Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit haben sie mich gleich rausgefischt "Allgemeine Verkehrskontrolle"
Er ist einmal ums Auto gegangen und dann durfte ich weiter.
Wahrscheinlich war er von der Mischung aus meinem Arbeitsoutfit (Sparkasse) und dem Auto so geschockt das er nicht wußte was er sagen sollte.

Erstmal Glück gehabt ;-)

Muß jetzt um 19,00 Uhr zur verkehrsüberwachung zu einem experten. die entscheiden dann was passiert hoffe die drücken ein auge zu.
Kennt sich die Verkehrsüberwachung besser aus als die normalen grünen

Ich wünsch dir viel Glück!
Wird schon werden...

Hoffe doch das es klappt.
Ansonsten bin ich dann auf der suche nach nem neuen fahrwerk

fahrwerk

hi!
hab gerade bei mir nach gemessen habe genau unterkante scheinwerfer auf den kopf 50cm..mit 40/40 fahrwerk und 185/50/14..also mit der kombi liegt man schon mal auf der sicheren seite und tiefste stelle am auto ist bei mit mittelschall und da hab ich noch ca 13-14cm..luft

wenn man Federwegsbegrenzer einbaut drückt sich die feder doch weiter nach oben mit den richtigen oder und wird somit höher? hat ein freund von mir auch so höher gemacht als er zum tüv ist federt halt dann kaum mehr ist aber dadurch durchn tüv gekommen

Hää?? Normalerweise kommen Begrenzer auf die Kolbenstange vom Dämpfer.
Wenn man da jetzt soviele Begrenzer draufknüppelt, dass das Auto tatsächlich höher kommt, muss man es auf Block (bzw. Begrenzer) legen. Wenn der TÜV so etwas hat durchgehen lassen, hat er ganz klar seinen Job verfehlt.

Zitat:

Original geschrieben von ZeroTech


die frage ist da ja mal was für ein H&R und was für 15"/16"? bzw reifen fehlen auch noch...

wie soll man da ne halbwegs vernünftige aussage tätigen?

hier gings doch um die 60/40er! Und reifen is doch mal egal wenn jemand was hat einfach posten mit reifengröße dabei. seid doch net so unflexibel 😉

radi

Also ich hab 185/50/R14 drauf

Das mit den 50 cm Scheinwerferhöhe gilt aber soweit ich weiß erst ab nem gewissen Baujahr des Autos...

Weiß wer ab wann? Habe nämlich nen 1987er TR, hoffe mal, dass das da noch erlaubt ist....
Meine das gilt erst ab 88 oder so....

MFG BennyL.

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