Wertverlust nach Unfall

VW Phaeton 3D

Hallo,

ich hatte einen Unfall. Bin in eine sich öffnende Autotür reingefahren und dabei ist mir der rechte Außenspiegel "explodiert". Nun bin ich am überlegen, ob ich einen Wertverlust am Auto habe.

Der Schaden war: Spiegelgehäuse ersetzen, neues Spiegelglas, Fenster der Beifahrertür, das schwarze Dreieck an der Tür wo der Spiegel dranhängt, Zierleisten plus Neulackierung Tür, Kotflügel und hintere Tür.

Schäden an der Karosserie gab es keine, die Reparatur ist durch eine VW-Werkstatt erfolgt, mit Original-Teilen. Nach der Reparatur kann ich nichts mehr erkennen.

Frage 1: Gilt mein Auto jetzt noch als "unfallfrei"?
Frage 2: Was könnte man als Wertverlust ansetzen. Das Auto ist drei Jahre alt und penibel gepflegt.

Zum Explodiert: Ich bin mit 55km (Tempomat) eine Straße lang gefahren. Der Unfallgegner hat ohne zu gucken die Fahrertür aufgemacht und ich bin ungebremst gegen die Außenkante der Tür gefahren.

An der Vorderseite des Spiegels gab es nur einen kleinen Riss. Das Spiegelgehäuse ist jedoch umgeklappt und hat die Chromleiste am Fenster plus das schwarze Dreieck angeknackst. Das schlimme war jedoch das Spiegelglas: Es gab kaum sichtbare Spiegelsplitter auf der Straße. Das Spiegelglas hat sich tausende, winzig kleine Teilchen (<1mm) zerlegt und diese Splitter haben sich dann in die Fensterscheibe gebohrt.

Zuerst dachte ich die Scheibe ist nur schmutzig. Aber der KFZ-Meister hat mir dann gezeigt, dass das die Scheibe wie mit Sandpapier bearbeitet wurde. Teilweise haben sich die Splitter in die Scheibe reingebohrt. Ich denke mit Grausen daran, was wohl passiert wäre wenn ich mit offener Scheibe und gelieber Frau auf dem Beifahrersitz gefahren wäre.

Es gab außerdem ein paar Kratzer auf der Beifahrertür (deshalb die Lackierung der Tür plus angrenzende Teile).

Viele Grüße

PS: Der Unfallgegner hat sich bei der Polizei beschwert, ich sei zu schnell gefahren. Wäre ich aber langsamer gefahren, hätte ich die Tür mit der Stoßstange erwischt. Dabei vermutlich die Tür abgerissen. Und möglicherweise den Fahrer aus dem Auto heraus unter mein Auto gezogen. Und bei der Vorstellung schüttelt es mich jetzt noch.

11 Antworten

Woher will Dein Unfallpartner wissen, wie schnell Du gefahren bist?

UG

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Kloebener


Woher will Dein Unfallpartner wissen, wie schnell Du gefahren bist?

 Das ist eigentlich egal. Ich würde sowas im Zweifel auch behaupten. 🙂

Viele Grüße

Ich hätte gesagt, dass er andere schuld ist. 😉

Da hat dann noch mehr Wirkung, oder? 😁

Zum Glück ist nicht mehr passiert.

Ich denke nicht, dass der Unfall einen Wertverlust verursacht hat. Bin mir aber nicht 100%g sicher. Denn wenn eine Versicherung einen Unfallschaden bezahlt, dann ist das Fahrzeug eben als Unfallfahrzeug "registriert." Eventuell gibt es da noch eine betragsabhängige Freigrenze. Frag doch mal Deine Kfz-Versicherung an.

Momo

Also nur mal zu der Beschuldigung, dass du zu schnell gewesen seist. Die bringt deinen Unfallgegener in ziemliche Bredouille, da er mit der Aussage automatisch zugibt, dass er den Unfall herbeigeführt hat.

In einem ähnlich gelagerten Fall, hat mein Unfallgener das Gleiche der Polizei gesagt, die in daraufhin sehr kritisch beäugt hat.

Sei froh wenn er das so offen rausposaunt, der Anwalt hat dann bessere Karten.

Ansonsten schade um deinen Spiegel und den damit verbundenen Ärger.

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Zitat:

Ansonsten schade um deinen Spiegel und den damit verbundenen Ärger.

 Hallo,

der Unfallgegner hat es auch recht schnell eingesehen und 25,- EUR Verwarnung von der Polizei kassiert. Um den Spiegel trauere ich nicht. Finanziell hatte ich kein Nachsehen und durfte drei Tage einen Touareg fahren, wollte ich schon länger mal. War aber im Vergleich zum Phaeton ein noch größeres Ärgernis als der Unfall selbst. ;-)

Viele Grüße

Zu Deiner Frage: der tatsächliche Wertverlust hängt hier, denke ich, an Deinem Geschick als Verkäufer. Angeben musst Du es beim Verkauf (und solltest es auch). Wie Du den Neulack argumentierst (z.B. "Schlüsselkratzer eines neidischen Nachbarn"😉 kannst Du ja situativ entscheiden.
Ich denke mal, mit etwas Geschick wirst Du den Wertverlust kaum merken. (Außer es ist ein Leasingwagen, da kenn ich mich nicht aus...)
Zum Thema Unfallwagen: die aktuelle Rechtssprechung geht wohl davon aus, dass beim Verkauf alle Beschädigungen, die nicht nach Alter und Laufleistung des Fahrzeugs zu erwarten wären, angegeben werden müssen. Einen Parkrempler incl. neuer Stoßstange am 15 Jahre alten Golf kann man also eher "verschweigen" als einen Schlüsselkratzer am Neuwagen. Da in Deinem Fall recht viel lackiert wurde und der Wagen erst 3 Jahre alt ist gehe ich davon aus, dass Du den Schaden unbedingt angeben solltest. Sonst hast Du den Wagen schneller wieder auf dem Hof, als Dir lieb ist...

Grüße

Matthias

Also, ein Unfallwagen ist es nach dem Spiegelschaden nicht, da kein Eingriff in die Substanz des Fahrzeugs erfolgt. Aber beim Verkauf sollte man solche kl. Lackreperaturen der Fairness halber schon angeben. Kein vernünftiger Käufer handelt deshalb was runter, sondern freut sich über die Offenheit.

Etwas unwürdig finde ich allerdings den "Argumentationstipp" zum situativen behumpsen des Käufers.

Zitat:

Original geschrieben von S6Avant


Zu Deiner Frage: der tatsächliche Wertverlust hängt hier, denke ich, an Deinem Geschick als Verkäufer. Angeben musst Du es beim Verkauf (und solltest es auch). Wie Du den Neulack argumentierst (z.B. "Schlüsselkratzer eines neidischen Nachbarn"😉 kannst Du ja situativ entscheiden.
Ich denke mal, mit etwas Geschick wirst Du den Wertverlust kaum merken. (Außer es ist ein Leasingwagen, da kenn ich mich nicht aus...)
Zum Thema Unfallwagen: die aktuelle Rechtssprechung geht wohl davon aus, dass beim Verkauf alle Beschädigungen, die nicht nach Alter und Laufleistung des Fahrzeugs zu erwarten wären, angegeben werden müssen. Einen Parkrempler incl. neuer Stoßstange am 15 Jahre alten Golf kann man also eher "verschweigen" als einen Schlüsselkratzer am Neuwagen. Da in Deinem Fall recht viel lackiert wurde und der Wagen erst 3 Jahre alt ist gehe ich davon aus, dass Du den Schaden unbedingt angeben solltest. Sonst hast Du den Wagen schneller wieder auf dem Hof, als Dir lieb ist...
 
Grüße
 
Matthias

Herzlich Willkommen im Forum!!!

🙂

Zitat:

Original geschrieben von Phaetominal


Also, ein Unfallwagen ist es nach dem Spiegelschaden nicht, da kein Eingriff in die Substanz des Fahrzeugs erfolgt. Aber beim Verkauf sollte man solche kl. Lackreperaturen der Fairness halber schon angeben. Kein vernünftiger Käufer handelt deshalb was runter, sondern freut sich über die Offenheit.
 
Etwas unwürdig finde ich allerdings den "Argumentationstipp" zum situativen behumpsen des Käufers.
 

 

Wenn man einen "vernünftigen" Käufer hat, dann kann man sich die Mühe sparen. Leider ist das die Ausnahme. Beschissen wird trotzdem niemand. Neulack ist Neulack, das muss man dazusagen, da es sich nunmal um einen Vorschaden handelt und alles andere arglistiges Verschweigen ist, zumindest bei einem so neuen Wagen.

Wie man das verkauft, ist Sache des Verkäufers. Ich mache von allen zu lackierenden Dingen Fotos und lege die zur Fahrzeugakte. Dann kann der Kunde selbst sehen, warum irgendwo lackiert wurde.

Grüße

Matthias

Ich würde lieber bei der Wahrheit bleiben. Schließlich wird der Schaden in der Historie Deines Fahrzeugs gespeichert.
Lügen ala "Kratzer vom Nachbarn" bring im ungünstigen Fall den ganzen Kauf in ein schlechtes Licht, sofern der Käufer bei VW vor Übergabe nochmal die Historie checkt.
 
Grüße 😉

Okay, okay - schlechter Tip. Ich ziehe mich reumütig zurück und geißle mich selbst.
Bin wohl schon zu sehr von dem negativ beeinflusst, was in der Branche Usus ist

Grüße

Matthas

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