ForumVectra C & Signum
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Vectra
  6. Vectra C & Signum
  7. Wertminderung - wie komme ich an die Kohle...

Wertminderung - wie komme ich an die Kohle...

Themenstarteram 20. April 2008 um 12:41

Hallo zusammen,

nachdem die SuFu auch nichts wirklich hilfreiches ergeben hat frage ich mal direkt!

Aber zu erst mal zu den Fakten: Ende Januar hatte ich einen Unfall (mir ist einer auf meinen stehenden Vectravan aufgefahren als ich grade rückwärts einparken wollte). In dem Gutachten, welches ich seit drei Wochen auch endlich habe, wurden die Reparaturkosten mit rd. 3.730,- Euro festgestellt. In der nächsten Zeile wird dann die Wertminderung mit 300,-Euro beziffert.

Aus meinem damaligen Unfallfred ( -klick- ) weiß ich das andere MT-Geschädigte über die Summe der Wertminderung unaufgefordert einen Scheck zugeschickt bekommen haben.

Da ich auch nicht mehr weiß, was ich an dem Abend alles bei meinem FOH unterschrieben habe bin ich mir jetzt auch unsicher ob bei "normalen" Reparaturaufträgen eventuell eine Verzichtserklärung auf die Wertminderung dabei gewesen sein könnte... kann so etwas sein?

Wenn nein, kann ich einfach mal die gegnerische Versicherung anschreiben und nachfragen ob und wann ich denn endlich mit der Kohle rechnen kann?

Anrufen will ich nicht, mich sträubt es irgendwo diese 01805-Nummer anzurufen... Warum zum Geier bietet eigentlich jeder Anbieter Telefon-Festnetz-Flatrates an wenn man dann wieder so sch...ss-Servicenummern anrufen muss? Egal, gehört nicht hierher.

1. Wie komme ich an die Kohle der gegnerischen Verischerung wenn im Gutachten eine Summe an Wertminderung festgestellt wurde???

2. Wenn das automatishc passiert, wie lange kann so etwas dauern?

3. Und zu Letzt die Frage ob bei "normalen" Reparaturaufträgen eventuell eine Wertminderungs-Verzichterklärung dabei gewesen sein könnte?

Gruß,

Michael

14 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Michael0670

Hallo zusammen,

 

[...]Da ich auch nicht mehr weiß, was ich an dem Abend alles bei meinem FOH unterschrieben habe bin ich mir jetzt auch unsicher ob bei "normalen" Reparaturaufträgen eventuell eine Verzichtserklärung auf die Wertminderung dabei gewesen sein könnte... kann so etwas sein?

[...]

Keine Kopien? Keine Notizen? Keine Zeugen? :eek: - Nein, auf eine Wertminderung kann man nicht verzichten, die tritt höchstens ein oder halt auch nicht.

 

 

Zitat:

1. Wie komme ich an die Kohle der gegnerischen Verischerung wenn im Gutachten eine Summe an Wertminderung festgestellt wurde???

2. Wenn das automatishc passiert, wie lange kann so etwas dauern?

3. Und zu Letzt die Frage ob bei "normalen" Reparaturaufträgen eventuell eine Wertminderungs-Verzichterklärung dabei gewesen sein könnte?

zu 1.: ... äh, indem man die Wertminderung gegenüber der gegnerischen versicherung geltend macht?! So, wie auch die Reparaturkosten. Und ggf. Nutzungsausfall.

 

zu 2.: Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Versicherung "automatisch etwas zahlt". Automatisch zahlt sie halt eher nicht. Man muss seine Forderungen schon geltend machen. Schriftlich, ggf. per Einschreiben mit Rückschein. Oder bei einem Vertreter der gegnerischen Versicherung direkt abgeben und sich den Eingang auf einer Kopie des Schreibens bestätigen lassen.

 

Wie lange das dann dauert? Hängt davon ab, ob die Forderung strittig ist und auch von der Versicherung. Habe schon alles gehabt von 10 bis 100 Tage.

 

zu 3.: s.o.

Themenstarteram 20. April 2008 um 16:20

Original geschrieben von krait

Zitat:

Keine Kopien? Keine Notizen? Keine Zeugen? :eek: - Nein, auf eine Wertminderung kann man nicht verzichten, die tritt höchstens ein oder halt auch nicht.

3 x Doch. Alles vorhanden. Mit dem "Verzicht" auf die Wertminderung meinte ich ob der FOH diese, wenn vom Gutachter festgestellt, für sich behalten kann. Ob es da standardmäßig eine Verzichtserklärung gibt die man bei Abgabe der ganzen Formalitäten unterschreibt. In den Kopien die ich habe ist nämlich so was nicht dabei...

Original geschrieben von krait

Zitat:

zu 1.: ... äh, indem man die Wertminderung gegenüber der gegnerischen versicherung geltend macht?! So, wie auch die Reparaturkosten. Und ggf. Nutzungsausfall.

Reparaturkosten hat der FOH mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet, hatte ich nichts mit zu tun. Genau wie die Kosten für den Nutzungsausfall (Leihastra) für die Woche bzw. 1500km.

Nur wenn der FOH die 300,-Euro schon bekommen hat mache ich mich ja zum Deppen wenn ich da nachfrage, bzw. nerve weil ich "meine" Kohle haben will.

Original geschrieben von krait

Zitat:

zu 2.: Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Versicherung "automatisch etwas zahlt". Automatisch zahlt sie halt eher nicht. Man muss seine Forderungen schon geltend machen. Schriftlich, ggf. per Einschreiben mit Rückschein. Oder bei einem Vertreter der gegnerischen Versicherung direkt abgeben und sich den Eingang auf einer Kopie des Schreibens bestätigen lassen.

Na gut, weil es halt solche Fälle schon gegeben haben sollte. Aber stimmt schon. Wird wohl eher wie beim Finanzamt sein. Beim Einfordern gehts ganz fix - nur die Rückzahlung dauert etwas...

Vielen Dank auf jeden Fall bis hierher, am besten nerve ich morgen meinen FOH bevor ich die gegnerische Versicherung anmaile.

Gruß,

Michael

Zitat:

3 x Doch. Alles vorhanden. Mit dem "Verzicht" auf die Wertminderung meinte ich ob der FOH diese, wenn vom Gutachter festgestellt, für sich behalten kann. Ob es da standardmäßig eine Verzichtserklärung gibt die man bei Abgabe der ganzen Formalitäten unterschreibt. In den Kopien die ich habe ist nämlich so was nicht dabei...

Nein, kann er nicht. Die Wertminderung ist ein Sachmangel, der dem Fahrzeug anhaftet, und zwar trotz Reparatur. Einfach, weil's ein Unfallwagen ist. Folglich kann der FOH diesen Mangel nicht heilen. Er kann damit der gegnerischen Versicherung nur Kosten für Reparatur und ggf. den Leihwagen in Rechnung stellen. Diese Forderungen kann man allerdings abtreten - die Wertminderung nicht.

 

 

 

Zitat:

Reparaturkosten hat der FOH mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet, hatte ich nichts mit zu tun. Genau wie die Kosten für den Nutzungsausfall (Leihastra) für die Woche bzw. 1500km.

Nur wenn der FOH die 300,-Euro schon bekommen hat mache ich mich ja zum Deppen wenn ich da nachfrage, bzw. nerve weil ich "meine" Kohle haben will.

Machst Du nicht. Meine Sicht: Die Versicherung hat noch nicht geleistet, weil keine Forderung geltend gemacht wurde. Hat Dein FOH dies gefordert, sollte man ihm @!*#$. Kann ich mir aber, offen gesagt nicht vorstellen. Der Vericherung in diesem Fall natürlich auch - aber bei der dafür, dass sie das Gutachten nicht gelesen hätte. Kann ich mir aber, wie gesagt, nicht vorstellen. Deswegen gleich mal an die Versicherung schreiben.

 

 

 

Zitat:

Na gut, weil es halt solche Fälle schon gegeben haben sollte. Aber stimmt schon. Wird wohl eher wie beim Finanzamt sein. Beim Einfordern gehts ganz fix - nur die Rückzahlung dauert etwas...

Vielen Dank auf jeden Fall bis hierher, am besten nerve ich morgen meinen FOH bevor ich die gegnerische Versicherung anmaile.

Na, dann viel Erfolg. Ich würde aber bei der Versicherung anfangen. - Die wissen, ob schon Geld geflossen ist - und wer's bekommen haben soll... ;)

Hallo,

ich musste die Wertminderung bei der gegnerischen Versicherung schriftlich anfordern.

Nach 2 Wochen habe die das Geld ohne Probleme rausgerückt.

Themenstarteram 21. April 2008 um 19:55

Danke für den Vordruck.

Das unterstützt meine natürliche Faulheit enorm :D.

Mein FOH hat heute gesagt das sie seinerzeit in der Richtung nichts unternommen haben und ich mich darum selber kümmern darf. Also kein Grund zum schimpfen ;).

Jetzt überleg ich nur noch ob ich denen das nur maile oder wirklich per Einschreiben...

Gruß und Danke,

Michael

Zitat:

Original geschrieben von Michael0670

Danke für den Vordruck.

Das unterstützt meine natürliche Faulheit enorm :D.

Mein FOH hat heute gesagt das sie seinerzeit in der Richtung nichts unternommen haben und ich mich darum selber kümmern darf. Also kein Grund zum schimpfen ;).

Jetzt überleg ich nur noch ob ich denen das nur maile oder wirklich per Einschreiben...

Gruß und Danke,

Michael

Es gibt auch Versicherungen, da reicht ein Telefonat.

Bei der Abgabe von Willenserklärungen ist i.d.R. der Erklärende in der Beweislast. Wenn man's gleich schriftlich macht, fällt einem die Dokumentation leichter - bei einem Telefonat besteht doch im Nachhinein öfters mal Uneinigkeit, ob, wer, wann und was gesagt haben könnte... ;) Also, ich würde mich beeilen - bevor die Post streikt (oder auch per Fax...)

Hallo erstmal...

Also ich hoffe, ich habs nicht überlesen!

Es kann nämlich durchaus sein, das du eine Abtrittserklärung der Wertminderung unterschrieben hast.

Nämlich dann, wenn der Wagen finanziert ist!

Dann ist es durchaus üblich, das der Finanzierer die Wertminderung kassiert.

 

Gruß Tommy

Themenstarteram 27. Oktober 2008 um 7:01

Hi Tommy,

ne da war alles bestens. Mein Sonnenschein hat damals (21. April) bei der gegnerischen Verischerung angerufen und die haben nur gefragt auf welches Konto sie die Kohle überweisen sollen...

So als Hinweis: Unfall am 18.01.2008 - Anruf bei der Versicherung am 21.04.2008 (ja, ich weiß, war schon etwas getrödelt, gab aber auch wichtigeres) - Kohle am 23.04.2008 verbucht.

Also ging es mir genau so, wie rlc geschrieben hatte - der Anruf hat gereicht :).

Allerdings ist mir am 16.09.2008 wieder ein freundlicher Zeitgenosse in meinen Vectravan gerauscht (Fehler beim Spurwechsel).

Die Wertminderung habe ich (Vorsicht Sarkasmus) "als alter Hase" am 09.10.2008, zusammen mit dem Anhörungsbogen weil der Knabe, der mir reingerasselt ist es nicht gemeldet hat, direkt bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht.

Mal sehen wie lange ich nun warten darf.

Ach so, mein Vectravan ist nicht finanziert ;).

LG,

Michael

Ok, dann ist ja alles TUTTI...

...oder auch nicht! :mad:

Du wirst ja regelrecht vom Pech verfolgt. Mein Mitgefühl!;)

Gruß Tommy

Hallo,

keine Rechtsschutzv.?

Wenn nein, sehr bedenklich,wenn ja braucht man sich so

gut wie um nichts kümmern!!!

War in meinem Fall so,nie ohne ;).

ADE Opeler

wenn du bei der versicherung anrufst , hast du sogar das recht auf eine telfonpauschale , also erstattung der telefonkosten.... meistens waren es früher 40 mark , wird wohl heute nur noch pauschal 20 € sein!!! man muss es nur mal erwähnen und darauf bestehen....von nichts kommt nichts!:D

nach meinen Erfahrungen mit Unfällen, kann ich leider nur noch raten sofort einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen.

das ist zwar eigentlich traurig, aber leider weiß man nie, ob die gegnerische Versicherung eine unkomplizierte oder eine von der Sorte Kostenminimierer ist.

 

und eine Verkehrsrechtschutz kann man auch nur empfehlen, bei vielen Verträgen ist man nämlich nicht nur als Autofahrer, sondern auch als Radfahrer, Inlineskater und Fußgänger versichert.

Themenstarteram 28. Oktober 2008 um 6:47

Naja,

da ich derjenige war, der wohl den letzten Unfall gemeldet hat, gebe ich der gegnerischen Versicherung erstmal etwas Zeit zur Bearbeitung.

Durch die Polizei und Zeugen am Unfallort ist die Sachlage eigentlich ganz klar.

Für mich war in der Woche nur wichtig das mein Vectravan möglichst schnell wieder fit gemacht wird weil wir in der Woche drauf (Herbstferien NRW) mit dem Auto in Urlaub gefahren sind (nach Fehmarn mit dem Anhängsel in meiner Sig ;) ).

Eine Pauschale von 20Euro gibt es wohl immer noch - zumindest hat mir das der ziemlich unfreundliche Sachbearbeiter der Provi...al am Telefon gesagt als ich mich beschwert habe warum denn nun ich, als Geschädigter, mich um den ganzen Mist kümmern muss.

Bis Ende der Woche gebe ich den Knaben auch noch Zeit, dann werde ich mal bei meinem Anwalt nachfragen. Der kann bestimmt noch ein bisschen Arbeit gebrauchen ;). Auch wenn meine Rechtschutzversicherung vielleicht nicht so begeistert sein wird :D.

Was mich bei diesem Unfall nur extremst geärgert hat war die Sache mit meinen Reifen.

Wie bereits geschrieben hat mein Gegener nen Fehler beim Spurwechsel (innerstädtisch) gemacht. Trotz eingeleiteter Vollbremsung - ich war auf gleicher Höhe - ist der gute mir vorne rechts ins Auto gerasselt.

Felge, Kotflügel, Reifen, Stoßstange - insgesamt irgendwas um die 2.000Euro Schaden. Aber die Reifen musste ich zum großen Teil selber bezahlen.

Laut Gutachten habe ich die Felge vorne links ersetzt bekommen und auch den Reifen - allerdings, da dieser gebraucht war und nur noch 4mm Restprofil hat, nur zu 50%. Das heißt ich durfte 1,5 Reifen selber bezahlen (gleiche Achse - neue Reifen). Das war ziemlich ärgerlich.

LG,

Michael

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Vectra
  6. Vectra C & Signum
  7. Wertminderung - wie komme ich an die Kohle...