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Wertminderung nachträglich?

Themenstarteram 17. Februar 2021 um 20:18

Hallo,

Freundin hat 2018 einen Neuwagen gekauft.

2020 Unfall gehabt. Ihr ist jemand ins parkende Auto gefahren, Frontstoßstange wurde getauscht, Schaden >2k.

Das Ganze ist nun schon ein paar Monate her. Mittlerweile alles bezahlt und repariert.

Damals wussten wir nichts von der sogenannten Wertminderung.

Kann man die Wertminderung nachträglich geltend machen?

Ich sage nein, Monate nach dem Unfall wird da wohl nichts mehr zu holen sein?

Was sagt Ihr dazu?

Gruß

toaster

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19 Antworten

Verjährung tritt erst mind. drei Jahre später ein. Fraglich ist nur, ob eine Wertminderung beim Tausch der Plastikstoßstange eintritt und falls, in welcher Höhe.

Tippe mal darauf, dass damals direkt in die Werkstatt gefahren und dort repariert wurde, ohne dass ein SV den Schaden zuvor begutachtet hat.

Themenstarteram 17. Februar 2021 um 20:24

Hallo,

ja, genau so war es.

Gerade noch mal geschaut.

Reparatur am 04.12.2020 in Vertragswerkstatt. Kein SV.

Weiß ich eben auch nicht, ob es sich hier lohnt, noch etwas zu unternehmen.

Wollte auch grad fragen, ob ein Gutachten gemacht wurde. Peter war da schneller.

Könnte mir aber schon vorstellen, dass eine Wertminderung insofern vorliegt, dass man beim Weiterverkauf den Unfallschaden, auch wenn gut repariert, nicht verschweigen kann und dadurch ein geringerer Verkaufspreis in Kauf genommen werden muss.

Angeschraubte Plastikstoßstange und Wertminderung? Gab mal (gerüchteweise) die Faustregel, 10% von den Rep.-Kosten als Wertminderung. Aber ob's stimmt...

Einfach mal die Versicherung anschreiben: "Leider haben Sie vergessen, mir die merkantile Wertminderung, die ich mit € beziffere, bei der Regulierung zu erstatten. Ich darf daher um Überweisung bis zum ... auf mein Konto zu überweisen."

Wird so sein.

Den Minderwert müsste halt ein SV nachermitteln. Wäre besser gewesen, den üblichen Weg schon am Anfang zu nehmen: eigener SV und eigener Anwalt. Kann man alles noch in Ordnung bringen. Allerdings wird sich nun keiner mehr drum reissen ...

Peter, eine richtige Wertminderung sehe ich da entgegen zu einem richtigen Blechschaden auch nicht. Aber der TE bzw. dessen Freundin muss den Unfallschaden beim Weiterverkauf angeben.

Deinen Vorschlag finde ich gut :)

Themenstarteram 17. Februar 2021 um 20:36

Danke für Eure Antworten.

Da es tatsächlich auch "nur" der Tausch der Plastikschürze vorne war, sehe ich persönlich da auch keine richtige Wertminderung. Bzw. mit Sicherheit wohl nicht so hoch, wie bei Blechschaden.

Werde Ihr raten, die gegenerische Versicherung anzuschreiben.

Denke aber nicht, dass da ohne SV bzw. Rechtsbeistand etwas zu holen sein wird.

Kann mir nicht vorstellen, dass die dann ohne Gemurre Geld überweisen.

wie berlin-paul richtig sagte, wird sich keiner um einen Auftrag reissen.

Anschreiben und Hoffen :)

Zitat:

@toaster6661 schrieb am 17. Februar 2021 um 21:18:42 Uhr:

Kann man die Wertminderung nachträglich geltend machen?

Ich sage nein, Monate nach dem Unfall wird da wohl nichts mehr zu holen sein?

klar kannst du das noch geltend machen. es sind doch seit instandsetzung erst ca. 2 monate vergangen. ruf da morgen einfach bei der versicherung an und frage nach, was sie dir als angemessene wertminderung anbieten, ohne das du deswegen erst zu einem anwalt und sachverständigen gehen musst.. im unteren 3-stelligen bereich sollte da sicherlich eine übereinkunft möglich sein.. du hast jetzt immerhin einen unfallwagen, da hier kein bagatellschaden mehr vorliegt...

auslagenpauschale in dem atemzug auch noch zur anweisung bringen lassen, falls noch nicht geschehen. :)

am 18. Februar 2021 um 17:09

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Februar 2021 um 21:31:24 Uhr:

Wird so sein.

Den Minderwert müsste halt ein SV nachermitteln. Wäre besser gewesen, den üblichen Weg schon am Anfang zu nehmen: eigener SV und eigener Anwalt. Kann man alles noch in Ordnung bringen. Allerdings wird sich nun keiner mehr drum reissen ...

Eine Möglichkeit wäre natürlich auch gewesen, aus einer Mücke keinen Elefanten zu machen (hat der TE ja nicht) und anstatt die Zeit beim Anwalt zu verplempern und dessen Taschen zu füllen, einen kleinen Ratgeber im weltweiten Netz zu googlen (oder sich als Klubmitglied gratis anwaltlich beraten zu lassen, wenn man es sich selbst nicht zutraut).

Zitat:

@situ schrieb am 18. Februar 2021 um 18:09:59 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Februar 2021 um 21:31:24 Uhr:

Wird so sein.

Den Minderwert müsste halt ein SV nachermitteln. Wäre besser gewesen, den üblichen Weg schon am Anfang zu nehmen: eigener SV und eigener Anwalt. Kann man alles noch in Ordnung bringen. Allerdings wird sich nun keiner mehr drum reissen ...

Eine Möglichkeit wäre natürlich auch gewesen, aus einer Mücke keinen Elefanten zu machen (hat der TE ja nicht) und anstatt die Zeit beim Anwalt zu verplempern und dessen Taschen zu füllen, einen kleinen Ratgeber im weltweiten Netz zu googlen (oder sich als Klubmitglied gratis anwaltlich beraten zu lassen, wenn man es sich selbst nicht zutraut).

Worin besteht jetzt der Mehrwert deines Beitrags für andere?

Ein Automobilclub berechnet keine merkantile Wertminderung im relevanten regionalen Marktsegment. Das ist der Job von Sachverständigen, möglichst ö.b.u.v.. Da es immer Einzelfallberechnungen sind, kann sowas auch nur durch einen SV korrekt erfolgen. Sonst ist das nur Zahlenraten.

Auf Seiten der Versicherung werden bestehende Ansprüche nicht ohne profunde Aufforderung bezahlt, eine Kürzung im psychologisch eher klageunwerten Bereich findet regelhaft statt und eine umfassende Beratung im Sinne des Geschädigten kann und will die ersatzpflichtige Versicherung schon wegen Interessenkollision nicht leisten.

Die anwaltliche Beratung für Clubmitglieder ist nicht gratis. Der Club bezahlt das Honorar und das Mitglied mit seinen Beiträgen den Club. Man nennt es Wirtschaft.

am 18. Februar 2021 um 17:43

Der Mehrwert wäre, dass jemand in ähnlich gelagertem Fall die Kirche im Dorf lässt.

Die merkantile Wertminderung in einem solch einfach gelagerten Fall setze ich selbst an (ich kann lesen und schreiben.

Ich hatte das in meinem langen Leben nur 1 x und die gegnerische Versicherung ist meinem Vorschlag und Analyse gefolgt, dass das Akzeptieren meiner nicht zu hoch gegriffenen Forderung für sie billiger ist, als wenn sie das gleiche auf Kanzleipapier vorgelegt bekommt. Wirtschaftliches Vorgehen nennt man das.

Zitat:

@situ schrieb am 18. Februar 2021 um 18:43:30 Uhr:

Der Mehrwert wäre, dass jemand in ähnlich gelagertem Fall die Kirche im Dorf lässt.

Die merkantile Wertminderung in einem solch einfach gelagerten Fall setze ich selbst an (ich kann lesen und schreiben).

Meiner Meinung nach ist es eher kein Mehrwert, wenn ein Geschädigter seine Ansprüche nicht korrekt reguliert bekommt, weil er keine sachverständige Berechnung vorlegen kann.

Ein ö.b.u.v. SV kann neben lesen und schreiben, auch den Minderwert nach Augenscheinsnahme der Arbeiten zutreffend einschätzen und unter Beachtung des regionalen Marktes diesen Minderwert richtig ermitteln. Weil er dies bereits mehrfach bewiesen hat und die Gerichte und Sachverständigenorganisationen von dessen Kompetenz so überzeugt sind, dass in sein Sachurteil besonderes Vertrauen gelegt werden kann, ist der ö.b.u.v. SV überhaupt erst öffentlich bestellt und vereidigt worden. Das ist der relevante Unterschied zur laienhaften Selbstbeschränkung im Ersatzanspruch.

Es kann aber jeder selbst entscheiden, ob er den sicheren und für ihn kostenfreien Weg beschreiten oder einen Schuss ins Blaue wagen und mit der Ungewissheit über das Ergebnis des Selbstversuches leben möchte. Beides wäre in Ordnung, auch wenn es nicht gleichwertig ist. Dazu wurde weiter oben schon alles Notwendige gesagt.

Solange man nicht merkt, dass man als Geschädigter über den Tisch der Versicherung gezogen wird, ist doch alles gut. Das hält die Prämien niedrig, die Boni hingegen hoch. Eine absolute Win-Win-Situation also.

Wenn das doch auch im Gesundheitswesen so laufen würde. Mandel-OP? Hab ich selbst gemacht, kann doch lesen und schreiben. Aber nein, da muss immer zum Arzt gerannt werden und ich zahl hohe Krankenversicherungsprämien...

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