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Angegebene Wertminderung im Gutachten realistisch?

Themenstarteram 9. März 2011 um 9:30

Hallo!

Ich habe einen Skoda Octavia 2.0 TDI (damaliger Listenpreis: 30000 EUR brutto), EZ 06/2007, der - wie sich erst jetzt herausstellte - im Sommer 2009 mit KM-Stand von 45000 einen Unfall erlitten hat.

Ich zitiere einfach mal aus dem Gutachten, das damals angefertigt wurde:

"Im zuvor beschriebenen Anstoßbereich wurden im wesentlichen die folgenden Karosserie- und Anbauteile beschädigt bzw. zerstört:

Der vordere Stoßfänger ist im linken Bereich gebrochen. Der vordere linke Kotflügel, Türen links sowie Seitenwand hinten links wurden großflächig eingedrückt. Die A-/B-Säule wurden gestaucht. Der linke Unterholm wurde im vorderen Bereich eingedrückt. Die Leichtmetallfelgen vorne links und rechts wurden verschrammt. Die Reifen vorne links und rechts sind aus Gründen der Sicherheit zu erneuern."

Die Reparaturkosten werden mit 8570 EUR brutto beziffert, die Wertminderung mit 500 EUR. Nun habe ich auch bei Motor-Talk viel über Wertminderung gelesen und mittlerweile verstanden, dass es keine allgemeingültige Berechnungsweise gibt und man sich generell schon auf das Urteil des Sachverständigen verlassen kann. Ist das auch der Fall, wenn der Sachverständige vom Eigentümer des Wagens (hier: die Leasinggesellschaft) beauftragt wird? Wenn die Wertminderung so schwammig ist, gibt es ja eventuell einen Spielraum, der nach oben oder nach unten ausgenutzt werden kann.

Ich stehe nun vor der Entscheidung, was ich mich mit dem Auto mache. Ich habe das Auto im Dezember 2010 mit doppelter Laufleistung als unfallfrei erworben. Rein vom Gefühl finde ich 500 EUR schon wenig, dafür, dass ich beim Weiterverkauf den Ärger habe, auf diesen Schaden hinweisen zu müssen. Daher überlege ich, ob es sinnvoll ist, den Wagen wieder zurückzugeben. Das Gutachten steht im Raum und ich möchte daher auch nicht mit Phantasiewerten und Wunschträumen den Preisnachlass begründen.

Danke für ein paar Einschätzungen!

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 9. März 2011 um 18:02

Zitat:

Original geschrieben von mulda2

 

Ja! Das Auto wurde explizit unfallfrei verkauft. Ich bin mit dem Händler im offenen Dialog, ich glaube ihm, dass er das Auto gutgläubig als unfallfrei erworben hat,

Das hilft dem Händler hier überhaupt nicht weiter.

Es ist gefestigte Rechtsprechung, dass einen gewerblichen Autohändler ganz besondere Sorgfaltspflichten in Bezug eines von ihm an- und wieder verkauften Fahrzeuges treffen.

Dies betrifft insbesondere den Kilometerstand und die Unfallfreiheit des Fahrzeuges.

 

Die Rechtslage ist hier sonnenklar:

Der Händler muss das Fahrzeug zurücknehmen - ohne Wenn und Aber.

Für die von dir gefahrenen Kilometer ist ein entsprechender Abzug auf den Kaufpreis vorzunehmen als Vorteilsausgleich.

 

Somit gibt es jetzt genau die zwei Möglichkeiten:

1. Du stellst ihm die Karre auf den Hof und nimmst dein Geld wieder mit (Abzug siehe oben, An- und Abmeldekosten müssen vom Händler getragen werden).

 

2. Du behälst das Fahrzeug und einigst dich mit dem Händler auf einen entsprechenden Preisnachlass.

Wie hoch der ist, bzw. sein wird - hier musst du eben selbst entscheiden.

Ein Anhaltspunkt wäre schon der: Wieviel hättest du für das Fahrzeug bezahlt, wenn du von dem Unfallschaden Kenntnis gehabt hättest?

Und wenn du diese Frage mit :"Dann hätte ich gar nicht gekauft" beantwortest, dann siehe Punkt 1.

 

Mehr kann dir hier eigentlich niemand als Rat geben.

 

 

 

 

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26 Antworten
am 9. März 2011 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von mulda2

Ich habe das Auto im Dezember 2010 mit doppelter Laufleistung als unfallfrei erworben

Das alte Gutachten ist damit doch hinfällig. Zum einen ist es Betrug den Wagen als unfallfrei zu verkaufen, zum anderen ist bezüglich Wertminderung die doppelte Kilometerleistung und doppeltes Alter zu berücksichtigen. 500€ damals bei einem 2 Jahre alten Fahrzeug und dem Schaden finde ich persönlich relativ wenig.

Entscheidend ist für dich jetzt bei der Diskussion mit dem Verkäufer wie gut der Schaden behoben wurde und zu welchem Preis du das Auto behalten möchtest. Prinzipiell muss er den Wagen zurücknehmen wenn er einen Unfallschaden verschwiegen hat.

Themenstarteram 9. März 2011 um 10:24

Der Schaden ist schon sehr gut repariert. Zumindest dem DEKRA-Gebrauchtwagencheck ist entgangen, dass mal eben die ganze linke Seite nachlackiert wurde, der Türschweller Zinnaufträge hat und die linken Türen nicht mehr original sind.

Mein Problem bzw. mein Begehren ist der Ausgleich zwischen Unfallwagen und unfallfrei, damit ich bei einem Weiterverkauf keinen finanziellen Nachteil erleide. Ob 500 EUR das ausgleichen - tja, das ist die Frage, aber unsere aktuelle Verhandlungsposition. Mein Kaufpreis war 15500 EUR brutto.

Und genau, notfalls gebe ich den Wagen wieder zurück, wenn 500 EUR nur ein theoretischer Wert ist, den ich beim Verkaufen niemals erziele.

Zitat:

Original geschrieben von mulda2

der Türschweller Zinnaufträge hat

Klingt schonmal gut, also nicht einfach Blech aus der Dose drauf und Lack drüber.

Bezüglich Wertminderung frag dich doch auchmal selber: 15500 hast du für das Auto bezahlt, wie viel hättest du bezahlt wenn du von dem fachgerecht behobenen Schaden gewusst hättest? Technisch ist ja alles einwandfrei behoben worden. Letztlich ist der sog. merkantile Minderwert ja das was ein Kunde weniger bereit ist für einen Wagen mit behobenem Unfallschaden zu zahlen bzw. was ein solches Fahrzeug real für einen Verkaufspreis erzielt.

Themenstarteram 9. März 2011 um 12:54

Das ist schon schwierig! Wenn du es vorher weißt, handelst du natürlich anders. Ich hätte sofort den Hof verlassen und hätte woanders gesucht, schon allein weil ich keine Lust hätte, dort - wie jetzt hier - Wertminderungen und rechtliche Komplikationen beim Weiterverkauf zu beachten.

Würde beiden Wagen vor mir stehen, würde ich vermutlich den unfallfreien Wagen nehmen und dafür auch 1000 EUR mehr bezahlen. Das setzt sich eben aus sehr vielen Komponenten zusammen - weil's rechtlich ein Unfallwagen ist, weil mit dem Auto schon mal was passiert ist, weil der Schaden ja auch schon beachtlich ist und man dadurch vielleicht auf die Fahrweise schließen kann? Ist ja alles möglich. Ich würde wenn möglich immer Abstand von einem Unfallwagen nehmen, und so werden viele Käufer denken, ob's logisch sinnvoll ist oder nicht ist eine andere Frage.

am 9. März 2011 um 17:06

Hallo!

 

...das Problem beim Verkauf von einem Unfallwagen ist nicht (nur) der Wertverlust, sondern der Zeit-Mehraufwand so eine Kiste überhaupt an den Mann zu bringen ...man hökert da ewig mit rum ...die Käufergruppe für Unfallwagen ist eben kleiner, als die Käufergruppe für unfallfreie Wagen.

Warst Du selber nach dem Kauf bei der DEKRA ...oder hat der Verkäufer das Gutachten schon parat gehabt? ...in letzterem Fall ist das, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, eine "geschmierte Sache" gewesen ...einen Unfallschaden von 8500,- Euro "übersieht" der DEKRA Sachverständige/Prüfer nicht eben mal ...außer er ist besoffen ...oder guckt für bestimmte Auftraggeber die Wagen im Grunde genommen nicht an.

Gruß!

am 9. März 2011 um 17:12

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von mulda2

der Türschweller Zinnaufträge hat

Letztlich ist der sog. merkantile Minderwert ja das was ein Kunde weniger bereit ist für einen Wagen mit behobenem Unfallschaden zu zahlen

....isss klar ...für einen Oktavia mit DEM Unfallschaden wären bstimmt viele Kunden bereit gewesen 15.000,- Euro zu bezahlen ...und weil das ja so super geht ...ist der Unfall auch gleich verschwiegen worden.

Manchmal fragt man sich, ob manche Leute noch einen Bezug zu den Ralitäten haben. Wenn es um 500,- Euro ginge (im Kontext des genannten Kaufpreises), dann würde kein Verkäufer das Risiko eingehen, wegen Betruges angezeigt zu werden!

Gruß!

Ist die Unfallfreiheit denn im Kaufvertrag vermerkt, also zugesichert ?

1) Nein -> dann hast du jetzt schlechte Karten

2) Ja -> zum Verkäufer fahren, ihn mit der Tatsache des Unfalls konfrontieren (nicht unbedingtvon Betrug sprechen, auch das Gutachten nicht vorlegen sondern nur ansprechen), schauen was er zu tun gedenkt. Und unbedingt selbstsicher auftreten. Ich denke, er wird dir sofort einen saftigen Rabatt gewährleisten, der weit über die 500€ hinausgehen wird. Versuche sein Angebot nach oben zu verhandeln. Wenn ihr bei irgendwas rauskommt, mit dem du leben kannst, zuschlagen. Ansonsten schonmal Zauberworte wie Wandlung und Anwalt ansprechen. Spätestens dann wird sich was bewegen...

Das natürlich nur, wenn du den Wagen behalten willst.

Aber eingentlich bin ich der Meinung, das man solchen Leuten eines auswischen muss (über einen Anwalt).

Themenstarteram 9. März 2011 um 17:34

Danke für Eure Antworten! Das Fahrzeug war ein Leasingrückläufer. Dieser wurde wegen eines Standortwechsel des Halters bei der Leasinggesellschaft umgebucht, sodass beim Verkauf an den Händler wohl nur die Historie nach dem Unfall zur Verfügung stand. Fragt mich nicht, wie deren Systeme aufgebaut sind, aber das ist natürlich ein Witz. Ich unterstelle meinem Händler keine böse Absicht, aber es ist unglaublich, dass sich keiner das Auto genauer angeguckt hat.

 

Zitat:

Warst Du selber nach dem Kauf bei der DEKRA ...oder hat der Verkäufer das Gutachten schon parat gehabt?

Das Gutachten wurde erstellt, nachdem ich den Autokauf zugesagt hatte. Ich hätte auf der Basis des Gutachtens auch wieder zurücktreten können, dort wurden aber keine erheblichen Mängel festgestellt. Das ist, wie du schon sagst, natürlich bezeichnend für die DEKRA, die so einen großflächigen Unfall übersieht und nichtmal merkt, dass die linke Seite neu lackiert wurde.

Das waren die ersten Worte meiner Werkstatt, als ich mit dem Wagen vorfuhr - "warum wurde der Kotflügel lackiert?".

Zitat:

Ist die Unfallfreiheit denn im Kaufvertrag vermerkt, also zugesichert ?

Ja! Das Auto wurde explizit unfallfrei verkauft. Ich bin mit dem Händler im offenen Dialog, ich glaube ihm, dass er das Auto gutgläubig als unfallfrei erworben hat, auch wenn ihm der Schaden hätte auffallen müssen. Unabhängig davon möchte ich natürlich der letzte sein, der von dem Vorgehen der Parteien Schaden trägt.

am 9. März 2011 um 18:00

Zitat:

Original geschrieben von mulda2

Ich unterstelle meinem Händler keine böse Absicht, aber es ist unglaublich, dass sich keiner das Auto genauer angeguckt hat.

Ich bin mit dem Händler im offenen Dialog, ich glaube ihm, dass er das Auto gutgläubig als unfallfrei erworben hat, auch wenn ihm der Schaden hätte auffallen müssen.

...ich nicht!

Mal ehrlich ...gerade bei einem Leasingrückläufer ist es ausgeschlossen, dass angeblich keiner was wußte ...hier wurde (wird) vera....t, was das Zeug hält!

Neben der zivilrechtlichen Dimension zwischen dem Händler und Dir hat das ganze eigentlich auch eine strafrechtliche Dimension ...und nur die Staatanwaltschaft sollte entscheiden, ob es im allgemenen Interesse ist, dort etwas zu unternehmen, dass er (der Händler) das nicht mit anderen Kunden wieder und wieder tut. Also: Ruf beim zuständigen Kommissariat an und sprich mit einem Sachbearbeiter, ob der den Fall einem Staatsanwalt vorstellen will, ob dieser vielleicht Interesse an der Verfolgung hat (kann aber auch sein, dass der gerade keinen Bock hat)

Das würdest Du dann nicht für Dich, sondern für uns! machen.

Gruß!

am 9. März 2011 um 18:02

Zitat:

Original geschrieben von mulda2

 

Ja! Das Auto wurde explizit unfallfrei verkauft. Ich bin mit dem Händler im offenen Dialog, ich glaube ihm, dass er das Auto gutgläubig als unfallfrei erworben hat,

Das hilft dem Händler hier überhaupt nicht weiter.

Es ist gefestigte Rechtsprechung, dass einen gewerblichen Autohändler ganz besondere Sorgfaltspflichten in Bezug eines von ihm an- und wieder verkauften Fahrzeuges treffen.

Dies betrifft insbesondere den Kilometerstand und die Unfallfreiheit des Fahrzeuges.

 

Die Rechtslage ist hier sonnenklar:

Der Händler muss das Fahrzeug zurücknehmen - ohne Wenn und Aber.

Für die von dir gefahrenen Kilometer ist ein entsprechender Abzug auf den Kaufpreis vorzunehmen als Vorteilsausgleich.

 

Somit gibt es jetzt genau die zwei Möglichkeiten:

1. Du stellst ihm die Karre auf den Hof und nimmst dein Geld wieder mit (Abzug siehe oben, An- und Abmeldekosten müssen vom Händler getragen werden).

 

2. Du behälst das Fahrzeug und einigst dich mit dem Händler auf einen entsprechenden Preisnachlass.

Wie hoch der ist, bzw. sein wird - hier musst du eben selbst entscheiden.

Ein Anhaltspunkt wäre schon der: Wieviel hättest du für das Fahrzeug bezahlt, wenn du von dem Unfallschaden Kenntnis gehabt hättest?

Und wenn du diese Frage mit :"Dann hätte ich gar nicht gekauft" beantwortest, dann siehe Punkt 1.

 

Mehr kann dir hier eigentlich niemand als Rat geben.

 

 

 

 

am 9. März 2011 um 20:12

Zitat:

Original geschrieben von mulda2

 

Zumindest dem DEKRA-Gebrauchtwagencheck ist entgangen, dass mal eben die ganze linke Seite nachlackiert wurde, der Türschweller Zinnaufträge hat und die linken Türen nicht mehr original sind.

Woher weißt Du, dass der Türschweller Zinnaufträge hat?

Themenstarteram 10. März 2011 um 18:46

Falls du darauf anspielst: es könnte auch Zink sein. Falls nein, frag meine Werkstatt - ich bin nicht vom Fach ;)

Ich habe mich mit einem Händler auf 1000 EUR netto geeinigt. Ich finde das angemessen. Er sagt, es ist "viel zu viel" - aber er ist mein Vertragspartner. Und wenn gleich drei Institutionen versagen (Leasinggesellschaft, DEKRA, Händler), will ich nicht der Benachteiligte sein.

am 12. März 2011 um 7:30

Zitat:

Original geschrieben von mulda2

Falls du darauf anspielst: es könnte auch Zink sein. Falls nein, frag meine Werkstatt - ich bin nicht vom Fach ;)

:confused::confused:

Ich sehe wirklich keinen Anlass, mit Deiner Werkstatt in Kontakt zu treten. ;)

DU - nicht Deine Werkstatt - bist hier aufgetreten und hast vollmundig verkündet, dass es dem "DEKRA-Gebrauchtwagencheck " (u.a.) entgangen sei, dass der Türschweller Zinnaufträge aufweise.

Als Unwissender, aber grundsätzlich interessierter Leser halte ich es somit für sinnvoll, DICH zu fragen, woher DU weißt, dass Zinn aufgetragen bzw. verschwemmt und nicht verspachtelt wurde!?

Deine Antwort, die keine ist, gibt hierüber keine Klarheit.

Und was mich auch interessiert: Wie und wann bist Du in den Besitz des sich mit dem Vorschaden befassenden Gutachtens gelangt?

Themenstarteram 12. März 2011 um 9:12

Vollmundig verkündet?

Ich wollte mit meinem Beitrag sagen, dass ich nur die Beschreibung meiner Werkstatt weitergeben kann. Ich hatte den Eindruck, du wolltest auf einer Finesse herumreiten (ob Zinn oder Zink). Und die Aussage war, so weit lasse ich mich gerne herunterhandeln, dass am Türschweller etwas gemacht worden ist. Zinnauftrag, Spachtelmasse, eins von beiden muss es wohl gewesen sein. Das hätte der DEKRA auffallen können, wenn es meiner Werkstatt während anderer Arbeiten am Auto auffällt. Näher kann ich es dir nicht erläutern.

Mir persönlich ist an dem Fahrzeug überhaupt nichts aufgefallen, denn ich bin nicht vom Fach!

Das Gutachten kam einige Tage nach Reklamation beim Händler zum Vorschein, er hat es laut seiner Aussage unter der Hand von einem Bekannten der Leasinggesellschaft erhalten und mir weitergeleitet. Das war vor knapp einer Woche.

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