Wertminderung nach Unfallschaden

Volvo V60 3 (Z)

Hallo zusammen,
vor drei Wochen hat mein V60, 4,5 Jahre alt, einen Heckschaden erlitten. Am Stop Schild hatte ich angehalten und die sehr blonde junge Dame hatte das nicht gerafft. Die AHK an meinem Fahrzeug war eingeklappt, das komplette Querrohr der AHK hat sich dabei verbogen, wurde in die Heckschürze gedrückt und hat die Reserveradwanne im hinteren Bereich gestaucht. Durch das Hochdrücken der Stoßstange wurde auch der Lack der Heckklappe beschädigt.
Der von mir beauftragte Gutachter ermittelte eine Schadenshöhe von 13400 €. Das Fahrzeug wurde bei Volvo gemäß Gutachten repariert. Die Wertminderung beträgt laut Gutachten lächerliche 850 €. Dafür fahre ich jetzt ein Auto mit neu eingeschweißtem Heckblech, wenn man in die Reserveradwanne schaut ist das mehr als offensichtlich.
Mir war klar, dass die Instandsetzung sichtbar bleiben würde, aber genau deshalb finde ich Wertminderung absolut unzureichend.
Hat von Euch jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt?

Gruß Oxebo

47 Antworten

Vor zehn Jahren hatte ich einen Seitenschaden wodurch ein VW Polo ums Leben kam. Seitenschweller und Türen wurden ersetzt und die komplette Fahrerseite teils neu und bei lackiert. Damals gab es 1250€ Wertminderung von der Versicherung. Schadenshöhe ca. 12500€.

Danke für die Info.
Die Wertminderung ist einfach lächerlich.
Einen derartige Vorschaden muss und würde ich beim späteren Verkauf nätürlich angeben. Der Interessent wird dann sicherlich in die Reserveradwanne schauen und dann das reingedengelte neue Heckblech sehen, die Verbindungsstellen wurden großzügig mit Karosseriekleber verstrichen, anschließend alles lackiert.
Aber wirklich jeder Interessent wird dann den Preis um mehr als 850 Euro drücken.
Falls ich mich für das Fahrzeug überhaupt interessieren würde, würde ich mindestens 2000 Euro vom Kaufpreis abziehen, oder bin ich da zu empfindlich?
Gruß Oxebo

Da der Schaden quasi abgewickelt ist, kommt das nun für dich zu spät, aber als Geschädigter in einem Verkehrsunfall kannst du dir einen Anwalt nehmen, der sich hier um alles gekümmert hätte, Zweitgutachten, Schadebersatz durch Nutzungsausfall, Ersatzmobilität etc. Die Kosten für den Anwalt übernimmt die gegnerische Versicherung.
Es gibt auch im Internet Anwaltskanzleien die sich auf sowas spezialisiert haben.

Was sagt denn der Gutachter wie er die Wertminderung ermittelt hat? Der wäre mein erster Ansprechpartner.

Das Auto habe ich erst gestern aus der Werkstatt geholt. Ein Anwalt ist gleich nach dem Unfall eingeschaltet worden. Für 9 Tage hatte ich auch einen Ersatzwagen.
Der Gutachter meinte, Wertminderung gibt es nur bis zum 5. Jahr. Mein Auto ist jetzt 4,5 Jahre alt und ich wäre mit 850 € gut bedient.
Morgen werde ich noch einmal mit dem Gutachter telefonieren und ihm Fotos von der Reparatur zukommen lassen. Sollte das nicht von Erfolg gekrönt sein, werde ich das mit dem Anwalt besprechen. Bis jetzt ist der Schaden noch nicht mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.
Schmerzensgeldansprüche werden auch noch geltend gemacht. Gut zwei Wochen bin ich mit einem unbeweglichen Nacken und Dauerkopfschmerzen rumgelaufen, dank Physio wird es langsam wieder besser.
Hier wollte ich nur Informationen über die übliche Wertminderung einholen.
Gruß Oxebo

Es gibt ja verschiedene Berechnungsmethoden. Schau mal hier, da ist es ganz gut beschrieben: https://www.wirkaufendeinauto.de/.../

850 Euro klingt nach wenig. Mir ist im August jemand in die Seite meines Skoda Fabia (!) gefahren. Zwei Türen hätte ersetzt werden müssen, Bruttoschaden 4.200 Euro, merkantiler Minderwert 700 Euro. Allerdings bin ich selbst zu einem unabhängigen Gutachter gegangen. Den Wagen habe ich selbstverständlich als unreparierten Unfallwagen verkauft und den Schaden fiktiv abrechnen lassen. Hat sich durchaus gerechnet. Einen Unfallwagen möchte ich einfach nicht.

Allerdings ist Dein V60 auch schon 4,5 Jahre alt. Mit der Zeit fallen reparierte Unfallschäden im Wiederverkauf nicht mehr so sehr ins Gewicht.

Sehr interessant, wird dann wohl nicht wesentlich mehr bei rauskommen.

Ist sehr ärgerlich, der Wagen hat erst 50000km gelaufen, wollte den eigentlich noch 10 Jahre weiter fahren. Meine Jahresfahrleistung liegt bei 19000 km. Gibt fast nichts vergleichbares zu kaufen.
V60 D4 AWD, mit Standheizung und Pilot Assist. Und für mich ganz wichtig, keine Lederausstattung!

…und was hindert dich daran, den Wagen 10 Jahre weiter zu fahren?
Wenn er fachmännisch repariert wurde, fehlt ihm nichts.

Gruß Didi

Ich sehe ebenfalls kein Problem den Wagen wie geplant weiter zu fahren, bzw spricht es ja jetzt sogar eher dafür. Dann ist er um die 15 Jahre alt und dann hat die Reparatur ja einen Einfluss gegen null.

Da habt Ihr generell recht. In 10 Jahren interessiert nur noch der aktuelle Zustand, der reparierte Unfallschaden wird dann nebensächlich sein. Ich mache mir mehr Sorgen, dass der Wagen auf lange Sicht Rostprobleme bekommen wird. Die Holme an denen die Ahk befestigt ist haben beim Unfall sicherlich gearbeitet, wenn da jetzt die Versiegelung beschädigt wurde, sehe ich da langfristig Probleme auf mich zukommen.
Vielleicht bin ich aber auch überempfindlich. Es gibt wohl auch keine Alternative für mich, als das so zu akzeptieren.
Gruß Oxebo

... und somit hat die Versicherung gewonnen.
Gib nicht so schnell auf. So wie ich das hier lese, war es ein Haftpflichtschaden. Dabei hast du das Recht einen unabhängigen KFZ Sachverständigen hinzuziehen. Auch wenn die Reparatur schon erfolgt ist. Es gibt immer eine Begutachtung vor (oft auch während) und nach der Reparatur.
Die Berechnung des Wertverlustes kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Es gibt viele anerkannte Methoden. Aber die Versicherungen haben sich auf diejenigen fokussiert, wo sie am wenigsten auszahlen müssen.
Nur mit einem fähigen Anwalt und einem unabhängigen Sachverständigen (denn die Richter verstehen diese Sachverhalte oft gar nicht und entscheiden deshalb zu Gunsten des Beklagten, hier Versicherung) erreichst du, was dir zusteht.

Und was heutzutage in diesem Bereich passiert und auf welche Ideen Versicherungen kommen, um weniger Schadensforderungen auszuzahlen, könnte aus einem Drehbuch stammen.

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