Wertminderung nach Unfallschaden
Hallo zusammen,
vor drei Wochen hat mein V60, 4,5 Jahre alt, einen Heckschaden erlitten. Am Stop Schild hatte ich angehalten und die sehr blonde junge Dame hatte das nicht gerafft. Die AHK an meinem Fahrzeug war eingeklappt, das komplette Querrohr der AHK hat sich dabei verbogen, wurde in die Heckschürze gedrückt und hat die Reserveradwanne im hinteren Bereich gestaucht. Durch das Hochdrücken der Stoßstange wurde auch der Lack der Heckklappe beschädigt.
Der von mir beauftragte Gutachter ermittelte eine Schadenshöhe von 13400 €. Das Fahrzeug wurde bei Volvo gemäß Gutachten repariert. Die Wertminderung beträgt laut Gutachten lächerliche 850 €. Dafür fahre ich jetzt ein Auto mit neu eingeschweißtem Heckblech, wenn man in die Reserveradwanne schaut ist das mehr als offensichtlich.
Mir war klar, dass die Instandsetzung sichtbar bleiben würde, aber genau deshalb finde ich Wertminderung absolut unzureichend.
Hat von Euch jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt?
Gruß Oxebo
47 Antworten
Aber wenn die es auch zugegeben haben, dass es wohl besser ginge, dann müsstest du die Wertminderung aufgestockt bekommen haben - oder?
Gruß Didi
Die Wertminderung wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Da müsste ich jetzt Ansprüche beim Autohaus stellen. Das geht mir gerade alles voll auf den Keks. Schulter- und Nackenprobleme habe ich auch immer noch. Es nervt einfach nur noch.
Bilder vom Schaden wären ganz interessant. Gute Werkstätten sin
anscheinend wirklich rar.
TS