Wertminderung nach Unfall (Vorschaden) ???
Hallo zusammen,
das ist hier sicherlich nicht der erste Beitrag zum Thema Wertminderung, aber speziell zu meiner Frage habe ich nicht so recht etwas gefunden, daher lieber mal die Frage an die "Spezies" hier.
Die Story:
Ich hatte meinen ersten Unfall, mit wurde ins Heck gefahren. Die Schuldfrage ist geklärt, die gegnerische Versicherung zahlt. Der Wagen war noch fahrbereit. Nach Bekanntgabe einer Schadensnummer bestellte ich einen Dekra Sachverständigen zu meinem 🙂, bei dem auch die Reparatur erfolgen soll. Dort sass ich also mit dem Sachverständigen und dem Mitarbeiter meines 🙂 am Tisch.
Da das Gutachten nicht so schnell zu erstellen war, viele Teile des Fahrzeuges hätten demontiert werden müssen und nicht sicher war, ob diese so wieder montiert werden könnten, dass der Wagen wieder fahrbereit ist, einigte man sich darauf, dass der Dekra Sachverständige die Reparatur beim 🙂 "begleitet" (der Dekra Herr ist fast die ganze Woche bei meinem 🙂). Mein Wagen konnte sofort dableiben, ich bekam einen Leihwagen und von der gegnerischen Versicherung wurde auch noch "grünes Licht" dazu eingeholt.
Mein Wagen ist übrigens eine Mercedes E-Klasse Typ S211 (Bj. 2009, T-Modell, Kilometerstand etwa 90.000km, Neupreis etwa 57.000,- EUR).
Ich rechne nun damit, bzw. so hat es mir mein 🙂 auch erklärt, dass ich irgendwann in den nächsten Tagen völlig stressfrei den Leihwagen zurückbringe, mein Wagen repariert ist, die Schadenssumme des Sachverständigen sich mit den Reparaturkosten des 🙂 100%ig deckt , ich mich in meinen Wagen setze und ohne einen Euro gezahlt oder gesehen zu haben nach Hause fahre.
Nun zur Wertminderung:
Nach zwischenzeitlicher Nachfrage beim 🙂 wird sich der Schaden wohl auf grob geschätzt etwa 6.000,- EUR belaufen (neue Heckklappe, neue Stossstange, diverse Elektronik (PDC), abgeklappte AHK betroffen, ggf. noch etwas dahinter). Tendenz also eher steigend.
Den Wagen habe ich 2010 gekauft (also 1 Jahr alt), Vorbesitzer war die Daimler AG. Laut Kaufvertrag war dieser bereits 2010 nicht unfallfrei. Alles was ich dazu weiss, ist ... Zitat: "lt. Vorbesitzer Stoßfänger hinten instandgesetzt 1.003,- EUR". Mehr nicht.
Meine Frage(n) wäre(n) nun:
Bekomme ich noch etwas wegen Wertminderung meines Wagens? Und wie? Muss oder sollte das der Dekra Sachverständige mit ausweisen und es wird bei der gegnerischen Versicherung angemeldet? Und wie würde man die Wertminderung berechnen, wenn es bereits einen behobenen Vorschaden gab? Also es gab einen eher geringen behobenen Vorschaden und nun einen deutlichen Heckschaden.
Wann muss ich eigentlich wo und muss ich überhaupt den Vorschaden angeben? Den 🙂 habe ich darauf mal angesprochen (sicher nicht der richtige Ansprechpartner) und er meinte, "egal, gibt eh alles neu".
Muss ich das dem Dekra Sachverständigen melden? Der gegnerischen Versicherung? Gar nicht?
Und kann ich überhaupt mit einer Summe wegen Wertminderung rechnen, wenn es schon einen behobenen Vorschaden gab, der sicherlich bereits zu einer Wertminderung beigetragen hat?
Ja, ich weiss, viele Fragen 😉 Kann mich jemand von Euch auf den richtigen Weg bringen?
Danke im voraus!
Gruss DiSchu
Beste Antwort im Thema
Wen bei einer aktuellen E Klasse die Stoßstange für 1000 € hinten getauscht wurde, dann ist das für mich kein Unfall.
Die Rechnung der Reparatur kann man sicher noch bei MB einsehen ob nicht noch weitere Schäden dabei waren, bei der Summe aber eher nicht.
Wenn von der Versicherung ein Schadenformular kommt, musst du dies angeben wenn nach behobenen Beschädigungen gefragt wird.
Wertminderung setzt der Gutachter an. Macht er seine Arbeit anständig kommt er auch auf den Vorschaden (dürfte ja bei MB gelistet sein) (meine Meinung). Wertminderung sind ca. 10-15% in deinem Fall also 600 - 900 €. Warte mal das Gutachten ab was drin steht.
Würde ich jetzt annehmen, dass die Wertminderung des Vorschadens (100-150 € wenn dem denn überhaupt so ist...) abgezogen wird, naja gut... das geht dann irgendwo zwischen den 600 und 900 Euro "unter". Ich würde mich jetzt nicht beschweren wenn 800 € Wertminderung im Gutachten stehen. Unter 600€ sollte es aber nicht sein...
17 Antworten
Lieber ein "versicherungsnahes" Gutachten mit dem ich gut leben kann und welches problemlos durchläuft, als ein anderes an dem dauernd rumgenöld wird.
Ist aber natürlich Ansichtssache und kommt auch auf den Schadenumfang an...
Falls das Problem noch jemand betrifft kann ihm das hier vielleicht helfen:
http://www.ra-dr-gross.de/.../...gsstrategie_in_Vorschadensfaellen.pdf
Bekommst Du Provision, weil Du es jetzt zum dritten Mal, bei drei Beiträgen von Dir, in einen alten Thread kopierst?