Wertminderung druchs Lackieren

Hallo zusammen,

ich habe eine eher allgemeine Frage und zwar, ob durch das fachmännische Lackierung (bspw. ganze Tür beim Vertragshändler) es zu einer Wertminderung des Autos kommt und wenn ja, wie es berechnet wird bzw. in welcher Höhe diese ist!

Danke!

34 Antworten

Zitat:

@hk_do schrieb am 20. Oktober 2022 um 20:59:36 Uhr:


Das gilt so aber nur für die üblichen, kostengünstigen Handgeräte.

Es gibt Geräte, die auch auf anderen als metallischen Oberflächen den Lackaufbau zerstörungsfrei erfassen können.

(ist nicht mehr so mein Fachgebiet, deswegen habe ich die Details nicht mehr zur Hand)

Ich gebe Dir recht, zu meiner aktiven Zeit gab es die Geräte noch nicht.

Wenn man als Gebrauchtwagenkäufer zwei identische Fahrzeuge (Typ/Modell, Alter, Laufleistung, Ausstattung usw.) zur Auswahl hat, die beide den identenischen Kaufpreis haben... Welches Fahrzeug würde man kaufen? Das mit der vollständigen Original-Lackierung oder das mit der nachlackierten Tür?

[

quote]
@Fischgebruell schrieb am 20. Oktober 2022 um 21:05:35 Uhr:
Aus eigener Erfahrung kann ich dir berichten:

Ja, wird von einigen Händlern als Mangel angesehen. Habe ich persönlich bei meinem Auto bei wirkaufendeinauto.de erlebt. Wird alles bemängelt, am Ende gab es beim Vertragshändler mehr als bei besagtem Autoankäufer. Selbst Straßenhändler/Kärtchenhändler wollten sofort bar mehr geben.

Ich hatte Motorhaube (ein paar kleine Steinschläge) und die Heckklappe (Rostpickel - damals noch auf Herstellergarantie) per Lackierung beseitigen lassen. Alles nachweisbar, schwarz auf weiß vom Vertragshändler. Keine Unfallschäden. Den besagten Autoankäufer interessierte es nicht, will auch keine Nachweise, den interessiert nur die Lackdicke und die Preis-Ankauf-Minderungsgarantie. Dass die Lackierung Werterhaltung (in meiner Meininung) ist, interessierte nicht.

Ich werde zu dem Autoankäufer nicht mehr gehen und kann auch diesen nicht empfehlen. Vertragshändler/Autohäuser und solche import/expot Kärtchen Händler scheinen eventuell mehr zu geben.

Die Meinungen einiger Ankäufer sind diesbezüglich wertlos. Wenn diese das Auto dann günstig angekauft haben und ausgespreist auf dem Verkaufsgelände abstellen, dann verwenden Sie genau die Argumente, welche du vorgebracht hast um das Auto an den Mann zu bringen.

https://bonas-info.de/.../?...

Kostet allerding um die 5.000 €

Hab ich zumindest damals dafür bezahlen müssen. Eventuell ist es heute günstiger

Ähnliche Themen

Zitat:

@Blade 1.8 schrieb am 20. Oktober 2022 um 18:31:41 Uhr:

Mein Puma ist EZ 1/2021 Hat einen fetten langen Kratzer am linken vorderen Kotflügel unbekannter Herkunft. Der durch Smartrepair nicht behoben werden kann. Ginge nur abschleifen, spachtel und die ganze Stoßstange lackieren. Wie sieht es da aus.

Wenn es ein Leasingfahrzeug wäre müsstest du mit einer WM in Höhe von ca. 300 € rechnen. Hier wird ja nicht nur lackiert sondern auch Instandgesetzt.

Unter Umständen wäre hier sogar ein Neuteil berücksichtigt. Mann muss prüfen, ob eine Instandsetzung nach Herstellervorgaben möglich ist. Ein Kunstoffstoßfänger gehört zum passiven Unfallschutz für Fußgänger und muss gewisse Eigenschaften erfüllen. Hier die Energieaufnahme bei einem Aufprall. Bei dem Auftrag von Spachel ist das so eine Sache, der kann platzen und weitere nicht gewollte Verletzungen hervorrufen.

Eigentlich sollte sich doch bei einer Neulackierung, wenn der alte Lack abgetragen wurde, doch an der Lackdicke nichts ändern oder doch?

Die Handlackierung erreicht nicht die gleichmäßig dünne Werkslackierungsschichtstärke.

Eine Lackierung (z. B. Tür) wäre bei einem Verkauf des Fahrzeuges offenbarungspflicht. In der Regel ist daher von einer merkantilen Wertminderung auszugehen.

Nachlackierungen sind nicht offenbarungspflichtig.

Rest siehe oben

Warum sollten Nachlackierungen nicht offenbarungspflichtig sein?

Du darfst sie offenbaren. Rest siehe oben.

Warum löst eine Nachlackierung eine Wertminderung aus?

... weil ein Gebrauchtfahrzeugkäufer in der Regel (bei entsprechender Vergleichbarkeit und Auswahlmöglichkeit) das Fahrzeug ohne Nachlackierung (bei gleichem Preis) kaufen würde. Das Fahrzeug mit der Nachlackierung würde in der Regel nur mit einem Preisnachlass in Betracht kommen.

Es ist nun einmal nicht immer so, dass persönliche und private Meinungen automatisch mit der Rechtsprechung im Einklang stehen.

Nicht jeder Repararaturvorgang an einem Fahrzeug löst zwingend eine Wertminderung aus.

Und wenn der Kaufinteressent sich an einer Nachlackierung stört, dann kauft er eben nicht.

Ein anderer Interessent wird Ihn dann nehmen, auch mit einer Nachlackierung.

In diesem Zusammenhang sollte hier nicht unerwähnt bleiben, dass es sogar Fahrzeuge gibt, die mit einem Instandgesetzen Unfallschaden den gleichen Verkaufwert haben, wie ein Unfallfreies Fahrzeug.

Dies begründet sich in dem Umstand, dass es so begehrte Fahrzeuge gibt, bei welchen es dem Käufer völlig egal ist, ob ein reparierte Unfallschaden vorliegt oder nicht.

Es gibt also, wie so oft im Leben, nicht nur Schwarz oder Weiß.

Zitat:

@eebus schrieb am 21. Oktober 2022 um 11:30:18 Uhr:


... weil ein Gebrauchtfahrzeugkäufer in der Regel (bei entsprechender Vergleichbarkeit und Auswahlmöglichkeit) das Fahrzeug ohne Nachlackierung (bei gleichem Preis) kaufen würde. Das Fahrzeug mit der Nachlackierung würde in der Regel nur mit einem Preisnachlass in Betracht kommen.

Machs nicht so spannend.

Die erste Nachlackierung kann das Ding schon haben, da hast du als Neuwagenkäufer noch nicht mal drin gesessen.

Wird dir auch keiner erzählen und einen Preisnachlass gibts dafür auch nicht.

Ich würde einem Käufer auch Nachlackierungen offenbaren, allein schon um irgendwelchen Diskussionen im Nachgang vorzubeugen. Nimmt er das Auto deswegen nicht dann soll er es lassen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen