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Wertminderung druchs Lackieren

Themenstarteram 20. Oktober 2022 um 10:16

Hallo zusammen,

ich habe eine eher allgemeine Frage und zwar, ob durch das fachmännische Lackierung (bspw. ganze Tür beim Vertragshändler) es zu einer Wertminderung des Autos kommt und wenn ja, wie es berechnet wird bzw. in welcher Höhe diese ist!

Danke!

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34 Antworten

Da bekommst du wieder viele unterschiedliche Meinungen. Wenn du schon beim FOH bist und fragst was die Lackierung kostet, dann würde ich gleich zu einem Verkäufer gehen und den fragen. Da bekommst du eine verbindliche Auskunft, weil er ja auch die Gebrauchtwagen der Kunden ankauft.

Bereits im Jahre 2009 hat der BGH entschieden, dass eine Nachlackierung keinen Mangel darstellt und somit auch keinen Minderwert rechtfertigt.

Im Tenor wird dazu folgendes ausgeführt:

Das Fahrzeug weist bei einer Ersetzung der Originallackierung durch eine ordnungsgemäß ausgeführte Neulackierung eine Beschaffenheit auf, die bei Gebrauchtwagen dieses Alters üblich ist. Bei einem Gebrauchtfahrzeug gehört es nicht zur üblichen Beschaffenheit, dass sich alle Fahrzeugteile noch im Originalzustand befinden. Die übliche Beschaffenheit gleichartiger Sachen ist vielmehr auch dann noch gegeben, wenn einzelne (wesentliche) Fahrzeugteile in technisch einwandfreier Weise erneuert wurden. Das gilt in gleicher Weise, wenn das Fahrzeug mit einer neuen Lackierung versehen worden ist, um es technisch und optisch wieder in einen tadellosen Zustand zu versetzen. Der Käufer kann auch nach der Art der Sache - eines rund vier Jahre alten Gebrauchtwagens - nicht erwarten, dass das Fahrzeug noch mit der ursprünglich vorhandenen Originallackierung versehen ist. Es nicht ungewöhnlich, dass es im Laufe des mehrjährigen Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs zu Lackschäden kommt, die durch eine mehr oder weniger umfangreiche Neulackierung beseitigt werden.

Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren, ob das auch bei einem jüngeren Fahrzeug zutrifft. Im Kern wird diese Aussage aber wohl Bestand haben und kann somit übertragen werden.

Eine Nachlackierung -allein Betrachtet- dürfte somit keinen Minderwert auslösen, ich würde im KH Schadensfall darum auch keinen aufschreiben.

Im übrigen wird dies auch bei Leasingrückläufern so gehandhabt. Es wird zwar die Lackierung berücksichtigt, ein Minderwert hierfür ist in den Gutachten aber regelmäßig nicht zu finden.

Man muss hier sogar froh sein, wenn man keinen Abzug "neu für alt" bekommt.

In Kasko Verträgen oft sogar vertraglich vereinbart und es soll auch schon Fälle gegeben haben, wo die gegnerische Haftpflicht auf diesen Abzug gekommen ist :D

Themenstarteram 20. Oktober 2022 um 14:00

Danke euch, da habe ich schon Anhaltspunkte bekommen. Man kann also eher davon ausgehen, dass eine fachmännlich durchgeführte Lackierung (hier beide Türen) eher keine Wertminderung darstellt oder nur eine geringfügige?

Zitat:

@eddy_mx schrieb am 20. Oktober 2022 um 16:00:17 Uhr:

Man kann also eher davon ausgehen, dass eine fachmännlich durchgeführte Lackierung (hier beide Türen) eher keine Wertminderung darstellt oder nur eine geringfügige?

Laut @Dellenzaehler die Lackierung als solche nicht. Interessant wäre aber der Grund für die Neulackierung, der könnte evtl. eine Wertminderung begründen...

Am besten vor der Lackierung die Lackschäden / Beulen und das Gesamtfahrzeug gut und detailiert fotografieren und die Arbeiten bei der Markenwerkstatt durchführen lassen. So lassen sich Zweifel bzgl. eines größeren Schadens vermeiden.

Bei der Schadensabwicklung wird eine Versicherung sicher erfolgreich auf die Entscheidung des BGH verweisen können.

Ein potentieller Käufer ist aber nicht an die Rechtsprechung des BGH gebunden bei seiner Entscheidung, ob und ggf. zu welchem Preis er ein Auto kaufen möchte.

In meiner Welt ist es jedenfalls nicht "normal" oder "üblich", dass ein nur vier Jahre altes Auto (siehe BGH) umfangreich neu lackiert wurde. Demnach wäre für mich eine solche Neulackierung jedenfalls bei Fahrzeugen mit geringer bis mittlerer Laufleistung ein Makel. Dieser Makel würde meine Entscheidung bzgl. Kauf und/oder Preis bestimmt mindestens unbewusst beeinflussen, und daran würde auch der Verweis auf das BGH-Urteil nichts ändern.

Mein Puma ist EZ 1/2021 Hat einen fetten langen Kratzer am linken vorderen Kotflügel unbekannter Herkunft. Der durch Smartrepair nicht behoben werden kann. Ginge nur abschleifen, spachtel und die ganze Stoßstange lackieren. Wie sieht es da aus.

Puma-kratzer

Meiner Kenntnis nach kann bei Kunststoffstoßstangen die Dicke der Lackschicht nicht gemessen werden.

Danke für deinen Antwort @germania47

Das gilt so aber nur für die üblichen, kostengünstigen Handgeräte.

Es gibt Geräte, die auch auf anderen als metallischen Oberflächen den Lackaufbau zerstörungsfrei erfassen können.

(ist nicht mehr so mein Fachgebiet, deswegen habe ich die Details nicht mehr zur Hand)

Aus eigener Erfahrung kann ich dir berichten:

Ja, wird von einigen Händlern als Mangel angesehen. Habe ich persönlich bei meinem Auto bei wirkaufendeinauto.de erlebt. Wird alles bemängelt, am Ende gab es beim Vertragshändler mehr als bei besagtem Autoankäufer. Selbst Straßenhändler/Kärtchenhändler wollten sofort bar mehr geben.

Ich hatte Motorhaube (ein paar kleine Steinschläge) und die Heckklappe (Rostpickel - damals noch auf Herstellergarantie) per Lackierung beseitigen lassen. Alles nachweisbar, schwarz auf weiß vom Vertragshändler. Keine Unfallschäden. Den besagten Autoankäufer interessierte es nicht, will auch keine Nachweise, den interessiert nur die Lackdicke und die Preis-Ankauf-Minderungsgarantie. Dass die Lackierung Werterhaltung (in meiner Meininung) ist, interessierte nicht.

Ich werde zu dem Autoankäufer nicht mehr gehen und kann auch diesen nicht empfehlen. Vertragshändler/Autohäuser und solche import/expot Kärtchen Händler scheinen eventuell mehr zu geben.

Themenstarteram 20. Oktober 2022 um 19:16

Danke dir für die Mitteilung deiner Erfahrung!

Das ist das Problem was hier in vielen Threads diskutiert wird und auch bei Unfallschäden immer wieder für Ärger sorgt und aufploppt.

Eine reine Nachlackierung kann bereits im Werk erfolgt sein und ist kein Grund für Wertminderung, da gehe ich mit.

So, jetzt kommt das Problem: Stellt man beim Gebrauchtwagen fest dass lackiert wurde kennt man den Grund nicht. Nur ein paar Steinschläge weggemacht oder doch ein größerer Frontschaden? Ob die Stoßstange neu ist merkt man ja so ohne weiteres nicht. Gibt's keinerlei Unterlagen, kein Gutachten oder Fotos des Schadens kommt halt gleich das ungute Gefühl "oh, da könnte auch mehr gewesen sein".

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