ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Keine Wertminderung bei Fahrzeugen über 5 Jahre?!?

Keine Wertminderung bei Fahrzeugen über 5 Jahre?!?

Themenstarteram 7. Dezember 2012 um 18:26

Hallo zusammen,

heute fiel der erste Schnee und gleich ist mir einer reingefahren. Die Polizei kam, er hat die Schuld zugegeben.

Fahrzeug: BMW 1er, E87, Bj. 12/2006, 123000km

Nun habe ich mich bei der Versicherung gemeldet zwecks weiterer Schritte. Die Sachbearbeiterin sagte, dass ich zur Fachwerkstatt fahren und den Schaden schätzen lassen soll. Abschließend wird je nach Schadensumme die Versicherung entscheiden, ob ein Sachverständiger eingeschaltet wird oder nicht.

Ein Telefonat mit einem Sachverständigen vor Ort ergab, dass ab einer Summe von ca. 1200 € ein Sachverständiger eingeschaltet werden kann. Stimmt das oder kann ich jederzeit einen Sachverständigen beauftragen? Natürlich ohne, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe.

Des Weiteren ist der Versicherer des Unfallgegners auch mein Versicherer. Da wäre ein Sachverständiger der Versicherung wohl nicht so praktisch. Wenn die Versicherung einem Sachverständigen zustimmt, kann ich doch den Sachverständigen der Versicherung ablehnen und einen eigenen beauftragen?

Die Sachbearbeiterin sagte auf meine Nachfrage zwecks Wertminderung, dass es bei Wagen ab 5 Jahren keine Wertminderung gibt. Stimmt das?:confused:

Und zu guter Letzt: Ich habe eine Versicherung mit Werkstattbindung. Hat das für mich als Geschädigten Nachteile z.B. bei der Wahl des Sachverständigen o.ä.?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe. Ich lese hier zwar immer mit. Aber wenn man selbst betroffen ist, wird man schon etwas unsicher.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von matip78

Anbei 3 Bilder vom Schaden. Leider wegen Schnee und Sonne etwas wenig zu sehen.

Oh mein Gott, dein Auto hat sich ja sogar überschlagen.........:eek:

 

 

:D

 

 

Also Zusammenfassend:

 

-1 Die Bagatellschadengrenze liegt (immer noch) bei 750 Euro. 

 

-2 Ein Bagatelschaden liegt dann vor, wenn er für einen Laien als solcher klar erkennbar ist

 

-3 Im KH- Schadensfall kann sich der Geschädigte immer selber einen Sachverständigen ausuchen

Er muss ganz sicher nicht die Versicherung um Erlaubnis fragen. Bei geklärter Schuldfrage muss 

die Versicherung das Honorar des Sachverständigen bezahlen. Bei einer Schuldteilung (Quotelung)

aber nur bis zur Höher der Quote. Bekommt der Auftaggeber die voll Schuld löhnt er seinen

Sachverständigen selber

 

-4 Die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und die evtl. Wertminderung ermittelt der Sachverständige

- und nur der-. Darauf kann und darf sich der Geschädigte verlassen und berufen 

 

@matip78 

 

Bei deinem Auto liegt ganz sicher kein Bagatellschaden vor. Auch mit einem merkantilen Minderwert dürfte hier zu rechnen sein.

 

Genaueres kann aber erst gesagt werden, wenn das Schadenbild exakt (nach Freilegung des Schadenbereiches) ermittelt wurde.

 

Du solltest hier auf jeden Fall einen KFZ- Sachverständigen beauftragen, welchen du dir bitte auch selber aussuchst.

Frag deine BMW Werskatt mit wem die hier sonst so zusammenarbeiten. Aber bitte kein grünes Männchen da bekommst du nämlich solche Antworten wie von Corsardiesel. 

 

Auch auf dessen Qualifikation solltest du achten. Leute mit einem ovalten Kartoffelstempel solltest du tunlichst meiden.

das sind nämlich Küchentisch-Sachverständige, mit solchen "Kollegen" ist der Streit mit der Versicheurng vorprogrammiert.

 

Noch etwas zu deiner Idee zur Schadenabwicklung.

 

Anspruch auf die Stundensätze einer Markenwerkstatt bei fiktiver Abrechnung hast du dann, wenn das Fahrzeug duchgehend in einer Markenwerkstatt gewartet wurde. Das Scheckheft muss lückenlos geführt sein. Ist das nicht der Fall vergiss es.

 

Besser ist es, du lässt das Fahrzeug dann reparieren und reichst eine Rechnung ein. Lass dir die Werminderung erstatten und gut ist.   

 

So und nun mach hinne, wo kein Schnee liegt kann gelaufen werden.......:D 

 

 

 

43 weitere Antworten
Ähnliche Themen
43 Antworten

Zitat:

Ich habe eine Versicherung mit Werkstattbindung. Hat das für mich als Geschädigten Nachteile z.B. bei der Wahl des Sachverständigen o.ä.?

Deine Versicherung hat nichts mit dem Schaden zu tun.

am 7. Dezember 2012 um 19:09

Wenn es der selbe Versicherer ist schon, dann wird meist so reguliert, das keiner der beiden Versicherungsnehmer etwas zu meckern hat.

Wertminderung gibts meist nur bei Fahrzeugen bis zu 5 Jahren.. und ab einem Fahrzeugalter von 25 Jahren, wenn ein WGA, vor dem Unfall erstellt, den Wert des Fahrzeugs ausweist..

Hier hast einige Fragen schon beantwortet :)

http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html

Themenstarteram 7. Dezember 2012 um 19:18

Danke!

Normalerweise ist es relativ klar. Ich finds halt schwierig, dass es der gleiche Versicherer ist. Wenn ich jetzt auf einen eigenen Gutachter bestehe, worauf ich ja über der Bagatellgrenze Anspruch habe, kann ich mit Konsequenzen seitens der Versicherung rechnen, wie z.B. Kündigung?

Moin,

du kannst auch direkt zu einem Gutachter deiner Wahl, dieser erstellt bei einem Schaden von über ca. 1000 - 1200€ ein Gutachten und darunter ein Kurzgutachten. Auch kann nur ein Gutachter die Wertminderung feststellen, ein KVA taugt dazu nicht wirklich.

Du kannst aber gerne mal Bilder von dem Schaden hier hochladen, evtl findet sich ja jemand hier der dir dann schon mal eine erste Einschätzung der Schadenshöhe nennen kann.

Grüße

Steini

Themenstarteram 7. Dezember 2012 um 19:39

Ich war kurz bei ner Werkstatt meines Vertrauens. Der konnte den Schaden nicht schätzen, da die hintere Schürze runter muss. Er kann nicht einsehen, was darunter kaputt ist. Die Schürze ist völlig hin.

Immerhin ist mir ein VW T3 in mein auf dem Parkplatz stehendes Auto hinten links reingerutscht. Das Heck meines Autos wurde noch ca. 1m mitgeschleift.

Er wird sich am Montag den Wagen genauer ansehen. Und wenn der Betrag über der Bagatellgrenze liegt, einen Gutachter hinzuziehen.

bei einem auto hast du heutzutage ganz schnell ein schaden von 1200€+ bei einem kleinen unfallchen.

wenn dir jemand einen schaden verursacht, dann übernimmt die versicherung des unfallgegners den schaden.

das hat mit deinem vertrag nichts zu tun.

also kannst du dein auto da reparieren lassen wo DU möchtest und auch einen gutachter deines vertrauens nehmen (solange er im üblichen preisrahmen liegt).

am sinnvollsten du fährst zu einer BMW vertretung.

reparieren lassen kannst du den schaden wo du möchtest oder du rechnest fiktiv ab.

dann bekommst du jedoch nicht die märchensteuer ausgezahlt.

nicht vergessen:

nutzungsausfallentschädingung und pauschalbetrag fürs telefonieren, auslagen und co

Themenstarteram 7. Dezember 2012 um 20:28

Vielen Dank.

Eine Frage zum Prozedere:

Wenn meine Werkstatt einen Schaden über der Bagatellhöhe ermittelt, rufe ich bei der Versicherung an und sage Bescheid, dass ich einen Sachverständigen nehme oder beauftrage ich einfach einen, ohne mit der Versicherung in Kontakt zu treten?

Zitat:

Original geschrieben von matip78

Vielen Dank.

Eine Frage zum Prozedere:

Wenn meine Werkstatt einen Schaden über der Bagatellhöhe ermittelt, rufe ich bei der Versicherung an und sage Bescheid, dass ich einen Sachverständigen nehme oder beauftrage ich einfach einen, ohne mit der Versicherung in Kontakt zu treten?

die werkstatt hat normalerweise einen guten blick dafür ob der schaden über 1200€ liegt (geht ja auch um ihren verdienst:D)

abtrittserklärung unterschreiben, der rest mach die werkstatt mit der versicherung.

Themenstarteram 7. Dezember 2012 um 20:37

Am liebsten wäre mir:

Werkstatt schätzt Schaden über Bagatellhöhe, ich beauftrage den Sachverständigen, die Versicherung zahlt fiktiv aus, ich beauftrage die gleiche Werkstatt mit der Reparatur, die MwSt. wird nachgezahlt und mit etwas Glück bleibt eine kleine Aufwandsentschädigung übrig:D

Moin,

 

wichtig ist in Deinen Fall die Komunikation mit den Versicherer (auch wenn es Deine eigene Versicherung ist) des Gegners, dass der Schaden wohl über 1200,- ist und ob Du ein GA einschalten sollst.

 

Vermutlich sagen Die dann ja.

 

Wertminderung wird nach Höhe des Schadens und nach Alter des KFZ gezahlt (Allerdings, wenn ein KFZ über 5 JAhre alt ist und die Repa 1500,- sein sollte, wird wohl keine WM zu Stande kommen, im Gegenteil, hier werden ja neue Teile verbaut, was den Wert dann wieder steigert.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

wichtig ist in Deinen Fall die Komunikation mit den Versicherer (auch wenn es Deine eigene Versicherung ist) des Gegners, dass der Schaden wohl über 1200,- ist und ob Du ein GA einschalten sollst.

Vermutlich sagen Die dann ja.

Mit der gegnerischen Versicherung gibt es hier überhaupt nix abzusprechen. Selbst wenn die Hotlinemitarbeiter der Meinung sind es ist kein Sachverständiger einzuschalten, so braucht das den Geschädigten noch lange nicht zu interessieren.

@TE

Such Dir einen Sachverständigen. Wenn die hintere Stoßstange kaputt ist und zudem Deine Schilderung korrekt ist, liegst Du weit über einem Bagatellschaden.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Wertminderung wird nach Höhe des Schadens und nach Alter des KFZ gezahlt (Allerdings, wenn ein KFZ über 5 JAhre alt ist und die Repa 1500,- sein sollte, wird wohl keine WM zu Stande kommen, im Gegenteil, hier werden ja neue Teile verbaut, was den Wert dann wieder steigert.

Würde gerne mal wissen wo Du dir immer so einen Schwachsinn aneignest?! Ob eine Wertminderung anfällt ist Aufgabe des Sachverständigen.

Eine Wertsteigerung würde hier nur bei vorhandenen Altschäden eintreten.

Tu mir bitte den Gefallen und hör endlich auf hier immer so einen Schwachsinn zu verbreiten.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

 

wichtig ist in Deinen Fall die Komunikation mit den Versicherer (auch wenn es Deine eigene Versicherung ist) des Gegners, dass der Schaden wohl über 1200,- ist und ob Du ein GA einschalten sollst.

 

Vermutlich sagen Die dann ja.*

 

* = Gratuliere zum Brüller des Monat Dezember

 

Wertminderung wird nach Höhe des Schadens und nach Alter des KFZ gezahlt (Allerdings, wenn ein KFZ über 5 JAhre alt ist und die Repa 1500,- sein sollte, wird wohl keine WM zu Stande kommen, im Gegenteil, hier werden ja neue Teile verbaut, was den Wert dann wieder steigert.

menno.......:rolleyes:

 

schreib doch hier nicht immer so einen Quatsch.

 

Natürlich fällt auch nach 5 Jahren noch eine Wertminderung an. Und den ermittelt ein sogenanter KFZ- Sachverständiger und nicht irgend eine Dame oder Herr von ein Call- Center bei der Versicherung. 

 

Deine "Meinung" stammt noch aus einer Zeit, da war nach 5 Jahren ein Auto durchgerostet und nach 100.000 KM der Motor platt.

 

Das war vor 40 Jahren mal der Fall, aber ganz bestimmt nicht mehr heute. 

 

Maßgeblich für die Frage der Wertminderung ist ob sich ein reparierter Unfallschaden auf den Verkaufswert des Fahrzeuges auswirkt oder nicht.

 

Bei hochpreisigen und schwer verkäuflichen Fahrzeugen mehr wie bei gefragten Fahrzeugmodellen.  

 

Und sein wann bitte, tritt nach einer Unfallreparatur duch den "Neueinbau von Ersatzteilen" eine Wertsteigerung ein?

 

Das solltest du hier doch bitte mal näher erläutern. Vielleicht kann ich ja hier noch etwas lernen.....:rolleyes:

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

 

wichtig ist in Deinen Fall die Komunikation mit den Versicherer (auch wenn es Deine eigene Versicherung ist) des Gegners, dass der Schaden wohl über 1200,- ist und ob Du ein GA einschalten sollst.

 

Vermutlich sagen Die dann ja.*

* = Gratuliere zum Brüller des Monat Dezember

 

Wertminderung wird nach Höhe des Schadens und nach Alter des KFZ gezahlt (Allerdings, wenn ein KFZ über 5 JAhre alt ist und die Repa 1500,- sein sollte, wird wohl keine WM zu Stande kommen, im Gegenteil, hier werden ja neue Teile verbaut, was den Wert dann wieder steigert.

menno.......:rolleyes:

schreib doch hier nicht immer so einen Quatsch.

Natürlich fällt auch nach 5 Jahren noch eine Wertminderung an. Und den ermittelt ein sogenanter KFZ- Sachverständiger und nicht irgend eine Dame oder Herr von ein Call- Center bei der Versicherung. 

Deine "Meinung" stammt noch aus einer Zeit, da war nach 5 Jahren ein Auto durchgerostet und nach 100.000 KM der Motor platt.

Das war vor 40 Jahren mal der Fall, aber ganz bestimmt nicht mehr heute. 

Maßgeblich für die Frage der Wertminderung ist ob sich ein reparierter Unfallschaden auf den Verkaufswert des Fahrzeuges auswirkt oder nicht.

Bei hochpreisigen und schwer verkäuflichen Fahrzeugen mehr wie bei gefragten Fahrzeugmodellen.  

Und sein wann bitte, tritt nach einer Unfallreparatur duch den "Neueinbau von Ersatzteilen" eine Wertsteigerung ein?

Das solltest du hier doch bitte mal näher erläutern. Vielleicht kann ich ja hier noch etwas lernen.....:rolleyes:

es steigt nur der Persöhnliche wert des Autos inden man des Auto selber fährt ...

bei wieder verkaufswert iss des alles ohne belang was man da alles reingesteckt hat in den Wagen...

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Keine Wertminderung bei Fahrzeugen über 5 Jahre?!?