Wertgutachten im Schadensfall / Wiederbeschaffungswert

Hallo zusammen!

Ich grüble gerade darüber nach, ein Wertgutachten für meinen Wagen in Auftrag zu geben. Das Fahrzeug ist 20 Jahre alt, der Wagen hätte, wäre er noch Original, wohl einen Wert von 4000,- Euro. Nun ist es aber so, das sehrviel Geld/ Arbeit in Lesitungssteigerung und Optik investiert wurde. Ein angesprochener Gutachter prognostizierte einen derzeitigen Wert von über 40.000,- Euro.

Nehmen wir an, ich nun für rund 250,- Euro ein offizielles Gutachten erstellen lassen. Ich lege dieses bei der Versicherung vor und würde dann auch wahrscheinlich höhere Beiträge zahlen. Aber, wie würde diese eigentlich den Wiederbeschaffungswert ermitteln? Den Wagen gab es ja so nie zu kaufen. Stützt sich die Vers. dann im Schadensfall nur auf das Gutachten?

Ich möchte mich durch das Gutachten ja im Falle eines Schadens gegen Verluste schützen, denn der Wagen ist nicht mehr original und sollte auch dementsprechend gut versichert sein.

Kennt sich da jemand aus?

Beste Antwort im Thema

So Du Clown,

wenn Du meinst, dass das der richtige Umgangston hier ist, dann liegst Du falsch.

Desweiteren liegt Dein Sachverständiger falsch, wenn er Dir sagt, dass Du den Wert eines Wagens verzehnfachen kannst, indem Du irgendwelches Zeug dran schraubst. Völlig egal, was für eine Gurke das ist.
Also mach Dir gar nicht erst die Mühe, jetzt noch was zu der Reisschüssel zu schreiben.

Und tschüss

Ein Hartz IV Athlet.

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Seufz, dann sei doch bitte so gut und sag uns einfach WER und WO !!!!

Das alle für Normalbürger zugänglichen Gutachter nichtsnutzige Vollversager und Nepper sind haben wir ja nun verstanden! Aber wo finde ich dann den richtigen für ein solches Gutachten!?

Zitat:

Original geschrieben von mrtoretto


Seufz, dann sei doch bitte so gut und sag uns einfach WER und WO !!!!

Das alle für Normalbürger zugänglichen Gutachter nichtsnutzige Vollversager und Nepper sind haben wir ja nun verstanden! Aber wo finde ich dann den richtigen für ein solches Gutachten!?

Probier es mal bei der Industrie- und Handelskammer, die führen Sachverständigenlisten. Ansonsten frag bei der Versicherung an, bei der du abschließen willst, wessen Gutachten sie akzeptieren würden.

Zitat:

Original geschrieben von mrtoretto


Seufz, dann sei doch bitte so gut und sag uns einfach WER und WO !!!!
 
Das alle für Normalbürger zugänglichen Gutachter nichtsnutzige Vollversager und Nepper sind haben wir ja nun verstanden! Aber wo finde ich dann den richtigen für ein solches Gutachten!?

😁

Ich muss heute nur noch mein Hartz 4 abholen, dann noch schnell zur nächsten Fascho-Demo.

Aber heute Abend, wenn ich wieder da bin, bekommst du von mir weitere Infos diesbezüglich. 

Bis denne

Gruß

Delle 😉

Und hier mal einige Adressen, dort findest du richtige Sachverständige:

http://www.bvsk-2009.de/

http://www.vks.org/

http://www.zak-ev.de/

http://www.ifsforum.de/sachverstaendigensuche.php

http://www.classic-data.de/uebersichtskarte.htm

http://www.olditax.de/sachverstaendige

Oder du schaust bei deiner ötlichen Industrie und Handelskammer oder Handwerkskammer auf deren Homepage nach.

Dort findest du öffentlich bestellte und vereidigte KFZ- Sachverständige.

Gruß vom Hartz IV Athleten......😁

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Sauber, dank Dir!

Dein Bastelbudenfahrer... ^^

Zitat:

Original geschrieben von mrtoretto
Sauber, dank Dir!
 
Dein Bastelbudenfahrer... ^^

alles klar.......😁

Gruß

Delle 😉

Interessante neue Entscheidung des BGH zu diesem Thema im Haftpflichtschaden:

BGH VI ZR 144/09

Der Kläger trägt vor, das unfallbeschädigte Fahrzeug sei aufgrund seiner Ausstattung und der vom Kläger vorgenommenen Umbauten ein Unikat, für das es keinen Ersatz gebe.

Es sei daher erforderlich, ein Basis-Fahrzeug zu kaufen und dann die Umbauten zu wiederholen.

Dieser Überlegung erteilt der BGH eine glatte Abfuhr:
Abzustellen sei auf den reinen Wiederbeschaffungswert (stark vereinfacht).
Die Umbaukosten seien -wenn die Reparatur tatsächlich fachgerecht durchgeführt worden wäre- auf 130% des WBW beschränkt.

Bei fiktiver Abrechung ist nur Geldersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, der sich hier am Basisfahrzeug orientiert hat, möglich.

BGH: Auf den Wert des Materials und der Arbeitsleistung für die vom Kläger in Eigenarbeit vorgenommene Umrüstung seines Fahrzeugs kann nicht abgestellt werden (vgl. Senatsurteil BGHZ 92, 85, 92 f.).

Ich lasse die Details bewusst weg. Wer es genau wissen möchte, möge bitte dem Link oben folgen.

Gruß
Hafi

Naja daran sieht man mal wieder, das selbsterbrachte Leistung und Arbeit heute nix Wert ist.

Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000


Naja daran sieht man mal wieder, das selbsterbrachte Leistung und Arbeit heute nix Wert ist.

Les dir doch erstmal das Urteil durch, bevor du hier schreibst!

In dem Klagefall geht es um einen Wartburg 353, der zu einem 353W umgebaut wurde und einen Unfall (Hapftpflichtschaden) hatte.

Der BGH geht davon aus, dass es für die von der Versicherung gezahlt Summe einen fertigen 353W gibt.
Daher ist die Forderung nach der Zahlung für einen 353 + Umbaukosten abzulehnen, da diese Summer die Anschaffungskosten eines 353W übersteigen würde.

Wichtig finde ich vorallem aber den Absatz mit dem nicht vorhandenen Markt (Spezialmarkt) im vorliegenden Fall.
Das sollten sich alle Tuningfreaks zu Herzen nehmen:
Nicht für jeden Umbau gibt es einen entsprechenden Handelsplatz (fertiges Auto). Man steckt eben immer mehr rein als das Auto hinterher tatsächlich wert ist!!!

Manchmal kann einem der BGH echt leid tun...........🙄

Wer so etwas bis zum BGH treibt, dem gehöhrt aber wirklich mal der Puls gefühlt.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Manchmal kann einem der BGH echt leid tun...........🙄

Wer so etwas bis zum BGH treibt, dem gehöhrt aber wirklich mal der Puls gefühlt.

Gruß

Delle

Wieso?

So unterbezahlt wie die dort sind mit ihren B- oder C-Gehältern wollen die doch auchmal Spaß haben und sich im Internet rumtreiben können!😎

hugaar, der leider nur ne A-Gruppe hat

Zitat:

Wieso?
So unterbezahlt wie die dort sind mit ihren B- oder C-Gehältern wollen die doch auchmal Spaß haben und sich im Internet rumtreiben können!😎

hugaar, der leider nur ne A-Gruppe hat

Die bekommen ab 

R

6 aufwärts.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


kannst ja Schoeneberg30 oder Julinne einladen, die haben bestimmt was passendes auf Lager😎)

Wie bitte? Worum geht es? Habs jetzt erst gesehen...

kommst wohl gerade vom Schlachtfeld.........😁

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


kommst wohl gerade vom Schlachtfeld.........😁

Gruß

Delle

Ja, ich habs den Franzosen gegeben, wie damals Michael Jackson in Aktion😎

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