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2 Jahre nach Schadensfall die Rechnung erhalten - Wird die SF noch hochgestuft und abgerechnet?

Hallo zusammen,

am 11.08.2010 habe ich die Kontrolle über mein Fahrzeug verloren, habe ein paar Bäume gestriffen und an einen voll getroffen...

Ich musste ein Verwarngeld zahlen und sonst nichts. Also die Versicherung blieb aussen vor und meine SF veränderte sich nicht.

Letzte Woche kam dann ganz unerwartet eine Rechnung über 490,- für den Feuerwehreinsatz. Da liegen 27 Monate zwischen.

Meine Fragen:

1. Ist die Rechnung nicht schon verjährt? Muss ich überhaupt noch zahlen?

2. Wenn ich den Schadensfall nachträglich über die Haftpflicht abwickele. Wird dann die SF nachträglich hochgestuft und für die vergangene Jahre (2011, 2012) eine Nachzahlung verlangt?

Versichert bin ich bei der DEVK.

Beste Grüße

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15 Antworten

Wieso sollte die Rechnung verjährt sein?

Würde empfehlen, selbst diesen kleinen Betrag zu zahlen anstatt die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Die Höherstufung kommt dann teurer.

Ist doch nicht mehr wie vier oder fünf Mal vollgetankt.

Zitat:

Original geschrieben von W 8993

Hallo zusammen,

am 11.08.2010 habe ich die Kontrolle über mein Fahrzeug verloren, habe ein paar Bäume gestriffen und an einen voll getroffen...

Ich musste ein Verwarngeld zahlen und sonst nichts. Also die Versicherung blieb aussen vor und meine SF veränderte sich nicht.

Letzte Woche kam dann ganz unerwartet eine Rechnung über 490,- für den Feuerwehreinsatz. Da liegen 27 Monate zwischen.

Meine Fragen:

1. Ist die Rechnung nicht schon verjährt? Muss ich überhaupt noch zahlen?

Nein, ist Sie nicht. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres in dem der Schaden passierte.

2. Wenn ich den Schadensfall nachträglich über die Haftpflicht abwickele. Wird dann die SF nachträglich hochgestuft und für die vergangene Jahre (2011, 2012) eine Nachzahlung verlangt?

Ja wird Sie.

Versichert bin ich bei der DEVK.

Beste Grüße

siehe oben.

Gruß

Moin,

 

wenn Du einen Autoschutzbrief oder eine private Unfallversicherung mit Bergungskosten abgeschlossen hast, dann kannst Du die Kosten der Feuerwehr als Bergungskosten dort einreichen.

 

 

 

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Wieso sollte die Rechnung verjährt sein?

kann schon sein. Feuerwehreinsätze werden i.d.R. als öffentlich-rechtliche Gebühren abgerechnet. Dort sind die Verjährungsfristen anders (meist kürzer) als im Zivilrecht.

Genaueres kann man nur im Einzelfall sagen, 27 Monate ist aber schon eine lange Zeit. Normal sind die Gebührenbescheide schneller da.

Viele Grüße

Peter

Themenstarteram 20. November 2012 um 7:55

Danke für die Antworten.

Öffentlich-rechtliche Verjährungsfristen und Autoschutzbrief sind hilfreiche Stichworte, mit denen ich mich mal beschäftigen muss.

Wenn die Bergungskosten im Autoschutzbrief enthalten sind, dann können die sich mit Verjährungsfristen rumschlagen;)

Leistungen vom Autoschutzbrief wirken sich aber nicht auf die SF aus?

Zitat:

Original geschrieben von W 8993

 

Leistungen vom Autoschutzbrief wirken sich aber nicht auf die SF aus?

Nein.

regulär hat der feuerwehreinsatz relativ wenig mit den bergungskosten zu tun, die ein schutzbrief absichert...hab also keine allzugroße hoffnung, das diese kosten übernommen werden!

Der Feuerwehreinsatz ist ein ganz normaler Schadenersatzanspruch der Gemeinde gegen Dich bzw. deine Kfz-Versicherung.

Der Schutzbrief ist hier vollkommen aussen vor.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

regulär hat der feuerwehreinsatz relativ wenig mit den bergungskosten zu tun, die ein schutzbrief absichert...hab also keine allzugroße hoffnung, das diese kosten übernommen werden!

Das stimmt nur in soweit, wenn Feuerwehr gelöscht hat, wurde der Fahrer aus dem KFZ geborgen (Rettungsschere o.ä.), treffen die Bergungskosten zu.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

...geborgen...

"geborgen" werden nur leichen, tiere und sachwerte (wie z.b. das auto, das auf dem dach in der böschung liegt)!

Zitat:

...Bergungskosten..

bergungskosten (aus einem kfz-schutzbrief) sind regulär die kosten, die der abschlepper berechnet, wenn das fahrzeug nichtmehr rollfähig ist, bzw. abseits der straße in der randbepflanzung liegt und winde/kran zum einsatz kommen...

...das hat nichts mit einer "personenbergung" zu tun!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

...geborgen...

"geborgen" werden nur leichen, tiere und sachwerte (wie z.b. das auto, das auf dem dach in der böschung liegt)!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

...Bergungskosten..

bergungskosten (aus einem kfz-schutzbrief) sind regulär die kosten, die der abschlepper berechnet, wenn das fahrzeug nichtmehr rollfähig ist, bzw. abseits der straße in der randbepflanzung liegt und winde/kran zum einsatz kommen...

 

...das hat nichts mit einer "personenbergung" zu tun!

1996 wurde eine Kundin von der Feuerwehr mit der Rettungsschere (Dach ab) aus dem KFZ geholt, die Gemeinde erstellte eine Rechnung von ca. 1400,-DM, die vom Autoschutzbrief dann reguliert worden sind.

 

So und nun kommst Du.

 

Tach,

so sehe ich das auch. Hier ein Auszug aus meinen Versicherungsbedingungen:

Zitat:

Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und nehmen die hierdurch entstehenden Kosten.

Zitat Ende

Hinzu kommen noch bis zu 150 € für das Abschleppen des Fahrzeugs.

Beim ADAC ist es ähnlich geregelt.

Salve,

remarque

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

die vom Autoschutzbrief dann reguliert worden sind.

und von welcher versicherung sollte dieser schutzbrief sein?

Mein persönlicher Fall ist erledigt. Die DEVK sagt: "Kein Problem. Die Kosten übernehmen wir. Die SF steigen auch nicht mehr, da für diesen Unfall schon eine Rechnung beglichen wurde."

Davon hatten wir aber nichts mitbekommen. Das waren 900,- für die beschädigten Bäume...

Das Fahrzeug war auf meinen Vater versichert, er hat aber nichts von einer Rückstufung der SF mitbekommen. Da muss er nochmal nachgucken :)

Wegen Schutzbrief etc. werde ich aber nochmal eine allgemeine Anfrage machen und die Antwort hier mitteilen.

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