Wertgutachten im Schadensfall / Wiederbeschaffungswert
Hallo zusammen!
Ich grüble gerade darüber nach, ein Wertgutachten für meinen Wagen in Auftrag zu geben. Das Fahrzeug ist 20 Jahre alt, der Wagen hätte, wäre er noch Original, wohl einen Wert von 4000,- Euro. Nun ist es aber so, das sehrviel Geld/ Arbeit in Lesitungssteigerung und Optik investiert wurde. Ein angesprochener Gutachter prognostizierte einen derzeitigen Wert von über 40.000,- Euro.
Nehmen wir an, ich nun für rund 250,- Euro ein offizielles Gutachten erstellen lassen. Ich lege dieses bei der Versicherung vor und würde dann auch wahrscheinlich höhere Beiträge zahlen. Aber, wie würde diese eigentlich den Wiederbeschaffungswert ermitteln? Den Wagen gab es ja so nie zu kaufen. Stützt sich die Vers. dann im Schadensfall nur auf das Gutachten?
Ich möchte mich durch das Gutachten ja im Falle eines Schadens gegen Verluste schützen, denn der Wagen ist nicht mehr original und sollte auch dementsprechend gut versichert sein.
Kennt sich da jemand aus?
Beste Antwort im Thema
So Du Clown,
wenn Du meinst, dass das der richtige Umgangston hier ist, dann liegst Du falsch.
Desweiteren liegt Dein Sachverständiger falsch, wenn er Dir sagt, dass Du den Wert eines Wagens verzehnfachen kannst, indem Du irgendwelches Zeug dran schraubst. Völlig egal, was für eine Gurke das ist.
Also mach Dir gar nicht erst die Mühe, jetzt noch was zu der Reisschüssel zu schreiben.
Und tschüss
Ein Hartz IV Athlet.
62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wer macht den sowas???
Ich nenn sie immer "Halsabschneider"😰
Dann lies mal den Beitrag über deinem. 😉
Gruß
Frank, der nur versichert was er will und somit stimmt das Preis-/Leistungsverhältnis.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Angeber😉Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
Gruß vom Sause (rein rechnerisch Hartz IV Empfänger mit 16 Kindern... 😁😁😁)
Duck und weg!
gibt doch 100,- Euro pro Kind, oder????? 😁😁
Also... mal angenommen, er hätte jetzt ein Wertgutachten (auf was sollte man dabei achten?) und der MR2 würde geklaut - auf welcher Basis und wie wickelt das eine Versicherung dann ab?
Weiß das jetzt wer im Versicherungsforum und wäre so lieb es zu erklären... oder nicht?
(übrigens gießt ihr diesmal Öl ins Feuer... warum auch immer 🙂 )
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Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Also... mal angenommen, er hätte jetzt ein Wertgutachten (auf was sollte man dabei achten?) und der MR2 würde geklaut - auf welcher Basis und wie wickelt das eine Versicherung dann ab?
Weiß das jetzt wer im Versicherungsforum und wäre so lieb es zu erklären... oder nicht?
(übrigens gießt ihr diesmal Öl ins Feuer... warum auch immer 🙂 )
tec, dir erkläre ich es gern. Aber -zumindest in diesem Fall- nur dir.
Wenn überhaupt, dann werden diese so genannten "Wertgutachten" von seiten der Versicherungen nur noch anerkannt, wenn sie gewissen Standard`s entsprechen.
Und wenn dann jemand -wie hier wohl vorliegend- die Investitionen zusammenzählt, einen Strich darunter macht und dann sagt, das ist der Wiederbeschaffungswert, dann sagt das eingentlich schon alles über die Qualität eines solchen Pamphlet aus.
Aber das wird der Auftraggeber spätestens im Schadensfall merken. Nämlich erst dann wird das Gutachten etwas intensiver gelesen und auf Plausibilität untersucht.
Ich habe es weiter von ja schon einmal angesprochen, hat nur keiner gelesen oder verstanden, weil man damit beschäftigt war mir hier wegzujagen.
In einem solchen Fall wie hier kann man gar keinen Wiederbeschaffungwert ermitteln oder angeben, allein deswegen ist so ein Gutachten für die Tonne, weil schlicht und ergreifend eine falsche Begriffsdefinition verwendet wurde und somit auch ein falscher Wert im Guatchten ausgewiesen wurde.
Hier vorliegend kann man bestenfalls den Wiederaufbauwert versichern.
Das ist der Betrag, welcher aufzuwenden ist um ein gleichwertiges Fahrzeug wieder aufzubauen (Wiederherzustellen)
Das bedeutet, es wird ein "Basisfahrzeug" genommen und technisch um es optisch und technisch wieder auf den gleichen Stand zu versetzen. Die hierfür notwendigen Investitionen müssen dokumentiert, nachgewiesen und belegt werden.
Und auch dafür gibt es konkrete Standard`s und Vorgaben, wie dabei vorzugehen ist. Dieser Wiederaufbau wird im übrigen von sacherständiger Seite begleitet und dokumentiert.
Dieser Wiederaufbauwert wird ähnlich der Sachversicherung nur bezahlt, wenn konkret ein anderes Fahrzeug angeschafft wird.
So wird das dann im übrigen auch im Diebstahlschaden gehändelt. Es mag sicherlich irgrendwo einen Versicherer geben, der bei fiktiver Abrechnung diesen Wiederaufbauwert auszahlen würde.
Das müsste man aber vorher vertraglich vereinbahren, in den Standard AKB´s der "normalen" Versicherer ist das aber nicht vorgesehen.
Und was ein solches "Risiko" kostet, kann sich sicherlich auch jeder ausmalen.
Für diese "Wiederaufbauwertgutachten" gibt es Sachverständige die sich auf so etwas spezialisiert haben.
Sie sind in der Regel Vertragspartner von in der Szene bekannten SV- Organisationen und das hat gute Gründe, warum das so ist, hier einfach mal ein bisschen googeln.........😉
So, tec, mehr fällt mir erst einmal auf die schnelle nicht ein.
Hast du noch Fragen, nur zu...😉
Gruß
Delle
@Delle,
für auf die Schnelle ist das schon recht Anständig. 😉
"Ich" würde die Sache anders aufziehen.
Erst mit der Versicherung sprechen was die an Unterlagen verlangen, damit ich mein Fahrzeug entsprechend versichern kann.
Diese Unterlagen beibringen und dann die Absicherung entsprechend schriftlich fixieren.
Gruß
Frank, der das Problem dank serienmäßigem Fahrzeug nicht hat. 😉
So ich versuch es dann nochmal:
Lieber TE stell doch mal bitte dein "Gutachten" hier ein, dass wir alle sehen worüber wir hier reden / schreiben / streiten!
(Frank: ich weis, nur die Vers. hat das sagen, aber lass uns den Spaß!)
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
So ich versuch es dann nochmal:Lieber TE stell doch mal bitte dein "Gutachten" hier ein, dass wir alle sehen worüber wir hier reden / schreiben / streiten!
(Frank: ich weis, nur die Vers. hat das sagen, aber lass uns den Spaß!)
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Dieser Wiederaufbauwert wird ähnlich der Sachversicherung nur bezahlt, wenn konkret ein anderes Fahrzeug angeschafft wird.
Hast du noch Fragen, nur zu...😉
Gruß
Delle
Eine Frage habe ich.
Wo ist die finanzielle Grenze, oder wie wird diese ermittelt?
Damit es zur Zahlung kommt, schaffe ich mir einen neuen MR2 an.
Jetzt kommt das Motortuning und die Felgen, und ich stelle fest: Ups Kohle von der Versicherung verbraucht.
Wird jetzt "nachkalkuliert" oder muß ich auf Spoiler und Bodykit verzichten?
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Eine Frage habe ich.Wo ist die finanzielle Grenze, oder wie wird diese ermittelt?
Damit es zur Zahlung kommt, schaffe ich mir einen neuen MR2 an.Jetzt kommt das Motortuning und die Felgen, und ich stelle fest: Ups Kohle von der Versicherung verbraucht.
Wird jetzt "nachkalkuliert" oder muß ich auf Spoiler und Bodykit verzichten?
Wenn du den Wiederaufbauwert versichert hast, dann ist der Spoiler und der Bodykit doch bereits enthalten. Du hat ihn doch beim ersten "Aufbau" schon gekauft und verbaut.
Der Wiederaufbauwert wird doch anhand des erstens "Aufbau" ermitelt.
Und die Grenze ist eben der versicherte Wiederaufbauwert, bis zu einer vereinbarten Summe.
Oder man versichert den Wiederaufbawert zu den tatsächlichen und aktuellen Marktpreisen für den Wiederaufbau.
Das geht auch.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Oder man versichert den Wiederaufbawert zu den tatsächlichen und aktuellen Marktpreisen für den Wiederaufbau.
Das geht auch.
Gruß
Delle
Genau da Lagen meine Bedenken.
Zum Preis von 2007 wird man heute ja nicht viel bekommen.
Aber bei dieser Variante wird die Prämie wohl etwas fetter ausfallen.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Aber bei dieser Variante wird die Prämie wohl etwas fetter ausfallen.
Davon kannst du ganz gepflegt ausgehen.
Gruß
Delle
Ah, okay... danke Lute. Was für ne schwere Geburt. ^^ Ob nun Wiederbeschaffungswert oder Wiederaufbauwert... man sollte es auf jeden Fall mit der Versicherung abklären, bevor irgendwas passiert.
Aber bedeutet letzteres wirklich, daß man dann nach Totalschaden oder Diebstahl das exakt gleiche Fahrzeug kaufen und wieder so aufbauen muss, wie das versicherte erste KFZ auch?
Und: Welche Standarts muss ein Gutachter denn vorweisen können? Gibt es beim Verband unabhängiger Gutachter Spezialisten für solche Fahrzeuge? Oder wo treibt man diese auf?
Zitat:
Original geschrieben von mrtoretto
Und: Welche Standarts muss ein Gutachter denn vorweisen können? Gibt es beim Verband unabhängiger Gutachter Spezialisten für solche Fahrzeuge? Oder wo treibt man diese auf?
Eigentlich wollte ich ja nicht mehr, aber du kannst anscheinend wirklich nichts dafür, das du auf Scharlatane hereingefallen bist.
In diesem "Verband" findest du bestenfalls jemanden, der 300 Euro für eine Urkunde zum Sachverständigen über gehabt hat.
Richtig taxieren kann so ein Küchentisch- Sachverständiger bestenfalls die Uhrzeit.
Wenn du von solchen Spezialisten die Gutachten hast erstellen lassen, das gute Nacht bei der Schadenregulierung.
Du kannst diesem(n) Vögeln den Rat geben hier mal die Beiträge zu lesen und zu lernen.
Aber schreiben sollten die hier lieber nix, also besser lesen, lernen und Klappe halten.
Und vor allen Dingen, dir das gezahlte Geld für diese tollen "Wertgutachten" zurückzahlen, das ist das mindeste.
Gruß
Delle