Wertentschädigung- Unfallwagen nur 10% der Reparaturkosten?
Ich bin doch ziemlich baff! Meiner Freundin ist ne Dame seitlich reingefahren. Bereits da musste ich feststellen, dass die Polizei scheinbar ungern ein Protokoll führt und man sich gar selbst um die Abschleppung kümmern muss. Sprich als Verursacher kann ich einfach wegfahren und fertig.
Nun gut. Fahrzeug ist ein VW Polo, BJ 2012, knapp 5tsd KM gelaufen. Repariert bei einem VW Händler, dieser sagte auch gleich wir haben Anspruch auf nen Ersatzwagen oder Nutzungsausfall + später Wertminderung.
Nun sagte der Meister auf meine Nachfrage, WIE VIEL, 10 Prozent der Rechnungssumme. Ist das wirklich wahr?
Wenn ich nun überlege: Reparaturkosten um die 2.5k EUR, 10% davon sind 250 EUR. Wenn ich nun den Polo verkaufen wollen würde, müsste ich angeben es sei ein Unfallwagen, da wird doch NIEMAND sich nen Unfallwagen nehmen, wenn er NUR 250 EUR Nachlass bekommt. Sprich Bei Mobile müsste ich meinen Polo DEUTLICH unter den Durchschnittspreis eines nicht-Unfallwagen stellen, damit ich meinen loswerde. Wie schlimm der Unfall war, wird die meisten nicht interessieren!
Nun sind die 250 EUR im Vergleich zum Listenpreis des Polo ja noch bissel was, aber nehmen wir an, es wäre ein Phaeton oder Touareg!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von insyder19
Nun gut. Fahrzeug ist ein VW Polo, BJ 2012, knapp 5tsd KM gelaufen. Repariert bei einem VW Händler, dieser sagte auch gleich wir haben Anspruch auf nen Ersatzwagen oder Nutzungsausfall + später Wertminderung.Nun sagte der Meister auf meine Nachfrage, WIE VIEL, 10 Prozent der Rechnungssumme. Ist das wirklich wahr?
Hallo,
wie schon bereits erwähnt, ein Meister darf sich zur Wertminderung bezüglich eines Gutachtens nicht äußern.
Es gibt keine pauschale von 10 % Wertminderung im Verhältnis zu den Reparaturkosten.
Das ist völliger Bullshit.
Jeder Fall ist individuell zu betrachten, wie ist die Marktlage des Fahrzeuges, Alter, Laufleistung, Allgemeinzustand, was wurde inwieweit beschädigt usw.?
Handelt es sich um reine Schraubteile die zu erneuern sind ist die Wertminderung geringer anzusetzen als wie wenn ein erheblicher Eingriff in die Karosseriestruktur, z.B. bei einer Erneuerung der Seitenwand erforderlich ist.
Im übrigen, die Wertminderung steht dir sofort zu und nicht erst später wenn das Fahrzeug repariert wurde.
Hierbei ist es unerheblich ob Du gleich oder später oder auch gar nicht reparieren lässt.
Gruß
fordfuchs
20 Antworten
Ich hoffe wir werden hier nicht über den Tisch gezogen. Zumindestens nicht all zu doll...Das nächste Mal werde ich direkt nen Gutachter an Land ziehen.
Frage : Ich versteh das doch richtig, dass die DEVK die gegnerische Versicherung ist ?
Wenn dem so ist klingt das für mich so, als wärt ihr in eine von der DEVK genannte Werkstatt
gefahren ??
Noch ne Frage warum macht man das ?
Dann habt ihr einen Schaden der offensichtlich über der schon genannten Bagatellgrenze ( 750 - 1000€ wenn ich richtig in Errinnerung hab ) ohne das hinzuziehen eines, von der gegnerischen Versicherung zu bezahlende, Gutachters einfach in der von der Gegnerischen Versicherung "empfohlenen" Werkstatt Reparieren lassen ? Viel mehr kann man eigentlich nicht falsch machen. Nehmt die 240€ und gut. Das Kind is eh schon ganz tief im Brunnen und die, Zahlungspflichtige Versicherung freut sich das sie sparen konnte.
Über den Tisch habt ihr euch hier selber gezogen. Sobald der Schaden über der Bagatellgrenze liegt
immer ein Gutachten erstellen lassen, dabei den Gutachter selbst wählen. In dem Gutachten steht
dann auch die Wertminderung drinn. ( Sogar wenns 0€ sind )
Gruß Basty
Hi,
so wie ich es verstanden habe ist das deine Stammwerkstatt die eben auch Vertragspartner der Gegnerischen Versicherung ist.
Das kann die Sache erleichtern weil eben vieles schon vorab geklärt ist und problemlos bezahlt wird. Außerdem geht das alles recht flott.
Das mit dem knappen Wertverlust ist natürlich nicht so schön,da wäre ein unabhäniger Gutachter sicher besser gewesen als solche festen Vereinbarungen zwischen Vertragswerkstatt und Versicherung.
Am Ende hängt es aber davon ab wann der Wagen verkauft werden soll. bei einem älteren Gebrauchtwagen spielt ein solcher Schaden keine große Rolle mehr wenn man nachweisen kann das er Fachgerecht beseitigt wurde. Also alle Rechnungen gut aufbewahren.
Gruß Tobias
nur mal so am rande. wer meint das sein neuwagen gleich wertlos ist bei so einer "beule" der macht eben was falsch. bilder aufbewahren, rechnungen is eh klar plus ggf das gutachten. ein potenzieller käufer der wegen einer delle im kotflügel 400€ weniger bezahlen will und das ganze als unfallwagen ansieht der macht ebenso was falsch.
im übrigen sind "hätte, währe, wenn" spielchen relativ sinnfrei. allein wen ich mir die preisspanne bei identischen fahrzeugen anschaue...dann sind selbst 2000€ preisminderung relativ.
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Danke für den Tipp. In der Tat kann man einfach die Rechnung/Bilder aufbewahren, sollte helfen.
Ich hätte den Polo genau dort repariert, es ist der größte VW Händler hier und auch dort lassen wir die Räder wechseln usw. Diesem Händler vertraue ich, die DEVK arbeitet mit ihm zusammen, dies erleichtert die Geschichte ungemein. Einen Gutachter werde ich ab jetzt immer hinzuziehen, soll die Versicherung doch blechen.
Wie gesagt bei der Ablieferung des Unfallwagens, war der Meister sehr zuvorkommend, hat gleich erklärt worauf wie Anspruch haben, dies gab Sicherheit. Ab jetzt besorge ich mir aus der Erfahrung heraus immer einen Gutachter, fertig.
Gibt es hierzu etwas zu beachten? Wo sucht man sich einen Gutachter? Wenn dieser sich das Fahrzeug anschaut, muss ich auch vor Ort sein? Muss ich eine Vorzahlung an den Gutachter leisten?
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von insyder19
Gibt es hierzu etwas zu beachten? Wo sucht man sich einen Gutachter? Wenn dieser sich das Fahrzeug anschaut, muss ich auch vor Ort sein? Muss ich eine Vorzahlung an den Gutachter leisten?
es sollte ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (z.B. von der IHK) sein, da dessen Gutachten i.d.R. von den Versicherungen akzeptiert werden.
Gutachter findest Du über die IHK, die Werkstätten kennen meist auch welche. Ansonsten einfach mal bei Freunden und Bekannten umhören, welche Erfahrungen die gemacht haben.
Bei der Besichtigung musst Du nicht dabei sein, der Gutachter kann's auch allein. Ich bin aber nach Möglichkeit dabei, um eventuelle Nachfragen gleich klären zu können.
Ob Du eine Vorauszahlung leisten musst, hängt vom Gutachter ab. Bei meinem läuft es so, dass Du eine Abtretung der Forderung gegen die Gegner-VS unterschreibst und er dann mit dieser abrechnet. Nur wenn dieses sich sperrt, muss man selbst ran, da man ja auch den Auftrag erteilt hat.
Viele Grüße
Peter