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Wert Opel Corsa 1.2 Halbautomatik

Opel
Themenstarteram 7. Februar 2022 um 6:17

Hallo, ich wollte meinen Opel Halbautomatik (Erstzulassung 2004 und 85000km) verkaufen, weil der TüV in einem Monat abläuft und die Motorkontrollelichte durchgehend leuchtet ( beim ersten Auslesen kam Fehlercode P0130 und P0135, jetzt wird beim Auslesen gar kein Fehler mehr ausgegeben ???), außerdem kann der rechte Vordersitz nicht umgeklappt werden, er hat alte Bereifung und hinten vor dem Kofferraum ist ein kleiner Riss. Ich habe den Waagen bei eBay für 800€ angeboten und wurde direkt mit Anfragen überschwemmt. Der erste Anrufer (ein Händler) kam auch direkt vorbei und wollte den Waagen ohne wirkliche Probefahrt und Prüfung direkt mitnehmen.

Noch habe ich ihn nicht verkauft. War der Preis zu niedrig? Er hat wenig Kilometer und ist ein Rentner-Auto. Ist er deswegen mehr Wert? Wieviel kann ich verlangen? Oder sollte ich ihn sogar reparieren?

Ich hoffe mir kann einer helfen.

PS: Danke für die Hilfe. Ich habe noch ein paar Bilder angehangen

VG

Daniel

Rücksitz
Motorkontrollelichte
Vordersitze
+5
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21 Antworten

Sofern du den für kleines Geld mit frischer HU anbieten kannst, so steigt der Wert doch erheblich. Da darf die Reparatur nicht viel kosten und muss gelingen.

Die Fehler deuten auf Probleme der Lambdasonde hin, leider machen da billige Ersatzteile häufig Ärger. Manche Ersatzsonde hält keine Woche.

 

Großes Potenzial über 2000 € sehe ich bei frischer HU nicht. Ich würde in dem Zustand ohne was dran zu machen mal 1500 € in den Raum werfen... man kann ja mal für 1600 € inserieren und schauen. Oder du bekommst die Fehler für 200 € + neuer HU weg.

Hallo Daniel,

 

ich würde den reparieren lassen und checken lassen, ob er durch den Tüv geht. Tüv auch direkt über die Werkstatt machen lassen, da diese sich "mehr Mühe, zumindest bei der ASU machen.

 

 

Falls ja, Glückwunsch. Momentan ist der Automarkt etwas bekloppt. Spritsparende Kleinwagen auch sehr gefragt. Repariert und mit wenig Km sind 1500€ definitiv drin. Ein wenig aufgehübscht und mit wirkllich wenig km sind ggfs. 2000€ möglich.

Zitat:

@DanielJuanVictor schrieb am 7. Februar 2022 um 07:17:41 Uhr:

Hallo, ich wollte meinen Opel Halbautomatik (Erstzulassung 2004 und 85000km) verkaufen, weil der TüV in einem Monat abläuft und die Motorkontrollelichte durchgehend leuchtet ( beim ersten Auslesen kam Fehlercode P0130 und P0135, jetzt wird beim Auslesen gar kein Fehler mehr ausgegeben ???), außerdem kann der rechte Vordersitz nicht umgeklappt werden, er hat alte Bereifung und hinten vor dem Kofferraum ist ein kleiner Riss. Ich habe den Waagen bei eBay für 800€ angeboten und wurde direkt mit Anfragen überschwemmt. Der erste Anrufer (ein Händler) kam auch direkt vorbei und wollte den Waagen ohne wirkliche Probefahrt und Prüfung direkt mitnehmen.

Noch habe ich ihn nicht verkauft. War der Preis zu niedrig? Er hat wenig Kilometer und ist ein Rentner-Auto. Ist er deswegen mehr Wert? Wieviel kann ich verlangen? Oder sollte ich ihn sogar reparieren?

Ich hoffe mir kann einer helfen.

PS: Danke für die Hilfe. Ich habe noch ein paar Bilder angehangen

VG

Daniel

Was ist das für ein Geschäftsgebaren? Du inserierst zu einem bestimmten Preis, lässt jemanden vorbeikommen, derjenige will ihn zu dem Preis nehmen und Du schickst ihn weg? Sorry, aber das ist asozial. Ich hätte gerne das Geheule gelesen, wenn Dir das passiert wäre.

Die P0130 und P0135 deuten auf ein Kontaktproblem im Heizkreis der Sonde hin. Also mal den Sondenstecker und die dicken Kabelbaumstecker mehrmals stecken und den Kontakten etwas Silikonfett gönnen. Evtl. findet sich auch ein abgeknickter Draht an der Sonde.

Inseriere ihn mit 2.500,- und warte ab was an Nachfrage kommt.

Zitat:

@Wer-bin-ich schrieb am 7. Februar 2022 um 10:33:16 Uhr:

Was ist das für ein Geschäftsgebaren? Du inserierst zu einem bestimmten Preis, lässt jemanden vorbeikommen, derjenige will ihn zu dem Preis nehmen und Du schickst ihn weg? Sorry, aber das ist asozial. Ich hätte gerne das Geheule gelesen, wenn Dir das passiert wäre.

-

Da kann ich nur zustimmen.

Sowas gehört sich nicht.

Nimm' die Anzeige lieber schnell wieder raus - sonst kommt einer, der klagt das dann ein.

Lass den reparieren, TÜV machen und dann kann der für 2,5Mille wieder ins Netz.

Themenstarteram 7. Februar 2022 um 16:44

Zitat:

@Wer-bin-ich schrieb am 7. Februar 2022 um 10:33:16 Uhr:

Zitat:

@DanielJuanVictor schrieb am 7. Februar 2022 um 07:17:41 Uhr:

Hallo, ich wollte meinen Opel Halbautomatik (Erstzulassung 2004 und 85000km) verkaufen, weil der TüV in einem Monat abläuft und die Motorkontrollelichte durchgehend leuchtet ( beim ersten Auslesen kam Fehlercode P0130 und P0135, jetzt wird beim Auslesen gar kein Fehler mehr ausgegeben ???), außerdem kann der rechte Vordersitz nicht umgeklappt werden, er hat alte Bereifung und hinten vor dem Kofferraum ist ein kleiner Riss. Ich habe den Waagen bei eBay für 800€ angeboten und wurde direkt mit Anfragen überschwemmt. Der erste Anrufer (ein Händler) kam auch direkt vorbei und wollte den Waagen ohne wirkliche Probefahrt und Prüfung direkt mitnehmen.

Noch habe ich ihn nicht verkauft. War der Preis zu niedrig? Er hat wenig Kilometer und ist ein Rentner-Auto. Ist er deswegen mehr Wert? Wieviel kann ich verlangen? Oder sollte ich ihn sogar reparieren?

Ich hoffe mir kann einer helfen.

PS: Danke für die Hilfe. Ich habe noch ein paar Bilder angehangen

VG

Daniel

Was ist das für ein Geschäftsgebaren? Du inserierst zu einem bestimmten Preis, lässt jemanden vorbeikommen, derjenige will ihn zu dem Preis nehmen und Du schickst ihn weg? Sorry, aber das ist asozial. Ich hätte gerne das Geheule gelesen, wenn Dir das passiert wäre.

Themenstarteram 7. Februar 2022 um 16:56

1. Ich habe ihm gesagt, dass ich die entstandenen Kosten übernehme. Wollte er nicht.

2. Es war ein Besichtigungstermin. Der Kauf wäre heute gewesen

3. Man kann immer von einem Kauf zurücktreten, wenn kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

4. Das war ein Versehen so etwas kommt vor. Dass sind doch keine Geschäftspraktiken, sondern unglückliche Umstände Ich bin doch kein professioneller Autohändler. Selbst dann kann mal ein falscher Preis angegeben werden.

Ich habe mich auch entschuldigt und werde den Waagen jetzt erstmal reparieren und nicht dem nächst höheren Angebot verkaufen.

Vielleicht kann ich hier im Forum ja etwas Hilfe bekommen. Ich werde wohl probieren einiges selbst zu machen.

Ich kann mich den bisherigen Meinungen nur anschließen.

Zu 3. Ein Kaufvertrag kommt durch schlüssiges Handeln zustande, das kann bspw. im Falle einer Auktion schon ein bloßes Handzeichen sein. So mancher Laie hat sich da schon nach Gerichtsverhandlungen ordentlich auf den Hosenboden gesetzt.

Zu 4. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Pacta sunt servanda (lat.; dt. Verträge sind einzuhalten).

Wenn du also nicht weißt was du tust, solltest du die Kiste entweder in Zahlung geben oder dich VORHER beraten lassen.

Themenstarteram 9. Februar 2022 um 7:50

OK, ihr habt wohl Recht. Ein Kaufvertrag kommt über zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Da reicht auch schon das bloße einstellen. Der Käufer hat mir am Telefon aber gesagt, dass ich mich bis 5 Uhr entscheiden soll, ob ich das Auto verkaufen möchte. Vorher hätte er darauf bestehen können. Dann hatte ich wohl Glück, dass er die Situation nicht ausgenutzt hat. War eine gute Lebenserfahrung und ich werde bestimmt nicht nochmal etwas zu schnell einstellen.

Hat aber eigentlich nichts mit dem Thema zu tuen. Ich muss jetzt erstmal den Waagen durch den TüV bringen und das Problem mit der Motorkontrolleuchte beheben. Ich eröffne dafür aber vielleicht einen neuen Threads. Danke für die Hilfe!

Das Inserat an sich stellt keine Willenserklärung seitens des Verkäufers in dem Sinne dar, die der potenzielle Käufer nur noch annehmen muss, um einen gültigen Kaufvertrag zu haben...

Inserat = Einladung zum Kauf (invitatio ad offerendum)...

Der Käufer sagt (etc.), dieses Auto möchte ich (zu dem und dem Preis/Bedingungen) kaufen und DANN sagt der Verkäufer, ob er diesem Angebot des Käufers zustimmt (=Vertrag) oder eben nicht!!

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 9. Februar 2022 um 13:30:06 Uhr:

Das Inserat an sich stellt keine Willenserklärung seitens des Verkäufers in dem Sinne dar, die der potenzielle Käufer nur noch annehmen muss, um einen gültigen Kaufvertrag zu haben...

Inserat = Einladung zum Kauf (invitatio ad offerendum)...

Der Käufer sagt (etc.), dieses Auto möchte ich (zu dem und dem Preis/Bedingungen) kaufen und DANN sagt der Verkäufer, ob er diesem Angebot des Käufers zustimmt (=Vertrag) oder eben nicht!!

-

Nun - der Preis ist ins Angebot geschrieben.

Wenn nun ein Kaufmann für 1 Pfund Butter 30 Cent aufruft, dann ist er auch dran gebunden (solange er nicht dranschreibt : "solange Vorrat reicht")

Ich wäre hier vorsichtig.

Man kanns auch als Lockangebot werten. ;)

Aber er ist nicht verpflichtet, an DICH zu verkaufen.

Ein Angebot ist eben nur ein Angebot. Auf das Angebot sagt eine Partei "Ich will zu dem Preis das Proodukt von dir erwerben" und die andere Partei sagt "Ich nehme an". Dann ists ein Vertrag mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen.

Partei 2 kann aber auch sagen "An dich verkaufe ich nicht, weil xyz". Dann keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und kein gültiger Vertrag.

Wir sind tief im Bereich der nicht zulässigen Rechtsberatung.

Lasst das bitte weg.

Moorteufelchen

Dann wäre das Thema auch durch. ;)

Wenn der Corsa wieder zum Verkauf steht, kann der TE ja einen neuen Thread aufmachen.

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