ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Werminderung nach Kaskoschaden bei Leasingrückgabe

Werminderung nach Kaskoschaden bei Leasingrückgabe

Themenstarteram 12. Juli 2008 um 14:57

Hallo allerseits,

einer Kundin von mir ist folgendes passiert:

Sie hatte einen Streifschaden, der wurde über die Kasko reguliert, Schuld 50/50 .

Der Gesamtschadensumfang belief sich auf 2500 Euro brutto.

Tür, Spiegel und Stossfänger wurden getauscht.

Der Kotflügel hatte nur am Blechfalz etwas abbekommen und wurde "instandgesetzt", 150 Euro wurden für diesen

Posten und der Kabelbaum wurde "instandgesetzt", 50 Euro.

Bei der Abgabe des LEasingfahrzeuges gab es für den ford Händler kaum was zu meckern.

Da er aber die o.g. Reparatur durchgeführt hatte wusste er natürlich davon und hat dann Wertminderung

in Ansatz gebracht.

400 Euro!

Meine Meinung dazu war , dass die Wertminderung sich lediglich auf die "Instandsetzungen" beziehen

darf, nicht auf die ausgetauschten Teile.

Und damit im Vergleich zu den Kosten für die Instandsetzung unverhältnismässig hoch angesetzt wurde.

Das GA weisst den Wertverlust nicht aus , da es im Auftrag des VR zur Kaskoregulierung angefertigt wurde.

Was haltet Ihr davon?

Ähnliche Themen
14 Antworten

Ich möchte wetten, dass deine Kundin dort kein neues Auto geleast hat und diese 400 Euro vom Händler quasi als "Dankeschön" gefordert werden. 

 

In der Kasko gibt es ja bekanntlich (Mit Ausnahmen!) keine Wertminderung. Dennoch handelt es sich hier um einen offenbarungspflichtigen Unfallschaden, der natürlich einen Wertverlust nach sich zieht.

 

Und das mit den Instandsetzung und den "nur" ausgetauschen Teilen vergiss mal ganz schnell wieder... ;)

 

Der Markt sieht das ganz anders. Ein Ford lässt sich heile schon sehr schwer verkaufen, mit einem Reparierten Schaden ist das umso schwieriger :(

 

Aber der Händler hat das hier schon ganz schön ausgereizt, finde ich....

 

Mein Tipp: dreht den Spies doch ganz einfach um :)

 

Wenn der Händler meint, dass hier 400 Euronen angemessen sind, dann könnte man ja auch mal einfach so unterstellen, dass die von Ihm duchgeführte Reparatur nicht ganz so Super ausgeführt wurde, wie man das hier unterstellen darf. Und deswegen meint er hier 400 Euronen gut machen zu müssen. 

 

Mich würde mal interessieren, wie der freundliche darauf reagieren würde :D

 

Gruss

 

Delle

 

 

 

 

Themenstarteram 12. Juli 2008 um 15:27

Du liegst richtig - kein Folgefahrzeug bei Ford.

Der Händler hat sich aber während der ganzen Laufzeit nicht mit Ruhm bekleckert.

Service und Freundlichkeit wurden nicht gerade gross geschrieben.

Er hat auch in keinem Stadium der Rückgabe auch nur gefragt ob die Kundin nicht

wieder einen Ford möchte.

Das ist klar, dass ein gebrauchter Mondeo mit einem Unfallschaden nochmals einen deutlichen Preisabschlag

bedarf um ihn an den Mann zu bringen.

Das ist sein Restwertrisiko.

Aber was wäre denn ein realistischer Wert wie er im GA nach einem Haftpflichtschaden anzusetzen wäre?

Ich meine dass würde der Sachverständige ja nicht aus den FIngern saugen....

ich halte die 400 Euro im KH Schaden -gerade bei einem Mondeo- nicht für unrealistisch. An der Summe "rumzunörgeln" halte ich hier eigentlich auch für den falschen Weg.

 

Versucht es doch ruhig mal mit dem Argument "lieber Händler, bei dieser, von dir selber angesetzten Wertminderung, haben wir arge Bedenken, dass hier fach- und sachgrecht repariert wurde...."

 

Wir stellen das Auto noch einmal einen vereidigten Sachverständigen vor, mal sehen was der so sagt...

 

Ein Versuch ist es Wert, wenn der Händler ausgefuchst ist, fällt er nicht darauf rein, aber der Versuch  macht klug.

 

Eventuelle einigt man sich ja irgendwo in der Mitte.

 

Mit Null wir deine Kundin hier nicht aus der Sache herauskommen. da bin ich mir jetzt schon sicher...

 

Gruss

 

Delle  

Themenstarteram 12. Juli 2008 um 15:42

sie hat auch das "Protokoll" unterschrieben!

"....man hat sich geeinigt auf......"

 

:(

am 12. Juli 2008 um 15:44

Dem Ford-Händler steht überhaupt keine Wertminderung zu.

Sondern - und wenn überhaupt der Leasinggesellschaft. Werden LN und LG sich nicht über die Wertminderung einig, wird auf Veranlassung des LG und mit Zustimmung des LN ein ö.b. Sachverständiger beauftrag, der die Wertminderung ermittelt. Die Kosten hierfür tragen LG und LN je zur Hälfte.

BM

oh Sch...... :(

 

Dass war es dann ja wohl.

 

Dann sehe ich keine Möglichkeit mehr.

 

Schade eigentlich

am 12. Juli 2008 um 15:47

zahlen und durch...

Zitat:

Original geschrieben von BicMäc

Dem Ford-Händler steht überhaupt keine Wertminderung zu.

 

Sondern - und wenn überhaupt der Leasinggesellschaft. Werden LN und LG sich nicht über die Wertminderung einig, wird auf Veranlassung des LG und mit Zustimmung des LN ein ö.b. Sachverständiger beauftrag, der die Wertminderung ermittelt. Die Kosten hierfür tragen LG und LN je zur Hälfte.

 

BM

Das hängt aber sehr stark vom Leasingvertrag ab. Der Händler hat nämlich eine Abnahmeverpflichtung und darf durch diesen Schaden nicht schlechter gestellt werden.

 

Ein Gutachten kostet hier so ca. 300 Euronen. bei 50% Kostenübernahme wird sich das nicht wirklich rechnen oder ?

 

Eine Wertminderung wird der SV mit Sicherheit ermitteln, keine Frage

 

Gruss

 

Delle

Themenstarteram 12. Juli 2008 um 15:51

Genau dies bot der Händler auch an.

GA bei Kostenteilung.

Sie wird aber tatsächlich nach "augen zu und zahlen...." handeln.

Wohl die beste Lösung.

Auch eine Art einen Kunden zu verlieren.... :mad:

 

 

 

am 12. Juli 2008 um 15:55

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von BicMäc

Dem Ford-Händler steht überhaupt keine Wertminderung zu.

 

Sondern - und wenn überhaupt der Leasinggesellschaft. Werden LN und LG sich nicht über die Wertminderung einig, wird auf Veranlassung des LG und mit Zustimmung des LN ein ö.b. Sachverständiger beauftrag, der die Wertminderung ermittelt. Die Kosten hierfür tragen LG und LN je zur Hälfte.

 

BM

Das hängt aber sehr stark vom Leasingvertrag ab. Der Händler hat nämlich eine Abnahmeverpflichtung und darf durch diesen Schaden nicht schlechter gestellt werden.

Ein Gutachten kostet hier so ca. 300 Euronen. bei 50% Kostenübernahme wird sich das nicht wirklich rechnen oder ?

Eine Wertminderung wird der SV mit Sicherheit ermitteln, keine Frage

Gruss

Delle

Sind die Regelungen aus einem aktuellen Ford-Leasingvertrag.

 

am 18. Juli 2008 um 20:32

Kurze Frage:

wenn die Haftung tatsächlich 50:50 ist, müßte doch die gegnerische Versicherung den Schaden zu 50% übernehmen. Sind dort überhaupt Ansprüche gestellt worden? Falls nein, warum nicht? Falls ja, was wurde von dort auf die Position Wertminderung gezahlt? Da die Reparaturkosten ja scheinbar über die kasko abgerechnt wurden, hätte bei Haftung 50:50 die gegnerische Haftpflcihtversicherung die Selbstbeteiligung und die Wertminderung nach Quotenvorrecht wahrscheinlich sogar voll (100%!) zu zahlen.

Themenstarteram 19. Juli 2008 um 6:38

Danke für den Hinweis.

Die 50/50 Abwicklung war mir nicht schlüssig.

Wurde alles "intern" zwischen den VR geregelt.

Es bestand kein Kontakt zu dem gegn. VR.

Als die Kasko in Anspruch genommen wurde , wurde VR seits Kontakt

mit der gegnerischen Haftpflicht aufgenommen.

Dann wurde der Kundin die SB (500 euro-voll) erstattet.

Es kam aber nicht zu einer SFR Belastung der eigenen Haftpflicht.

am 20. Juli 2008 um 17:03

dann kann der Rat eigentlich nur lauten, sich an den gegnerischen Versicherer zu wenden und dort die Wertminderung geltend zu machen.

"Geregelt" zwischen den Versicherer wurde vermutlich nichts. Ich denke eher, dass der Kaskoversicherer beim Haftpflichtversicherer regressiert hat, und dieser daraufhin nur den um die SB verminderten betrag an den Kaksoversicherer gezahlt und die SB an den Geschädigten ausgezahlt hat, was auch richtig ist.

Da aber kein Versicherer zahlt, was nicht gefordert wird, wurde zur Wertmidnerung wohl gar niCht erst Stellung genommen. Also sollte diese und eventuelle weiteren Positionen mal beim Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Werminderung nach Kaskoschaden bei Leasingrückgabe