ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kaskoschaden - Wagen wird nicht repariert

Kaskoschaden - Wagen wird nicht repariert

Themenstarteram 7. Juli 2015 um 15:37

Das betroffene Fahrzeug soll unrepariert verkauft und ein Ersatzfahrzeug beschafft werden. Zum besseren Verständnis hier die konkreten Zahlen:

Schadengutachten:

Reparaturkosten: 4522,46 (ohne MwSt.) 5381,73 (mit MwSt.)

Wiederbeschaffungswert (Privatmarkt) 6800,-

Restwert: 2226,89 (ohne MwSt.) 2650,- (mit MwSt.)

Die Versicherung hat überwiesen:

Wiederbeschaffungswert (6800,-) minus Restwert (2650,-) minus Selbstbeteiligung (300,-) -> 3850,-

Dazu hätte ich zwei Fragen:

Ist der Gutachter verpflichtet, einen konkreten Abnehmer zu dem von ihm angeführten Restwert zu benennen?

Gibt es anlässlich des Kaufs eines Ersatfahrzeugs (dessen Preis den Wiederbeschaffungswert wohl deutlich übersteigen wird) von der Versicherung eventuell noch eine Nachzahlung (in Zh. mit Mehrwertsteuer)?

Für sachdienliche Antworten bedanke ich mich recht herzlich!

Gruß vom bösen Dieter

Beste Antwort im Thema

Beim Wiederbeschaffungswert ist doch keine MwSt. abgezogen worden, oder seh ich das falsch?

Und im Normalfall stehen im Gutachten Händler namentlich benannt, die Angebote zum Kauf des Unfallfahrzeuges verbindlich, aber zeitlich befristet, abgegeben haben. Fahrzeuge werden deshalb in die Restwertbörse eingestellt.

Kannst natürlich auch versuchen, den Rest besser zu verkaufen.

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten

Hallo,

2 X ja. MwSt. aber nur max. die Abgezogene.

VG

Beim Wiederbeschaffungswert ist doch keine MwSt. abgezogen worden, oder seh ich das falsch?

Und im Normalfall stehen im Gutachten Händler namentlich benannt, die Angebote zum Kauf des Unfallfahrzeuges verbindlich, aber zeitlich befristet, abgegeben haben. Fahrzeuge werden deshalb in die Restwertbörse eingestellt.

Kannst natürlich auch versuchen, den Rest besser zu verkaufen.

am 7. Juli 2015 um 16:18

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Juli 2015 um 18:03:16 Uhr:

Beim Wiederbeschaffungswert ist doch keine MwSt. abgezogen worden, oder seh ich das falsch?

Und im Normalfall stehen im Gutachten Händler namentlich benannt, die Angebote zum Kauf des Unfallfahrzeuges verbindlich, aber zeitlich befristet, abgegeben haben. Fahrzeuge werden deshalb in die Restwertbörse eingestellt.

Kannst natürlich auch versuchen, den Rest besser zu verkaufen.

dem schließe lich mich an.

Den einen Teil (Schaden) bekommst Du von der Versicherung. Den Restwert (verwertbarer Schaden) bekommst Du vom Händler, der verpflichtet ist, innerhalb der Frist den Wagen käuflich zu erwerben und das Geld zu zahlen. Kannst aber den Wagen auch an den zweit, dritt oder viertbesten verkaufen. Aber wer macht das schon?

Vom Selbstverkauf würde ich abraten, bringt nur Stress und Ärger. Weg das Ding und gut.

Passiert im Regelfall auch unproblematisch.

Probleme hatte ich einmal mit dem Abschlepper und Stellplatzbetreiber, weil der neue Käufer den Wagen hat 4 Tage noch stehen lassen bei Abholung und der Stellplatzwart von mir die drei/vier Tage Gebühr noch wollte.

Hab an den neuen Käufer verwiesen. Nicht mein Bier, wenn der die Ware nicht abholt. Ich habe einen Kaufvertrag und bin ab Datum + Uhrzeit nicht mehr für die"Ware" haftbar zu machen. Vielleicht wollte der Platzwart (und übelartiger Abschlepper) auch doppelt kassieren. Ein Schelm wer schlechtes denkt. ...

Die MwSt. gibt es aber nur, wenn sie bei der Ersatzbeschaffung auch anfällt. Sprich bei Kauf von privat gibt es nichts.

Ich habe deshalb damals nach meinem Hagelschaden einen Leasingrückläufer gekauft, da kann die MwSt. i.d.R. ausgewiesen werden.

Themenstarteram 7. Juli 2015 um 18:42

Vielen Dank an alle Antworter!

Leider wurde in dem Gutachten nur ein Restwert genannt, ohne sonstige Angaben und ohne irgendwelche konkreten Kaufinteressenten zu benennen - das wir der gute Mann dann eventuell nachholen müssen. Ein Problem aber wird wohl darin bestehen, dass das Gutachten vom 2.6. stammt und mehr als einen Monat später kaum ein Interessent an sein Angebot gebunden sein wird. Vielleicht findet sich der Gutachter ja dazu bereit, das Fahrzeug noch einmal in die Restwertbörse zu stellen.

(Fragt mich bitte nicht, warum sich das Ganze schon so lange hinzieht, ich kann's leider auch nicht ändern ...) :rolleyes:

Was die Mehrwertsteuer betrifft: Wird der Ersatzwagen von einem Händler gekauft, sollten wohl die vollen 859,27 Euro der fiktiven Reparaturkosten von der Versicherung nachgezahlt werden, wenn ich Euch richtig verstanden habe.

Vielen Dank nochmal!

Gruß vom bösen Dieter

Nein, nicht ganz.

Zum einen muss der Wagen auch MwSt.-fähig sein.

Entweder ist es ein Ex-Leasing- oder Firmen-Fahrzeug, dann zählen die 19%.

Wenn es aber nur ein normaler Verkauf ist, wo der Händler von privat gekauft hat, wird max. der Gewinn Differenzbesteuert oder der Händler weist gar keine MwSt. aus.

Dann bekommst du natürlich keine zurück.

Und zum anderen gibt es nur so viel MwSt. wie du bezahlst. Wenn also bei der Ersatzbeschaffung weniger MwSt. anfällt, dann gibt es nur diesen Betrag zurück.

Themenstarteram 7. Juli 2015 um 18:59

Ok, dann wird's in diesem Fall höchstwahrscheinlich nix mit einer Nachzahlung (Ex-Firmenfahrzeug wird meine Frau wohl nicht wollen, und Leasingrückläufer gibt's vermutlich nicht allzu viele.) - trotzdem danke!

Gruß vom bösen Dieter

Es ist weiter oben schon mal völlig korrekt beantwortet worden: Bei fiktiver Abrechnung bekommst Du keine MwSt nachbezahlt, weil ja gar keine MwSt abgezogen wurde. Steuerneutraler WBW wurde bereits erstattet.

Lediglich bei einer durchgeführten Reparatur könntest Du die MwSt, die dabei tatsächlich anfällt, nacherstattet bekommen.

Themenstarteram 8. Juli 2015 um 7:00

Die folgende Quelle beispielsweise scheint das etwas anders zu sehen, aber ich als Laie kann nicht beurteilen, wer da Recht hat.

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/231092/

Gruß vom bösen Dieter

Sry, stimmt, in deinem Fall ist etwas anders. Bei mir ging es damals nicht um einen Totalschaden, so dass mit der Reparaturbetrag abzgl. MwSt. ausbezahlt wurde. Die fehlende MwSt. konnte ich dann noch nachfordern.

Bei dir liegt der Fall aber anders:

Dir stehen 6800 € als Entschädigung zu und die bekommst du ja auch, anteilig von der Versicherung, anteilig vom Aufkäufer und Rest SB.

Wenn du jetzt noch MwSt. on top bekommen würdest, hättest du ja deutlich mehr als 6800 €, obwohl dir nur 6800 € zustehen. Von daher war die Abrechnung der Versicherung richtig.

EDIT: Und das Urteil in deinem Link bezieht sich exakt auf den von mir geschilderten Fall, aber wie schon erwähnt nicht auf deinen.

Zitat:

@Dieter47 schrieb am 8. Juli 2015 um 09:00:59 Uhr:

Die folgende Quelle beispielsweise scheint das etwas anders zu sehen, aber ich als Laie kann nicht beurteilen, wer da Recht hat.

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/231092/

Gruß vom bösen Dieter

In der Entscheidung ging es um einen reparaturwürdigen Unfallwagen, bei dir um einen Totalschaden. Also die typischen Äpfel und Birnen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kaskoschaden - Wagen wird nicht repariert