Werkstattwahl nach Unfall
Nachdem ich pünktlich 1 Woche vor dem geplanten Urlaub eine kleine "Konfrontation" mit einem LKW hatte, muss ich jetzt eine Werkstatt mit der Reparatur meines 13 Monate alten/jungen Passats beauftragen.
Bei dem Unfall hat mir der ausscherende Auflieger des LKW auf der rechten Seite von hinten bis vorne eine Beule ins Kettenhemd getreten. Repariert werden muss:
- Tür hinten (lackieren)
- Tür vorne (lackieren)
- Aussenspiegel (ersetzen)
- Kotflügel vorne (ersetzen)
- Scheinwerfer (ersetzen)
- Stoßstange vorne (ersetzen)
Der Schaden dürfte sicherlich bei 10-12T€ liegen.
Nun sieht es so aus, dass man in einer Vertragswerkstatt ewig keinen Termin bekommt. Teilweise schaffen die es nicht innerhalb eines Werktages wegen eines Termin zur Terminvereinbarung zurückzurufen.
Das stimmt mich nicht zuversichtlich, auf eine Reparatur bis nächste Woche Samstag hoffen zu können.
Die Frage ist also, ob ich vielleicht besser auf eine gute (markenaffine) freie Werkstatt setzen sollte?
Kriegen die das erstens genauso gut hin und dazu noch schneller? Die Kosten können mir eigentlich egal sein, solange die nicht teurer sind, als das Gutachten (was ich noch nicht vorliegen habe) vorsieht.
Bei Karosserie- und Lackierarbeiten hätte ich nicht so viele Bedenken, aber bei der Elektronik. Zu nennen wäre hier die Kalibrierung der AreaView-Kamera und des DLA im Scheinwerfer.
Hat jemand vielleicht sogar einen guten Tipp im Münchner Stadtgebiet oder Münchner Westen?
PS: Ach ja... schafft euch eine Dashcam an. Der Delinquent wäre fast davongekommen.
Beste Antwort im Thema
Heute habe ich das Gutachten bekommen. Daraus geht ein Reparaturaufwand von 7800€ hervor, eine Wertminderung von 1000€ und ein Nutzungsausfall von 59€ pro Tag.
Damit ist der Schaden nicht ganz so groß wie befürchtet und der Nutzungsausfall ist in der höchsten von 3 möglichen Stufen angesiedelt. Dann schauen wir jetzt also mal, wie sich die Versicherung anstellt.
Falls es für einige von Interesse ist, liste ich hier mal ein paar Preise auf, die aus dem Gutachten hervorgehen.
Stundenlohn Monteur (also Karosserie) wird mit 145€ angegeben.
Stundenlohn Lackierer wird mit 170€ angegeben.
Die vordere Stoßstange (kein R-Line) kostet 450€.
Ein Parksensor kostet 75€.
Der Scheinwerfer (LED-High mit DLA) kostet 820€ (hätte ich teurer vermutet).
Der Aussenspiegel (mit AreaView) kostet ca. 650€, wovon 50€ auf die Spiegelkappe und 55€ auf das Spiegelglas entfallen.
Die Preise sind immer zuzüglich Mehrwertsteuer.
44 Antworten
Ich hatte zuerst geplant, das ganz ohne Anwalt abzuwickeln. Nun habe ich mir aber doch heute einen Anwalt genommen, aus zwei Gründen:
Punkt eins ist der Flickenteppich von Rechts(un)verbindlichkeit. Es ist kaum möglich zu sagen "das sind meine Rechte, das sind eure Rechte". Da gibt es so viele Ausnahmen und wiedersprüchliche Gerichtsurteile, dass ich darauf keinen Bock mehr hatte.
Ich setze mich mit solchen Themen recht gerne auseinander und bilde mir ein, ein gewisses Verständnis für rechtliche Themen zu haben. Aber da ich gestern jede Menge Zeit zum lesen hatte, habe ich mir heute gesagt: Aus die Maus, den Zirkus tue ich mir nicht an, insbesondere weil ich etwas Zeitdruck habe.
Zweitens: am Mittwoch und heute bestand der Großteil meines Tages darin, eine Werkstatt zu finden. Das ist in München gerade ein echtes Trauerspiel. In drei bis vier Wochen haben die Termine frei.
Ich habe nun eine Werkstatt gefunden. Mit einem Anwalt im Loop als vermittelnde Person, ist die Finanzierung der Reparatur einfacher im Falle, dass die gegnerische Versicherung NOCH nicht gezahlt hat. Der hat dann nämlich noch eine treuhänderische Funktion, der die Werkstatt eher vertraut.
Kurzum: der Anwalt macht die Abwicklung etwas einfacher, auch jenseits der Durchsetzung der eigenen Interessen.
Ansonsten gebe ich aber @opelopelcaravan Recht. Aus ebendiesen Gründen wollte ich eigentluch auf den Anwalt verzichten.
Zitat:
@blogreiter schrieb am 31. Mai 2019 um 15:34:01 Uhr:
Zitat:
@takaratak schrieb am 30. Mai 2019 um 20:33:37 Uhr:
Sofern das Auto noch verkehrssicher ist, nur den Spiegel ersetzten lassen (von VW) und den Rest nach dem Urlaub.
Wenn du ins Ausland fährst, schau dass du das Gutachten dabei hast (Kopie). Sonst kann es bei der Ausreise (zurück nach Dtl.) zu Problemen kommen, wenn du einen frischen Schaden hast.So hatte ich das vor ca 8 Jahre auch gemacht. Der Spiegel wurde repariert und ich konnte erst mal in Urlaub fahren. Danach wurde Beifahrertür ausgewechselt und die ganze Beifahrerseite lackiert.
Während dieser Zeit hatte ich dann einen Ersatzwagen, der für den Arbeitstag tauglich war.
Und einen Anwalt hatte ich auch, man spart sich selbst Ärger und Arbeit.
Genau
Zitat:
@opelopelcaravan schrieb am 31. Mai 2019 um 16:17:56 Uhr:
Viel wesentlicher ist, generell einen freien Gutachter zu nehmen statt den der Versicherung, da gibt's nämlich die häufigsten Streitereien mit denen sich dann die Anwälte beschäftigen!
Bestimmt nicht die Versicherung den Gutachter?
Muss ich einen freien Gutachter nicht selbst bezahlen?
Nein. Als Geschädigter hast Du die Wahl.
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Zitat:
@dubberle schrieb am 1. Juni 2019 um 15:12:17 Uhr:
Nein. Als Geschädigter hast Du die Wahl.
Auch wenn die gegnerische Versicherung dies einem immer einreden will, dass dann die Regulierung schneller ginge, wenn es ihr Gutachter machen würde.
Ähnliches Gefeilsche beim Ersatzwagen.
So etwas macht müde, muss ich nicht haben.
Da gibt es Versicherungen, ich zitiere mal aus "Finanztip":
"Die Autoversicherung der ... ist damit extrem profitabel – oder anders ausgedrückt: sehr knauserig. Die Abrechnung eines Schadens ist bei der ... möglicherweise kein Zuckerschlecken."
Genau so hae ich das erlebt und seitdem nur noch per Anwalt.
Ich brauche das Fahrzeug in gutem Zustand und so, wie ich es für richtig halte. Bei den Kilometern pro Jahr nicht ganz unverständlich.
Zitat:
@blogreiter schrieb am 1. Juni 2019 um 21:59:44 Uhr:
Zitat:
@dubberle schrieb am 1. Juni 2019 um 15:12:17 Uhr:
Nein. Als Geschädigter hast Du die Wahl.
Auch wenn die gegnerische Versicherung dies einem immer einreden will, dass dann die Regulierung schneller ginge, wenn es ihr Gutachter machen würde.
Ähnliches Gefeilsche beim Ersatzwagen.
So etwas macht müde, muss ich nicht haben.
Da gibt es Versicherungen, ich zitiere mal aus "Finanztip":
"Die Autoversicherung der ... ist damit extrem profitabel – oder anders ausgedrückt: sehr knauserig. Die Abrechnung eines Schadens ist bei der ... möglicherweise kein Zuckerschlecken."
Genau so hae ich das erlebt und seitdem nur noch per Anwalt.
Ich brauche das Fahrzeug in gutem Zustand und so, wie ich es für richtig halte. Bei den Kilometern pro Jahr nicht ganz unverständlich.
Klar, kann man den Gutachter seines "Vertrauens" wählen. Aber wer die Musik bestellt, bezahlt sie erstmal auch. Also Vorsicht, bevor hier die Schuldfrage und damit Kostenübernahme geklärt ist. So ein Gutachter verdient am Ende wahrscheinlich noch mehr als der Anwalt an der Geschichte. Im übrigen tut es bei "kleinen" Schäden (~3k€) auch der KV einer Werkstatt. Am besten durch die "Heimatwerkstatt" des Fahrzeugs.
Nach eigener, kürzlicher, Erfahrung kann ein Dashcam Video dieses Procedere ganz gut beschleunigen. Auch ohne Anwalt. Da muss der Gegner seine anfangs geäußerten Angaben gegenüber beiden Versicherungen erstmal erklären können.
Wobei das Ganze noch eine recht dunkle Grauzone ist. Die Versicherungen scheinen da durchaus offen zu sein. Der herbeigerufenen Polizei würde ich die Cam nicht aufs Auge binden. Kann im Bußgeld enden. Bei den Versicherungen gilt: Dashcam schlägt alles andere. So meine Erfahrung.
Zitat:
@blogreiter schrieb am 1. Juni 2019 um 21:59:44 Uhr:
Ähnliches Gefeilsche beim Ersatzwagen.
So etwas macht müde, muss ich nicht haben.
Das hatte ich aber ausführlich erklärt! Die Rechtslage ist da eindeutig und sieht einen Nutzungsausgleich vor, weil Du mit dem eigenen Fahrzeug ja auch Kosten durch Verschleiß gehabt hättest!
Da stellst Du Dich mit einem Anwalt unter Umständen schlechter, als selbst mit der Versicherung auszuhandeln: "stellen Sie mir ein GLEICHWERTIGES Fahrzeug ohne Zuzahlung hin, dann nehme ich keines von Hertz/Avis zum Wuchertarif" oder diese Verhandlung per Kostenübernahmeerklärung der Werkstatt Deines Vertrauens zu überlassen!
(Hatte über 20 Jahre lang hauptberuflich damit zu tun, erzähle hier also nicht vom "Hörensagen"😉
Die Frage ist auch, wen die Versicherung als Gutachter stellt.
Ich hatte bisher zwei Unfälle. Einmal Spurwechselfehler einer älteren Dame und einmal hat mit jemand die Vorfahrt genommen (32 Jahre altes Mopet war dann Totalschaden, heul...).
In beiden Fallen haben beiden gegnerischen Versicherungen den ortsansässigen TÜV als Gutachter beauftragt. Damit war ich in beiden Fällen zufrieden, auch mit der Schadensabwicklung.
Einen eigenen Gutachter kann man meines Wissens nach auch erst ab einen definierten Schaden auf Kosten der anderen Versicherung beauftragen. Nicht bei Bagatellschäden. Die genaue Grenze kenne ich aber nicht mehr, ist in diesem Fall hier aber sicher deutlich überschritten.
Zitat:
@cd2010 schrieb am 1. Juni 2019 um 22:59:07 Uhr:
Klar, kann man den Gutachter seines "Vertrauens" wählen. Aber wer die Musik bestellt, bezahlt sie erstmal auch.
Stimmt so leider auch nicht ganz!
Der freie Gutachter rechnet i.d.R. direkt mit der gegnerischen Versicherung ab und da diese ja ein Gutachten fordert, "bezahlt sie die Musik" immer, bei Teilschuld geht sie dann in Regress mit Deiner Versicherung, kostet auch nichts, nur wenn es auf 100% Eigenschuld rausläuft und dann noch die eigene Versicherung schriftlich erklärt, bei Vollkasko-Schaden keinen Gutachter zu benötigen (was wiederum auch nur bei "Werkstattbindung-Geiz-macht-geil-Verträgen" überhaupt glaubhaft wäre), wird's strittig. 100% Eigenschuld und dann erstmal darauf zu beharren der andere wär 100% schuld, trifft in real live aber auch nur eine ganz besondere Spezies von Menschen!😛
Zitat:
@opelopelcaravan schrieb am 1. Juni 2019 um 23:20:34 Uhr:
Zitat:
@cd2010 schrieb am 1. Juni 2019 um 22:59:07 Uhr:
Klar, kann man den Gutachter seines "Vertrauens" wählen. Aber wer die Musik bestellt, bezahlt sie erstmal auch.
Stimmt so leider auch nicht ganz!Der freie Gutachter rechnet i.d.R. direkt mit der gegnerischen Versicherung ab und da diese ja ein Gutachten fordert, "bezahlt sie die Musik" immer, bei Teilschuld geht sie dann in Regress mit Deiner Versicherung, kostet auch nichts, nur wenn es auf 100% Eigenschuld rausläuft und dann noch die eigene Versicherung schriftlich erklärt, bei Vollkasko-Schaden keinen Gutachter zu benötigen (was wiederum auch nur bei "Werkstattbindung-Geiz-macht-geil-Verträgen" überhaupt glaubhaft wäre), wird's strittig. 100% Eigenschuld und dann erstmal darauf zu beharren der andere wär 100% schuld, trifft in real live aber auch nur eine ganz besondere Spezies von Menschen!😛
Dein letzter Satz ist korrekt. So hatte ich das.
Nur dennoch, den Gutachter zahle ich bis zur Klärung der Schuldfrage erstmal selbst. Der rechnet nicht _automatisch_ mit der gegn. Versicherung ab. Die holt sich das u.U. wieder bei mir ab.
Da kann man sich lange streiten. In meinem Fall ging das zum Glück dank DC glimpflich ab. Ohne DC dürfte ich alles mit VK + HP bezahlen. Der Gegner steht nun hoffentlich auf einer schwarzen Liste.
So wie ich da vorgegangen bin, finde ich das einigermaßen fair. Das ist eine Mischung aus "hier ist der Schaden, mein Anwalt klärt das" und "hier ist mein Schaden, wie wäre es ihnen am angenehmsten".
Ich (persönlich) habe den Schaden an die gegnerische Versicherung gemeldet. Dabei habe ich mich erkundigt, was deren Mietwagensätze sind und deren Kostenvoranschlagsgrenzen. Für den Mietwagen zahlen sie 440€ pro Woche plus Märchensteuer. Kostenvoranschlag akzeptieren die bis 3000€.
Mein Schwiegervater hatte vor 2 Jahren mit einem Passat B7 einen Unfall mit ähnlichem Schadenbild und die Reparaturkosten lagen bei 11700€. Deshalb konnte ich bereits ohne Gutachter davon ausgehen, dass meine Reparaturkosten ebenfalls in diesem Bereich liegen werden, mindestens aber deutlich jenseits von 3000€. Deshalb habe ich einen Gutachter beauftragt.
Dazu habe ich meine (!) Versicherung gefragt, wo sie einen Gutachter beauftragen würden. Die Antwort war: bei der DEKRA oder beim TÜV. Ich habe einen Gutachter vom TÜV gewählt, da 500m von mir entfernt eine TÜV Station ist. Da fallen also schonmal keine Anfahrtkosten an.
Allerdings habe ich auch schon deshalb einen Gutachter beauftragt, weil mein Auto durch einen Schaden an Wert verliert. Mein Auto ist finanziert. Beim Kauf wurde bereits festgelegt, zu welchem Preis mir der Händler das Auto nach 4 Jahren (also in 3 Jahren) abkauft. Das tut er aber zum festgelegten Kurs nur bei einem unfallfreien Auto. Mit dem Unfall muss ich mich darauf einstellen, dass ich weniger bekomme WEGEN des Unfalls.
Mit einem Kostenvoranschlag kenne ich zwar die Reparaturkosten, aber nicht den Wertverlust, der durch den Unfall entstanden ist. Und bei diesem Schadenposten ist Streit vorprogrammiert. Denn ich könnte den Wertverlust nicht beziffern (mangels Kompetenz) und die Versicherung könnte jeden ihr genehmen Wertverlust behaupten und auf ihre Erfahrung mit derlei Dingen verweisen.
Ich habe also vieles selbst organisiert (Gutachter, Werkstatt, Mietwagen), dafür im übrigen zwei Tage Urlaub angebunden. Den Rest sehe ich mich außer Stande gegenüber der Versicherung selbst zu regeln, weshalb ich für den Rest den Anwalt nutze. Insbesondere bei Mietwagenersatz/Nutzungsausfall und Wertverlust sehe ich Streitpotenzial.
Ach ja. Gerade beim Mietwagen habe ich schlechte, wie gute Erfahrungen gemacht. Vor vielen Jahren hatte ich die Werkstatt alles erledigen lassen. Eine E-Klasse habe ich zur Reparatur abgegeben, weil die Werkstatt auf die Schnelle nichts anderes da hatte, haben die mir einen Smart fortwo gegeben. Naja... Nach fünf Tagen war das Auto fertig und für mich alles sehr bequem abgewickelt. Im Nachgang habe ich von der gegenrischen Versicherung erfahren, dass die fünf Tage Smart fortwo 1800€ gekostet haben. Das fand ich eine Unverschämtheit.
Bei folgenden Unfällen habe ich mich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung gesetzt. Die haben mir dann einen Mietwagen vermittelt, der dann immer mindestens eine Klasse höher angesiedelt war, als mein eigenes Auto. War für die in Ordnung, weil die die Kosten steuern konnten. Krassestes Beispiel war: ich habe eine C-Klasse abgegeben und weil ich mal Automatik ausprobieren wollte hat mir die von der Versicherung angeheuerte Mietwagenfirma eine S-Klasse hingestellt. Das hatte dann für 6 Tage nur 700€ gekostet.
Seitdem bin ich sehr dafür, die Mietwagenthematik selbst zu regeln.
Heute habe ich mir meinen Mietwagen selbst organisiert, so dass der Normaltarif berechnet wird, statt des Ersatzwagentarifs. Und selbst mit dem Normaltarif habe ich noch zusätzlich eine günstigere Rate, wegen eines persönlichen Rabatts.
Das ist mein Zugeständnis, was mir nicht weh tut. Aber darüber hinaus, will ich auf so wenig wie möglich Kosten sitzen bleiben. Denn immerhin kann ich für den Unfall nichts. Den hat schliesslich der Gegner verursacht. Und nur damit die Nummer so billig wie möglich für ihn (bzw. seine Versicherung) wird, muss ich nicht auf meinen Schadenersatz (!) nicht verzichten.
Ich hoffe, Du hast einen guten Anwalt.
Bei meiner Frau, Unfall 12000 Euro beim Fiesta, mit auch 100%iger Sicherheit auf Kostenerstattung, war der Anwalt nicht in der Lage, den Unfallhergang so zu schildern, dass es allen klar wurde.
Nachdem er das Schreiben auf unser Drängen hin neu verfasst hat, kam dann endlich alles ins Rollen.
Trotzdem mußten wir ein Jahr lang warten bis die 16000 Euro Gesamtkosten zu 100 % von der gegenerischen Versicherung bezahlt wurde.
Diese Geld wurde von uns vorfinanziert...wehedem, der das Geld nicht zur Verfügung hat...
Zitat:
@schorschfranzose2012 schrieb am 3. Juni 2019 um 13:04:18 Uhr:
Trotzdem mußten wir ein Jahr lang warten bis die 16000 Euro Gesamtkosten zu 100 % von der gegenerischen Versicherung bezahlt wurde.
Diese Geld wurde von uns vorfinanziert...wehedem, der das Geld nicht zur Verfügung hat...
Ach du dicke Scheixxe...
Ich hoffe, das läuft bei mir besser. 16000€ für ein Jahr vorzufinanzieren ist ja auch kein Pappenstiel. Kriegt man da eigentlich den Zinsschaden auch erstattet?
Heute habe ich das Gutachten bekommen. Daraus geht ein Reparaturaufwand von 7800€ hervor, eine Wertminderung von 1000€ und ein Nutzungsausfall von 59€ pro Tag.
Damit ist der Schaden nicht ganz so groß wie befürchtet und der Nutzungsausfall ist in der höchsten von 3 möglichen Stufen angesiedelt. Dann schauen wir jetzt also mal, wie sich die Versicherung anstellt.
Falls es für einige von Interesse ist, liste ich hier mal ein paar Preise auf, die aus dem Gutachten hervorgehen.
Stundenlohn Monteur (also Karosserie) wird mit 145€ angegeben.
Stundenlohn Lackierer wird mit 170€ angegeben.
Die vordere Stoßstange (kein R-Line) kostet 450€.
Ein Parksensor kostet 75€.
Der Scheinwerfer (LED-High mit DLA) kostet 820€ (hätte ich teurer vermutet).
Der Aussenspiegel (mit AreaView) kostet ca. 650€, wovon 50€ auf die Spiegelkappe und 55€ auf das Spiegelglas entfallen.
Die Preise sind immer zuzüglich Mehrwertsteuer.
Zitat:
@laptop24 schrieb am 4. Juni 2019 um 15:43:11 Uhr:
Stundenlohn Monteur (also Karosserie) wird mit 145€ angegeben.
Stundenlohn Lackierer wird mit 170€ angegeben.
Nicht schlecht, wenn man bedenkt, dass diese Jungs im Maximalfall 25-28 Euro brutto bekommen, was dann mit AG-Anteilen und pipapo runde 35 ergibt.
Würde der Freundliche nicht auch noch an den Teilen 30% schmatzen, wäre das fast knapp kalkuliert!
Der "normale Arbeiter" darf dann volle 3 Wochen malochen um einen einzigen 8-Stunden-Arbeitstag eines Monteurs/Lackers zu blechen!
Langsam wird's krank, wenn man zu diesen 20% Geringverdienern noch hinzunimmt, dass über 50% der deutschen Arbeitnehmer unter 3.000 netto haben und von einem ganzen Monatslohn dann gerade mal 20 Arbeitsstunden eines Monteurs zahlen können, der seinerseits auch nicht mehr verdient und ebenfalls von einem ganzen Monatslohn nur 20 Arbeitsstunden eines anderen Monteurs zahlen kann! 😕
Klar muss der Unterhalt der Werkstatt auch gezahlt werden, dafür fallen aber eben auch noch 30% von den Teilen ab, 80% von Öl und den berühmten "Kleinteilen" und wird der Azubi i.d.R. zu selben Sätzen abgerechnet, ohne dass ein Hebebühnenplatz inkl. sämtlichem Werkzeug mit mehr als 10 Euro/Std. zu Buche schlägt!
(freie Werkstätten legen bei 50-60 Euro Stundensatz i.d.R. deswegen auch nicht drauf ohne den Liter Öl mit 45 Euro zu berechnen)
Immerhin ist's hier ehrlich, über Arbeitswerte werden oft noch höhere Stundensätze erzielt, die der Kunde gar nicht mitbekommt, mangels Wissen was wie lange real dauert!