Werkstattproblem (Hilfe)
Hallo,
kurz ein paar Vorab-Infos zu meiner Frage (unten).
Ich habe einen C320 mit Vollausstattung. Am 18.01. Nachmittag habe ich beim Starten des Autos gemerkt, dass der Anlasser leicht stotterte - das Auto sprang dann aber an. Am nächsten Tag (19.01.) morgens sprang das Auto nicht mehr an, Batterie tot. Daraufhin rief ich die Werkstatt an, dass wahrscheinlich die Batterie tot ist. Diese wurde dann an Ort und Stelle gewechselt. Am Sonntag morgen wollte ich wieder starten und die Batterie war schon wieder runter. Am Montag habe ich das Auto (nach einem erneuten Batteriewechsel) in die Werkstatt gebracht. Am Mittwoch Abend bekam ich das Auto wieder - und auch die Rechnung. Die war saftig (knapp 900 €) weil angeblich das Kombi-Instrument kaputt war. Tage vorher bemerkte ich jedoch, dass die Temperatur-Anzeige immer auf +85° stand. Auf der Rechnung stand der Temperaturmessfühler auch drauf (mit 10 €). Ich bezweifle nun, dass das Kombi-Instrument kaputt war, sondern der Ruhestrom der Batterie (in Höhe von ca. 780 mA) nur an dem kaputten Messfühler lag.
Nun meine Fragen: Muss ich der Rechnung glauben? Wie soll ich reagieren, wenn ich die Ursache (Kombi-Instrument) bezweifle. Gibt es Erfahrungswerte, wenn der Messfühler einen Kurzschluss hatte, wie hoch der Ruhestrom ist?
Würde mich freuen, wenn hier jemand Auskunft geben könnte.
Danke
17 Antworten
Juristischer Rat
Guten Tag Zusammen!
Zwar bin ich neu hier im Forum und habe leider keine wirkliche Ahnung von KFZ-Technik, jedoch kann ich Ihnen einige rechtliche Empfehlungen aussprechen.
Zuvor einige Fragen: wie alt ist das Fahrzeug, handelt es sich etwaig um ein Neufahrzeug, wo haben Sie es (bei einer MB-NL oder privat) erworben, evtl. vorher notwendig gewordenen Reparaturen/ Schäden am Fahrzeug etc.
*Prüfen Sie ggf. evtl. Garantie oder Gewährleistungsansprüche bei jüngeren Fahrzeugmodellen!
*Lassen Sie die Fehlerursache zweifelsfrei feststellen (muss normalerweise bei Rechnungstellung vermerkt werden, da hieraus wiederum Gewährleistungsansprüche hervorgehen können)! Ist dies nicht möglich (nach dem Motto "wir haben einfach mal alles ausgetauscht"😉 muss die Werkstatt dies Nachreichen! Ist kein wirklicher Fehler zu finden, unbedingt Haftung des Herstellers überprüfen, da kein Produktionsfehler oder von Beginn an versteckter Mangel auszuschliessen ist!
*In jedem Fall KULANZANTRAG direkt bei MB stellen (macht normalerweise die Werkstatt für SIE) unter Vorlage aller notwendigen Unterlagen sowie einer komplexen Schilderung der Ereignisse und des fraglichen Schadens!
Wichtig: Lassen Sie keine Veränderungen am Fahrzeug oder an fraglich defekten Bauteilen vornehmen, die nicht von durch MB genehmtigte Stellen erfolgt. Eine mögliche Haftung durch den Hersteller könnte damit sofort erlöschen!
Kurze Anmerkung zu
Zitat:
In der Sache habe ja nicht ich einen Ruf zu verlieren und ich kenne eine Menge MB-Fahrer :-)
Dies ist leider nur bedingt richtig: die Werkstatt sollte eigentlich bemüht sein, auf die Zufriedenheit & Qualität und ein angemessenes um nicht zu sagen umfangreiches Serviceangebot zu achten! Wenn sie das nicht tut verliert sie eben Kunden... normalerweise!
MB hingegen hat sicherlich ein bedingtes Interesse daran, Fehler dokumentiert und ggf. beseitigt zu sehen, wenn die Marke im internationalen Kampf nicht nur bestehen sondern führen will. In Konkurrenz stehen solche Fragen jedoch zu rein buchhalterischen & wirtschaflichen Interessen. Inwieweit sich diese mehr "ideologische Problematik der Firmenführung" auf Problemfälle einzelner Produkte und damit Kunden auswirkt, ist leider nicht vorauszusagen.
Und auch eine juristische Auseinandersetzung ist nicht immer erfolgversprechend!
In der Vergangenheit hat es sich jedoch bewährt, offensichtlich nicht durch den Kunden zu vertretene Mängel beim Hersteller und dort direkt dem Vorstand zu melden. Zumeist haben größere Firmen und Konzerne mindestens eine Arbeitsgruppe, die sich mit Vorstandsbeschwerden befasst.
Und jene, mit denen wir bislang zu tun hatten, waren zumeist deutlich hilfsbereiter, kundenorientierter und kulanter, als die eigentlich dafür zuständigen "niedrigeren Gehaltsklassen" der Kundenbetreuung!
Bei weiteren Fragen: bitte mehr rechtlich relevante Infos!
Grüße
the_medicus
Zitat:
Original geschrieben von MB-vi0Xx
Schönen guten Tag,
also wenn Sie ein Ruhestrom von über 700mA hatten, ist ja wohl die Sachlage schon mal klar
mfg
Keineswegs!!! 🙂 700 mA in 24 Std sind 16,8 AH. Das wäre ein Klacks für die neue Batterie.
Wenn diese in 24 Std völlig runter ist, so muss ein Strom von rund 4 A geflossen sein.
H
Ja da hast Du recht, aber es ging ja hier nicht um einen Tag, sondern um 4 Tage - also 19.1. bis 22.1. Weiterhin waren es auch nicht 700 mA sondern zwischen 750 und 780mA. Und dann kommt das schon hin, dass dann die Baterie wieder runter war.
Gruss Maik