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Werkstattbindung

Hallo,
ich hatte am Freitag einen Unfall (selbst Schuld). Für mein Auto (Volvo 2,25 Jahre alt) habe ich eine Vollkaskoversicherung mit 300 Euro SB und Wekstattbindung. Die Versicherung hat mir einen Partnerbetrieb (Wekstatt) genannt die keine Volvowerkstatt ist.
Frage: Wenn dieser Partnerbetrieb das Auto instandsetzt hat das irgendwelche negativen Auswirkungen auf meine Garantie? Ich habe für den Volvo eine Anschlußgarantie (3-5 Jahre) abgeschlossen. Kann auch die Garantie auf Durchrostung gefährtet sein?
Im Internet habe ich auch verschiedene Stellen gefunden die schreiben das die Werkstattbindungen bei den Versicherungen rechtlich aif dünnen Eis angesiedelt sind!

Für die Eure hilfreichen Antworten im Voraus besten Dank.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von situ



Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s


Aber man sieht es wieder sehr deutlich: Geiz frisst Hirn.
Tolles Argument.

Wessen Hirn noch nicht aufgefressen ist, der denkt ein bisschen über die Höhe des Risiko und seine Häufigkeit nach, welches er versichern möchte. Und kommt dann vielleicht zu dem wohl durchdachten Entschluss, dass eine preiswerte "Katastrophenvorsorge" (nicht nur für's Auto) sinnvoller ist als die Absicherung jedes Cents.

Das funktioniert allerdings nicht mit billigen Schlagwörtern, sondern erfordert Denken.

Viel hast Du nicht zum Sachverhalt beigetragen, gell. 

Wenn man wirklich nachdenkt kommt man nämlich zu der Erkenntnis das bei einem Fahrzeug das sich in der Herstellergewährleistung und einer Anschlussgarantie befindet ein Versicherungsvertrag, bei dem man vielleicht 20, 30 oder 40 Euro im Jahr spart, der Sparwahn ganz schnell ein Schuss wird der nach hinten losgeht. Wenn dann das Fahrzeug unter Umständen noch finanziert / geleast ist...

Solche Verträge rechnen sich dann wenn ein Fahrzeug aus jeglicher Gewährleistung, Garantie und Kulanz raus ist. Man sollte allerdings bei Partnerbetrieben IMMER Abstriche an die Reparaturqualität machen. Das war jetzt eine Steilvorlage für die Beführworter von solchen Verträgen. Denen empfehle ich mal die Lektüre bei Autohausonline...

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Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s


Die RepKo belaufen sich auf knapp 5.000 Euro und nun zahlst du davon 15 % selber, also um die 750 Euro.

Na ja - über die vielen, vielen bisher unfallfrei gefahrenen Jahre schon (und nicht jeder fängt gleich mit 30% an). Leider gibt es diese Versicherungsform noch nicht so lange.

Manche schließen - man mag es nicht glauben - sogar Versicherungen mit einem SB von 1.000 (TAUSEND) EUR ab.

Ich schrieb es schon - es ist weniger eine Frage des Geizes, als der Lebensphilosophie: Sichere ich mich gegen Katastrophen ab oder den Verlust des letzten Cents (oder 750 EUR, falls ich es denn so entscheide). Und es geht dabei nicht nur um die KFZ-Versicherung, sondern auch um viele andere Bereiche des mit vielen Risiken belasteten Lebens.
Ich wünsche eine gute Nacht.
situ

Zitat:

Original geschrieben von Reimertshofer



Hat von euch mal jemand selbst einen solchen Fall gehabt das ihr euch so sicher seit?

Man kann von Verträgen mit Werkstattbindung halten, was man will und man kann sie abschließen oder es bleiben lassen.

Aber die Frage oben kann ich mit einem eindeutigen NEIN beantworten.

Ich bin nun schon viele Jahre in dem Geschäft und habe Beschwerden zu allem, was man sich vorstellen kann, auf dem Schreibtisch gehabt.

Aber es war noch nie (!) ein Fall dabei, in dem sich ein Kunde beschwert hat, weil der Hersteller seines Fahrzeugs eine Garantieleistung nicht erbracht hat, weil er eine Unfallreparatur in einer Partnerwerkstatt hat machen lassen.

Ich sag dazu weiter gar nichts. Soll einfach jeder selbst seine Schlüsse daraus ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Aber es war noch nie (!) ein Fall dabei, in dem sich ein Kunde beschwert hat, weil der Hersteller seines Fahrzeugs eine Garantieleistung nicht erbracht hat, weil eine Unfallreparatur in einer Partnerwerkstatt hat machen lassen.

Dann schreib ich noch was dazu.

Volvo wird keine Durchrostungs-Garantie auf einen von einer freien Werkstatt ausgetauschten Kotflügel vorne rechts geben (wie kämen sie dazu). Die Gewährleistung gibt die reparierende Werkstatt (muss sie) und zusätzlich der Kaskoversicherer (3 Jahre Garantie).

Wenn aber die linke hintere Tür nach 1,99 Jahren wegen Durchrostung abfällt, hat der Kunde sicher gute Chancen - völlig unabhängig von ersetzen Kotflügel vorne rechts (dies war, wenn ich richtig gelesen habe, die Sorge des TE).

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Man kann von Verträgen mit Werkstattbindung halten, was man will und man kann sie abschließen oder es bleiben lassen.

Ja,aber man sollte nicht mit Werkstattbindung abschließen um zu sparen und im Schadenfall jammern das man doch lieber in die Vertragswerkstatt möchte

Es wäre auch nicht richtig gegenüber anderen Versicherten wenn das unterschriebene im Schadenfall keine Gültigkeit mehr hat.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Aber es war noch nie (!) ein Fall dabei, in dem sich ein Kunde beschwert hat, weil der Hersteller seines Fahrzeugs eine Garantieleistung nicht erbracht hat, weil er eine Unfallreparatur in einer Partnerwerkstatt hat machen lassen.

.....das könnte nun aber auch an der Beratung liegen, da die meisten Vermittler (und sogar einige Onlinerechner) bei Neuwägen und/oder geleasten bzw. finanzierten Fahrzeugen von einer Werkstattbindung abraten! Ich jedenfalls würde einem Kunden mit so einem Fahrzeug jedenfalls immer von einer Werkstattbindung abraten, da diese Schwierigkeit im Schadenfall nicht kalkulierbar ist, wenn man die Garantiebedingungen nicht kennt!

Es gibt übrigens auch Versicherer, die es umgekehrt anbieten: bei Wahl einer Partnerwerkstatt gibt´s Fahrzeugreinigung, Ersatzwagen und Reduzierung der SB, wenn eine Partnerwerkstatt aufgesucht wird.... Meiner Meinung nach eine sehr elegante Lösung!

Im Übrigen halte ich persönlich es wie situ und schraube einfach die SB nach oben, so dass ich freie Werkstattwahl habe und in erster Linie den Totalschadenfall abgesichert habe!

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Man kann von Verträgen mit Werkstattbindung halten, was man will und man kann sie abschließen oder es bleiben lassen.
Ja,aber man sollte nicht mit Werkstattbindung abschließen um zu sparen und im Schadenfall jammern das man doch lieber in die Vertragswerkstatt möchte
Es wäre auch nicht richtig gegenüber anderen Versicherten wenn das unterschriebene im Schadenfall keine Gültigkeit mehr hat.

Es wurde eigentlich fast schon alles hier aufgeführt. Wie immer hilft das lesen der Versicherungs AGB im voraus ungemein.

Die Vertragsbedingungen sind schließlich nichts geheimes, die im Falle eines Unfalls aus dem Nichts auftauchen.

Generell kann man ja eine beliebige Werkstatt aufsuchen, mit einigen Prozenten Abstrich in der Endrechnung.

Und wie auch erwähnt wurde ist das Sparpotential nicht so hoch, dass sich ein select Vertrag innerhalb der (erweiterten) Werksgarantie lohnen würde.

Die Werkstattbindung kam ungewollt in den Vertrag für den Volvo. Hatte die Werkstattbindung (noch ohne Leihwagen) bei dem vorherigen Fahrzeug mit dem ich einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte (nicht schuld). Ich habe der Versicherung die neuen Daten durchgegeben (so kam die Werkstattbindung rein). Wer lesen kann ist also klar im Vorteil. Meine neue Versicherung ab 01.01.12 ist ohne Werkstattbindung (man spart auch kaum was, in meinem Fall sind es ca. 25 € im Jahr).
Auch vom ablauf bei dem Schaden (16.12. Unfall) hab ich die Schnauze voll von der Werkstattbindung. Nach 7 Tagen ADAC Leihwagen hat die Werkstatt mir ein Auto. Halt ein SUPERSERVICE der Werkstatt, nur Tanken zur Verfügung gestellt. Wie heisst es in der Werbung >nichts ist unmöglich<. Aber mit viel Glück bekomme ich den Volvo am 04.01. zurück. Die Werkstatt bekommt die Teile nicht herbei. Gut der Unfall ist an einem ungünstigen Tag passiert (Freitag und kurz vor den Feiertagen). Aber ich vermute mal das bei den Ersatzteilbestelluungen bei Volvo zuerst die Volvowerkstätten beliefert werden.
Ich werde weiter berichten wenn ich das Auto wieder habe.

Ich hatte ein änliches Problem bzw. Fall. Vor 3 Jahren bin ich in die Leitplanke bei Glatteis gedonnert. Ich hab meinen Vertrag auch mit Werkstattbindung abgeschlossen und hatte etwas Bammel zwecks Regulierung. Doch zu meiner Freude nannte mir dir nette Dame am Telefon 3 Werkstätten in meiner Nähe und ich konnte mir eine aussuchen. 10 Minuten später rief die Werktstatt an . Die Versicherung hatte sich mit dieser in Verbindung gesetzt und alles klar gemacht. Die Ausführung und Qualität der Reperatur war tadelos.

Zitat:

Man sollte allerdings bei Partnerbetrieben IMMER Abstriche an die Reparaturqualität machen

Solche Sätze sind unnützes Gebrabel und braucht hier keiner. Zertifizierte Meisterbetriebe machen ihre Arbeit genauso gut.

Kurz darauf (4 Monate später) war mein Klimakompressor kaputt. Ich hatte noch Anschlussgarantie und der Meister wollte einfach nur ein volles Checkheft sehen. Reperatur wurde ohne zu zögern durchgeführt. Ich kann hier nur mein Fall darlegen. Nicht auf die allg. zu übertragen.

Das Problem bei der Werkstattbindung ist das der Fahrzeughalter keine Ahnung hat welche Bedingungen zwischen Werkstatt und Versicherer vereinbart sind.
Der Kumpel eines Kollegen arbeitet bei einem Karosseriebetrieb die Versicherungsvertragswerkstatt ist. Bringt zwar Aufträge aber er hat wohl zugegeben das es manchmal problematisch ist die gewohnte Qualität abzuliefern da durch die niedigeren Stundensätze und der Auflage Ersatzteile im freien Handel zu beschaffen oftmals Schnelligkeit vor Genauigkeit geht damit noch was hängen bleibt,sie versuchen aber immer ihr Bestes zu geben. Die Kunden werden es selten merken ob die Reparatur bestmöglich durchgeführt wurde oder nur so gut wie es die Vorgaben zugelassen haben.

Dazu kommt das gerade bei Schadensmanagement der Versicherungen oftmals die Versicherung als Auftraggeber auftritt und der Fahrzeughalter deswegen nicht mal einen Gewährleistungsanspruch hat,den hätte die Versicherung als Auftraggeber und denen dürfte es relativ egal sein.

Letzten Endes wird die Qualität aber auf jeden Fall an der beauftragten Werkstatt hängen,eine für gute Qualität bekannte Werkstatt wird sich nicht die Blöße geben ihren Ruf wegen Versicherungsaufträgen zu versauen. Anderst sieht es möglicherweise aus wenn man nicht mal weiss wer die Reparatur durchführ da das Auto abgeholt und wieder gebracht wir. Denn da kann auch eine Werkstatt beauftragt sein die nach dem Motte "pimp my car" arbeitet. Schnell & billig aber optisch super, nur wenn dann nach einigen Monaten mal der Lack ab ist...

Dann lieber wie sv-p.s es ausdrückte,auf ein paar wenige Euros Ersparnis verzichten und selbst entscheiden wo die Kiste hingeht.

Was spart man mit der Werkstattbindung, 5 oder 10€/Jahr bei 100%?

80-100 Euro sinds da eher...

Wie viel % ziehen sie dir bei freier Werkstattwahl im Schadenfall ab?

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Wie viel % ziehen sie dir bei freier Werkstattwahl im Schadenfall ab?

Das steht ganz am Anfang des Threads und in den Versicherungsbedingungen.

Nö, da steht nix von VaPi 😕

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Nö, da steht nix von VaPi 😕

Ich nehme an, dass die Versicherungen ihre Bedingungen nicht individuell auf einen einzelne Person zuschnippern - der dort angegebene Wert wird auch für ihn gelten.

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