1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Werkstattbindung?

Werkstattbindung?

Versicherungen mit Werkstattbindung sind meist etwas billiger als solche ohne. Was ist dabei zu beachten? Ist das sinnvoll, sich darauf einzulassen?

Beste Antwort im Thema

@Opel-Lotti

Selten soviel wahre Aussagen und Fakten auf einem Haufen gelesen!

Das Versicherungsforum kann stolz sein, dass du dich hier zu Postings herablässt!

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Lotti


Hallo! Hab auch gerade das Problem! Weil ich mein Xenon-Scheinwerfer nicht bei einer Werkstattgebeundenen repariert /austauschen lassen hab,wollen die mir 10% abziehen.

Solche Verbrecher aber auch!

Weil der Opel-Lotti, der ja (wie dieses Posting beweist) sparsam denkt, Versicherungsprämie sparen will und sich deshalb für einen Vertrag mit Werkstattbindung entschieden hat und sich nun nicht an den Vertrag hält - also deswegen will doch die Versicherung unverschämter Weise sogleich mal vertragsgemäss 10% von der Rechnung abziehen.

Und um einigen Postern hier zuvor zu kommen: Am besten du gehst SOFORT mal zu einem Anwalt - lasse dir solcherlei Frechheiten nicht gefallen!!

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Lotti


Hätte ich das in so einer 3Hinterhof-Werkstatt machen lassen-garnicht auszudenken ob da ein Xenon mit LWR wieder eingebaut wird .

Da hast du vollkommen Recht!

ALLE Partnerwerkstätten sind Hinterhofkaschemmen, ohne jegliches Fachpersonal, ohne jegliche Ahnung, die wissen eigentlich nicht einmal, wie so ein Scheinwerfer aussieht.

Die hätten dir glatt einen Halogenscheinwerfer eingebaut und dir das dann als Xenon verkauft - da bin ich mir absolut sicher!

Das sind ALLES genau die gleichen Verbrecher, wie deine Versicherung.

Ohne Anwalt sollte man bei denen gar nicht auf den Hof fahren!

Danke, dass du uns dies nochmal in das Bewusstsein geführt hast!

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Lotti


Bei Opel über Nacht & sofort! Vielleicht noch von ein POLEN-Schlosser u. am nächsten Tag alles raus?

Und schon wieder richtig!

Polen sind alle doof, arbeitsscheu und können ausser klauen nichts.

Danke, lieber Opel-Lotti für diese weise und weitsichtige Erkenntnis.

Ohne solche weltoffenen und erfahrenen User wäre das Versicherungsforum sicherlich arm (an geistigem Dünnpfiff, Borniertheit und Engstirnigkeit).

Ach so ja: Bei deinem Opel-Händler arbeiten nur deutsche Staatsbürger - ist klar.

Den arischen Abstammungsnachweis hast du bei jedem einzelnen Mitarbeiter (bis hin zur Putzfrau) selbstredend persönlich geprüft.

Man kann solche Postings einfach nicht genug loben!

Weltmännische Einsicht gepaart mit ungeheurer Fachkenntnis, frei von jeglichen Vorurteilen wird hier sachlich und präzise auf Missstände in unserer Gesellschaft hingewiesen.

Bravo!

96 weitere Antworten
96 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von runabout



Zitat:

Marcxx:
"..Wer heute noch glaubt, dass Mercedes,BMW etc. noch selbst Karosserie arbeiten oder Lackierung selber macht der irrt. "

Komm mal ins BMW-Karosserie und Lackzentrum nach München. Ein Refenzbetrieb für die ganze Region.
Des weiteren bin ich Haussachverständiger bei VW/Audi Autohäusern und Opel. Alle diese Betriebe haben einen eigene Spenglerei.
...

Nun das mag ja stimmen, nur leider gibt es ein solches Zentrum nicht überall. Meine Aussage war pauschal, alelrdings dennoch für den größten Teil korrekt.

Das es Unterschiede gibt mag ich nicht bezweifeln, jedoch weiß ich, dass fast alle Vertragshändler und Niederlassungen in meiner Gegend dies nicht selbst machen, sondern dies Auslagern und einfach nur den teureren Stundensatz berechnen, den eine BMW(Benz etc.) Reperatur gekostet hätte....

Zitat:

Original geschrieben von Vidar


Versicherungen mit Werkstattbindung sind meist etwas billiger als solche ohne.

Ja.

Zitat:

Original geschrieben von Vidar


Was ist dabei zu beachten?

Das Kleingedruckte.

1. Je nach Versicherung werden in den Billigtarifen im Bereich Teil-/Vollkaskokasko werden immer mehr Leistungen gestrichen. Also nicht nur die Werkstattauswahl - auch wenn der freundliche Agent das so behauptet.

2. Genau nachlesen und ein Beratungsprotokoll verlangen!

Das müssen Vermittler neuerdings aufgrund gesetzlicher Änderungen ausfüllen.

3. Lass Dir die Vertragsstrafen bei Nichtbeachtung der Vertragswerkstatt zeigen. Die sind ebenfalls von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich.

Zitat:

Original geschrieben von Vidar


Ist das sinnvoll, sich darauf einzulassen?

Das kommt auf Deine Einstellung und Deine Risikofreude an.

Der Versicherung ist es meist egal, d.h. der Preisvorteil ist durch Leistungsstreichungen eingerechnet.

Das Dumme für den Versicherten:

Er weiß nicht ob und wie der Schaden passiert. Hat er sich beispielsweise auf Autoglas als Vertragswerkstatt eingelassen und auch auf die SB im Reparaturfall eingelassen, dann wird er sich ärgern wenn die 150 SB fällig werden. Er hat dann 30 EUR Prämie gespart, aber im Vergleich zur normalen Teilkasko 150 EUR SB gelatzt.

Braucht er unterwegs schnell eine neue Scheibe, hat aber keine Vertragswerkstatt in der Nähe und vergißt die Versicherung zu informieren, dann wird es noch teurer.

Zitat:

Original geschrieben von heltino


Bislang habe ich mein Auto immer zufällig in einer der Partnerwerkstätten der HUK gewartet/repariert/gekauft....
Audi-Zentrum Essen 😉

Aha

Zitat:

Original geschrieben von heltino


Aussage der HUK: "Der Preisnachlass dient lediglich dazu, eine Kontrolle zu haben und unseriöse Kunden von Scheinreparaturen abzuhalten"

Hoppla.

Mal aus eigener Erfahrung:
Im Frühjahr hatte ich einen unverschuldeten Unfall.
Wagen sofort begutachten lassen, taggleich in die Reparatur gegeben und nach 5 Tagen wieder abgeholt.
Natürlich bei der Werkstatt meines jahrzehntelangen Vertrauens.
Bei 30.000 km im Jahr und ausreichend dickem Sparbuch musste ich nicht auf die Versicherung warten. 😁

Gutachten mit Bildern von der fachgerechten Reparatur eingereicht, Abrechnung auf Basis des Gutachtens.
Die Versicherung meldet sich ein paar Wochen nicht, erstattet ohne Mehrwertsteueranteil (19 Prozent gespart, und korrekt) und zieht dann weitere 15 Prozent ab!
Hinweis auf einen Karosseriefachbetrieb zwei Städte weiter.
Nix mit AUDI-Zentrum Essen (nur eine Stadt weiter).
Das Prüfgutachten kam von einem Gutachter, der erst gar keine Erstgutachten erstellt.

Nach über 6 Monaten ist die Versicherung auf die fehlenden 15 Prozent verknackt worden.
Man wollte sich vorher noch schnell vergleichen (kostet die doppelte Anwaltsgebühr), aber ich hatte ein Urteil verlangt. Damit ist das Thema auch für andere dicht, weil ein Urteil gesprochen und zukünftig zitiert werden kann.

Was das mit Kasko zu tun hat?

In der Kasko werden die Preise gedrückt um den Haftpflichtmarkt von Hinten in die Hand zu bekommen.

Traurig aber wahr.

Zitat:

Original geschrieben von heltino


Aussage der HUK: "Der Preisnachlass dient lediglich dazu, eine Kontrolle zu haben und unseriöse Kunden von Scheinreparaturen abzuhalten"

Deswegen habe ich das Urteil verlangt.

Um unseriöse Versicherungen von unseriösen Regulierungspraktiken abzuhalten.

@Madcruiser
 
ich muss sicher nicht betteln und das Aktenzeichen von dir zu erhalten? 🙂
 
habe da gerade so ein SV Verfahren § 14 der AKB mit den den Grünkitteln.
Könnte ich da ganz gut gebrauchen.....
 
Ein Urteil in Kasko -noch dazu so ein schönes- ist so selten, wie ein vierblättriges Kleeblatt..... 😁
 

Ähnliche Themen

Das Urteil ist KH!
Wenn Du es willst bekommst Du das Urteil sobald vorliegend als PDF.
Wird wohl xmas werden.

wer lesen kann ist klar im Vorteil.... 🙁🙁
 
Ich habe wohl schon Wahnvorstellungen, nur wenn ich HUK und Dekra* in einen Fred zusammen lese
 
Aber trotzdem kann ich es gebrauchen, ich bastel mir da schon was zurecht 🙂
 
Super, Danke schon mal im Voraus.
 
Gruß Delle
 
* = "Prüfgutachter" richtig?

Frei erfundene Überlegungen 😉

Das Unfallauto fährt über xx.xxx km p.a. oder knapp xxx km pro Woche. Die Geschädigte ist mangels weiterem Kfz auf das Auto und auf eine unverzügliche Reparatur angewiesen.

Das Unfallauto wurde am xx.xx.2007 (Tag des Unfalls) einem Gutachter vorgeführt und nach Eingang des Gutachtens am xx.xx.2007 wurde auf dieser Basis der Reparaturauftrag im Rahmen geltenden Rechts erteilt. Das Fahrzeug wurde am xx.xx.2007 in die Werkstatt verbracht, am xx.xx. abgeholt und die Fertigstellung am xx.xx.2007 dokumentiert.

Es ist schlichtweg unzumutbar, wenn ein Geschädigter einem Gutachten nicht mehr vertrauen kann und sich damit der Unwägbarkeiten der Reparaturkostenhöhe aussetzt.

Hier stellt die beklagte Versicherung vier(!) Wochen nach dem Unfall in einem Gutachten vom xx.xx.2007 fest, daß die Reparatursumme lediglich bei x.xxxx,xx EUR netto liegen soll.
Gleichwohl bezahlt sie das angeblich fehlerbehaftete Gutachten des DAT-Sachverständigen Büros Dipl.-Ing. xxxxxxxxxxxxxx vollumfänglich mit xxx,xx EUR.

Gefordert wurde nach erfolgter Reparatur am xx.xx.2007 die Summe von x.xxx,xx EUR.
Hätte die Geschädigte auf Basis des Prüfgutachtens xxxxx-it reparieren lassen, so wäre der xxx-Versicherung incl. MwSt. ein Schadensaufwand von über x.xxx,xx EUR entstanden zzgl. der Kosten für das Prüfgutachten.
Anmerkung da die Zahlen ge-xx-t sind:
Die Forderung an die Versicherung war sogar ein paar hundert EUR niedriger als die in der Kalkulation des Prüfgutachtens ausgewiesenen Reparaturkosten!
Manche können halt den Hals nicht voll genug bekommen

Damit ist erkennbar, dass die xxx-Versicherung tatsächlich kein Interesse an einer Reparatur durch die fragliche Werkstatt haben konnte! Vielmehr verbleibt als einziges Interesse in diesem Zeitpunkt nur noch eine möglichst niedrige Schadensregulierung vornehmen zu können.

Insbesondere soll das Augenmerk darauf gelegt werden, dass massive strukturelle Beziehungen (Abhängigkeiten) zwischen der Versicherungswirtschaft auf der einen und Restwertaufkäufern, Gutachterketten und zunehmend auch Reparaturwerkstätten (neue Kaskotarife mit „Vertragswerkstatt“) auf der anderen Seite bestehen.
So wird versucht die Rechte der Geschädigten systematisch zu unterlaufen.

Die Firma xxx-it findet sich bundesweit weder im amtlichen Telefonbuch, noch auf www.google.de. Ein Unfallgeschädigter hat somit offensichtlich keinerlei Möglichkeit diese Firma zu finden und damit auch nicht diese zu beauftragen.
Wer auf der Website der Control€xpert GmbH, der Nummer 1 der Branche „Prüfgutachten“ vorbeischaut, findet als Referenzen:
Versicherungen, Versicherungen, Versicherungen …
Control€xpert ist nicht im ATB zu finden, auch hier scheinbar kein Interesse an Endkunden.

Anders dagegen die Firma xxx. Diese wirbt offen im Internet für sich:
„Erstellung anerkannter Gutachten“
Was sind anerkannte Gutachten, wer erkennt die an?
„Versicherungs-Partnerbetrieb“ steht für sich und ist aussagekräftig genug.
Daneben mit typische Merkmalen eines solchen „Partnerbetriebes“:
„kostenloser Hol- & Bringdienst“ und „kostenlose Fahrzeugabholung bis 30 km“

Unabhängig davon ob der Geschädigte fiktiv oder konkret abgerechnet hat wird mit diesen Praktiken ex Post stets der Nachweis einer günstigeren Reparatur gelingen.

Daneben wäre es interessant zu erfahren, ob die xxx-Versicherung und/oder die Versicherungswirtschaft mit 10 Prozent oder mehr an der Firma xxx-it und/oder dem Karosseriefachbetrieb beteiligt sind.
Das mehr als 10 Prozent des Umsatzes der Prüfgutachter aus Aufträgen der Versicherungswirtschaft resultieren muss ist evident.
Ob das beim Karosseriebetrieb anders ist?
Wohl kaum!

Womit sich die Frage nach systematisch gefertigten Gefälligkeitsgutachten stellt.

Hallo,

wie wird das eigentlich bei dieser Werkstattbindung gehandhabt wenn ich aus der eigentlichen Werksgarantie raus bin und einen Vollkaskoschaden hab, aber die Garantie auf Durchrostung 6 Jahre beträgt?

Angenommen mein Auto ist 2 Jahre alt und ich rappele einem hinten drauf. Ich bin Schuld und lasse das Auto auf Grund der Werkstattbindung dort reparieren. Die Versicherung gibt max. 3 Jahre Garantie auf die Reparatur und was ist wenn im 6 Jahr eine Unter- oder Durchrostung festgestellt wird? Wer kommt dafür auf?

Beweisfrage.

Allerdings wird der Hersteller die Schuld auf die unsachgemäße Reparatur schieben.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Beweisfrage.

Allerdings wird der Hersteller die Schuld auf die unsachgemäße Reparatur schieben.

Und dann? Wer kommt dafür auf?

Hätte ich mein Auto in dem Herstellerbetrieb machen lassen, wäre die Garantie nicht flöten und ich müsste nichts erklären.

Aber mal angenommen die Durch- oder Unterrostung ist jetzt hinten. Was dann? Tritt da die Garantie ein?

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Frei erfundene Überlegungen 😉
 
Joo.. die hab ich ganz vergessen

Die Firma € gehört einem

G.Wi... editiert durch Delle.

Herr

G.Wi

ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Kraftfahrzeug- Sachverständiger der IHK. Dieser Mensch hat eine Eid abgelegt, dass er seine Arbeit und seine Gutachten unparteiisch, nach bestem Wissen und Gewissen durchführt respektive erstellt. Herr

G.Wi

hat seine  Firma aber mittlerweile ein bisschen verkauft an die

*****

Automobil AG

(also doch nicht ganz so frei erfunden, die "Prüf- Software" stammt nämlich von Onkel

G.Wi

😁 )

Die Firma erstellt auch keine Gutachten sondern "Schadenbedarfsprognosen". Mann schlägt dem Geschädigten also quasi einen Regulierungsbetrag vor (was ist daran so verwerflich ?, er muss das ja nicht akzeptieren) und einer muss ja kontrollieren was wir Schadenaufbläher so in unsere  Gutachten malen....

Und daher :

H

aftplichtschaden- Abwicklung n

U

r mit einen  Verkehrsrechtsanwalt und einen  unabhängigen 

K

FZ- Schacherverständigen*durchführen.

da bin ich mir sicher....

Besser ist dass....

😉

* meine Berufsbezeichnung bei der

*******

Versicherung (hab ich schriftlich)

Ich krame mal den Fred mal wieder hoch.

Eines vorweg: Ich habe eine KFZ-Service. Ich bereite Lacke auf, repariere Steinschläge in Windschutzscheiben usw.

Heute Morgen ruft mich ein Kunde mit einem Steinschlag an. Er fragt ob ich ein Partner von CarGlas bin denn seine Versicherung erlaubt ihm nur die Reparatur bei der o.g. Firma. Dadurch entsteht mir ein Schaden denn ein Kunde ist schon mal raus.

Ist es nicht Wettbewerbswidrig diese Werkstattbindung?

Sorry Damian,

hoffentlich siehst du in echt nicht so Scheiße aus wie auf deinem Bild...... 😁

Das ist schon Wettbewerbswidrig genug.

In welchen Wettbewerb willst du denn mitmachen ?

Sei mir bitte, bitte nicht böse, aber ich könnte mich einlullen vor Lachen, wenn ich auf dein Bild sehe 😁😁😁😁

@Damian

Du kannst dich ja auch z.B. einer Franchise-Kette anschliessen, welche mit den Versicherungen zusammenarbeitet.

Verwende aber bitte das Bild aus deinem Avatar nicht für die Bewerbung😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen