Werkstatt wird mit reparatur nicht fertig.

Hallo zusammen 🙂 ich hab folgendes problem: anfang mai hab ich mein auto in die werkstatt gebracht um die zkd, öl & kühlmittel zu wechseln, das wurde in der tat auch gemacht. danach hab ich das auto abgeholt & bin so ziemlich genau 300km mit dem auto gefahren & das auto hat wie blöd öl verbraucht geraucht usw, dann hab ich das auto wieder in die werkstatt gebracht damit der es wieder richten kann & seit dem war ich bis jetzt jede woche bei dem um zu schauen ob das auto fertig ist & jede woche hab ich ne neue ausrede aufgetischt bekommen, nun war ich heute wieder bei dem & musste fest stellen dass der man für n paar monate im urlaub gefahren ist... was kann ich jetzt noch machen? lohnt es sich nen anwalt einzuschalten? wie stehen meine chancen dass der das auto doch auf garantie richtet?
das grösste problem kommt noch^^ ne rechnung hab ich nicht bekommen sondern nur n zettel im motorraum mit seinen stempel drauf, ich hab ihn drauf angesprochen & mir wurde gesagt dass er es immer so macht.. falls es vor gericht kommt wird dieser zettel evtl als nachweis angesehen?

danke im voraus 🙂

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Ein Waschzettel im Motorraum ist ja mal keine Rechnung (oder was baumelt da jetzt rum?)...

Das Ding wurde halt schwarz kaputt-repariert. 🙄

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Zitat:

sry für den langen text 😁

Hi, kein Problem.

Der ist nicht zu lang, aber schwer zu lesen wegen deiner Abkürzungen, deiner Rechtschreibung und Zeichensetzung.

btt

Ich gehöre zu denen die das hier für ein Märchen halten.
Kannst du mal bitte zum Schutz der Allgemeinheit die Werkstatt benennen?
Nicht, dass ich da auch noch zufällig mal lande...

Danke dir im Voraus...

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


*GÄHN*
ich würde ich nach deiner gesetzen frist mit dem hund vom hof jagen, die kosten von der anderen werkstatt kannst du dir sonst woher nehmen und sowas wie URLAUB braucht niemand?

Also für ein paar Monate in den Urlaub zu fahren, ohne vorher was abzuklären oder einen Ton zu sagen, ist durchaus nicht "GÄHN".

cheerio

Und der Kollege hatte sein Auto auch mal !!!6!!! Monate da stehen, weil der Hobbyhinterhofschrauber viel Kundschaft hatte?!

Is klaaar... 🙄😁

Zitat:

Original geschrieben von Sebi_04



ist kein märchen sondern tatsache. ich hab gedacht dass der zettel als rechnung reicht, weil ich den stempel drauf gesehen hab, hab ichs ihm auch abgekauft

Bitte sei mir nicht böse, aber hast du schon jemals gesehen, wie eine korrekte Rechnung einer Autowerkstatt aussieht? Die einzelnen Arbeitspunkte detailliert aufgeführt, Ersatzteile, Kleinteile - alle netto + MWSt ergibt den Betrag, den du zu zahlen hast.

Und was soll das mit dem Stempel?? Also langsam kommen auch mir Zweifel!

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Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Also langsam kommen auch mir Zweifel!

Langsam?

Der war gut :-)

Das Schlimme ist, dass es wirklich Menschen gibt, die so naiv sind.

Zitat:

Ich gehöre zu denen die das hier für ein Märchen halten.
Kannst du mal bitte zum Schutz der Allgemeinheit die Werkstatt benennen?
Nicht, dass ich da auch noch zufällig mal lande...

ich weiss dass die geschichte unglaubwürdig klingt aber so ist die sache passiert, den namen der werkstatt kann ich dir gerne per pn schicken aber öffentlich werd ich das nicht machen,

Zitat:

Und der Kollege hatte sein Auto auch mal !!!6!!! Monate da stehen, weil der Hobbyhinterhofschrauber viel Kundschaft hatte?!

hat er weil es sein zweitwagen war & er war nicht drauf angewiesen

Zitat:

Bitte sei mir nicht böse, aber hast du schon jemals gesehen, wie eine korrekte Rechnung einer Autowerkstatt aussieht? Die einzelnen Arbeitspunkte detailliert aufgeführt, Ersatzteile, Kleinteile - alle netto + MWSt ergibt den Betrag

ja hab ich, & auf den kostenvoranschlag was ich von den bekommen hab war ja genau so alles aufgelistet.

Zitat:

Das Schlimme ist, dass es wirklich Menschen gibt, die so naiv sind.

mit naivität hat das nix zu tun. ich hab halt der werkstatt vertraut & geglaubt dass der schon weiss was er da tut

Also ich war heute bei dem hab tatsächlich von nen nachbarn seine handy nr bekommen & mit ihm geredet, er hat mir 1500€ für das auto angeboten & die sache wäre geklärt aber ich weiss nicht so recht, irgendwie sind mir 1500€ doch zu wenig. soll ich auf den deal eingehen oder nicht?

Doch, es hat ganz viel mit Naivität zu tun, wenn du allen Ernstes glaubst, ein Zettel im Motorraum sei eine Rechnung.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge


Doch, es hat ganz viel mit Naivität zu tun, wenn du allen Ernstes glaubst, ein Zettel im Motorraum sei eine Rechnung.

Weder gibt es eine gesetzliche Pflicht, für eine Privatperson eine Rechnung auszustellen, noch gibt es ein Verbot, eine Leistung auch ohne schriftliche Rechnungserteilung zu bezahlen.

Natürlich kann es für beide Seiten vorteilhaft sein, wenn ein entsprechendes schriftliches Dokument vorliegt.

@Nr. 5: Was hat das mit meiner Aussage zu tun? Ja, man kann sowas ohne Rechnung machen. Aber darum ging es mir gar nicht. Mir ging es darum, dass der TE einen Zettel im Motorraum für die Rechnung gehalten haben will. Und bei sowas bin ich mit dem Wort "Naivität" noch auf der sehr netten Seite.

Zitat:

Original geschrieben von Flitzer



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Also langsam kommen auch mir Zweifel!
Langsam?
Der war gut :-)

Naja, ich glaube eben an das Gute im Menschen bis es nicht mehr anders geht😁

Zitat:

Original geschrieben von Sebi_04


...
das grösste problem kommt noch^^ ne rechnung hab ich nicht bekommen sondern nur n zettel im motorraum mit seinen stempel drauf, ich hab ihn drauf angesprochen & mir wurde gesagt dass er es immer so macht.. falls es vor gericht kommt wird dieser zettel evtl als nachweis angesehen?

danke im voraus 🙂

Und wenn da "Rechnung" drauf stünde, dann wäre der Zettel ogar eine. Unabhängig davon, ob die Vorschriften aus dem UStG erfüllt sind oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt



Zitat:

Original geschrieben von AMenge


Doch, es hat ganz viel mit Naivität zu tun, wenn du allen Ernstes glaubst, ein Zettel im Motorraum sei eine Rechnung.
Weder gibt es eine gesetzliche Pflicht, für eine Privatperson eine Rechnung auszustellen, noch gibt es ein Verbot, eine Leistung auch ohne schriftliche Rechnungserteilung zu bezahlen.

Natürlich kann es für beide Seiten vorteilhaft sein, wenn ein entsprechendes schriftliches Dokument vorliegt.

Da bist du ganz schön auf dem Holzweg. Eine Werkstatt ist ein gewerblicher Betrieb und ist daher steuerpflichtig. Wenn er es unterlässt, eine Rechnung auszustellen, macht er sich der Steuerhinterziehung schuldig. So etwas nennt sich dann Schwarzarbeit. Google mal danach und melde dich wieder!

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


.
Da bist du ganz schön auf dem Holzweg. Eine Werkstatt ist ein gewerblicher Betrieb und ist daher steuerpflichtig. Wenn er es unterlässt, eine Rechnung auszustellen, macht er sich der Steuerhinterziehung schuldig. So etwas nennt sich dann Schwarzarbeit. Google mal danach und melde dich wieder!

Wenn also ein Gaststättengewerbe Speisen verkauft und anschliessend ohne Ausstellung einer Rechnung kassiert, macht es sich der Steuerhinterziehung schuldig.

Dann habe ich aber oft die Schwarzarbeit unterstützt!

O.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010



Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Weder gibt es eine gesetzliche Pflicht, für eine Privatperson eine Rechnung auszustellen, noch gibt es ein Verbot, eine Leistung auch ohne schriftliche Rechnungserteilung zu bezahlen.

Natürlich kann es für beide Seiten vorteilhaft sein, wenn ein entsprechendes schriftliches Dokument vorliegt.

Da bist du ganz schön auf dem Holzweg. Eine Werkstatt ist ein gewerblicher Betrieb und ist daher steuerpflichtig. Wenn er es unterlässt, eine Rechnung auszustellen, macht er sich der Steuerhinterziehung schuldig. So etwas nennt sich dann Schwarzarbeit. Google mal danach und melde dich wieder!

Und wenn der Bäcker, der Dönerverkäufer, der Friseur usw keine Rechnung ausstellen, machen die sich alle der Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit schuldig?

Mal so als Tipp: §14 UStG

Dort findest du in Abs. 1 Satz 1, was im steuerrechtlichen Sinn als Rechnung gilt, und in Abs. 2 Nr.1, wann ein Unternehmer eine Rechnung ausstellen muss. -> Richtig, nur wenn er eine Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück erbringt.

Und wenn du schon dabei bist, dann lies gleich noch Absatz 2 Satz Nr. 2 den ersten Satz und achte dort auf "ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen."

Und wenn eine der nach Abs. 4 erforderlichen Angaben fehlt, dann ist es - im steuerrechtlichen Sinn - keine korrekte Rechnung, aber es bleibt eine Rechnung. Und im Falle einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung oder strafrechtlichen Verfolgung sind die steuerrechtlichen Belange eh uninteressant.

Also: wenn man keine Ahnung hat ...

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