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Werkstatt Kostenvoranschlag oder Gutachter der Versicherung?

Themenstarteram 4. Februar 2013 um 21:48

Moin,

ein Auto wollte rückwärts von der Einfahrt fahren und hat mich hinten rechts erwischt.

Kotflügel ist genau hinten an der Ecke eingedrückt, hintere Leuchte hat was abbekommen und die Stoßstange ist zerkratzt.

Die Sachlage ist also klar und eindeutig.

Der Verursacher ist genau wie ich bei der HUK versichert. Meine Frage nun: soll ich zu einer Werkstatt fahren, oder zu dem HUK-Gutachter, um mir die Kosten für die Reparatur einschätzen zu lassen?

Das Auto ist ein Opel Astra von 1999 und ich weiß nicht, ob sich eine Reparatur überhaupt noch lohnt, zumal die hintere Stoßstange eh schon einen Riss hat und der Kotflügel in Höhe der hinteren Sitze auch schon eine Delle hat.

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Beste Antwort im Thema

Meine Quellen lege ich dir gerne offen......:)

 

-von 10 zum Beispiel in unserem Büro erstellten Gutachten für die HUK werden 10 gekürzt.

-von 10 zum Beispiel erstellten Gutachten meiner Berufskollegen in der Region werden 10 Gutachten gekürzt.

-von 10 zum Beispiel erstellten Gutachten der überregional tätigen Kollegen werden 10 Gutachten gekürzt.

 

Im ersten Beispiel wirst du mir sicher glauben das dies einfach so ist.....;)

 

Im zweiten und dritten Beispiel basieren mein Informationen auf Aussagen meiner Berufskollegen die ich regelmäßig

auf Landesgruppenversammlungen meines Berufsverbandes, Seminaren, Fortbildungen und Fachveranstaltungen treffe. 

 

Auch hier wirst du sicher nicht unterstellen, dass diese Aussagen nicht der Warheit enstprechen.

Warum sollten die nicht die Warheit sagen?

 

So und nun bitte deine Quellen.......:)

 

Zu den Kürzungen darf ich dir mitteilen, dass es hier nicht um "Toleranzen" geht. Die Gutachten werden Systematisch gekürzt. 

 

Lassen wir einfach mal das Thema Stundenverrechnungssätze und Verbringungskosten bei den Kürzungen außen vor, da ist einiges rechtlich zu würdigen und man kann und muss das sicher Einzelfallbezogen sehen ok? 

 

Aber das traurige ist bei dieser ganzen Thematik, dass -nach Vorgaben der HUK- willkürlich und systematisch Reparaturwege, Reparaturzeiten, Wiederbeschaffungswerte und Wertminderungen angezweifelt werden. Und das ohne Substanz oder fachlich nachvollziebaren Begründungen. Da steht dann einfach "der WBW ist übersetzt, die Instandsetzungszeit ist überzogen" usw. 

und fertig.

 

Alles vom Schreibtisch aus, ohne das Fahrzeug selber in Augenschein genommen zu haben. Es erfolgt weder eine nachvollziebare Begründung, teilweise sind diese Kürzungen aus technischer Sichtweise sogar bar jeder fach- und Sachkunde.

 

Und das empörende ist, dass die Grünkittel das auch Wissen und es trotzdem machen, weil Sie sich gegenüber der Versicherungswirtschaft und hauptsächlich gegenüber der HUK prostituieren. 

 

Es stellt sich auch regelmäßig heraus, dass diese Kürzungen nach einem Einspruch :D revidiert werden weil man ganz genau weiß, dass diese einer rechtlichen Prüfung nicht strandhalten.

 

Für den sowieso schon ramponierten Ruf des Berufstandes  der KFZ- Sachverständigen ist dieses Verhalten einer Sachverständigenorganisation, die im Fokus der Öeffentlichkeit steht und dem eine breite Masse der Autofahrer

als seriöse und eigentlich unabhängige technische Organisation betrachten eigentlich ein Skandal.

 

Auch die Medien haben dieses Thema ja schon aufgegriffen und Berichten regelmäßig darüber.

 

Ich denke du kannst nachvollziehen, dass einem solches rechtswidrigen Vorgehen entschieden gegenüber getreten werden muss.

 

Und das geht nun mal nur mit anwaltlicher Hilfe, damit die HUK irgendwann einmal begreift (die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt) das man mit solchen linken Tricks nicht ans Ziel kommt.    

 

Du als Anspruchsteller bist da auf verlorenen Posten und erreichst gar nichts auch nicht mit Telefonaten,

glaub mir das;)

 

Leider wird immer wieder versucht den Geschädigen als linke Bazille oder sogar als Betrüger hinzustellen, wenn er einen KH-Schaden fiktiv abrechnen möchte. Das hat natürlich Methode und wird gern so propagiert, einige glauben das sogar und machen sich diese Argumente zu Ihren eigenen und tönen vollmundig ohne Hintergrundwissen ihre "Meinung" in die Öffentlichkeit.

 

Hier im Versicherungsforum kanst du das in einigen Themen schön nachvollziehen.

 

Einige User trommeln hier herum, dass man nur mit dem Kopf schütteln muss. "Weil du fiktiv abrechnen willst, muss ich bald mehr Prämie zahlen" solche und ähnliche Kommentare kannst du hier im Versicherungsform nachlesen.

 

Das ist ungefähr so, als wenn der Maurer Fritz und der Zimmermann Egon Abens am Stammtisch über die Politik von Frau Merkel philosophieren.....:rolleyes:

 

Aber nun gut, so ist das halt in einem freien Forum, hier kann und soll ja auch jeder schreiben was er so denkt.....:)

 

Sicher gibt es in unserer Branche auch sehr viele schwarze Schafe, dass ist eine traurige Tatsache. Und die qualifizierten und seriösen KFZ- Sachverständigen setzen sich auch im eigenen Interesse dafür ein diesen Wildwuchs zu bekämpfen. Denn den unabhängigen und kompetenten KFZ-Sachverständigen sollte es -aus guten Gründen- auch in 20 oder 30 Jahren noch geben, die Küchentisch- Sachverständigen und die Betrüger haben in diesem Beruf nichts verloren, das sei unbestritten. 

 

Nur der Sumpf in welchem diese Trittbrettfahrer (HUK, Control-Expert, Eucon, SSH, DEKRA um nur einige zu nennen) auf "seiten der Guten" stecken ist leider auch nicht flacher.

 

Mit objektiver und fairer Schadenregulierung hat das, was seit einigen Jahren hier so in der Schadenwelt abläuft schon lange nichts mehr zu tun.

 

ich hoffe du hast nun ein wenig mehr Hintergrundwissen von der Thematik und kannst ein Stück weit nachvollziehen um was es hier eigentlich so geht. Deswegen schreibe ich hier nämlich mit, damit sich dann jeder selbst ein Bild davon machen.

 

46 weitere Antworten
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46 Antworten
am 5. Februar 2013 um 10:54

Zitat:

Original geschrieben von augenauf

Moin,

ein Auto wollte rückwärts von der Einfahrt fahren und hat mich hinten rechts erwischt.

Die Sachlage ist also klar und eindeutig.

Das Auto ist ein Opel Astra von 1999 und ich weiß nicht, ob sich eine Reparatur überhaupt noch lohnt, zumal die hintere Stoßstange eh schon einen Riss hat und der Kotflügel in Höhe der hinteren Sitze auch schon eine Delle hat.

ich nehme mal an das ich gleich Prügel einstecke, aber ich poste trotzdem mal:

Wieso nicht einfach ohne VS klären und vom Ufallverursache ne Summe x bekommen.

Wie wird hier immer geschrieben, defekter als Defekt geht nicht (Stoßstange war schon wie auch die Seitenwand vor dem Unfall defekt) = hier wird wohl auch mit Gutachten nicht viel rüberkommen!

am 5. Februar 2013 um 10:58

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Der von Dir genannte Riß in der Heckverkleidung, ist dieser bei dem aktuellen Unfall entstanden oder handelt es sich dabei um einen Altschaden?

Wo befindet sich die Delle (Kotflügel ist bei Opel vorne)?

LESEN!

Der Riss ist laut TE ein Altschaden.

Und die Delle im Kotflügel ist in Höhe der Rücksitze!

Es kann eben nich jeder mit Fachbegriffen umsich schmeißen. Für manchen hat eben auch ein Opel hinten Kotflügel, wo andere Seitenwände sehen.

am 5. Februar 2013 um 11:01

Ich versteh garnicht warum manche Versicherungen das so kompliziert machen.

Bei meinem letzten Unfall hab ich da angerufen. Der Mitarbeiter sagte ich soll zur Werkstatt das kurz schätzen lassen ob Schaden >1400 Euro. Wenn ja dann Gutachter wenn Nein, dann KVA.

Zur Werkstatt hin. Die sagen knapp 1400. Ich Versicherung angerufen, die sagen okay, reparieren lassen ohne Gutachten oder KVA. Aber Fotos vom Schaden mitschicken.

Alles an meine Stammwerkstatt abgegeben, Leihwagen von Versicherung vermittelt (muss ja kein teurer Leihwagen vom Autohaus sein).

Alles reibungslos gelaufen. War übrigens nicht die HUK

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Was Du da hingeschrieben hast ist aber kein Dreisatz, nicht mal ein einfacher.;)

doch das ist einer.

 

Der Dellsche Dreisatz.......:D

 

Menno, das war doch ein Joke......;)

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Wieso nicht einfach ohne VS klären und vom Ufallverursache ne Summe x bekommen.

Wie wird hier immer geschrieben, defekter als Defekt geht nicht (Stoßstange war schon wie auch die Seitenwand vor dem Unfall defekt) = hier wird wohl auch mit Gutachten nicht viel rüberkommen!

Vielleicht weil das Auto 14 Jahre alt ist ?

 

Wer soll denn das für beide Seiten fair ermitteln, was die Summe x ist?

Zitat:

Original geschrieben von e30lion

Also ich würde immer zu einem Anwalt raten wenn die Schuldfrage eindeutig ist.

 

Der Sinn davon ist der Streitwert.

Folgenden fiktives Beispiel

 

Schaden laut Gutachten 2500,-

 

Versicherung zahlt 1900,- und kürzt.

 

Wenn man dann zum Anwalt geht geht es um einen Streitwert von 600 Euro.

geht man gleich zum Anwalt geht es um einen Streitwert von 2500,- Euro auch wenn die Versicherung nur erst einmal 1900,- bezahlt.

Da der Anwalt nach dem Streitwert bezahlt wird dürft Ihr raten um welchel Fall er sich eher kümmert.

Außerdem ist es auch eine psychologische Sache.

Da sitz bei der Versicherung ein Sachbearbeiter und erhält ein Gutachten von einem Gutachter direkt und ein Gutachten gleich vom Anwalt.

Wo wird er wohl als erstes Versuchen zu kürzen?

 

MfG

Mike

Bingo Mike, genau so ist das.

 

Wobei es dem Sachbearbeiter der Versicherung mittlerweile auch völlig Latte ist über wen das Gutachten kommt. Gekürzt wird erst einmal sowieso. Der hat seine Arbeitsanweisung und die muss er befolgen, ob er will oder nicht.   

Zitat:

Original geschrieben von e30lion

Also ich würde immer zu einem Anwalt raten wenn die Schuldfrage eindeutig ist.

Ich habe zwar gelesen, dass du auf den Streitwert und das damit verbundene Engagement des Anwalts hinaus willst, aber trotzdem:

Schuldfrage ist geklärt, es geht jetzt nur noch um die Regulierung. Warum sollte ich da einen Anwalt einschalten? Dieser erhöht, wie du geschrieben hast, die zu ersetzenden Kosten.

Was wird dadurch noch erhöht? Richtig, die Beiträge der Versicherung!

Keine Ahnung, warum immer alle alles sofort über einen Anwalt regeln wollen, wo doch im Prinzip schon alles geregelt ist.

 

@TE: Zur Werkstatt, einschätzen lassen, mit der Versicherung telefonieren und denen dann schicken, was ihnen lieber ist.

Die Kosten für den KVA sowie auch für das GA kannst du, wie ja bereits mehrfach erwähnt wurde, ebenfalls geltend machen.

PS: Wenn die Rechnung aufm Tisch liegt wird da auch nicht großartig gekürzt. Bei Abrechnung auf GA oder KVA schon, aber das kann dem TE im Prinzip auch egal sein. Lässt er den Schaden dann reparieren kann er die Differenz eh nachfordern.

Und für so einen Dreizeiler würde ich keinen Anwalt engagieren.

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

Keine Ahnung, warum immer alle alles sofort über einen Anwalt regeln wollen, wo doch im Prinzip schon alles geregelt ist.

Tja, da bin ich wohl etwas vorbelastet da ich selber Gutachten mache und auch schreibe. Da erlebt man viele Interessant Geschichten. Vorher war ich bis jetzt nur ein mal bei einem Anwalt weil es Ärger gab. Bis jetzt hatte ich immer Glück bei meinen Unfällen. Jetzt, wo ich etwas mehr von diesem Thema weiß und auch mehrer Fälle jeden Tag sehe habe ich eine andere Meinung.

Wobei ich natürlich nicht verschweigen kann das die meisten Fälle Problemlos laufen, auch ohne Kürzungen. Wahrscheinlich geht es nur um 5% oder sogar weniger Gutachten die ich mache. Aber wenn sich eine Versicherung bzw. der Sachbearbeiter quer stellt dann kann man unter umständen ziemlich schnell Probleme kommen. Besonders wenn man zB. auf ein Auto angewiesen ist und nicht mal ebend Geld für einen Ersatz hat oder für die Reparatur erst einmal aus eigener Tasche vorzufinazieren bis die Versicherung doch bezahlt. Wobei man auch die Versicherungen verstehen kann, es wird doch noch von den emisten Leuten Versicherungbetrug als Kavaliersdelikt angesehen obwohl das sicherlich nicht der Fall ist und ich jedem nur davon abraten kann.

 

MfG

Mike

Klar gibt's diese Situationen auch.

Aber gerade hier trifft das denke ich eh nicht zu, da ja beide Unfallgegner bei der selben Versicherung sind.

Sie muss also so oder so zahlen. :)

Da dürfte es dem SB letztlich egal sein, welchem Vertrag er die Kosten zuschreibt.

Wenn die Schuldfrage evtl. strittig ist oder die Versicherung schon hat durchklingen / erkennen lassen, dass sie nicht wirklich bereit ist, irgendwelche Zahlungen zu leisten. Dann klar: Anwalt und los.

Aber bei Fällen die im Prinzip nur daran "festhängen", dass eine konkrete Schadensforderung fehlt würde ich mir das sparen.

Vieles kann man auch per Anruf klären.

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

Keine Ahnung, warum immer alle alles sofort über einen Anwalt regeln wollen, wo doch im Prinzip schon alles geregelt ist.

@TE: Zur Werkstatt, einschätzen lassen, mit der Versicherung telefonieren und denen dann schicken, was ihnen lieber ist.

Die Kosten für den KVA sowie auch für das GA kannst du, wie ja bereits mehrfach erwähnt wurde, ebenfalls geltend machen.

PS: Wenn die Rechnung aufm Tisch liegt wird da auch nicht großartig gekürzt. Bei Abrechnung auf GA oder KVA schon, aber das kann dem TE im Prinzip auch egal sein. Lässt er den Schaden dann reparieren kann er die Differenz eh nachfordern.

Und für so einen Dreizeiler würde ich keinen Anwalt engagieren.

Wo bitte ist hier etwas geregelt? Woher nimmst du denn bitte deine Weisheiten, dass die Versicherung hier nicht kürzt?

 

Ich sage dir das die HUK zu 100% Kürzen wird, dass sage ich dir deshalb, weil ich (und nicht nur ich) das berufsbedingt fast jeden Tag erleben. Auch Reparaturkostenrechnungen werden gekürzt und bei der HUK sogar im großen Stil.  

 

Auch dein Tipp mit dem KVA ist hier nicht zielführend. Wie schon geschrieben ist das Auto 14 Jahre alt. Bei so einem Schaden benötigt man ein Gutachten mit Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten -unter Berücksichtigung einer evtl.Wertverbesserung- und einem Restwert und das macht keine Werkstatt.

 

Im übrigen fragt man in Haftpflichschaden nicht die Versicherung was Sie lieber hätte. Man stellt seine Ansprüche. Und die lässt man tunlichst von Fachleuten ermitteln, die nicht die Versicherung fragen, wie man so etwas macht.

 

Aber muss halt jeder selber wissen, welche Ratschläge er befolgt, ist ja ein freies Forum und jeder kann seine Meinung hier äußern.....:)

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzähler

Im übrigen fragt man in Haftpflichschaden nicht die Versicherung was Sie lieber hätte. Man stellt seine Ansprüche. Und die lässt man tunlichst von Fachleuten ermitteln, die nicht die Versicherung fragen, wie man so etwas macht.

genauso ist es und nicht anders

Themenstarteram 5. Februar 2013 um 16:31

Hier mal ein Update:

Natürlich heißt es hinten Seitenwand, ist ja auch ein Dreitürer.

Außerdem habe ich einen unabhängigen Gutachter kommen lassen. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Stoßstange doch eingedrückt wurde und es nicht nur Kratzer sind.

Er hat mir dann noch ein paar Tips gegeben. Mit HUK hat er ganz schlechte Erfahrungen und empfahl mir einen Anwalt. Mal sehen, ob ich das mache.

Die Stoßstange muss vom Schaden her wohl eh ausgetauscht werden, hintere Leuchte hat einen Riss und die Seitenwand hinten ist eingedellt. Es muss also neu lackiert werden. Der Schaden beläuft sich wohl über die Bagatellgrenze.

Fragt sich nur, ob die HUK tatsächlich so schwierig ist und ich mir gleich einen Anwalt nehme. Den muss die HUK doch bezahlen? Ich hoffe nur, dass die HUK den Fall nicht eigenmächtig wieder umdreht, denn am Telefon sagte mir die Dame eindeutig, dass der Fall zu 100% klar wäre.

Zitat:

Original geschrieben von augenauf

Er hat mir dann noch ein paar Tips gegeben. Mit HUK hat er ganz schlechte Erfahrungen und empfahl mir einen Anwalt. Mal sehen, ob ich das mache.

wie, echt jetzt...:confused:

 

und ich dachte schon ich wäre der einzigste.......:D

Themenstarteram 5. Februar 2013 um 16:47

Die Frage ist, ob ich sofort einen Anwalt nehmen soll oder erst abwarte, was die HUK zum Gutachten sagt.

Was würdet ihr empfehlen?

Zitat:

Original geschrieben von augenauf

Die Frage ist, ob ich sofort einen Anwalt nehmen soll oder erst abwarte, was die HUK zum Gutachten sagt.

Was würdet ihr empfehlen?

wurde aber schon beantwortet und auch begründet.......;)

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