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Werkstatt Kostenvoranschlag oder Gutachter der Versicherung?

Moin,
ein Auto wollte rückwärts von der Einfahrt fahren und hat mich hinten rechts erwischt.
Kotflügel ist genau hinten an der Ecke eingedrückt, hintere Leuchte hat was abbekommen und die Stoßstange ist zerkratzt.
Die Sachlage ist also klar und eindeutig.
Der Verursacher ist genau wie ich bei der HUK versichert. Meine Frage nun: soll ich zu einer Werkstatt fahren, oder zu dem HUK-Gutachter, um mir die Kosten für die Reparatur einschätzen zu lassen?
Das Auto ist ein Opel Astra von 1999 und ich weiß nicht, ob sich eine Reparatur überhaupt noch lohnt, zumal die hintere Stoßstange eh schon einen Riss hat und der Kotflügel in Höhe der hinteren Sitze auch schon eine Delle hat.

11
Beste Antwort im Thema

Meine Quellen lege ich dir gerne offen......:)

-von 10 zum Beispiel in unserem Büro erstellten Gutachten für die HUK werden 10 gekürzt.
-von 10 zum Beispiel erstellten Gutachten meiner Berufskollegen in der Region werden 10 Gutachten gekürzt.
-von 10 zum Beispiel erstellten Gutachten der überregional tätigen Kollegen werden 10 Gutachten gekürzt.

Im ersten Beispiel wirst du mir sicher glauben das dies einfach so ist.....;)

Im zweiten und dritten Beispiel basieren mein Informationen auf Aussagen meiner Berufskollegen die ich regelmäßig
auf Landesgruppenversammlungen meines Berufsverbandes, Seminaren, Fortbildungen und Fachveranstaltungen treffe. 

Auch hier wirst du sicher nicht unterstellen, dass diese Aussagen nicht der Warheit enstprechen.
Warum sollten die nicht die Warheit sagen?

So und nun bitte deine Quellen.......:)

Zu den Kürzungen darf ich dir mitteilen, dass es hier nicht um "Toleranzen" geht. Die Gutachten werden Systematisch gekürzt. 

Lassen wir einfach mal das Thema Stundenverrechnungssätze und Verbringungskosten bei den Kürzungen außen vor, da ist einiges rechtlich zu würdigen und man kann und muss das sicher Einzelfallbezogen sehen ok? 

Aber das traurige ist bei dieser ganzen Thematik, dass -nach Vorgaben der HUK- willkürlich und systematisch Reparaturwege, Reparaturzeiten, Wiederbeschaffungswerte und Wertminderungen angezweifelt werden. Und das ohne Substanz oder fachlich nachvollziebaren Begründungen. Da steht dann einfach "der WBW ist übersetzt, die Instandsetzungszeit ist überzogen" usw. 
und fertig.

Alles vom Schreibtisch aus, ohne das Fahrzeug selber in Augenschein genommen zu haben. Es erfolgt weder eine nachvollziebare Begründung, teilweise sind diese Kürzungen aus technischer Sichtweise sogar bar jeder fach- und Sachkunde.

Und das empörende ist, dass die Grünkittel das auch Wissen und es trotzdem machen, weil Sie sich gegenüber der Versicherungswirtschaft und hauptsächlich gegenüber der HUK prostituieren. 

Es stellt sich auch regelmäßig heraus, dass diese Kürzungen nach einem Einspruch :D revidiert werden weil man ganz genau weiß, dass diese einer rechtlichen Prüfung nicht strandhalten.

Für den sowieso schon ramponierten Ruf des Berufstandes  der KFZ- Sachverständigen ist dieses Verhalten einer Sachverständigenorganisation, die im Fokus der Öeffentlichkeit steht und dem eine breite Masse der Autofahrer
als seriöse und eigentlich unabhängige technische Organisation betrachten eigentlich ein Skandal.

Auch die Medien haben dieses Thema ja schon aufgegriffen und Berichten regelmäßig darüber.

Ich denke du kannst nachvollziehen, dass einem solches rechtswidrigen Vorgehen entschieden gegenüber getreten werden muss.

Und das geht nun mal nur mit anwaltlicher Hilfe, damit die HUK irgendwann einmal begreift (die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt) das man mit solchen linken Tricks nicht ans Ziel kommt.    

Du als Anspruchsteller bist da auf verlorenen Posten und erreichst gar nichts auch nicht mit Telefonaten,
glaub mir das;)

Leider wird immer wieder versucht den Geschädigen als linke Bazille oder sogar als Betrüger hinzustellen, wenn er einen KH-Schaden fiktiv abrechnen möchte. Das hat natürlich Methode und wird gern so propagiert, einige glauben das sogar und machen sich diese Argumente zu Ihren eigenen und tönen vollmundig ohne Hintergrundwissen ihre "Meinung" in die Öffentlichkeit.

Hier im Versicherungsforum kanst du das in einigen Themen schön nachvollziehen.

Einige User trommeln hier herum, dass man nur mit dem Kopf schütteln muss. "Weil du fiktiv abrechnen willst, muss ich bald mehr Prämie zahlen" solche und ähnliche Kommentare kannst du hier im Versicherungsform nachlesen.

Das ist ungefähr so, als wenn der Maurer Fritz und der Zimmermann Egon Abens am Stammtisch über die Politik von Frau Merkel philosophieren.....:rolleyes:

Aber nun gut, so ist das halt in einem freien Forum, hier kann und soll ja auch jeder schreiben was er so denkt.....:)

Sicher gibt es in unserer Branche auch sehr viele schwarze Schafe, dass ist eine traurige Tatsache. Und die qualifizierten und seriösen KFZ- Sachverständigen setzen sich auch im eigenen Interesse dafür ein diesen Wildwuchs zu bekämpfen. Denn den unabhängigen und kompetenten KFZ-Sachverständigen sollte es -aus guten Gründen- auch in 20 oder 30 Jahren noch geben, die Küchentisch- Sachverständigen und die Betrüger haben in diesem Beruf nichts verloren, das sei unbestritten. 

Nur der Sumpf in welchem diese Trittbrettfahrer (HUK, Control-Expert, Eucon, SSH, DEKRA um nur einige zu nennen) auf "seiten der Guten" stecken ist leider auch nicht flacher.

Mit objektiver und fairer Schadenregulierung hat das, was seit einigen Jahren hier so in der Schadenwelt abläuft schon lange nichts mehr zu tun.

ich hoffe du hast nun ein wenig mehr Hintergrundwissen von der Thematik und kannst ein Stück weit nachvollziehen um was es hier eigentlich so geht. Deswegen schreibe ich hier nämlich mit, damit sich dann jeder selbst ein Bild davon machen.

46 weitere Antworten
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46 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Wo bitte ist hier etwas geregelt? Woher nimmst du denn bitte deine Weisheiten, dass die Versicherung hier nicht kürzt?
Ich sage dir das die HUK zu 100% Kürzen wird, dass sage ich dir deshalb, weil ich (und nicht nur ich) das berufsbedingt fast jeden Tag erleben. Auch Reparaturkostenrechnungen werden gekürzt und bei der HUK sogar im großen Stil.  
Auch dein Tipp mit dem KVA ist hier nicht zielführend. Wie schon geschrieben ist das Auto 14 Jahre alt. Bei so einem Schaden benötigt man ein Gutachten mit Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten -unter Berücksichtigung einer evtl.Wertverbesserung- und einem Restwert und das macht keine Werkstatt.
Im übrigen fragt man in Haftpflichschaden nicht die Versicherung was Sie lieber hätte. Man stellt seine Ansprüche. Und die lässt man tunlichst von Fachleuten ermitteln, die nicht die Versicherung fragen, wie man so etwas macht.
Aber muss halt jeder selber wissen, welche Ratschläge er befolgt, ist ja ein freies Forum und jeder kann seine Meinung hier äußern.....:)

Geregelt ist die Schuldfrage und damit auch die Frage, wer entschädigt. Das ist nun einmal der häufigste Streitpunkt.

Die Kürzungen müssen immerhin begründet werden. Ist die Begründung fadenscheinig oder die Kürzung zu hoch kann er immer noch Einspruch einlegen und nachfordern. Dabei macht es genau keinen Unterschied, ob das jetzt eine Rechnung, ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag ist.

Natürlich kann er bei der Versicherung nachfragen, ob denen ein KVA reicht oder ob sie es ausführlich wollen. Wenn die Antwort kommt "KVA reicht" spart er sich Zeit und allen anderen HUK-Versicherten Geld.

:p

Siehe das Beispiel von elchsucher. Schnell, unkompliziert, unbürokratisch. Und für alle Seiten zufriedenstellend. Gibt's auch manchmal.

Ist nich böse gemeint, aber sobald solche Fragen hier auftauchen schreiben fast immer sofort alle Sachverständigen, dass auf jeden Fall ein Gutachten her muss. Dabei ist es fast egal, wie teuer der Schaden auf den ersten Blick aussieht.

Erinnert ein wenig an die Versicherungen, die immer nur die eigenen Gutachten akzeptieren....

:)

Natürlich hat er das Recht darauf, einen unabhängigen SV zu beauftragen. Ist eben nur die Frage ob es sich lohnt.

Da dieser Schritt ja mittlerweile getan ist hat sich das jedoch eh erledigt.

:)

Zitat:

Original geschrieben von flosen23



Geregelt ist die Schuldfrage und damit auch die Frage, wer entschädigt. Das ist nun einmal der häufigste Streitpunkt.

Aha.... und das weist du natürlich ganz genau. Lässt du uns an deinem profunden Wissensschatz teilhaben und belegst das hier bitte mal nachvollziebar? Sicher hast du hier eigene Erhebungen oder Studien mit denen das zweifelsfrei möglich ist Gelle?  :)

Die Kürzungen müssen immerhin begründet werden. Ist die Begründung fadenscheinig oder die Kürzung zu hoch kann er immer noch Einspruch einlegen und nachfordern. Dabei macht es genau keinen Unterschied, ob das jetzt eine Rechnung, ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag ist.

Einspruch kannst du bei einer Behörde, einer Verwaltung oder bei einem Gericht einlegen. Der Einspruch, mein lieber flosen ist ein sogenannter Rechtsbehelf. Hier reden wir aber Schadenrsatzforderungen, das ist ein bisschen was anderes...

Auch bei den einzelnen Dokumenten wie KVA Gutachten und Rechnung liegen bei dir erkennbare Schwächen beim Wissensstand vor. Es gibt da nämlich Dokumente die prognostizieren und welche die dokumentieren etwas im Schadenersatzrecht. Aber Erklärungen hierzu würden in diesem Fred den Rahmen sprengen. Lass dir aber zusammenfassend sagen, das es sehr wohl einen Unterschied macht, ob ich einen KVA, ein Gutachten oder eine Rechnung zur Geltendmachung meines Schadenersatzanspruches verwende. Natürlich werden die Kürzungen "begründet" ganz so doof sind die Versicherer ja nun auch nicht. Die Frage ist allerdings, ob diese gerechfertigt sind. Und nun -sei du mir bitte jetzt nicht böse- für diese Beurteilung fehlt dir einfach der fachliche Horizont...;)  

Natürlich kann er bei der Versicherung nachfragen, ob denen ein KVA reicht oder ob sie es ausführlich wollen. Wenn die Antwort kommt "KVA reicht" spart er sich Zeit und allen anderen HUK-Versicherten Geld. :p
Siehe das Beispiel von elchsucher. Schnell, unkompliziert, unbürokratisch. Und für alle Seiten zufriedenstellend. Gibt's auch manchmal.

Joh, dass kann er natürlich. Nur wenn für ein 14 Jahre altes Auto ein KVA eingereicht wird, dann wir in JEDEM Fall ein Gutachten eingeholt. Ob da nun ein KVA vorliegt oder nicht. Wollen wir wetten ? Auskünfte am Telefon sind nämlich schlicht und ergreifend für den Popo und spätestens nach Eingang und Prüfung wird das weitere in Gang gesetzt, also nix mit Schnell unkompliziert und unbürokratisch. Und hier reden wir nun einmal von einen 14 Jahre alten Auto und nicht von  irgend ewas anderem "was es auch manchmal gibt"

Ist nich böse gemeint, aber sobald solche Fragen hier auftauchen schreiben fast immer sofort alle Sachverständigen, dass auf jeden Fall ein Gutachten her muss. Dabei ist es fast egal, wie teuer der Schaden auf den ersten Blick aussieht.
Erinnert ein wenig an die Versicherungen, die immer nur die eigenen Gutachten akzeptieren.... :)

Selbstverständlich ist es nicht egal wie hoch der Schaden ist, sicherlich gibt es auch Fälle in welchen kein Gutachten erforderlich ist. Das ist hier aber kein Thema, wie schon ausgeführt.

Natürlich hat er das Recht darauf, einen unabhängigen SV zu beauftragen. Ist eben nur die Frage ob es sich lohnt.
Da dieser Schritt ja mittlerweile getan ist hat sich das jedoch eh erledigt. :)
 
Und hier gebe sogar ich dir Recht...:D

Siehst du wohl, war doch gar nicht so schlimm mit Delle oder?....:cool:

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


1) Aha.... und das weist du natürlich ganz genau. Lässt du uns an deinem profunden Wissensschatz teilhaben und belegst das hier bitte mal nachvollziebar? Sicher hast du hier eigene Erhebungen oder Studien mit denen das zweifelsfrei möglich ist Gelle?  :)
2)Einspruch kannst du bei einer Behörde, einer Verwaltung oder bei einem Gericht einlegen. Der Einspruch, mein lieber flosen ist ein sogenannter Rechtsbehelf. Hier reden wir aber Schadenrsatzforderungen, das ist ein bisschen was anderes...
3) Auch bei den einzelnen Dokumenten wie KVA Gutachten und Rechnung liegen bei dir erkennbare Schwächen beim Wissensstand vor. Es gibt da nämlich Dokumente die prognostizieren und welche die dokumentieren etwas im Schadenersatzrecht. Aber Erklärungen hierzu würden in diesem Fred den Rahmen sprengen. Lass dir aber zusammenfassend sagen, das es sehr wohl einen Unterschied macht, ob ich einen KVA, ein Gutachten oder eine Rechnung zur Geltendmachung meines Schadenersatzanspruches verwende. Natürlich werden die Kürzungen "begründet" ganz so doof sind die Versicherer ja nun auch nicht. Die Frage ist allerdings, ob diese gerechfertigt sind. Und nun -sei du mir bitte jetzt nicht böse- für diese Beurteilung fehlt dir einfach der fachliche Horizont...;)  
4) Joh, dass kann er natürlich. Nur wenn für ein 14 Jahre altes Auto ein KVA eingereicht wird, dann wir in JEDEM Fall ein Gutachten eingeholt. Ob da nun ein KVA vorliegt oder nicht. Wollen wir wetten ? Auskünfte am Telefon sind nämlich schlicht und ergreifend für den Popo und spätestens nach Eingang und Prüfung wird das weitere in Gang gesetzt, also nix mit Schnell unkompliziert und unbürokratisch. Und hier reden wir nun einmal von einen 14 Jahre alten Auto und nicht von  irgend ewas anderem "was es auch manchmal gibt"
5) Siehst du wohl, war doch gar nicht so schlimm mit Delle oder?....:cool:

1) Wenn du mir deine Quelle zeigst, die belegt, dass die HUK "hier 100%ig kürzt", zeige ich dir meine. Deine Glaskugel ist da glaube ich nicht viel besser als meine.

:)

Ich gebe zu, dass ich die Schadenabteilung der HUK (und ich muss wohl sagen: Gott sei Dank, wenn ich das hier so lese) nicht aus eigener Erfahrung kenne. Die anderer Versicherer jedoch schon, und da habe ich Kürzungen zwar auch erlebt, aber doch öfter, dass nach Klärung der Schuldfrage auch anstandslos gezahlt wurde.

2) Ok, dann nehme ich den "Einspruch" zurück und nenne es einfach "Protest". Was an der grundsätzlichen Aussage nichts ändert: Er muss nicht alles so hinnehmen, wie es ihm die Versicherung vorlegt. (was hier glaube ich auch unser kleinster gemeinsamer Nenner ist

;)

)

3) Dass es einen Unterschied zwischen Prognose und Dokumentation gibt ist mir durchaus bewusst. Ein Gutachten und ein Kostenvoranschlag unterscheiden sich zwar in diesem Bereich. Eine Dokumentation ist jedoch keines der beiden Dokumente.

Eine echte Dokumentation bietet hier erst die Rechnung.

Da unser TE aber sowieso (zumindest vorerst) nicht reparieren lassen möchte bleibt es in diesem Falle bei der Prognose, da das Gutachten zwar einige Bestandteile einer Dokumentation beinhaltet, ebenso jedoch auch welche der Prognose. Sollte das Schadenersatzrecht hier signifikant von der Definition der Begriffe

Prognose

und

Dokumentation

abweichen gebe ich offen zu, dass dieser Absatz nonsens ist.

Meines Wissens gibt es für jede Position (ob Stundensatz, Material, etc) eine gewisse preisliche Toleranz /Streuung / wie-auch-immer-man-es-nennen-will (in beide Richtungen). Wenn nun ein GA, ein KVA oder eine Rechnung eingereicht wird, versuchen Versicherer von Zeit zu Zeit, eben die Toleranzen nach unten zu nutzen, um weniger entschädigen zu müssen. (Genau so versuchen eben auch Werkstätten, diese Toleranzen nach oben zu nutzen. )

Hier finden jedoch auch Aspekte wie freie Werkstatt / Vertragswerkstatt sowie regionale Preisgefüge eine Rolle.

Wird also ein Abzug geltend gemacht, muss dieser entsprechend begründet werden. Ist man als Kunde / Geschädigter mit dieser Kürzung nicht einverstanden (wovon auszugehen ist), muss man dies nicht zwangsläufig so hinnehmen.

Dass mir darüber hinaus der fachliche Horizont fehlt, um die Begründung einer Kürzung eines KVA, GA oder einer Rechnung zu beurteilen stimmt. Das nehme ich dir weder übel noch will ich es abstreiten. Ansonsten wäre ich auch Sachverständiger oder Schadensachbearbeiter.

4) Deshalb ja der simple Anruf bei der Versicherung, was sie brauchen. KVA oder direkt Gutachten. Hätte 2 Minuten gedauert und nicht 2 Tage wie hier im Forum.

Bei der Auskunft am Telefon gehe ich einfach einmal davon aus, dass der Mitarbeiter, den man an der Strippe hat im Sinne des Unternehmens handelt für das er arbeitet. Und da wäre es (in diesem Fall erst recht) kontraproduktiv, wenn er erst sagt: "KVA reicht" und dann im Nachgang doch noch ein Gutachten anfordert. Hierdurch würde er Kosten verursachen, die die Versicherung tragen muss, obwohl sie vermeidbar gewesen wären. Von daher wäre es warscheinlicher, dass in diesem Fall direkt ein Gutachten gefordert wird.

Ok, ich stecke jetzt bei der HUK nicht soo tief drin. Eventuell wäre genau das geschehen und sie hätten beides gewollt. Dann ist natürlich auch klar, warum die HUK

immer

was abzieht.

:p

5) Och, schlimm finde ich andere Sachen, keine Diskussionen in 'nem Forum.

:)

Ich schätze mich auch nicht als lernresistent ein und bin durchaus offen, was Neues zu lernen. Nur bin ich eben manchmal auch etwas stur.

:cool:

Meine Quellen lege ich dir gerne offen......:)

-von 10 zum Beispiel in unserem Büro erstellten Gutachten für die HUK werden 10 gekürzt.
-von 10 zum Beispiel erstellten Gutachten meiner Berufskollegen in der Region werden 10 Gutachten gekürzt.
-von 10 zum Beispiel erstellten Gutachten der überregional tätigen Kollegen werden 10 Gutachten gekürzt.

Im ersten Beispiel wirst du mir sicher glauben das dies einfach so ist.....;)

Im zweiten und dritten Beispiel basieren mein Informationen auf Aussagen meiner Berufskollegen die ich regelmäßig
auf Landesgruppenversammlungen meines Berufsverbandes, Seminaren, Fortbildungen und Fachveranstaltungen treffe. 

Auch hier wirst du sicher nicht unterstellen, dass diese Aussagen nicht der Warheit enstprechen.
Warum sollten die nicht die Warheit sagen?

So und nun bitte deine Quellen.......:)

Zu den Kürzungen darf ich dir mitteilen, dass es hier nicht um "Toleranzen" geht. Die Gutachten werden Systematisch gekürzt. 

Lassen wir einfach mal das Thema Stundenverrechnungssätze und Verbringungskosten bei den Kürzungen außen vor, da ist einiges rechtlich zu würdigen und man kann und muss das sicher Einzelfallbezogen sehen ok? 

Aber das traurige ist bei dieser ganzen Thematik, dass -nach Vorgaben der HUK- willkürlich und systematisch Reparaturwege, Reparaturzeiten, Wiederbeschaffungswerte und Wertminderungen angezweifelt werden. Und das ohne Substanz oder fachlich nachvollziebaren Begründungen. Da steht dann einfach "der WBW ist übersetzt, die Instandsetzungszeit ist überzogen" usw. 
und fertig.

Alles vom Schreibtisch aus, ohne das Fahrzeug selber in Augenschein genommen zu haben. Es erfolgt weder eine nachvollziebare Begründung, teilweise sind diese Kürzungen aus technischer Sichtweise sogar bar jeder fach- und Sachkunde.

Und das empörende ist, dass die Grünkittel das auch Wissen und es trotzdem machen, weil Sie sich gegenüber der Versicherungswirtschaft und hauptsächlich gegenüber der HUK prostituieren. 

Es stellt sich auch regelmäßig heraus, dass diese Kürzungen nach einem Einspruch :D revidiert werden weil man ganz genau weiß, dass diese einer rechtlichen Prüfung nicht strandhalten.

Für den sowieso schon ramponierten Ruf des Berufstandes  der KFZ- Sachverständigen ist dieses Verhalten einer Sachverständigenorganisation, die im Fokus der Öeffentlichkeit steht und dem eine breite Masse der Autofahrer
als seriöse und eigentlich unabhängige technische Organisation betrachten eigentlich ein Skandal.

Auch die Medien haben dieses Thema ja schon aufgegriffen und Berichten regelmäßig darüber.

Ich denke du kannst nachvollziehen, dass einem solches rechtswidrigen Vorgehen entschieden gegenüber getreten werden muss.

Und das geht nun mal nur mit anwaltlicher Hilfe, damit die HUK irgendwann einmal begreift (die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt) das man mit solchen linken Tricks nicht ans Ziel kommt.    

Du als Anspruchsteller bist da auf verlorenen Posten und erreichst gar nichts auch nicht mit Telefonaten,
glaub mir das;)

Leider wird immer wieder versucht den Geschädigen als linke Bazille oder sogar als Betrüger hinzustellen, wenn er einen KH-Schaden fiktiv abrechnen möchte. Das hat natürlich Methode und wird gern so propagiert, einige glauben das sogar und machen sich diese Argumente zu Ihren eigenen und tönen vollmundig ohne Hintergrundwissen ihre "Meinung" in die Öffentlichkeit.

Hier im Versicherungsforum kanst du das in einigen Themen schön nachvollziehen.

Einige User trommeln hier herum, dass man nur mit dem Kopf schütteln muss. "Weil du fiktiv abrechnen willst, muss ich bald mehr Prämie zahlen" solche und ähnliche Kommentare kannst du hier im Versicherungsform nachlesen.

Das ist ungefähr so, als wenn der Maurer Fritz und der Zimmermann Egon Abens am Stammtisch über die Politik von Frau Merkel philosophieren.....:rolleyes:

Aber nun gut, so ist das halt in einem freien Forum, hier kann und soll ja auch jeder schreiben was er so denkt.....:)

Sicher gibt es in unserer Branche auch sehr viele schwarze Schafe, dass ist eine traurige Tatsache. Und die qualifizierten und seriösen KFZ- Sachverständigen setzen sich auch im eigenen Interesse dafür ein diesen Wildwuchs zu bekämpfen. Denn den unabhängigen und kompetenten KFZ-Sachverständigen sollte es -aus guten Gründen- auch in 20 oder 30 Jahren noch geben, die Küchentisch- Sachverständigen und die Betrüger haben in diesem Beruf nichts verloren, das sei unbestritten. 

Nur der Sumpf in welchem diese Trittbrettfahrer (HUK, Control-Expert, Eucon, SSH, DEKRA um nur einige zu nennen) auf "seiten der Guten" stecken ist leider auch nicht flacher.

Mit objektiver und fairer Schadenregulierung hat das, was seit einigen Jahren hier so in der Schadenwelt abläuft schon lange nichts mehr zu tun.

ich hoffe du hast nun ein wenig mehr Hintergrundwissen von der Thematik und kannst ein Stück weit nachvollziehen um was es hier eigentlich so geht. Deswegen schreibe ich hier nämlich mit, damit sich dann jeder selbst ein Bild davon machen.

Der Beitrag gefällt sogar mir, da gibt's doch glatt sogar noch ein Danke obendrauf.

:)

Ich gehe jetzt mal nicht auf alles ein, dann jagt hier ein Textblock den anderen.

Deine Erfahrungen (und die deiner Kollegen) möchte ich weder als unwahr noch sonst etwas darstellen. Während meiner Ausbildungszeit "durfte" ich auch einige Zeit die Schadenabteilung einer anderen großen deutschen Versicherung beglücken (hatte mit meiner Ausbildung eigentlich genau nix zu tun, gehörte aber zum Standardprogramm). Dort wurde, wenn gekürzt wurde, nur eben aufgrund zu hoher Material- & Stundensätze gekürzt.

Viel häufiger waren da Fälle, in denen die Schuldfrage nicht klar war, bzw. in denen eine Partei nicht mit der getroffenen Entscheidung zufrieden war.

Im Bekannten- / Verwandtenkreis sieht das ähnlich aus.

Das ist in diesem Falle meine Glaskugel.

Wie gesagt, dass es Kürzungen gibt ist auch unbestritten. Dass die HUK quasi "per Dienstbefehl" alles kürzt, was an Schäden reinkommt klingt nach deiner Aussage zwar plausibel. Vielleicht bin ich in der Beziehung auch einfach zu naiv, um das als allgemeingültig hinzunehmen.

:)

Ich will dir deine Erfahrung auch garnicht absprechen, die ist mit Sicherheit größer als meine (müsste schon allein aufgrund unserer Baujahre der Fall sein).

In dem von dir beschriebenen Umfang habe ich es jedoch noch nicht erlebt.

Dass es unter gewissen Umständen wirklich sinnvoll ist, sich einen ordentlichen Rechtsbeistand zu besorgen habe ich auch nie bestritten.

Nur (und jetzt fange ich an, mich im Kreis zu drehen) ist ja hier schon klar, wer Schuld hat. Also fehlte nur die konkrete Forderung des Geschädigten. ICH in diesem Fall hätte es eben einfach über einen Anruf bei der Versicherung versucht (wie im letzten und einem anderen Post schon erwähnt). Frage -> Antwort -> (Re)Aktion.

WENN dann die (ungerechtfertigte) Kürzung gekommen wäre, wäre immer noch Zeit geblieben, um einen Anwalt einzuschalten.

Natürlich ist es vlt etwas überzogen, wenn man behauptet dass durch fiktive Abrechnungen die Beiträge steigen. Fiktiv ist ja sogar günstiger als real (da keine MwSt., etc). Allerdings lässt sich bei fiktiver Abrechnung eben leichter betrügen als bei realer Abrechnung. Und Versicherungsbetrug zeichnet schon für steigende Beiträge (mit)verantwortlich.

Durch das (teils unnötige) Erzeugen weiterer Kosten passiert dies jedoch durchaus (natürlich spielen da noch ganz andere Faktoren mit hinein, das ist mir klar).

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


ich hoffe du hast nun ein wenig mehr Hintergrundwissen von der Thematik und kannst ein Stück weit nachvollziehen um was es hier eigentlich so geht. Deswegen schreibe ich hier nämlich mit, damit sich dann jeder selbst ein Bild davon machen.

Zumindest, dass so systematisch gemauschelt (was besseres fällt mir mal wieder nicht ein

;)

) wird mindert meinen Glaube an das Gute im Menschen ein wenig.

:)

Dass es schwarze Schafe gibt, gab und immer geben wird ist eh klar. Ich bin da mit dir auch einer Meinung, dass man hier entschieden dagegen vorgehen sollte.

Ich hätte nur im Vorfeld versucht, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Wenn dann ein Streitfall eintritt kann man immer noch den Anwalt hinzuziehen. Dass es dann deutliche Unterschiede in der Arbeitsqualität des Anwaltes gibt, nur weil sich der Streitwert vlt. um ein paar Hundert Euro verringert hat kann ich mir nicht vorstellen. (möchte es aber auch nicht per se bestreiten

;)

)

PS:

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


dass diese Kürzungen nach einem Einspruch :D

Jaja.

:p

PPS:

Ist jetzt doch wieder mehr geworden, als es eigentlich sollte.

:rolleyes:

Naja, es war auch nicht immer so. Es gab mal Zeiten, da hat die HUK schon bezahlt obwohl das
Gutachten noch gar nicht vorlag....:D
Das ist aber lange vorbei. Das Problem ist, dass die Versicherungswirtschaft nicht mehr zwischen "gut und Böse" unterscheidet.
Ist wohl auch dem Umstand geschuldet, dass das Schadengeschäft ein Massengeschäft ist. Sicher spielen da sehr viele Faktoren mit rein und der Otto Normalo-zu dem ich zweifelsfrei auch gehöre- hat da natürlich nicht den Überblick.
Aber man kann die Zeit halt nicht zurückdrehen und ich kann nur berichten was sich da so an der Front so abspielt und es ärgert mich halt tierisch wenn Leute (auch welche die es eigentlich besser Wissen sollten) das eigentlich alles supertoll und schön finden, was da so abgeht. 
Aber du bist damit natürlich nicht gemeint....:)
Hat wirklich Spass gemacht der Dialog mit dir hier.  

Und ich bin dafür dass Delle mal einen Beitrag in die FAQ genau zu dem Thema schreibt :)
Es kann uns ja alle treffen, und dann wäre ich glücklich wenn ich hier schnell auf Tipps zurückgreifen könnte, wie ich einen guten Sachverständigen von einem Stümper unterscheiden kann.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Naja, es war auch nicht immer so. Es gab mal Zeiten, da hat die HUK schon bezahlt obwohl das
Gutachten noch gar nicht vorlag....:D
 

So etwas kannte ich früher von der Allianz.

Da gab es einen Schadenschnelldienst in Essen.

Gutachten vorgelegt und Scheck mitgenommen.

Ja ja, die gute alte Zeit

;)

Gruß Cokefreak

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Naja, es war auch nicht immer so. Es gab mal Zeiten, da hat die HUK schon bezahlt obwohl das
Gutachten noch gar nicht vorlag....:D
 

So etwas kannte ich früher von der Allianz.
Da gab es einen Schadenschnelldienst in Essen.
Gutachten vorgelegt und Scheck mitgenommen.
Ja ja, die gute alte Zeit ;)
Gruß Cokefreak

Heute muss man sich sein Recht erst erstreiten.

Und dann wundern sich Versicherungen noch, dass man versucht, alles mögliche rauszuholen im Schadenfall.

Bei mir geht keine Versicherung als Sieger hervor.

Ich wechsle so gut wie jedes Jahr meine Versicherung, weil ich mit den Meisten immer Schwierigkeiten hab.

Und wenn eine Versicherung denkt, sie können das mit mir machen----->Auf Wiedersehen, die Nächste freut sich!!

Zitat:

Original geschrieben von Deutz_Agrotron



Heute muss man sich sein Recht erst erstreiten.
Und dann wundern sich Versicherungen noch, dass man versucht, alles mögliche rauszuholen im Schadenfall.

Ja möglicherweise geht das eine mit dem anderen aber Hand in Hand.
Stelle den Satz mal um, er ergibt auch dann einen Sinn:
"Man versucht heute alles mögliche rauszuholen im Schadenfall, und dann wundern sich die Geschädigten noch, dass man sich sein Recht erst erstreiten muss.";)

Im Gegensatz zu den "guten alten Zeiten" stehen heute völlig andere Beträge auf dem Blatt.
Heute werden für einen Streifschaden an der Stoßstange beim Ausparken mit Leihwagen, Wertminderung, Verbringung, Pauschale hier und da und Anwaltskosten Summen berechnet, für die man früher eine Komplettlackierung mit allem PiPaPo bekommen hat.
Das ganze bei Versicherungsprämien die auf dem Niveau der 80er Jahre liegen.
Vor 20 Jahren ging es in erster Linie darum seinen Schaden ohne grossartige Verluste beheben zu lassen, heute gehts je nach Mentalität des Geschädigten darum das Maximum an Kapital aus dem Unfall zu schlagen.
Am besten fiktiv abrechnen, jeden kleinsten Posten abrechnen und anschliessend billig reparieren lassen.
Werfe ich keinem vor, das Gesetz siehts nun mal so vor.
Früher ging man zum Anwalt wenn es Probleme gab, heute gehörts zum guten Ton den mal gleich von vorne herein mit der Vorgabe das Maximum herauszuholen zu beauftragen. Warum auch nicht, muss man ja nix für zahlen.
Dazu kommt, dass sich auf manchen relevanten Gebieten eine Selbstbedienungsmentalität entwickelt hat (Warum sind Werkstätten wohl so scharf auf Abtretungserklärungen, warum gibts Unfallersatztarife, weswegen kostet ein Scheibentausch über die TK das dreifache im Vergleich zur privaten Abrechnung;)).
Vermutlich würden hier 9 von 10 Kunden dem Werkstattmeister seinen KVA mit der Frage ob er noch ganz dicht ist um die Ohren hauen, müssten sie selbst die Rechnung tragen.
Ich will hier ganz sicher nicht in die "früher war alles besser" - Kerbe hauen, und natürlich soll kein Geschädigter auf irgendwelchen Kosten sitzen bleiben. Aber etwas Verständnis habe ich durchaus dafür, daß sich die Zahlungsmoral im Vergleich zu früher verschlechtert hat.
Denn auch die "Forderungsmoral" hat sich über die Jahre verändert.

Zitat:

Original geschrieben von Deutz_Agrotron



Ich wechsle so gut wie jedes Jahr meine Versicherung, weil ich mit den Meisten immer Schwierigkeiten hab.
Und wenn eine Versicherung denkt, sie können das mit mir machen----->Auf Wiedersehen, die Nächste freut sich!!

Wenn Du wie Du sagst jedes Jahr in einen Konflikt mit deiner Versicherung gerätst der dich zum Verlassen derselben nötigt, hast Du mal darüber nachgedacht obs vielleicht an dir, bzw. deiner Haltung liegt?:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover
Und ich bin dafür dass Delle mal einen Beitrag in die FAQ genau zu dem Thema schreibt :)
 
Es kann uns ja alle treffen, und dann wäre ich glücklich wenn ich hier schnell auf Tipps zurückgreifen könnte, wie ich einen guten Sachverständigen von einem Stümper unterscheiden kann.

Danke für den Hinweis....:)

Das werde ich bei Gelegenheit mal in Angriff nehmen.
Muss nur ein wenig Zeit finden.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Aber du bist damit natürlich nicht gemeint....:)
Hat wirklich Spass gemacht der Dialog mit dir hier.  

Da bin ich ja beruhigt und gebe das Kompliment gleich wieder zurück

:)

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover


Und ich bin dafür dass Delle mal einen Beitrag in die FAQ genau zu dem Thema schreibt :)

+1

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak


Gutachten vorgelegt und Scheck mitgenommen.
Ja ja, die gute alte Zeit ;)

Bei meiner Versicherung geht so gut wie gar nichts mehr per Scheck. Dort läuft quasi alles per Überweisung, weils einfach schneller zu verarbeiten ist. Einmal das Knöpchen gedrückt, Kohle geht raus und ist im System direkt verarbeitet worden.

Beim Scheck muss die Buchung per Hand eingegeben werden.

Find ich aber auch gut, spart zum einen Kosten und zum anderen muss ich für das Einlösen eines (Verrechnungs)Schecks bei meiner Bank Gebühren zahlen.

:)

Ohne mal alles durch gelesen zu haben.
Fahrzeuge die älter als 10 Jahre sind werden grundsätzlich zum Gutachter geschickt, auch wenn es die Schadenssumme somit überschreiten sollte.
Meine Erfahrung damit, die Versicherung zahlt lieber den Gutachter anstatt die vollen Reparaturkosten.

Auch schon 8 Jahre junge Autos oder noch jüngere mit hoher KM Leistung werden i.d.R. einen SV vorgeführt.
Grund hierfür ist tatsächlich, der SV muß prüfen, ob nicht ggf ein Totalschaden vorliegt und in welchen Zustand das KFZ sich befindet.

Vermieden soll dabei, dass eine Reparatur des Schadens mehr kostet als der Wiederbeschaffungswert (WBW).

Der Beitrag ist schon etwas älter aber vlt kann mir dennoch jmd weiterhelfen.
Mir ist vor einem Monat eine ältere Dame mit ihrem Auto rückwärts in mein Motorrad gefahren.
Das ganze war von der Geschwindigkeit her relativ langsam.
Dennoch konnte ich die Maschine nicht halten und bin nach links gekippt. Die Frau war unter Schock und es sah auch nicht aus als wäre viel kaputt gegangen.
Wir haben die Polizei angerufen, diese wollte aber nicht raus kommen da es keinen Personenschaden gab. Die Dame hatte auch alles zugegeben.
Jetzt gibt es folgendes Problem die HUK wollte einen Kostenvoranschlag,mein Händler riet mir aber vor Ort dazu einen Gutachter einzuschalten.Der Hintergrund war evtl Rahmenschäden auszuschliessen.
Jedenfalls beliefen sich dann das Gutachten auf ca 600 €, da laut Gutachten nur ein paar Verkleidungsteile und der Kupplungshebel defekt waren.
Die HUK zahlt jetzt das Gutachten nicht, da dies unter die Bagatellgrenze fällt. Das ist doch echt ein schlechter Scherz oder?
Ich habe gerade gegoogelt und bin auf diesen Text gestoßen: @Admin bitte löschen falls unangebracht.
Gutachten oder Kostenvoranschlag
Wenn ich das richtig verstanden habe, hätte der Gutachter von meiner Werkstatt ein Kurzgutachten erstellen sollen oder?
Wer zahlt denn jetzt die Rechnung dafür?
Der Werkstattleiter will jetzt von allem nix wissen und stellt sich dumm. Wenn ich jetzt die Rechnung zahle bleib ich auf dem Schaden sitzen??????

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