Werkstatt fähr Privat mit Kundenauto anstatt Auftrag dem TÜV vorzufahren auszuführen.
Ich hab einen alten Beitrag gelesen und hab mein Thema hier nochmal reingestellt.
Es ist unglaublich aber war. Wenn jemand ähnlich Erfahrung hat und auch wie so etwas ausgegangen ist, so würde ich mich über eine Antwort freuen.
Also mit meinem Wagen sind nachweislich Privat 500km zurück gelegt worden. 1. ich hab den Kilometerstand bei Abgabe, 2. der Wagen ist 2x mal dem TÜV vorgestellt worden, somit sind nochmal zwei Kilometerstände festgehalten.
3. die Herren sind nach Feierabend noch im Ausland geblitzt worden und es gibt ein wunderbares Foto.
Da jetzt samt Inhaber alle an Demenz leiden und der Wagen zusätzlich noch plötzlich repariert worden ist ohne Auftrag von uns, habe ich das ganze einem Anwalt übergeben.
Würden die Gegenseite jetzt mal kleine Brötchen backen, dann könnte Mensch solche Sachen schnell aus der Welt schaffen. Doch, in dem Fall eine Bekannte Tankstellenmarke versucht man immer zu vertuschen. TÜV Berichte werden unterschlagen. Die habe ich dann selber nachgefordert. Der Wagen ist zum Glück wieder in meinem Besitz.
Rechnung wurden nicht offiziell ausgestellt. Die Werkstatt nachdem der Wagen wieder in meinem Besitz war noch eine 2.Schrift vom TÜV anfertigen lassen, widerrechtlich. Das kann nur der Besitzer, es sei denn er hat einen Auftrag erteilt. In diesem Fall nicht. Was sagt Ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Na dann.....ich hätte gern mal deinen Wagen dafür.
Selbst wenn es nicht um das Finanzielle geht, geht es um Vertrauen und Seriosität. So etwas macht man einfach nicht. Nicht für 50 km und erst recht nicht für 500 km. Punkt.
36 Antworten
auch ich wäre stocksauer.
Und wenn meine Werkstatt mir dann noch doof mit Schulterzuken käme, erst recht.
Hierbei ginge es mir weniger um Schadenersatz, als ums Prinzip. Diese Werke hat mir einen Hang zum Klein-Kriminellen ... Wagen "entführen" bzw. unbefugt benutzen, mögl. Schaden vertuschen, dann noch auf Durchzug stellen ... evtl. würde ich mal die Kfz-Innung kontaktieren, sofern diese Werke da Mitglied ist. Ansonsten hätte ich auch zuminest mal eine rechtliche Beratung angestrebt, was da zu tun sein könnte. Beweise gibts ja offenbar genug (Blitzerfoto, TÜV-Rechnungen)
Und mein Auto würde ich da sicherliche nie mehr hinbringen und mal schön dezent Negativwerbung machen.
Kundenfreundlich geht definitiv anders.
Ich kann nur einen Hinweis geben, den ich seit Jahren praktiziere.
Ich fotografiere unmittelbar vor dem letzten Verschließen auf dem Werkstattgelände den Tacho. Da ist die Uhrzeit und der Ort auf dem Foto vermerkt.
Ansonsten würe ich, wie hier schon beschrieben, die Innung kontaktieren und um ein Statement bitten.
Hej,
sehe ich auch so.
Das wichtigste, die haben neben der Unerlaubten Nutzung dem Besitzer Schaden zugefügt und im Groben Maß Vertrauen missbraucht.
Unrechtsbewußtsein wird zur Normalität. Die das Beanstanden sind die Störenfriede!
Bis in welche Kreise das vorgedrungen ist, und eben auch Normal, die Medien klären uns auf.
Die Innung in Anspruch nehmen ist ein Hinweis. Ist der - Inhaber - denn Mitglied??
Zitat:
@TanteEnne schrieb am 1. März 2016 um 22:42:31 Uhr:
...Was sagt Ihr dazu?
Das ist ein sehr komplexer Fall.
Ich würde es den Anwalt regeln lassen und die weiteren Ergebnisse hier posten.
Viel Erfolg!!
Ähnliche Themen
Zitat:
@BMW Fahrer Fan schrieb am 3. März 2016 um 20:39:54 Uhr:
Hej,sehe ich auch so.
Das wichtigste, die haben neben der Unerlaubten Nutzung dem Besitzer Schaden zugefügt und im Groben Maß Vertrauen missbraucht.
Unrechtsbewußtsein wird zur Normalität. Die das Beanstanden sind die Störenfriede!Bis in welche Kreise das vorgedrungen ist, und eben auch Normal, die Medien klären uns auf.
Die Innung in Anspruch nehmen ist ein Hinweis. Ist der - Inhaber - denn Mitglied??
Ja, das kann er sich nicht aussuchen. Es sei denn, er hat keinen Meisterbrief und/oder hat seinen Betrieb nicht angemeldet. Aber dann hat er ein noch größeres Problem.
Zitat:
@tartra schrieb am 2. März 2016 um 18:22:02 Uhr:
Ich möchte das nicht schön reden, aber 500km, was soll man da als Schadensersatz ansetzen ? 50 /100 oder 150EUR?Eigentlich gehört von der Werkstatt, was weiß ich, die HU auf´s Haus, ein ordentlicher Entschuldigungspresentkorb😛 und gut ist. Aber stimmt schon wenn die auf Ahnungslos schalten wär ich auch sauer.
Weißt du wie man ein Auto in 500 km zugrunde richten kann? Das ist von verbrannten Kupplungen über Getriebeschaden alles drin. Frei nach dem Motto "Ist ja nicht meins, lass ich es mal krachen".
So einen Fall kann und sollte man nicht einfach so unter den Tisch fallen lassen. Idealerweise spricht die Firma in so einem Fall die Kündigung aus, wenn so eine Story die Runde macht (Lokalpresse etc.) dann geht es mit dem Laden u.U. schneller zuende als es einem lieb ist. Nur steckt in dem Fall ja anscheinend der Chef mit unter einer Decke...
Stimmt - in 500km kann man den Motor wohl so stark belasten wie andere mit 20.000km das nicht schaffen...
Und so wie sich die Geschichte anhört würde ich das alles auch nicht leicht vergessen - auch nicht mit einer gratis HU!
Lg
....
Ohne Frage das ist eine große Sauerei, erst recht wenn die Werkstatt sich Ahnungslos stellt.
Aber 500 km... da sollte man mal die Kirche im Dorf lassen, sicherlich schaffen dabei einige Zeitgenossen großen Verschleiß zu verursachen, aber das wissen wir in diesem Fall nicht. Nur weil die Dödel vom Blitzer erfasst wurden, heißt das noch nicht das die auf letzte Rille gefahren sind. Da kann auch mal der letzte Schleicher reingeraten😁
Mit 500km würde man noch nicht mal Berlin --> Hamburg -->Berlin schaffen, da braucht man eher 600km Freikilometer... das ist eine übliche Mietwwagenstrecke und die fallen auch nicht massenhaft wegen Verschleiß aus.
Na dann.....ich hätte gern mal deinen Wagen dafür.
Selbst wenn es nicht um das Finanzielle geht, geht es um Vertrauen und Seriosität. So etwas macht man einfach nicht. Nicht für 50 km und erst recht nicht für 500 km. Punkt.
Zitat:
@warnkb schrieb am 4. März 2016 um 00:05:58 Uhr:
Zitat:
@BMW Fahrer Fan schrieb am 3. März 2016 um 20:39:54 Uhr:
Hej,sehe ich auch so.
Das wichtigste, die haben neben der Unerlaubten Nutzung dem Besitzer Schaden zugefügt und im Groben Maß Vertrauen missbraucht.
Unrechtsbewußtsein wird zur Normalität. Die das Beanstanden sind die Störenfriede!Bis in welche Kreise das vorgedrungen ist, und eben auch Normal, die Medien klären uns auf.
Die Innung in Anspruch nehmen ist ein Hinweis. Ist der - Inhaber - denn Mitglied??
Ja, das kann er sich nicht aussuchen. Es sei denn, er hat keinen Meisterbrief und/oder hat seinen Betrieb nicht angemeldet. Aber dann hat er ein noch größeres Problem.
Hej,
o Ja. Das kann er sich und jeder andere schon aussuchen.
Die Frage ist , welche Prioritäten ich als Kunde setze!
Um aber beim Kern zu bleiben, so ne Firma gehört vom Markt, und nicht etwa in den Hinterhof.
Das alles aber bestimmt der Kunde.
Zitat:
@BMWRider schrieb am 4. März 2016 um 09:39:43 Uhr:
Na dann.....ich hätte gern mal deinen Wagen dafür.Selbst wenn es nicht um das Finanzielle geht, geht es um Vertrauen und Seriosität. So etwas macht man einfach nicht. Nicht für 50 km und erst recht nicht für 500 km. Punkt.
Ja mei😁😁 Stehlen und morden sollte man auch nicht und trotzdem passiert es....natürlich ist das schlecht.
Jetzt sollte man nur mal überlegen ob man sich wegen 500 km jahrelang?? einen Rechtsstreit antun möchte.🙄 Erstmal ist ja kein Schaden vorhanden. Die unabgesprochende Reparatur kann sich ja auch auf einen Schaden beziehen der schon davor da war, das wird nicht kklar aus dem was der TE geschrieben hat.
Finde den Tipp mit der Kontaktaufnahme der Innung ganz gut, bin zwar kein Freund von Innung/HWK/IHK aber können ja mal zeigen wofür die ihre Mitgliedsbeiträge so kassieren.😁😁
Du vergleichst hier ,,stehlen und morden,, mit einer Freifahrt? Ich bin schon länger bei ,,meiner,, Werkstatt und wenn ich so was mitbekommen würde dann würde ich dir garantien das der/die Verantwortlichen ganz schnell aus dem Betieb fliegen würden - so reagiert jeder vernunftbegabte Abteilungsleiter/Chef der noch Kunden haben möchte 🙂 Andererseits mit Leuten wie dir scheint man das ja ohne Konsequenzen machen zu können ..
Ob der Kündigungsschutz sowas überhaupt zuliesse? Stellen wir uns mal vor, dass ein Mitarbeiter die Privatfahrt ohne Wissen des Chefs gemacht hat, dann wäre das sicher abmahnungswürdig. Ob das ein Grund für eine fristlose Künsigung wäre wage ich zu bezweifeln.
Um nicht missverstanden zu werden: Die private Nutzung von Kundenfahrzeugen stellt ein absolutes Tabu dar. Sowas geht gar nicht - schon gar nicht auf einer Strecke von 500km.
Sorry, aber wenn der Pfandbon für 50 Cent schon die Kündigung rechtfertigt, so sehe ich hier absolut keinen Schutzbedarf für den Täter.