Werkstatt bring falsche Reifan an. TÜV sagt nein. Werkstatt sagt "Kauf neue Reifen".

VW Touran 1 (1T)

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Sommer 2016 | Touran 1.6 TDI, 105 PS / 77, Modell 2012, 2te Hand
April 2017 | Neue 17" Felgen + 4Seasons 225/45 R17 94V Reifen bestellt.
Winter 2017 | TÜV damit erhalten.
Winter 2019 | TÜV damit erhalten.
Sommer 2021 | Stadtwechselt.
Winter 2021 | TÜV stellt Riss in einem der Reifen. Brauche dringend TÜV. Gehe zu Reifenwerkstatt und besorge schnell Winterreifen, um am nächsten Tag TÜV zu bekommen. Alles klappt.
Sommer 2022 | Kauf neuer Felgen + Sommerreifen, um zwei Rädersetze zu haben (Sommer und Winter).
Winter 2023 | TÜV sagt nein. Winterreifen von 2021 dürfen eigentlich gar nicht gefahren werden. Sommerräder auch nicht. Beide haben die falsche Größe. Neue Reifen müssen hin - für Sommer und Winter.
Reifenwerkstatt sagt "Schade, aber so ist es. Wir haben uns bei der Bestellung der Reifen an den vorherigen Reifen orientiert (die Ganzjahresreifen), daher haben wir Reifen montiert. Nicht unsere Schuld. 600€+ für neue Winterräder bitte, um TÜV zu bekommen. Im Sommer tauschen wir dann die Sommerreifen auch aus (nach nur einer gefahrenen Saison)".

Niemand ist schuld, aber ich muss um die 1.200 - 1.300€ zahlen, um mein Auto fahren zu dürfen.

Nun die Frage: Meiner Meinung nach trägt die Werkstatt da Mitschuld, da es ihre Aufgabe ist die richtigen Reifen zu besorgen und montieren. Ist es falsch zu erwarten, dass sie mir preislich beim Kauf der richtigen Reifen entgegenkommen?
Der Vorschlag ihrerseits war, dass sie die alten Reifen versuchen zu verkaufen, allerdings ohne Garantie, dass es klappt.

Vielen Dank im Voraus.

174 Antworten

Zitat:

@urspeter schrieb am 18. Dezember 2023 um 15:19:35 Uhr:


An deiner Stelle würde ich das Angebot akzeptieren.
Immerhin unterstützt die die Werkstätte bezüglich dem Verkauf der alten Reifen.

Buch das ganze ab unter der Rubrik "dumm gelaufen".

Mit den Reifen ist nicht so einfach. Ich habe Reifen auf meinem Fahrzeug, die auf dem Papier nicht zugelassen sind (zu schmal), aber gemäss Kontrollstelle noch in der Toleranzgrenze zulässiger Abweichung liegen. Es gibt also zulässige und nicht zulässige Abweichungen. Da wird es auch für eine Reifenwerkstätte ohne Nachkalkulation mit einem Reifenrechner schwierig.

Gibt es das schriftlich mit der Toleranz irgendwo?
Wenn Ich hier bei uns zum Tüv fahre und es 175er Reifen eingetragen,bekomm ich keinen Stempel bei nicht eingetragen 185er..

215er auf nem 1T hab ich ja noch nie gehört!

Zitat:

@fw89429 schrieb am 18. Dezember 2023 um 15:41:47 Uhr:


215er auf nem 1T hab ich ja noch nie gehört!

Ich auch nicht.

Da würde ich das Fahrzeug erst einmal bei einer anderen Prüfstelle zur HU vorstellen.

Ist 225/45R17 nicht sogar ne serienmäßige Reifengröße beim 1T gewesen ?

Aber kann es sei das die Auflage 51G das Problem ist?

"Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist."

Ist diese Reifengröße schon bei dir ab Werk freigegeben ?

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Zitat:

@AudiJunge schrieb am 18. Dezember 2023 um 16:37:42 Uhr:


Ist 225/45R17 nicht sogar ne serienmäßige Reifengröße beim 1T gewesen ?

Aber kann es sei das die Auflage 51G das Problem ist?

"Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist."

Ist diese Reifengröße schon bei dir ab Werk freigegeben ?

Ich glaube eben nicht und genau das ist das Problem. Vielen Dank für die Klarstellung.
Und entschuldigt meine Inkompetenz - mit Autos kenne ich mich nicht wirklich gut aus.

Selbst wenn nicht, die 215er sind es ganz bestimmt nicht 😉 ...

205er drauf mit 93er Traglast und fertig.

Den Murks mit den 215ern und ggf. der Nachrüstung von Radabdeckungen würde ich mir gar nicht antun.

Mach mal bitte ein Foto von deinem Fahrzeugschein was da eingetragen ist an Reifen,dann Tüvmängelbericht und wenn es Zubehörfelgen sind was dort eingetragen steht..

Im Fahrzeugschein sind die alten Reifen eingetragen: 185/70 R15 89T (bei 15.1 und 15.2).
Im TÜV Mängelbericht steht nur:
"5.2.3a Räder / Reifen, Reifen - Kennzeichnung 1. und 2. Achse Zulässigkeit nicht nachgewiesen (EM)."
"5.2.2d Räder / Reifen, Räder 1. und 2. Achse Zulässigkeit nicht nachgewiesen (EM)."

Es war so: Ich habe das Auto zu der Reifenwerkstatt für Service + TÜV gebracht.
Sie haben am Vormittag Service gemacht und es dann am Nachmittag beim TÜV versucht.
TÜV sagte nein, aus den obigen 2 Gründen + weil ein Scheinwerfer und eine Seitenspiegelhalterung noch angepasst werden sollten.
Die zwei letzten Themen hat die Werkstatt schnell erledigt, so dass ich am nächsten Tag wieder zu TÜV konnte (diesmal allein). Da hatte ich das Gutachten für die Felgen dabei (am Vortag war das Gutachten auch da, allerdings im Handschuhfach...).
Diesmal ist dem TÜV-Prüfer (es war übrigens der gleiche, der mir 2021 die Zulassung mit diesen Winterrädern gab) aufgefallen, dass die Reifen nicht gehen und er hat mich weggeschickt (ohne Geld dafür zu verlangen). Daraufhin bin ich wieder zurück in die Reifenwerstatt und den Rest kennt ihr...

Also sind das Zubehörfelgen die nicht bei dir im Schein eingetragen sind?
Sind Sie überhaupt eingetragen?Ein Gutachten zieht immer eine Abnahme beim Tüv,Dekra usw. Nach sich.Ist das nicht der Fall fährst du ohne Zulassung..
Wer hat die Felgen montiert?

Zitat:

@Haltech81 schrieb am 18. Dezember 2023 um 17:29:49 Uhr:


Also sind das Zubehörfelgen die nicht bei dir im Schein eingetragen sind?
Sind Sie überhaupt eingetragen?Ein Gutachten zieht immer eine Abnahme beim Tüv,Dekra usw. Nach sich.Ist das nicht der Fall fährst du ohne Zulassung..
Wer hat die Felgen montiert?

Nein, die neuen Felgen (die von 2017), sowie die, die wir 2022 für die Winterräder geholt haben, sind beide nirgendwo eingetragen. Ich führe einfach immer dicke, ausgedruckte Gutachten seit 2017 mit mir und das war schon drei Mal (2017, 2019, 2021) für die Prüfstellen gut genug.
Da ich mich nicht so auskenne, mache ich das, was mir die Werkstätten sagen, die die Felgen montieren. Und das ist eben, dass ich diese Gutachten mitzuführen muss. Wenn die irgendwo eingetragen werden müssen, sollte mir das jemand sagen. Dann kümmere ich mich auch darum.
Vielleicht ist es lächerlich, aber ich fühle mich wirklich nicht verpflichtet das Handwerk von jedem da draußen komplett verstehen zu müssen. Ich selbst bin Dienstleister und kümmere mich darum meinen Kunden alles wissenswerte immer mitzuteilen. Also erwarte ich das auch von anderen Dienstleistern genauso.

Welche Reifengrößen stehen denn in der EWG Übereinstimmungsbescheinigung (ggf. mal ein Bild davon hochladen und die FIN unkenntlich machen)?

Wenn es ein Gutachten für die Felgen ist und keine ABE MUSS dies abgenommen und eingetragen werden, sonst fährst du ohne Zulassung und Versicherungsschutz!
In jedem Gutachten wo eine Abnahme erforderlich ist,steht dies auch drin und es steht drin..Die Abnahme muss schnellst möglich nach Montage erfolgen Plus das eintragen in die Papiere.

Und ja Ich bin da bei dir das das normal die Werkstatt die die Felgen erstmalig montiert hat,alles mit dir durchsprechen muss und gegebenenfalls für dich ausführt wenn von dir gewünscht.

Und da wie sich jetzt herausstellt deine nicht originalen Felgen/Reifen weder eingetragen sind noch im Schein stehen noch das Gutachten dazu Beilage,trifft die Werkstatt natürlich Null Schuld!

Das heißt auf Deutsch,sorry dein Fehler ;-)

Und vorallem les dir deine Gutachten...Ohne Zulassung und Versicherungsschutz fahren ist übel!

Zitat:

@Haltech81 schrieb am 18. Dezember 2023 um 18:24:43 Uhr:


Wenn es ein Gutachten für die Felgen ist und keine ABE MUSS dies abgenommen und eingetragen werden, sonst fährst du ohne Zulassung und Versicherungsschutz!
In jedem Gutachten wo eine Abnahme erforderlich ist,steht dies auch drin und es steht drin..Die Abnahme muss schnellst möglich nach Montage erfolgen Plus das eintragen in die Papiere.

Und ja Ich bin da bei dir das das normal die Werkstatt die die Felgen erstmalig montiert hat,alles mit dir durchsprechen muss und gegebenenfalls für dich ausführt wenn von dir gewünscht.

Und da wie sich jetzt herausstellt deine nicht originalen Felgen/Reifen weder eingetragen sind noch im Schein stehen noch das Gutachten dazu Beilage,trifft die Werkstatt natürlich Null Schuld!

Das heißt auf Deutsch,sorry dein Fehler ;-)

Und vorallem les dir deine Gutachten...Ohne Zulassung und Versicherungsschutz fahren ist übel!

Also zusammengefasst:

Da ich die 17" Felgen - die ich 2017 zusammen mit einem Set Ganzjahresreifen bei Werkstatt 1 gekauft habe - nicht habe eintragen lassen (hat mir keiner gesagt), ist es okay dass mir dann Werkstatt 2 in 2021 nicht zulässige Winterreifen und in 2022 nicht zulässige Sommerreifen, zusammen mit neuen 17" Felgen für die Winterreifen verkauft. Und währenddessen versäumt es der TÜV auch 3 Mal nacheinander mich darauf hinzuweisen.

Cool.

Danke für die Hinweise doch.

Offensichtlich fehlte bei Werkstatt 1 die Kommunikation ja.
Aber davon ab hättest du natürlich auch mal selber die Papiere anschauen müssen.. :-)

Werkstatt 2 hat da natürlich Mist gebaut wenn Sie dir neue Felgen und vorallem Reifen verkaufen die nicht Tüv fähig und nicht für dein Auto sind.
Klarer Fehler Werkstatt zwei Plus Fehler vom Tüv das es da nicht auffällt.

So wie es letztendlich scheint haben alle Mist gebaut...die Werkstätten der TÜV und du natürlich auch..

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