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Werkstatt Betrug trotz ADAC Bericht

Themenstarteram 8. April 2015 um 19:08

Hallo,

bin ganz neu in diesem Forum und hoffe dass mein Post hier nicht falsch ist. In der Suche habe ich zu meiner Frage nichts gefunden. Vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem etwas helfen.

Mein Wagen ist mitten auf der Autobahn stehen geblieben. Daraufhin hab ich den ADAC angerufen der festgestellt hat, dass der Zahnriemen eindeutig übegesprungen ist und somit einen Motorschaden verursacht hat = wirtschaftlicher Totalschaden. Dann wurde das im Bericht so festgehalten und anschließend abgeschleppt.

Das Interessante ist jedoch, dass der Zanriemen und Wasserpumpe vor 2.000 Km von einer Werkstatt hier in Hannover neu gemacht wurden. Für mich als Laie schien es klar, dass die irgendwas verbockt haben müssen. Ich Idiot habe denen dann das Auto überlassen und nach über 1 Woche sagen die mir, dass die Aussage vom ADAC Mann NICHT Korrekt ist und der Zahnriemen NICHT übergesprungen ist!! Unglaublich. Sie haben sich das mitterweile auch von ihrem eigenen Gutachter bestätigen lassen.

Im Endeffekt haben sie mich jetzt klar verarscht. Mein Fehler war es wohl dass ich keinen eigenen Gutachter zuerst hinzugezogen und denen eifnach meinen Wagen überlassen habe.

Meine Frage ist jetzt:

a) seht ihr eine Chance für mich ein einem etwaigen Gerichtsverfahren, da der ADAC Bericht ja kein offizielles Gutachten ist

b) Wie hätte ich mich korrekt verhalten (Damit ich in der Zukunft bei ähnlichen Fällen nicht den selben Fehler mache).

Vielen Dank im Voraus an Alle die irgendwie was nützliches beitragen können.

Beste Antwort im Thema

Entweder das ist ein Freiläufer oder nicht...

Wenn´s ein Freiläufer ist und der Zahnriemen überspringt, passiert nichts, Kolben und Ventile berühren sich nicht, der Motor geht aus, das war´s. Neuen Zahnriemen drauf, läuft. (nicht zu 100 % garantiert, aber im Normalfall schon)

Ist´s kein Freiläufer schlagen die Ventile an den Kolben, die Ventile und die Kolben haben deutliche Spuren.

Also entweder der Zahnriemen ist übergesprungen und der Motor DESHALB kaputt, was ein Gutachter leicht festellen kann (Ventile kaputt und Kolben mit Spuren) oder eben nicht.

Dass die dir jetzt neue Kolben und einen neuen Kopf verbauen, um die Spuren zu verwischen, glaube ich nicht.

Also ruhig mal jemanden in den Motor reinschauen lassen... meine Meinung, aber ohne Garantie und Gewährleistung...

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Themenstarteram 8. April 2015 um 21:00

Zitat:

@Drahkke schrieb am 8. April 2015 um 22:51:43 Uhr:

Zitat:

@mrquery schrieb am 8. April 2015 um 22:45:45 Uhr:

Er meinte nur dreist: "Unser Gutachter bestätigt alles und unsere Versicherung steht da auch hinter uns."

Hast du ihn denn an dieser Stelle darum gebeten, den Zahnriemenriß gutachterlich bestätigen zu lassen und ihn als Schadenfall seiner Versicherung zu melden? Für Fälle dieser Art ist eine solche Betriebsversicherung da.

Ich verstehe die Frage nicht ganz. Er hat ja bestritten, dass am Zahnriemen irgendetwas wäre.

Zitat:

@mrquery schrieb am 8. April 2015 um 23:00:13 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 8. April 2015 um 22:51:43 Uhr:

Hast du ihn denn an dieser Stelle darum gebeten, den Zahnriemenriß gutachterlich bestätigen zu lassen und ihn als Schadenfall seiner Versicherung zu melden? Für Fälle dieser Art ist eine solche Betriebsversicherung da.

Ich verstehe die Frage nicht ganz. Er hat ja bestritten, dass am Zahnriemen irgendetwas wäre.

Mich hat der vom GF geäußerte Satz irritiert, weil der für sich genommen im totalen Gegensatz zur Zurückweisung jeglicher Verantwortung steht. Daher meine Nachfrage.

am 8. April 2015 um 21:10

Moin,

die Werkstatt scheint ja Mitglied der Kfz-Innung zu sein.

Du kannst als Kunde einer Werkstatt mit Anschluß an die Innung bei Streitigkeiten aus Serviceleistungen oder Gebrauchtwagenkauf die KFZ Schiedsstelle der Innung bemühen.

Kostet dich nichts und ihr Spruch/ ´Urteil´ ist für die Werkstatt bindend, für dich nicht.

D.h. dir steht immer noch der Klageweg mit Anwalt offen.

Themenstarteram 8. April 2015 um 21:14

Zitat:

@Drahkke schrieb am 8. April 2015 um 23:05:21 Uhr:

Zitat:

@mrquery schrieb am 8. April 2015 um 23:00:13 Uhr:

 

Ich verstehe die Frage nicht ganz. Er hat ja bestritten, dass am Zahnriemen irgendetwas wäre.

Mich hat der vom GF geäußerte Satz irritiert, weil der für sich genommen im totalen Gegensatz zur Zurückweisung jeglicher Verantwortung steht. Daher meine Nachfrage.

Ja, ehrlich gesagt kann ich dir jetzt auch nicht sagen, was er damit jetzt ganz konkret gemeint hat. Ich glaube aber nicht dass er jetzt mit der Versicherung Kontakt aufgenommen hat wegen der Geschichte. Wieso auch, wenn er sich im Recht sieht. Mir kommt es einfach nur vor, dass er Blufft und die Muskeln spielen lässt um mich einzuschüchtern. Der hat auch ziemlich unsouverän reagiert am Telefon. Nachdem ich etwas Druck gemacht habe, hat er einfach den Hörer aufgelegt (und ich habe ihn nicht beleidigt, angeschrien oder ähnliches). Ganz merkwürdiger Verein.

Themenstarteram 8. April 2015 um 21:15

Zitat:

@Fieldo schrieb am 8. April 2015 um 23:10:55 Uhr:

Moin,

die Werkstatt scheint ja Mitglied der Kfz-Innung zu sein.

Du kannst als Kunde einer Werkstatt mit Anschluß an die Innung bei Streitigkeiten aus Serviceleistungen oder Gebrauchtwagenkauf die KFZ Schiedsstelle der Innung bemühen.

Kostet dich nichts und ihr Spruch/ ´Urteil´ ist für die Werkstatt bindend, für dich nicht.

D.h. dir steht immer noch der Klageweg mit Anwalt offen.

Super Tipp. Vielen, vielen Dank (y)

Lote doch mal die Chancen aus, den ADAC Schrauber,

welcher die Erstdiagnose gestellt hat, diese vor Innung/Gericht zu wiederholen.

Der würde doch sogar einen guten, sachverständigen Zeugen abgeben.

Zitat:

 

Ist die Erstberatung tatsächlich kostenlos?

Ja die erstberatung ist fuer mitglieder des adac kostenlos.Habe ich auch schon gemacht.

am 9. April 2015 um 16:13

Zitat:

@Fieldo schrieb am 8. April 2015 um 23:10:55 Uhr:

Moin,

die Werkstatt scheint ja Mitglied der Kfz-Innung zu sein.

Du kannst als Kunde einer Werkstatt mit Anschluß an die Innung bei Streitigkeiten aus Serviceleistungen oder Gebrauchtwagenkauf die KFZ Schiedsstelle der Innung bemühen.

Kostet dich nichts und ihr Spruch/ ´Urteil´ ist für die Werkstatt bindend, für dich nicht.

D.h. dir steht immer noch der Klageweg mit Anwalt offen.

Genau das würde ich auch machen, wobei vorher ganz eindeutig noch mal eine genaue Klärung in einer anderen Werkstatt ansteht.

Entweder das ist ein Freiläufer oder nicht...

Wenn´s ein Freiläufer ist und der Zahnriemen überspringt, passiert nichts, Kolben und Ventile berühren sich nicht, der Motor geht aus, das war´s. Neuen Zahnriemen drauf, läuft. (nicht zu 100 % garantiert, aber im Normalfall schon)

Ist´s kein Freiläufer schlagen die Ventile an den Kolben, die Ventile und die Kolben haben deutliche Spuren.

Also entweder der Zahnriemen ist übergesprungen und der Motor DESHALB kaputt, was ein Gutachter leicht festellen kann (Ventile kaputt und Kolben mit Spuren) oder eben nicht.

Dass die dir jetzt neue Kolben und einen neuen Kopf verbauen, um die Spuren zu verwischen, glaube ich nicht.

Also ruhig mal jemanden in den Motor reinschauen lassen... meine Meinung, aber ohne Garantie und Gewährleistung...

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