Werkstatt beschädigt sitzheizung
Hallo .
Ich habe heute meinen Hyundai ix35 zum Austausch des sitzbezugs zu hyundai in die Werkstatt gebracht. Kurz danach rief mich die Werkstatt an und sagte mir, dass sie die sitzheizung stark beschädigt haben, dass eine neue verbaut werden soll für 300€ .
Ich habe mich mit dem Werkstattleiter heftig gestritten und sagte ihm, dass ich nicht bereit bin für den Schaden den sie verursacht haben gerade zu stehen und sagte dass ich nen Anwalt einschalten werde.
Er rief die Geschäftsführung an und ich bekam eine Rückmeldung. Man bot mir an, dass ich den Einkaufspreis den die Werkstatt bekommt von 160€ bezahlen soll und mehr würde nicht gehen. Man wies mich nicht im vorraus daraufhin auf eventuelle Schäden.
Meine Frage: "Muss die Werkstatt nicht für den Schaden aufkommen, den sie verursacht hat?"
Beste Antwort im Thema
Privatfahrzeuge dürfen nicht fest gehalten werden
19 Antworten
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 20. Mai 2020 um 17:38:39 Uhr:
Zitat:
@Denbal84 schrieb am 20. Mai 2020 um 11:21:56 Uhr:
So einfach ist es nicht. Jede Werkstatt hat in ihren AGB's eine Pfandrechtklausel.
Diese besagt, dass sie das Fahrzeug als einbehalten dürfen bis Rechnung komplett beglichen wurde.Nein dürfen die nur beim Gewerbe. Privat müssen die das Fahrzeug ausgeben.
Meines Wissens stimmt das nicht so pauschal: Bei Privat darf das Fahrzeug unter bestimmten Bedingungen lediglich nicht gepfändet werden.
(Die Pfandrechtklausel hat zwar fast jeder, der etwas leistet oder verkauft, aber das Vertragsrecht steht darüber, so dass sie häufig für "den Ar..." ist. Aber sie wird gerne in die AGB reingeschrieben, weil sich das gut macht und die RAe für ihr Geld auch ein paar Textpassagen liefern müssen.)
So. Nachdem meine Anwältin ziemlichen Druck heute machte und mit einer Anzeige meinerseits drohte wegen Unterschlagung, durfte ich mein Auto dann abholen. Die Herren vor Ort trauten sich keinen Ton mehr zu sagen. Die beschädigte sitzheizung wurde von der Werkstatt übernommen. War ja auch deren Verschulden. Nie wieder diese hyundai Werkstatt!!
Bin einfach froh mein Auto zurück zu haben
Zitat:
@Spargel1 schrieb am 20. Mai 2020 um 18:07:22 Uhr:
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 20. Mai 2020 um 17:38:39 Uhr:
Nein dürfen die nur beim Gewerbe. Privat müssen die das Fahrzeug ausgeben.
Meines Wissens stimmt das nicht so pauschal: Bei Privat darf das Fahrzeug unter bestimmten Bedingungen lediglich nicht gepfändet werden.
(Die Pfandrechtklausel hat zwar fast jeder, der etwas leistet oder verkauft, aber das Vertragsrecht steht darüber, so dass sie häufig für "den Ar..." ist. Aber sie wird gerne in die AGB reingeschrieben, weil sich das gut macht und die RAe für ihr Geld auch ein paar Textpassagen liefern müssen.)
Doch sie haben ein Pfandrecht. Ist beim ADAC nach zu lesen.
Füge dazu ein Screenshot hinzu
Wenn der Kunde einen Auftrag gemacht hat, und diesen dann nicht bezahlen will, dann hat die Werkstatt auch dieses Pfandrecht, und der Kunde hat die Möglichkeit nach ADAC, also der Zahlung unter Vorbehalt.
Anders sieht es aus, wenn die Werkstatt Arbeiten durchgeführt hat, die nicht unter Kleinigkeiten verbucht werden können, und für die kein Auftrag erteilt wurde. Das umfasst auch Schäden, die die Werkstatt zu verantworten hat, und deren Bezahlung zumindest strittig ist.
Ein Einbehalt des Fahrzeugs seitens der Werkstatt ist dann unangemessen und nicht zulässig.
Der Anwalt wird das der Werkstatt entsprechend klar gemacht haben.
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Genauso sieht es aus was @paelzerbu schreibt. Da der TE bereit war den in Reparatur gegebenen Auftrag zu bezahlen war ein festhalten des Wagens rechtswidrig.
Nur ist der TE letztendlich trotzdem der gelackmeierte, denn er hat ja jetzt noch kosten für den Anwalt der für ihn tätig wurde.