Werkstatt auffliegen lassen?

Ich find nicht das richtige Unterforum für mein Thema, aber ich hatte [url= http://www.motor-talk.de/.../...tuev-in-werkstatt-kosten-t5058482.html]hier[/url] schon mal nen Teil meiner Geschichte erzählt. Da mir das Thema immer noch im Kopf umgeht, will ich mal eure Meinung dazu hören. Nicht von der Menge Text abschrecken lassen, die Story ist gut. 😉

Folgende Ausgangssituation: Mein Auto braucht TÜV, um den zu bekommen muss noch das Fahrwerk eingetragen werden und dazu brauch ich ein Vermessungsprotokoll.
Also Preisanfrage bei der Werkstatt: 75€ Achsvermessung und für den TÜV das Ortsübliche...soweit ok. Auto morgens abgegeben, tagsüber kam dann ein Anruf...Plakette kann nicht erteilt werden, weil Bremsschläuche vorne porös, sie könnten das gleich machen, Nachprüfung kostet 10€...Nein, mach ich selbst, ich komm das Auto holen.

Und jetzt gehts los!

Rechnung über 270€ und dabei ist noch nicht mal das Fahrwerk eingetragen, die dachten sich, da ich eh nochmal zur Nachprüfung kommen muss, können sie das beim nächsten Mal mitmachen...aha!
Im Detail sah das dann so aus:
Die genannten 75€ für die Achsvermessung waren ohne Umsatzsteuer, was mMn absolut unüblich ist, auf Nachfrage Nettopreise zu nennen.
Auf die Brutto Tüvgebühr (die ich erst im Nachhinein kleingedruckt im Fließtext des Tüvprotokolls gefunden hab) haben sie noch 10% auf die Nettorechnung aufgeschlagen + 19% USt, also mal schlappe 30€ dazu verlangt!
Dazu kommen noch 22€ Tüvbereitstellung, ist ok, hätte man aber auch im Vorfeld erwähnen können und 29€ für die Gangbarmachung der Spurstange.

Gestern war ich dann bei der Nachprüfung, wo man mir nochmal ne Rechnung von knapp 110€ vorgelegt hat. Gewusst wo ich gucken muss, wieder das selbe Schema erkannt +10% +19%...kurz auf den Tüvpreis gedeutet und noch bevor ich mit meinem 2ten Satz fertig war, hatte mein Gegenüber schon nen Taschenrechner in der Hand. Rausgegangen bin ich dann mit 34€ weniger im Portemonnaie, statt 110...

Jetzt kommt noch ne Unterstellung!

Um die Bremsschläuche zu wechseln, hatte ich das Auto auf der Bühne und da hat keine Schraube/Mutter so ausgesehen, als wäre sie kürzlich gelöst worden.
Ich hab selbst schon einige Autos vermessen und mir fiel es immer schwer, nach dem Festschrauben links und rechts noch gleiche Werte zu haben...laut deren Protokoll ist mein Auto in allen werten aber sowas von symmetrisch...
Eine Eingangsmessung haben sie wohl gemacht, laut Protokoll war die Spur vorne genau 0 und genauso fährt sich das Auto auch nach wie vor. Mit der jetzt angegebenen Vorspur sollte er deutlich stabiler um die Mittellage sein und nicht in jede Rinne reinlaufen.

Was würdet ihr jetzt machen?

Einerseits hab ich bekommen was ich wollte, Tüv und Eintragung. Und ich scheue etwas den ganzen Aufwand mit Gutachter und Ämtermist.
Andererseits weiss ich, dass mich das noch lange ärgern wird, Geld zu verschenken hab ich auch nicht und unterstützen sollte man solche Geschäftspraktiken auch nicht...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von martinb71


… Endverbrauchern immer die Bruttopreise angeben werden müssen oder es muss von Nettopreis + MwSt. gesprochen werden. …

Ersteres ist richtig, selbst letzteres ist nicht zullässig.

Die Preisangabenverordnung (PAngV) sagt:

§ 1 Grundvorschriften
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise).

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Die nicht erbrachte Leistung ist so eine Sache … wenn der Auftrag "Achsvermessung" lautet und dabei festgestellt wird, dass alles passt, wird eben auch keine Schraube aufgemacht. Muss kein Betrug sein, auch wenn der gesunde Menschenverstand davon ausgehen kann …

Interessant wird es mit der MwSt. wenn es bei Firmenkunden auch so gemacht wird. Da Firmen ja bekanntlich die gezahlte MwSt. vom Finanzamt erstattet bekommen. Mein Steueronkel würde dabei Alarmschlagen.

Was wird denn interessant mit der MwSt? Die Werkstatt berechnet eine Leistung und schlägt die geltende MwSt drauf. Da gibt es überhaupt nichts zu bemängeln. Wie sich diese Leistung zusammensetzt, ist an der Stelle völlig egal – es sei denn, dass vereinbart wurde, die TÜV-Gebühren 1:1 weiterzuberechnen. Wurde denn das vereinbart?

Selbst wenn die Werkstatt 1000 € für den TÜV verlangt, muss sie die MwSt draufschlagen. Zu welchem Preis die Werkstatt diese Leistung selbst einkauft, geht den Werkstatt-Kunden ja überhaupt nichts an.

Nicht ganz richtig wenn die TÜV-Gebühr Brutto auf die Rechnung übernommen worden ist dürfte keine weitere MwSt. draufgepackt werden. Die Prüfgebühr steht ja auch auf dem Prüfbericht vom TÜV. Wenn die Werkstatt mehr dafür verlangen möchte kann sie das ja machen aber dann als Extraposten wie z.B. eine Servicegebühr.

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Zitat:

Original geschrieben von martinb71


Nicht ganz richtig wenn die TÜV-Gebühr Brutto auf die Rechnung übernommen worden ist dürfte keine weitere MwSt. draufgepackt werden. Die Prüfgebühr steht ja auch auf dem Prüfbericht vom TÜV. Wenn die Werkstatt mehr dafür verlangen möchte kann sie das ja machen aber dann als Extraposten wie z.B. eine Servicegebühr.

Nein, das stimmt nicht. Die Werkstatt kauft eine Leistung zum Preis X ein und verkauft sie zum Preis Y, das ist völlig legal und im Steuerrecht so vorgesehen.

Etwas anderes wäre es, wenn die Rechnung direkt vom TÜV an den Kunden gestellt wurde und die Werkstatt nur das Geld dafür in Empfang nimmt. Aber das ist ja bei dem Fall nicht der Fall.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Die Werkstatt kauft eine Leistung zum Preis X ein und verkauft sie zum Preis Y, das ist völlig legal und im Steuerrecht so vorgesehen.

Schon richtig.

Die Umsatzsteuer muß aber in beiden Fällen separat ausgewiesen werden, weil die einzelnen an dem Geschäft beteiligten Firmen, vom Enderwerber aus betrachtet, die Umsatzsteuer jeweils nur durchreichen und die Differenz aus der eingenommenen Umsatzsteuer und der bezahlten Vorsteuer an ihr Finanzamt abführen müssen.

Und warum steht z.B. auf meinem TÜV-Bericht (durch meine Werkstatt beauftragt) mein Name mit den Kosten MwSt. ausgewiesen? Meine Werkstatt berechnet mir die Kosten natürlich Brutto ohne MwSt. drauf zu packen als Posten Auslagen. Lt. Steueronkel gilt der TÜV-Bericht als Rechnung was anderes bekomme ich beim TÜV direkt ja auch nicht und setze es ab.

Kann die Werkstatt etwa eine Rechnung, die auf den TE lautet nehmen und davon die Vorsteuer ziehen? Wohl nicht das Finanzamt würde sich bei einer Buchprüfung freuen.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Die nicht erbrachte Leistung ist so eine Sache … wenn der Auftrag "Achsvermessung" lautet und dabei festgestellt wird, dass alles passt, wird eben auch keine Schraube aufgemacht. Muss kein Betrug sein, auch wenn der gesunde Menschenverstand davon ausgehen kann …

Wenn du genau liest, siehst du, dass sie mir 29€ berechnet haben, um die Spurstange gangbar zu machen, ausserdem hab ich ein Vermessungsprotokoll mit deutlich unterschiedlichen Eingangs- und Ausgangswerten!

Und bzgl. Tüv, klick mal hier drauf: http://lmgtfy.com/?q=T%C3%9CV+Werkstatt+Umsatzsteuer

Die links habe ich auch vorher schon gekannt. Für dich bedeutet das nur, dass du die berechnete MwSt bezahlen musst und die Werkstatt sie abführen muss.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl



Nein, das stimmt nicht. Die Werkstatt kauft eine Leistung zum Preis X ein und verkauft sie zum Preis Y, das ist völlig legal und im Steuerrecht so vorgesehen.

So ist es im Fall der amtlichen Prüfungen aber nicht:

Hier vermittelt die Werkstatt lediglich eine Leistung. Kostenschuldner ist gem. StVZO der Fahrzeughalter, und dieser bekommt auch eine Rechnung (üblicherweise ist gleich der HU-Bericht die Rechnung).

Wenn die Werkstatt dann am Ende des Monats die Abrechnung von der Überwachungsorganisation bekommt, steht da auch nicht "Rechnung" drauf sondern z.B. "Zahlungsübersicht".

Zitat:

Original geschrieben von null89


Übrigens auch ein schönes Beispiel dafür, das Internetbewertungen gar nichts bringen, wenn sie von Leuten abgegeben werden, die keine Ahnung haben. Es sind zwar nicht viele, aber die, die bewertet haben, haben alle 5 Sterne gegeben...

Du hast aber auch schon mal davon gehört, dass es mittlerweile sogar Agenturen gibt, bei denen man gute Bewertungen kaufen kann?

http://www.computerbild.de/.../...ewertungen-Online-Shops-7474604.html

Also ich halte nichts vom Rechtsweg wegen €35 oder dergleichen, auch nicht bei €100. Wenn ich mit dem Service eines Dienstleisters unzufrieden bin mache ich eins: Ich gehe da schlicht weg nie wieder hin.
Macht das jeder, sind die schwarzen Schafe alle bald weg vom Markt 🙂

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