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Werksausrüstung mit LPG, wie Steuerberechnung?

Themenstarteram 18. August 2013 um 9:39

Hallo,

ich bin mir im moment nicht ganz klar, wie die Kfz Steuer berechnet wird, wenn das Fz. ab Werk eine LPG Anlage eingebaut hat. Welcher Wert gilt? Benzintank ist der Orginale den alle eingebaut haben + LPG Tank. Im Prospekt steht da der CO² Wert vom LPG drin.

Danke.

Beste Antwort im Thema
am 18. August 2013 um 22:35

Gilt nur für neuere Fahrzeuge... bei den älteren wird die Steuer nur nach Hubraum und nach Euro-Abgasnorm berechnet: http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_pkw.php

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mal ne kurze idee/frage dazu...

wenn ich doch dann meinen benzintank ausbaue bzw gegen einen reservetank 8-10L tauschen würde... klar mit tüvabnahme und gutachten müsste ich doch EIGENTLICH so eine reduzierte besteuerung genießen können?!

mal von sinn oder unsinn abgesehen ...

tank tauschen, abnahme und neue au wegen der co2 were machen lassen und neue besteuerung beim stva machen lassen ?

Zitat:

Original geschrieben von chrissmasss

mal ne kurze idee/frage dazu...

wenn ich doch dann meinen benzintank ausbaue bzw gegen einen reservetank 8-10L tauschen würde... klar mit tüvabnahme und gutachten müsste ich doch EIGENTLICH so eine reduzierte besteuerung genießen können?!

mal von sinn oder unsinn abgesehen ...

tank tauschen, abnahme und neue au wegen der co2 were machen lassen und neue besteuerung beim stva machen lassen ?

Ähm.... Nö... Weil Fahrzeugerstzulassung weit vor 2008 bzw 2009. damit Besteuerung nach Hubraum und Abgasnorm und nicht nach CO2-Ausstoß.

Du hast da was falsch verstanden... Ich rede nicht von nem speziellen Auto... Sondern ganz allgemein... Kann ja auch ne Zulassung 2013 sein... Ist ja schnuppe...

Mir geht's nur um das OB und WIE

Die Spielregeln für die Besteuerung bestimmt immer noch der Staat.

Da helfen auch keine Tricks wie, ich hätte gern oder ich mache das mal so...

Um die Frage mit dem kleinen Tank zu beantworten: Es ging zumindest so.

Umbauten mit kleinem Benzintank bei LPG oder CNG Umrüstung waren mir auch schon vor 2008 bekannt. Nicht nur die Werksopel sondern auch privat beim Umrüster seiner Wahl umgerüstete Benziner.

Ob diese Möglichkeit zur Steuerersparnis nach 2008 entfallen ist weiß ich nicht. Allerdings das sich das ganze Finanziell selbst bei dicken US-Schlachtschiffen mit LPG eigentlich nicht gelohnt hat.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von roadie33

Mein Passat ist nach der Aufrüstung mit LPG von 154 g/km auf 142 g/km umgeschlüsselt worden. Daraus ergibt sich eine um 22,00 € günstigere Besteuerung. Kurz nach der Eintragung der umgeschlüsselten Werte erhielt ich einen KFZ-Steuer Bescheid mit der Mitteilung der geänderten, günstigeren Besteuerung.

Viele Grüße

roadie33

Hi Roadie33 ...wer hat denn umgeschlüsselt? Die Zulassungsstelle beim Eintragen der Anlage?

Bei mir ebenfalls umgeschlüsselt.

Ging aber erst meine ich bei Umrüstungen nach Ende 2010

Gruß Wensi

Zitat:

Original geschrieben von wensi1974

Bei mir ebenfalls umgeschlüsselt.

Ging aber erst meine ich bei Umrüstungen nach Ende 2010

Gruß Wensi

Bei mir wurden 12/2008, 02/2009 und 05/2009 Vialle-Gasanlagen eingetragen, jedes Mal mit reduziertem CO² Wert.

Derzeit hat das bei mir aber noch keine steuerlichen Auswirkungen.

 

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von jensinberlin

Zitat:

Original geschrieben von roadie33

Mein Passat ist nach der Aufrüstung mit LPG von 154 g/km auf 142 g/km umgeschlüsselt worden. Daraus ergibt sich eine um 22,00 € günstigere Besteuerung. Kurz nach der Eintragung der umgeschlüsselten Werte erhielt ich einen KFZ-Steuer Bescheid mit der Mitteilung der geänderten, günstigeren Besteuerung.

Viele Grüße

roadie33

Hi Roadie33 ...wer hat denn umgeschlüsselt? Die Zulassungsstelle beim Eintragen der Anlage?

Hallo jensinberlin,

die Umschlüsselung hat der TÜV gemacht. Im Gutachten wurden angegeben, dass in der Zulassungsbescheinigung u.a. das Feld V.7 zu ändern ist. Die Zulassungsstelle trägt nur ein.

Viele Grüße

roadie33

Die Umschlüsselung erfolgt mit Eintrag in den Papieren und Datensatz der Zulassungsstelle durch diese.

Erforderlich ist dafür das Gutachten vom TÜV.

...und hinterher darauf achten, dass auch alles richtig eingetragen wird.

Vor 9 Jahren konnte die freundliche Dame hinter dem Tresen angeblich nicht auf »OT/GK/FLG 29« umgeschrieben werden. »OTTO/GKAT 51« sei schon richtig...

Damals (wie heute) bei dem Fahrzeug für die Steuer nicht relevant, aber neben meiner »Flüssigglasanlage« mit einem »l« zuviel und einem »Kominationskraftfharzeug« mit wildem Buchstabenmix hat die Eintragung eben gefehlt.

Grüße, Martin

Zitat:

Hallo jensinberlin,

die Umschlüsselung hat der TÜV gemacht. Im Gutachten wurden angegeben, dass in der Zulassungsbescheinigung u.a. das Feld V.7 zu ändern ist. Die Zulassungsstelle trägt nur ein.

Viele Grüße

roadie33

Dankeschön @ roadie33

Was die steuerliche Auswirkung betrifft - warscheinlich ist die nur bei Fahrzeugen mit EZ ab 07/2009 relevant, bei deren Besteuerung der CO2 Wert eine Rolle spielt.

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