Wer zahlt was (Auto) (Gewährleistung?
Hallo,
und zwar hab mir einen Gebrauchtauto gekauft vor 2 Wochen vom Autohaus bzw. Autohändler , das Auto hat 1 Jahr Gewährleistung, jetzt ist das bremslicht in der mitte defekt, der Autohändler hat mir schon einen Ersatzteil (Bremslicht) per Post geschickt , allerdings gehts jetzt um die Kosten für das wechseln des lichtes , würde der autohändler mir das zahlen wenn ich das in einer werkstatt wechsele ? Weil das Autohaus von dem ich das Auto gekauft habe ist von mir 1,5 stunden weit , ich will nicht extra wegen dem bremslicht dahin fahren und würde das hier machen lassen. Würden die das zahlen oder ist des mein problem? Weil ersatzteil haben die ja schon per post geschickt..
27 Antworten
Das Gesetz unterscheidet erstmal gar nicht nach Verschleißteilen und anderen Teilen. Die Rechtsprechung schon.
Die in LED Technik ausgeführte dritte Bremsleuchte ist m.E. definitiv kein Verschleißteil. Insofern ist sie von der Gewährleistung erfasst.
Defnitiv, bei 2 Wochen und dem bisherigen Verhalten (er hat ja erstmal eingelenkt und die Leuchte zugeschickt), würde ich das Gespräch mit dem Händler suchen und ihm sagen, dass du die nicht eingebaut bekommst. Selbst wenn es im worst case vielleicht unter "Verschleiß" fällt, so hat der Händler eigentlich kein Interesse seine Kunden nach 2 Wochen im Regen stehen zu lassen, es sei denn es ist ein Kiesplatzhändler, der sowieso jährlich den Inhaber wechselt.
Warum fragt man nicht gleich erst den Haendler? So schlecht scheint er nicht zu sein wenn er gleich ein neues geschickt hat.
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Zitat:
@mattalf schrieb am 28. Dezember 2021 um 10:28:49 Uhr:
Warum fragt man nicht gleich erst den Haendler? So schlecht scheint er nicht zu sein wenn er gleich ein neues geschickt hat.
Weniger den Händler, als zunächst eine geeignete Werkstatt. Es könnte nicht unbedeutend sin, ob 50 oder 500 EUR zu verhandeln sind.
OB der TE sich schlau gemacht, ob man so ein Teil als Laie selbst tauschen kann, habe ich überlesen.
Ob der Ausfall einer LED-Leuchte nach 7 Jahren als Verschleiß gilt, sei dahin gestellt. Ich grenzwertigen Fällen kenne ich so, das der Händler den Einbau übernimmt und der Käufer die Teilekosten, oder eben umgekehrt. Wenn der Händler natürlich 1,5 Std. entfernt wohnt, ist es natürlich nicht so einfach. Auf jeden Fall ist er dir ja schon entgegen gekommen.
Frag den Händler, ob er eine Lösung hat. Notfalls fahr zur einer freien Werkstatt deines Vertrauen und lass die LED-Leuchte einbauen. Wegen den paar Euro ein Fass aufzumachen, wäre wohl etwas übertrieben.
Prinzipiell ist das aber schon ein Vorgeschmack auf das, wenn weitere Gewährleistungsfälle drohen und der Händler nicht mal eben um die Ecke wohnt. Das sollte man sich vor dem Kauf überlegen.
Was sagen den die Kenner von diesem AutoTyp, ist der Wechsel aufwendig oder schafft das selbst der Laie ? Davon würde ich es abhängig machen, ob man nun auf sein Recht besteht, oder selbst zum Kreuzdreher greift und die Sache ist in 2 Minuten erledigt?
Zitat:
@tartra schrieb am 28. Dezember 2021 um 11:24:14 Uhr:
Was sagen den die Kenner von diesem AutoTyp, ist der Wechsel aufwendig oder schafft das selbst der Laie ? Davon würde ich es abhängig machen, ob man nun auf sein Recht besteht, oder selbst zum Kreuzdreher greift und die Sache ist in 2 Minuten erledigt?
Also wenn der TE die komplette LED Einheit als Ersatzteil bekommen hat sollte der Wechsel kein großes Problem sein. Beim B8 ist die Einheit praktisch nur unter den Dachhimmel geklemmt.
achso, das klingt für mich nach Plasteclipse? da wär ich bei niedrigen Temp vorsichtig, nachher bricht etliches weg und man hat einen hängenden Himmel oder es klappert/knarzt beim fahren ... dann würde ich sagen ist es tatsächlich ein Grenzfall ob man da selber ran geht oder es lieber machen lässt ... das muss jeder für sich selber entscheiden, ob man sich das zutraut, man eher zur Gruppe der Halk´s oder gefühlvollen Schrauber gehört...😁😁 wenn man da erstmal was kaputt gemacht hat ist es tatsächlich an dieser Baustelle vorbei mit der Gewährleistung😉
Ist überhaupt geklärt ob es an der LEuchte selber, oder an der Verkabelung liegt?
Der TE hat gar nichts geklärt. Er hatte noch keine Zeit oder keine Lust oder kein Wasimmer, mal eben bei einer Werkstatt in der Nähe vorbei zu fahren und zu fragen.
Die Antwort könnte ja auch sein "wenn Sie eben mal 10 Minuten Zeit haben..."
Na ja .. zwischen 24.12 - 01.01 sind die Werkstätten dünn besetzt, das sich ein Mech findet der sich das kostenfrei? anschaut, sodass man weiß was Sache ist ... wird schwierig ..😁
Zitat:
@Opel-BMW schrieb am 27. Dezember 2021 um 21:09:09 Uhr:
Das Gesetz unterscheidet erstmal gar nicht nach Verschleißteilen und anderen Teilen. Die Rechtsprechung schon.
Das ist keine Diskprepanz zwischen Gesetz und Rechtsprechung, sondern einfach nur die Gesetzesanwendung.
Das Gesetz sagt, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang (!) die vereinbarte und ansonsten die übliche Beschaffenheit haben muss.
Das Dinge nach dem Gefahrenübergang kaputt gehen ist kein Fall der Gewährleistung, sofern der Defekt nicht bereits in einem Mangel bei Gefahrübergang angelegt war (hier hilft dem Privatkäufer natürlich beim Verbrauchsgüterkauf die Beweislastumkehr)
Geht also etwas kaputt, was schlicht erwartungsgemäß bei dieser Laufleistung verschlissen sein kann, ist das eben kein Mangel.