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Wer zahlt?

Themenstarteram 7. Mai 2009 um 17:21

Wer zahlt die Rechnung?

Irgendwann in 2007 wird ein geparkter Mercedes E 320CDI von einem kleinen Japaner als "Bremshilfe" benutzt. Schaden: Stoßfänger hinten fast abgerissen. Da es sich um einen Leasingwagen handelt wird der Schaden an DB-Leasing abgetreten, Fahrzeug bei Mercedes repariert. Die Reparaturkosten in Höhe von ca. 2.000 Euro übernimmt "hilft Dir immer".

Im Januar 2009 wird das Fahrzeug zurückgegeben und von TÜV ein Gutachten erstellt. Die obligatorische Frage nach Unfallschäden wird vom Leasingnehmer mit dem Hinweis auf die erfolgte DB-Reparatur beantwortet.

Für Mercedes ist das Fahrzeug jetzt ein Unfallwagen, der merkantile Minderwert beträgt 300 Euro + MWSt., die der Leasingnehmer zahlen soll. Dieser macht die Kosten beim Versicherer geltend.

Für "hilft Dir immer" bedeutet die Reparatur eine "Wertverbesserung" durch den Einbau eines Neuteils. Die Zahlung wird abgelehnt.

Für einen Anwalt ist so eine Bagatelle uninteressant, nicht wert, einen Brief zu schreiben.

...and now?

 

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15 Antworten
am 10. Mai 2009 um 10:25

Zitat:

oder auch anders ausgedrückt: ich mache Ansprüche geltend, die mir rechtlich nicht zustehen (ich nenne das mal einen klassischen Betrugsversuch)

kommt drauf an was man sagt.

wenn ich nur die besitzlage darstelle täusche ich nicht über tatsachen und begehe damit keinen betrug.

und meine rechtsauffassung, dass mir ein anspruch zusteht (obwohl es vielleicht nicht so ist) ist auch kein täuschen über tatsachen und damit auch kein betrug. selbst eine täuschung unterstellt fehlt es am vorsatz einen rechtswidrigen vermögensnachteil herbeizuführen. Aber da ein geschulter gegner hier nachhackt hat man ja den leasingvertrag, der mir das einklagen in der regel erlaubt.

wenn der eindruck entstanden sein sollte, dass ich den anspruch mit unlauteren mitteln durchsetzen wollte möchte ich klarstellen, dass ich nur zeigen wollte, dass man (auch mit legalen mitteln / Regelung im Leasingvertrag) nicht von vornherein verloren hat.

und in bezug auf die ausgangsfrage des TE : Haftungsschaden, repkosten, Abschlepp etc kann man, wenn es der leasingvertrag erlaubt (wie meistens) selber regulieren. Wertminderung MUSS der Leasinggeber stets selber gegenüber dem schädiger geltend machen. das ist bei mir um den streit der aktivlegitimation bissl untergeganegen und ich streue asche auf mein haupt. man kann sich aber auch hier unter umständen vom leasinggeber ermächtigen lassen den schaden zu regulieren. nur geben das die agb der leasingverträge meist nicht her.

 

@xAKBx

falls ich dir eventuell zu nahe getreten bin tut es mir auch leid. mir geht nur immer die hutschnur hoch, wenn man bei eigentlichen einfachen sachverhalten die konfrontation scheut und immer sofort klein bei gibt. man wird auch so genug besch***en. zwar vielleicht nicht du und vielleicht nicht ich, aber diejenigen die von versicherungen & co noch weniger ahnung haben bestimmt. Und wenn die auf ihre frage im forum lesen "es hat keinen sinn" werden die versicherungen immer dreister. und der nächste der über die suchfunktion auf das thema kommt schreibt seine frage entmutigt erst garnicht auf.

 

und sicherlich muss man nicht immer zum anwalt rennen. aber oft schildern die mandanten einen fall und erhalten eine antwort. hätten sie mal einen satz mehr gesagt, den sie für unbeachtlich gehalten haben, ginge der fall ganz anders aus. und der anwalt weis in der regel wo er nachfagen muss. und lieber 50 euro in den wind geschossen damit man von geschulter stelle gesagt bekommt, man ist nicht im recht, als das man von bekannten gesagt bekommt der fall ist ausichtslos und damit auf viel geld verzichtet.

grüße

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