Wer zahlt eigentlich die Hin,- und Rückfahrt ohne Auto? / Gewährleistung Gebrauchtwagen

Guten Tag,

ich bin zwar schon darüber gestolpert

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

und habe auch gefunden, dass im Falle der Gewährleistung der Ort der Nacherfüllung beim Händler ( ca. 50 Km von mir ) liegt und man sich Fahrtkosten? i.H.v. 0,30 € pro Km ( nur Hinfahrt? ) schon im Vorfeld erstatten lassen kann. Und das da "irgendwas" mit einer 50 Km Grenze sei, dass der Händler das Fahrzeug zur Mängelbeseitung abholen müsse!? Verlässliche Quellen allerdings nicht.

Was ich nun partout nicht verstehe oder verstanden habe, wobei ich irgendeine vielleicht sogar verbindliche Rechtssprechung nicht kenne.

Ich habe nach dem Kauf Mängel am Fahrzeug festgestellt und diese dem Händler mitgeteilt. Dieser hatte mir mehrfach in Emails mitgeteilt, ich könne diese auch an meinem Wohnort beseitigen lassen, er hätte nur gerne vorab einen Kostenvoranschlag. Nach dem er diesen nun von meiner Opel Werkstatt vor Ort ( selbst dieser hatte er zugesagt ) erhielt, sah er vermutlich die Hunnies nur aus der Geldbörse fliegen und besteht nun darauf, dass ich mit dem Fahrzeug zu ihm komme. Hat wohl eine Wald und Wiesen Werkstatt in der Nachbarschaft. :-(

Vielleicht mag mir hier jemand mal seine Einschätzung posten:

- Sind Zusagen via Email nicht bindend?

- Selbst wenn es so ist, dass ich das Fahrzeug zum Händler bringen muss , irgendwie muss ich ja via Bahn, Bus und ggf. Taxi in Kombination wieder nach Hause kommen. Und eben wieder zum Händler hin. Geht das auf meine Kosten?

- Ich möchte dem Händler gerne weiter die eine Beseitigung der Mängel hier am Wohnort "schmackhaft" machen. Habt ihr da Tips?

Für eine weiterführende Antwort bedanke ich.

Beste Antwort im Thema

Wieso schreibst Du, dass Du Kosten hast, wenn Du das Auto zu ihm bringen musst?
Wenn klar ist, dass er das Auto holen muss, bestehst du einfach darauf, dass das Auto geholt wird. Dann entstehen Dir keine Kosten.

Geht es hier wirklich um 50km einfach? Das heißt effektiv um vielleicht 25€ Benzin für 4 Strecken? Langsam versteh ich den Händler.

53 weitere Antworten
53 Antworten

Zitat:

@GoGreen schrieb am 26. Juni 2018 um 18:2:43 Uhr:


"Dem Händler ist eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung zuzugestehen"

Richtig. Und diese liegt eben nicht bei einem halben Arbeitstag, sondern gerne mal in Richtung mehreren Tagen. Ob nun realistisch oder nicht sei mal dahingestellt.

Du scheinst es ja nicht verstehen zu wollen, daher gebe ich es nach diesem letzten Absatz dran: was im Gesetz steht und was in der Praxis üblich ist, unterscheidet sich. Wenn man dem Händler dann ans Bein pisst (was bei deinem Vorhaben beim Händler nunmal durchaus so ankommt) pisst er ggf. im selben Winkel zurück. Nur ist sein Strahl vermutlich noch härter, noch ausdauernder und noch pisswärmer als deiner.

And now: have fun!

Zitat:

@GoGreen schrieb am 26. Juni 2018 um 17:57:16 Uhr:


Warum sollte ich dieses Argument nicht nutzen, um dem Händler es "schmackhaft" zu machen, eine Abholung und Wiederbringung des Wagens anzubieten?

Weilber weder auf das eine, noch auf das andere Bock haben wird. Und er dann in den Minimalmodus wechselt. Aber versuch dein Glück.

Gänzlich unvzweifelhaft erwiesen dürfte sein, dass der Händler hier eine pissnasse Möhre verkauft hat. Gleichermaßen sicher dürfte sein, dass hier (wieder) versucht wurde, einen schnellen Taler zu machen. Ich habe nach all den Jahren keinerlei Verständnis mehr für solche verhaltensauffälligen Fähnchenschwenker.

Wer Schrott verkauft oder sich zu fein war, sich dafür zu bücken, der muss später auch die Rechnung begleichen. Verkack ich auf Arbeit einen Aufrtag, muss ich dafür persönlich gerade stehen und das ausbügeln. Also: Ärmel hoch krempeln für den Kiesplatzwinker. 😉

@DSG-Oje

Das Auto ist bestimmt kein Schrott, wenn ich die Eckdaten richtig im Kopf habe.

Dass die GW-Händler unterm Strich genauso die Dummen sind wie die Käufer, das werden Leute wie Du (mit diesen Vorurteilen) nie verstehen.

Mit Ausnahme des Sitzes handelt es sich hier nämlich um einen Konstruktionsmangel des Herstellers, zumindest was die eintretende Nässe anbelangt.

Wenn jeder GW-Händler jeden klitzekleinen Mangel finden und beheben würde, dann gäbe es gar keine Gebrauchten mehr vom Händler. Weil die Marge dafür reicht hinten und vorne nicht reicht bzw. hier andere Faktoren wie die mobile/as24-Preisbewertung wieder einen Srich durch die Rechnung machen!

@GoGreen

Mich würde interessieren, wie aktuell der Stand der Dinge ist.

Ähnliche Themen

Moin,

Also mal kurz eine Meinung von mir dazu.

Der Händler und Du habt per Email miteinander verhandelt. Das kannst du nicht automatisch als Zusage sehen - Ausnahme er schrieb ausdrücklich - geh und mach. Bis zu diesem Punkt verhandelt ihr.

Der Verkäufer ist verpflichtet dir das Auto im normalen Zustand zu übergeben der für Alter/km/Vorbesitzer usw. typisch ist und die untypischen bzw. Eintretenden Mängel zu beseitigen - dabei muss er den Zustand des Fahrzeugs nicht verbessern. Wenn du auf eine Verbesserung bestehst - dann würde das zu deinen Lasten gehen - das nennt sich zeitwertgerecht. Gebrauchte Teile sind ja zudem nicht automatisch gefährlich.

Bzgl. Der Nebenkosten, die entstehen - zuerst einmal miteinander reden. Meistens findet sich da ne Lösung, die beide Seiten zufrieden stellt. Die findet man aber erst, wenn man miteinander und nicht übereinander redet. Die Rechtslage ist da ja durchaus klar, das ist dem VK sicherlich auch klar, meistens sind die ja nicht blöd. Insofern telefonier mal mit dem Verkäufer. Und glaub mir - das ist besser als ne Email zu schreiben - bei der Email versteht der VK oft was anderes als man selbst meint, weil er alles mögliche zwischen den Zeilen zu lesen verneint.

LG Kester

Und was ist in der Zwischenzeit passiert?

Hallo @all,

konnte hier nicht mehr zeitnah antworten, aber wie ich nun gelesen habe, kamen ja noch ein paar Statements dazu und die Frage nach dem aktuellen Stand.

Ende Juni bemerkte ich noch ein "brummendes" (Ab)Rollgeräusch hinten und hatte die schlimmsten Befürchtungen, dass das von der Achse und/oder Radlager kommt. Nach einer kurzen Fahrt mit meinem Lieblingsmechaniker hier vor Ort, gab es dahingehend aber Entwarnung. Verursacht wurde das Geräusch von den ü10 Jahre alten Reifen.

Auch dies bemängelte ich noch freundlich beim VK und erhielt sinngemäß die Antwort, kein Problem, er würde mir dann einfach "2 Reifen dazu geben". Wie das gemeint ist? Keine Ahnung. Vielleicht tatsächlich, das er mir 2 gebrauchte Reifen in den Kofferraum legt? Ich weiß es nicht. Aber davon abgesehen würde ich mich darauf nicht einlassen und lieber beim Reifenhändler meines Vertrauens mir hier vor Ort ein paar Neue montieren.

Nochmals. Weder möchte ich mir stur verhalten, noch auf Rechte pochen, die ich nicht habe, sondern suche die Lösung für beide Seiten. Und da erscheint mir eben die Abholung und Verbringung zurück am günstigsten. K.A. ob er z.B. die 2 Reifen parat hat oder auch erst vom Gebrauchtwagenhändler nebenan kaufen muss. Dies könnte er sich ersparen. So denke ich zumindest und sehe das aufeinander zugehen oder die Vorschläge von mir auch nicht als verwerflich an oder ich "wolle ihm ans bein Pinkeln".

Noch kurz zu dem Begriff "Schrott" = mein Auto fiel. :-)

Der Tigra hatte einen Vorbesitzer, EZ 2007, 49.000 Km und frische HU.

Stand der Dinge ist....der VK ist bis Ende Juli in Urlaub und daher habe ich auch noch nichts neues, wenn noch jemand weiter interessiert ist. Hatte mich aber über die Nachfrage gefreut.

PS: Sofern noch relevant....Angezahlt hatte ich das Auto am Wohnort des VK. Dieser hat das dann für mich an meinem Wohnort mit meinem alten Kennzeichen um/angemeldet und auch hier habe ich dann die Restsumme in bar gezahlt. Leider hab ich da auch gepennt und falls es wie gesagt relevant sein sollte....das könnte ich nicht beweisen, da der Zahlungsort nicht auf dem KV vermerkt wurde. Dies nur als Info, nicht dass man noch glaubt, ich will hier gleich die juristische Keule auspacken.

Ich würde mich freuen, wenn Du bei Neuigkeiten zum Thema hier was posten würdest.

Nun hat es mit einem Termin geklappt. Mehrfach versprochen, dass der Tigra wegen der Sachmängel 2 - 3 Tage zum Händler muss. Daraus wurden dann fast 11 Tage.

Nur zur Erinnerung die Sachmängel:

- Höhenverstellung Fahrersitz defekt. Insofern erledigt, da ein gebrauchter Sitz verbaut wurde. An der Wartezeit hat der "Ebay Verkäufer" schuld, der wohl nicht schnell genug lieferte.

- Angeblich erneuerte Lüftungsdüse oberhalb Radio/Mittelkonsole schließt nicht und damit besteht der Mangel weiterhin.

- Eine bemängelte Undichtigkeit konnte nicht festgestellt werden....Türdichtung unten bei den Lautsprechern und Fussraum Fahrerseite. Obwohl es beim Händler regnete und der Tigra angeblich....sah mir bei Abholung nicht so aus...durch die Waschanlage gefahren wurde.

Ich hatte mich nun auch erdreistet....Tigra hab ich ja nun abgeholt....den Händler um Erstattung der Fahrtkosten Bahn/ Kilometerpauschale zu bitten. Seit daher Funkstille.

Deine Antwort
Ähnliche Themen