Wer zahlt eigentlich die Hin,- und Rückfahrt ohne Auto? / Gewährleistung Gebrauchtwagen
Guten Tag,
ich bin zwar schon darüber gestolpert
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
und habe auch gefunden, dass im Falle der Gewährleistung der Ort der Nacherfüllung beim Händler ( ca. 50 Km von mir ) liegt und man sich Fahrtkosten? i.H.v. 0,30 € pro Km ( nur Hinfahrt? ) schon im Vorfeld erstatten lassen kann. Und das da "irgendwas" mit einer 50 Km Grenze sei, dass der Händler das Fahrzeug zur Mängelbeseitung abholen müsse!? Verlässliche Quellen allerdings nicht.
Was ich nun partout nicht verstehe oder verstanden habe, wobei ich irgendeine vielleicht sogar verbindliche Rechtssprechung nicht kenne.
Ich habe nach dem Kauf Mängel am Fahrzeug festgestellt und diese dem Händler mitgeteilt. Dieser hatte mir mehrfach in Emails mitgeteilt, ich könne diese auch an meinem Wohnort beseitigen lassen, er hätte nur gerne vorab einen Kostenvoranschlag. Nach dem er diesen nun von meiner Opel Werkstatt vor Ort ( selbst dieser hatte er zugesagt ) erhielt, sah er vermutlich die Hunnies nur aus der Geldbörse fliegen und besteht nun darauf, dass ich mit dem Fahrzeug zu ihm komme. Hat wohl eine Wald und Wiesen Werkstatt in der Nachbarschaft. :-(
Vielleicht mag mir hier jemand mal seine Einschätzung posten:
- Sind Zusagen via Email nicht bindend?
- Selbst wenn es so ist, dass ich das Fahrzeug zum Händler bringen muss , irgendwie muss ich ja via Bahn, Bus und ggf. Taxi in Kombination wieder nach Hause kommen. Und eben wieder zum Händler hin. Geht das auf meine Kosten?
- Ich möchte dem Händler gerne weiter die eine Beseitigung der Mängel hier am Wohnort "schmackhaft" machen. Habt ihr da Tips?
Für eine weiterführende Antwort bedanke ich.
Beste Antwort im Thema
Wieso schreibst Du, dass Du Kosten hast, wenn Du das Auto zu ihm bringen musst?
Wenn klar ist, dass er das Auto holen muss, bestehst du einfach darauf, dass das Auto geholt wird. Dann entstehen Dir keine Kosten.
Geht es hier wirklich um 50km einfach? Das heißt effektiv um vielleicht 25€ Benzin für 4 Strecken? Langsam versteh ich den Händler.
53 Antworten
Gut gemeinte Ratschläge sind immer gut. :-)
Die Mängel habe ich ja schon...wenn auch via Email ( mit Fotos )...sachlich mitgeteilt. Bauchschmerzen habe ich weiterhin, hier ggf. mit meinen Fahrt,- und Wegekosten in Vorleistung zu gehen, was ich nicht muss, wenn ich das richtig verstanden habe.
Sicher kann es auch nicht schaden, dem Händler noch einen KV einer freien Werkstatt hier anzubieten. Oder ihm anzubieten, dass er für 2 Stunden seinen Sohn und einen Mitarbeiter freisetzt, die hier an meinen Wohnort kommen und das Auto holen. Das könnte unterm Strich vielleicht sogar die beste Lösung sein, sofern er sich darauf einlässt. Argumentativ dafür sprechen wäre m.M. nach....er hätte keinen Zeitdruck für die Reparatur. Im Gegenzug könnte ich ja anbieten, das Auto dann "kostenfrei" abzuholen, sprich, für meine Fahrtkosten etc. brauch er nicht aufkommen.
Sofern ich hier nicht ganz falsch liege, wären das i.M. sicher noch Optionen.
PS: Ich hatte gestern schon in einer Email meine "Enttäuschung" kund gegeben, dass er den KV von Opel....was ich aber irgendwie verstehen kann....abgelehnt hat und wohl z.Zt. keine andere Alternative sieht. Ebenso habe ich auch die Kosten angesprochen, wenn ich das Auto zu ihm bringen müsste. Letztlich alles Spekulation was passiert und ich muss morgen seine Antwort abwarten.
Was nicht mit Brief, Nachweis und Frist rechtskonfirm angezeigt wurde, kannst später auch nicht geltend machen, falls es Probleme gibt. Also generell. Ich persönlich vertraue keinen mündlichen Nebenabreden mehr. Die sind die Spucke nicht wert.
Wieso schreibst Du, dass Du Kosten hast, wenn Du das Auto zu ihm bringen musst?
Wenn klar ist, dass er das Auto holen muss, bestehst du einfach darauf, dass das Auto geholt wird. Dann entstehen Dir keine Kosten.
Geht es hier wirklich um 50km einfach? Das heißt effektiv um vielleicht 25€ Benzin für 4 Strecken? Langsam versteh ich den Händler.
"Wieso schreibst Du, dass Du Kosten hast, wenn Du das Auto zu ihm bringen musst?"
Kostet die Hinfahrt zum Händler keinen Sprit? Und da mir der Händler sicherlich keinen Leihwagen anbietet, müsste ich via Bahn/Bus/Taxi in Kombination zurück nach Hause kommen. Kostet Geld oder?
"Wenn klar ist, dass er das Auto holen muss, bestehst du einfach darauf, dass das Auto geholt wird. Dann entstehen Dir keine Kosten."
Helf mir auf die Sprünge. Nach welchem § BGB und/oder aktueller Rechtsprechung MUSS der Händler den Wagen von mir holen? Oder warum kann ich darauf bestehen? Ich lese diese Mär öfters, rechtliche Quellen dafür nicht.
"Geht es hier wirklich um 50km einfach? Das heißt effektiv um vielleicht 25€ Benzin für 4 Strecken? Langsam versteh ich den Händler."
Ja...es geht um eine einfache Strecke von 50 Km, was für Dich vielleicht ein "Katzensprung" ist. Wäre es für mich auch, wenn ich den Wagen hinbringe, in einer Stunde alle Mängel behoben sind und ich wieder fahren kann. ;-) Wenn Du die weiter o.g. Mängel gelesen hast, sollte Dir klar sein, dass der Wagen einige Tage beim Händler verbleiben muss. Und warum 4 Strecken??
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🙂Zitat: "Und warum 4 Strecken??"
Einmal holen und zurück, einmal bringen und zurück.....😁
Öööhhm.....vielleicht wirkt der morgendliche Kaffee noch nicht? Meinst Du der HÄNDLER hat 4x zu fahren?
Also hier kommen 2 Mitarbeiter mit ihrem Wagen herunter. Der eine fährt wieder "leer" zurück und der andere mit meinem Wagen. Und nach der Reparatur das Spiel noch einmal in anderer Richtung. Dann hättest Du recht mit den 4 Strecken.
Allerdings blieb meine Frage weiterhin unbeantwortet. Aus welchem Grund MUSS der Händler den Wagen abholen ( und wieder bringen ), was ja auch weiter oben @bswanderer in den Raum stellt?
Zitat:
@GoGreen schrieb am 25. Juni 2018 um 09:5:02 Uhr:
Allerdings blieb meine Frage weiterhin unbeantwortet. Aus welchem Grund MUSS der Händler den Wagen abholen
Er muss den Wagen nicht abholen. Er muss lediglich im die Kosten übernehmen (ggf. auch als Vorschuss). Das kann man zB in diesem BGH Urteil nachlesen.
Des weiteren, da du ja scheinbar gerne Gesetze ließt, kann ich dir $439 BGB ans Her legen. Auch da sind Regelungen über Kosten bei Nachbesserung zu finden.
Ich verstehe die Aufregung nicht.
Jetzt klär doch erstmal mit dem Händler, wann er sich Deines Wagens annehmen möchte, offenbar kommt er Dir ja in Gewährleistungssicht doch entgegen und will die Mängel abstellen. Über die paar Taler für den Bus muss man doch nicht streiten.
Den § 439 habe ich bereits gelesen und weiterführend noch erfahren, dass eben Bahn/Buskosten auch zu den Wegekosten zählen, die der Händler zu ersetzen hat oder in Vorkasse geht.
Über das Urteil....7 Jahre alt?....bin ich auch gestolpert. Okay, da wurde argumentiert, der Erfüllungsort sei beim Verkäufer. Allerdings sitzt der Kläger in Frankreich, Entfernung dürfte deutlich mehr als bei mir sein und es ging um einen Anhänger, ebenso ist dort der erste Abholtermin geplatzt. Die Sache ist daher schon eine andere Hausnummer.
Liegt mir fern mich über etwas zu streiten. Es ist eben so, dass ich hier vor Ort nicht in den Bus steigen kann und dann 200m an der Haltestelle beim Händler wieder aus. Die schlechte Verkehrsanbindung ist nun einmal Tatsache. Auch ist es sicherlich rein zwischenmenschlich zu verstehen, dass ich verärgert bin, weil er mir mehrmals schriftlich...wenn auch "nur" in Emails....zugesichert hat, ich könne den Wagen auch hier vor Ort reparieren lassen. Okay, kann ich verstehen dass ihm die Apothekenpreise bei Opel zu hoch waren.
Mich aärgert nun, dass er schreibt "Der Wagen muss zu ihm, wann kann ich ihn bringen?" D.h. ich möchte immer noch eine für beide Seiten gute Lösung anbieten. Z.B. das es ihn der Sprit günstiger käme, als die ganzen Bahn/Bustickets, die er für mich bezahlen muss. Er könnte z.B. einen Mitarbeiter hier runter schicken, der lässt den Firmenwagen hier stehen und fährt mit meinem zum Händler und der kann dort in Ruhe reparieren. Ich wäre ja sogar noch bereit, dem 25 € als Spritgeld in die Hand zu drücken, damit sie mir den Wagen wieder bringen.
Ich meine das sind doch durchaus Überlegungen, auf die man sich einigen kann?
PS: Oder anbieten, einen Kostenvoranschlag hier in einer freien Werkstatt zu machen?
Wo ist denn jetzt dein Problem?
Der Händler ist nicht verpflichtet den Karren bei dir abzuholen. Punkt.
Er muss dir lediglich deine "Auslagen" ersetzen. Dich trifft dabei eine Schadenminderungspflicht. Also kannst du nicht sagen: "dann schleppe ich den Wagen dort hin", nur weil das eine Rücklicht flackert.
Glaubst dundie Mitarbeiter arbeiten für einen feuchten Händedruck am Ende des Monats? Nein, vermutlich wollen die auch bezahlt werden. Wenn der Händler dann bei jeder Nacherfüllung noch ein Auto beim Kunden parkt (nutzloses, gebundenes Kapital), würde er vermutlich nicht lange überleben.
Da kommt es ihm wohl billiger dich einfach antanzen zu lassen und dir, sagen wir mal, die üblichen 0,3€/km zu ersetzen.
Das ist die Rechtslage.
Der Händler ist eben nicht verpflichtet den Wagen bei dir, in welcher Art auch immer, abzuholen. Nicht per Hänger und auch nicht durch einen MA. Er muss dir, soweit ich weiß, auch nicht zwingend die Rückreisekosten ersetzen. Nur wenn die Rep. wirklich lange dauert. Sind es 3 Stunden, hast du eben Pech, bleibst im Verkaufsraum sitzen und bekommst vielleicht sogar einen Gratiskaffee und eine Lesezirkelzeitung.
Also: mach eine realistische, schadengeminderte, Kostenaufstellung (vorbehaltlich geschätzt) und bitte Vorab um Überweisung auf Konto xyz. Mein Rat bei 50km einfache Strecke wären also zunächst mal 30€.
Alle anderen Lösungen solltest du vielleicht nicht hier, sondern mit dem Händler direkt erarbeite. Oder ließt der hier fleißig mit?
Zu Deinem Opel-Händler hast Du doch auch mehr als 200 m, oder?
Hast Du keine Freunde, Eltern, Bekannte, denen Du 20 € in die Hand drückst, damit sie Dich da abholen, wenn Du das Fahrzeug bringst?
Wie erledigst Du eigentlich den Rest des Lebens, wenn das alles so ein Problem darstellt?
Ich denke ich habe es ja verstanden. Manchmal gibt es eben doch noch Nachfragen und klar muss ich mich mit dem Händler einigen. Was spricht denn aber dagegen, sich hier Ratschläge etc. zu holen? Ich schrieb auch, dass der Wagen ein paar Tage beim Händler verbleiben muss. Bei Deinen als Beispiel genannten 3 Stunden hätte ich mir eben den Ort angeguckt und dieser Thread hier wäre erst gar nicht in dieser Form entstanden.
Nein, ich habe niemanden, der mich zum Händler fahren/holen kann. Soll es geben. Und Deinen letzten Satz empfinde ich als anzüglich, sorry.
Wenn dss Problem bekannt ist, warum nicht dem Verkäufer das ssgen und Termin vereinbaren.
In der Zwischenzeit kann er die Teile besorgen.
Dann fährst du hin, läßt das Auto reparieren, und Abends wieder nach Hause. Ist doch einfach.
Sagst ja selbst, das du dann dir den Ort mal ansehen würdest. Ist quasi ein Ausflug. Und am Ende ist dein Auto fertig.
Wo ist das Problem?
@GoGreen wenn noch fragen offen sind, dann ist das ja legitim. Du hast aber jetzt schon mehrfach den Tenor zu hören bekommen, dass es "dein Pech" ist und der Händler zu nichts weiter als dem reinen Kostenersatz verpflichtet ist. Ob er darüber hinaus bereit wäre den Wagen abzuholen/abholen zu lassen oder nicht können wir nicht bestimmen. Das vorgehen mit dem KVA der freien Werkstatt habe ich dir schon im 3. post oder so geraten. Ob der Händler darauf eingeht wissen wir nicht.
Wir leben in DE, es gibt gewisse Gesetze. Manchmal gibt es darüber hinaus ganz andere Lösungen, die für beide besser sind.
Du kannst auch einen KVA im TakkaTukkaLand andfertigen lassen. So lange beide einverstanden sind und es nicht sittenwidrig ist, kann man sich darauf durchaus einigen.
Übrigrns: ich als rechtschaffender Händler würde durchaus meine Pflicht sehen eine Nachbesserung ordentlich durchzuführen. Kommt jetzt jemand an und möchte bitte 25€ Benzinkostenvorschuss haben, würde ich mir zweimal überlegen ob ich den neuen Sitz von Opel, oder nicht doch das geflickschusterte Gestänge von Ali einbauen lasse. Just my 2 Cents.
Leben und Leben lassen lautet meiner Meinung nach die Devise.
Aber da wären wir wieder bei Recht haben & Recht bekommen. Nicht immer ist das, was im Gesetzbsteht auch der goldene Weg.
Alternativ könnte man ja auch vor Ort reparieren lassen und mit dem verkaufenden Händler eine Summe X ausmachen, die er bereit ist zu zahlen.
Dann hätte man vor Ort eine vernünftige Reparatur im Fachbetrieb und keinen Riesen Aufwand des Hin- und Herfahrens. Das Leben lebt oftmals von Kompromissen.
Was will denn der FOH vor Ort für die Behebung der Mängel? Und wie kommst Du zu dem und wieder zurück?